Viele Perspektiven,
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) ist die im Hochschulinnovationsgesetz festgeschriebene Interessensvertretung aller Studierenden in Bayern.
Aktuelle Beschlüsse
Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen
Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motorrad oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobilitätsanforderungen verbunden. Wie und ob Studierende in Bayern zu Hörsälen, Seminarräumen, Bibliotheken und Laboren gelangen, bestimmt wie gut und gerne in Bayern studiert wird. Ein attraktiver Hochschulstandort erfordert daher Mobilitätskonzepte, die der Lebensrealität der Studierenden entsprechen: bezahlbar, krisenfest, barrierefrei und rund um die Uhr verlässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umsetzung der folgenden Maßnahmen: Studi-Tickets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die studentische Mobilität eine zentrale Rolle. Da Hochschulstandorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Grenzen. Eine zuverlässige ÖPNV-Anbindung ist daher essenziell, um effizient zwischen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pendeln. Je nach Standort nutzen bis zu drei von vier Studierenden den Nahverkehr [Q1]. Ein zentraler Eckpfeiler für diese Mobilität ist das vom Freistaat bezuschusste Bayerische Ermäßigungsticket, das als vergünstigtes Deutschlandticket allen Studierenden seit dem Wintersemester 2023 zur Verfügung steht. Auf diesem Erfolg möchten wir mit einem Optimierungspaket für das Ermäßigungsticket gemeinsam aufbauen. 1. Dauerhafte Sicherstellung des Bayerischen Ermäßigungstickets Wir fordern vom Freistaat Bayern, das Ermäßigungsticket als integralen Bestandteil studentischer Lebensqualität dauerhaft auch über das Jahr 2027 hinaus abzusichern. Ziel muss sein, das Ticket unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen und bundesweiten Preisdynamiken beim Deutschlandticket als langfristige verlässliche finanzielle Konstante im Leben der bayerischen Studierenden zu betrachten. Insbesondere soll sich der Freistaat Bayern dafür einsetzen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leistet der Freistaat auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Entlastung der Studierenden zum Thema Mobilität und stärkt nachhaltig die Attraktivität des Hochschulstandorts Bayern. 2. Preiserhöhungen beim Ermäßigungsticket gemeinsam schultern Um die Attraktivität und soziale Ausgewogenheit des Tickets langfristig zu erhalten, soll der staatliche Zuschuss vom bisherigen fixen Betrag von 20 Euro festen Prozentsatz von 40 % des jeweils gültigen Deutschlandticket-Preises umgestellt werden. Die Dringlichkeit dieser Anpassung wird durch einen Blick auf die Kostenentwicklung verdeutlicht: In weniger als drei Jahren seit Einführung hat sich das Ticket um fast 50 % verteuert. Im selben Zeitraum stieg der Mindestlohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grundbedarf sogar nur um 5 %. Diese wachsende Diskrepanz führt dazu, dass das Ticket für Studierende trotz der Unterstützung durch die Staatsregierung zunehmend zur finanziellen Belastung wird. Um diese zunehmende Belastung nachhaltig aufzufangen, ist eine prozentuale Dynamisierung des Zuschusses der konsequente nächste Schritt. Wenn die staatliche Entlastung mit künftigen Tarifsprüngen mitwächst, bleibt das bayerische Modell dauerhaft attraktiv. So wird sichergestellt, dass allgemeine Preiserhöhungen gemeinsam getragen und die bayerischen Studierenden nicht überproportional belastet werden. 3. Sicherung lokaler Semestermodelle Der Fortbestand lokaler Semesterticket-Modelle an den einzelnen Hochschulstandorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vereinbarungen zwischen studentischen Vertretungen, Studierendenwerken und Verkehrsverbünden dienen vielerorts als Grundlage für ein bedarfsgerechtes, solidarisch finanziertes Grundmobilitätsangebot, auf welches das Ermäßigungsticket nahtlos als Upgrade-Lösung aufgebucht werden kann. 4. Technische Weiterentwicklung vom Ermäßigungsticket Um das Ermäßigungsticket an die technischen Standards des Deutschlandtickets anzugleichen, sind drei Weiterentwicklungen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Ausfälle einheitlichen adressieren Wir fordern krisenfeste Regelungen für großflächige Infrastrukturstörungen während der Vorlesungs- und Prüfungsphasen. Großwetterereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisensituationen unzuverlässig oder komplett zum Erliegen kommen kann [Q4] [Q5]. Studierende dürfen dadurch keine akademischen Nachteile erleiden. Konkret plädieren wir für: Campusmobilität Campusmobilität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Campus. Dies umschließt ausdrücklich den öffentlichen Personenverkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studierenden pendeln dabei sogar 25 Kilometer oder mehr. Für sie wird nachhaltige Mobilität vor allem durch eine leistungsfähige Kombination aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrradnutzung und entsprechenden Schnittstellen zwischen allen Verkehrsmitteln realistisch. Ohne präzise aufeinander abgestimmte Verkehrsangebote entstehen unnötige Probleme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschulstandorte Eine verbesserte Anbindung aller Lernorte – besonders an den Campi und mit diesen zusammenhängenden Orten – wie z. B. Unikliniken, Bibliotheken, Mensen – ist essenziell für die Studierenden. Dafür braucht es abgestimmte Umsteigeketten und eine Anbindung, die sich an realen Studienabläufen orientiert (Vorlesungsbeginn, Prüfungszeiten, Arbeitszeiten) sowie Verbindungen zwischen weit verteilten Campi. Wir schlagen mindestens jährliche Gespräche zwischen studentischen Vertreter*innen und Verkehrsanbietern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an allgemeinen Linienanpassungen, Haltestellenverlegungen und Anpassungen der Fahrplantaktungen gibt. Durch einen intensiveren Austausch können Verkehrsverbünde die Rückmeldungen von studentischen Vertreter*innen zielgerichtet für Fahrplanänderungen einholen, um ihr Angebot und damit die Attraktivität des eigenen ÖPNV-Angebots zu steigern. 2. Teilhabe und Mobilität zwischen Lehrveranstaltungen optimieren Wir fordern außerdem Maßnahmen, die realistisch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an verschiedenen Standorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne standortübergreifende Teilnahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teilnahmeoptionen achten, die Machbarkeit und Zumutbarkeit der Standortwechsel im Hinblick auf die Zeiten zwischen den Vorlesungen sowie den zeitlichen Gesamtbedarf für die Wechsel, besonders auch die zeitliche Machbarkeit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sicherstellen und darauf achten, dass trotz Standortwechsel eine ausreichende Zeit für die Mittagspause bleibt 3. Verlässliche ÖPNV-Mobilität bis in den späten Abend Wir fordern eine verlässliche Erreichbarkeit der Hochschulräumlichkeiten mittels ÖPNV bis in die späten Abendstunden. Ein Studium endet nicht um 18 Uhr: Lernen in der Bibliothek, Gremienarbeit, Laborzeiten und hochschulübergreifende Lehrformate setzen verlässliche Rückwege voraus. Oftmals kann das bisherige ÖPNV-Angebot hier abends nicht mithalten. Insbesondere in den Prüfungsphasen nutzen viele Studierende die Lernmöglichkeiten auf dem Campus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarfsgerechte Taktung und Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Vorlesungszeiten. 4. Barrierefreiheit und Inklusivität als Mindeststandard Wir erwarten, dass Barrierefreiheit und Inklusivität als verbindlicher Mindeststandard in der Campusplanung verankert werden. Nur durch stufenfreie, ebene Routen, funktionierende Aufzüge und eine verlässliche Beschilderung wird die Fortbewegung nicht zu einem weiteren Hindernis – ein essenzieller Beitrag zur chancengleichen Bildung. Dabei dürfen diese barrierefreien Verbindungen gegenüber regulären Wegen keinen signifikanten zeitlichen Mehraufwand verursachen. 5. Verkehrssicherheit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindungen, klare Wegweisung zu und am Campus, konfliktarme Führung zwischen Fuß- und Radströmen sowie konsequente Winterdienste auf den relevanten Hauptverbindungen zum Campus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemeinden tragen eine besondere Verantwortung für Verkehrssicherheit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Campus. 6. Den PKW in die Campusstrategie einbeziehen Für eine klimafreundliche Anreise müssen Park-and-Ride-Angebote ausgebaut werden, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern. An Standorten mit unzureichender Anbindung ist mittelfristig eine ausreichende Zahl an Parkplätzen explizit für Studierende sicherzustellen, wobei Dauerparken konsequent unterbunden werden muss. Zur Reduktion des Individualverkehrs fordern wir zudem die Förderung von
Beitritt Masterplan Prävention Bayern
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) tritt dem Bündnis für Prävention Bayern bei
Aktuelle Pressemitteilungen
Pay-to-Win im Studium: Warum Gebühren für Verbesserungsversuche im Jurastudium ungerecht sind.
Mit großer Sorge beobachten wir die geplante Änderung der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO). Darin sollen zeitgleich mit den E‑Examen Prüfungsgebühren für den Verbesserungsversuch im ersten juristischen Staatsexamen (350 Euro) und im zweiten Staats-examen (650 Euro) eingeführt werden. Bisher waren diese Verbesserungsversuche kostenfrei – und das aus gutem Grund. Die Einführung dieser enormen Gebühren ist entschieden abzu-lehnen. Diese Maßnahme stellt eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung für Studierende dar. Bereits heute ist das Jurastudium einer der kostenintensivsten und belastendsten Studien-gänge: eine jahrelange Studienzeit ohne Einkommen, kostenpflichtige Repetitorien, teure Lern-materialien und oftmals ein erheblicher psychischer Druck. Nun sollen Studierende auch noch für die Möglichkeit bezahlen, ihre einmal erzielte Note zu verbessern. Das ist sozial ungerecht und trifft vor allem Studierende aus einkommensschwächeren Familien. Die geplanten Ände-rungen untergraben die Chancengleichheit im juristischen Ausbildungssystem. Die Endnote im Staatsexamen entscheidet maßgeblich über die berufliche Perspektive, obwohl sie lediglich auf dem Ergebnis einer einzigen Woche des gesamten Studiums basiert. Der Zugang zu Karri-eren in Justiz, Verwaltung und Wissenschaft hängt fast ausschließlich von den erbrachten Leis-tungen im Staatsexamen ab. Eine Notenverbesserung an eine finanzielle Hürde zu koppeln, wi-derspricht jedem Anspruch an ein leistungsorientiertes Ausbildungssystem. Die geplanten Ge-bühren führen zu einer Selektion und verschärfen die soziale Ungleichheit. Sabine Kamintzky betont: “Wer aus einem finanzstarken Elternhaus stammt, kann sich einen zweiten Versuch – und damit eine bessere Note – leisten. Die geplanten Gebühren verschieben die Spielregeln: Nicht mehr nur Leistung zählt, sondern auch finanzielle Möglichkeiten. Wer Chancen bepreist, produziert Ungleichheit – genau das passiert hier.“ Darüber hinaus wirft auch die konkrete Ausgestaltung der Gebühren erhebliche Fragen auf. Der deutliche Preissprung zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen (350 Euro bzw. 650 Euro) ist sachlich kaum nachvollziehbar. Für Studierende entsteht der Eindruck, dass die Höhe der Gebühr für das zweite Examen nicht sachlich begründet ist, sondern schlicht festge-setzt wurde. Es bleibt unklar, warum der Verbesserungsversuch im zweiten Examen nahezu doppelt so hoch bepreist werden soll, obwohl beide Prüfungen zentrale Bestandteile derselben Ausbildung darstellen. Als Begründung für die Einführung der Gebühren führt das Ministerium an, dass sich Studierende regelmäßig zum Examen anmelden, jedoch nicht erscheinen und dadurch vermeidbare Kosten verursachen. Dieses Problem ist durchaus real, die gewählte Lösung jedoch wenig zielgerichtet. Eine pauschale Kostenbelastung aller Prüflinge im Verbesse-rungsversuch trifft auch diejenigen, die sich verantwortungsvoll verhalten und tatsächlich an der Prüfung teilnehmen. Deutlich sinnvoller wäre eine differenzierte Regelung: Beispielsweise könnten Gebühren gezielt bei unbegründetem Nichterscheinen erhoben werden. Ein solcher Ansatz würde Fehlverhalten adressieren, ohne zugleich alle Prüflinge pauschal zu belasten. Hinzu kommt, dass im Zuge der geplanten Änderungen auch die Einführung des E‑Examens vorangetrieben wird. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen: Die Digitalisierung der Prüfungsformate ist überfällig und kann zu mehr Effizienz, Einheitlichkeit und zeitgemäßen Prü-fungsbedingungen beitragen. Problematisch ist jedoch, dass ein Teil der damit verbundenen Kosten offenbar auf die Studierenden durch die Verbesserungsversuche umgelegt werden soll. Mit der Einführung weiterer Kosten werden ohnehin weniger privilegierte Studierende strukturell ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der hochschulpolitische Effekt dieser Regelung nicht hinreichend durch-dacht. Die zusätzliche finanzielle Hürde wird dazu führen, dass Studierende noch größere Angst vor dem Staatsexamen entwickeln. Wenn ein Verbesserungsversuch nicht nur emotional, son-dern auch finanziell sanktioniert oder aus finanziellen Gründen unmöglich wird, werden viele Studierende versuchen, auf Nummer sicher zu gehen und ihr Examen weiter hinauszuzögern. Die Folgen sind längere Studienzeiten und eine stärkere Inanspruchnahme von universitären Angeboten wie Klausurenkursen und Examensbetreuungen. Diese sind betreuungs- und kos-tenintensiv und verursachen erhebliche Mehrkosten für die Universitäten – ein Effekt, der den angeblichen finanziellen Nutzen der Gebühren ad absurdum führt. Auch gesellschaftlich ist die geplante Regelung äußerst kritisch zu bewerten. Wenn sich weni-ger Studierende einen Verbesserungsversuch leisten können oder wollen, sinkt die Zahl der Ab-solventinnen und Absolventen mit Prädikatsexamen. Gerade diese Noten sind jedoch häufig Voraussetzung für den Zugang zur Justiz. Angesichts des bereits bestehenden und sich weiter verschärfenden Richter*innenmangels ist es bildungs- und gesellschaftspolitisch unverant-wortlich, strukturelle Hürden zu schaffen, die eine Notenverbesserung erschweren. Amir Hasukic bekräftigt: “Anstatt Zugänge zu juristischen Berufen zu öffnen und chancengerecht zu gestal-ten, wird die soziale Ungerechtigkeit im Jurastudium verstärkt. Aus einem Examen wird ein Preisschild, und das hat im Bildungssystem nichts verloren.” Statt jungen Menschen die Per-spektive auf eine Leistungsverbesserung zu verbauen, müsste diese vielmehr aktiv gefördert werden. Das juristische Staatsexamen ist einzigartig. In kaum einem anderen Studiengang hängt die Endnote so stark von einer extrem kurzen Prüfungsphase ab, die über Jahre der Aus-bildung hinweg entscheidet. Moritz Schmid verdeutlicht: “Genau deshalb ist es essenziell, Stu-dierenden die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern, Erfahrungen aus dem ersten Versuch zu nutzen und ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Wer seine Examens-note verbessern will, sollte nur an Leistung gemessen werden – nicht am Kontostand.” Abschließend lässt sich festhalten: Die Einführung von Gebühren für den Verbesserungsver-such im Staatsexamen ist sozial ungerecht, verschärft die Bildungsungleichheit, belastet die Universitäten zusätzlich und hat negative Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Diese geplante Änderung der JAPO darf nicht umgesetzt werden. Der Verbesserungsversuch muss weiterhin kostenfrei bleiben – im Interesse der Chancengleichheit, der Qualität der juristischen Ausbildung und einer funktionsfähigen Justiz.
Wahlen des Landesstudierendenrats: Ab April ein neues Sprecher*innen-Team
von links: Moritz Schmid, Amir Hasukic und Sabine Kamintzky Auf der diesjährigen Wahlsitzung des Bayerischen Landesstudierendenrats an der Technischen Hochschule Nürnberg am 11. Januar 2026 wurden die neuen Sprecher*innen gewählt. Ab 01. April 2026 werden Sabine Kamintzky (Katholische Stiftungshochschule München), Amir Hasukic (Universität Bayreuth) und Moritz Schmid (Universität Regensburg) als neues Sprecher*innen-Team die über 400.000 bayerischen Studierenden vertreten. Im bisherigen Amtsjahr konnten sich die derzeitigen Sprecherinnen unter anderem erfolgreich für eine Erhöhung der Investitionen in Sanierungsmaßnahen einsetzen. Dies gelang ihnen zuletzt mit der Ausrichtung einer Kunstausstellung zu den maroden Zuständen der Hochschulen. Anknüpfend an die bisherigen Erfolge, freut sich das neue Team darauf, in die Fußstapfen ihrer Vorgängerinnen zu treten und gemeinsam mit den Delegierten an weiteren Projekten für die studentischen Interessen zu arbeiten. Neben den aktuellen Positionen bringen die zukünftigen Sprecherinnen eigene Themenschwerpunkte mit. Sabine Kamintzky äußert sich: „Hochschulen sollten Orte sein, an denen Verantwortung für die Inklusion der Studierenden übernommen wird und beispielsweise Beschilderungen in Brailleschrift nicht nur die positive Ausnahme sind”. Amir Hasukic ergänzt: „Zusätzlich müssen wir uns stärker für mehr Chancengleichheit, bezahlbaren Wohnraum und kostengünstige Mobilität einsetzen, damit Studieren nur noch eine Frage der persönlichen Entscheidung wird“. Darüber hinaus bekräftigt Moritz Schmid: „Unsere Hochschulen müssen beim Thema Nachhaltigkeit und Digitalisierung eine Vorreiterrolle einnehmen. Einerseits müssen wir durch bessere digitale Infrastruktur die Rahmenbedingungen für exzellente Lehre stärken. Andererseits müssen Transformationsprozesse der Hochschulen nachhaltig mitgestaltet werden“. Die amtierenden Sprecher*innen blicken auf eine erfolgreiche Amtszeit zurück und freuen sich zugleich über das Engagement der Studierenden: „Es ist schön zu sehen, dass das Amt der Sprecher*innen des BayStuRa nun in motivierte und verantwortungsbewusste Hände übergeht“, erklären Mona Dirmaier, Lukas Strutz und Annika Wintersberger. „Die Herausforderungen unserer Studierenden sind vielfältig und komplex. Deshalb möchten wir deren Anliegen vorantreiben und uns für die Verbesserung der Studienbedingungen einsetzen. Wir als Teil der bayerischen Hochschullandschaft freuen uns darauf gemeinsam mit Studierenden, politischen Ansprecherpartnerinnen und Verbänden zusammenzuarbeiten.“, so das zukünftige Sprecherinnen Team.
Preisexplosion beim Deutschlandticket: Studierende schlagen Alarm
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) kritisiert die angekündigte erneute Erhöhung des Deutschlandtickets auf 64 Euro. „Die geplante Erhöhung des Deutschlandtickets ist ein Schlag ins Gesicht vieler Studierender“, kritisiert Mona Dirmaier, Sprecherin des BayStuRa. „Für uns ist ein bezahlbarer öffentlicher Nahverkehr nicht nur wünschenswert, sondern essenziell, um überhaupt studieren zu können. In der aktuell ohnehin angespannten finanziellen Lage vieler Studierender stellt sich zunehmend die Frage, ob ein Studium ohne umfassende Unterstützung aus dem Elternhaus überhaupt noch realisierbar ist.“ Für Studierende ist der öffentliche Nahverkehr Voraussetzung, um am Hochschulalltag teilzunehmen — sei es für den Weg zur Uni, zum Nebenjob oder zum Praktikum. Besonders in einem Flächenland wie Bayern, wo Wohnorte und Hochschulstandorte oft weit auseinanderliegen, ist bezahlbare Mobilität kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für Bildungsgerechtigkeit. „Wer solche Preissteigerungen beschließt, blendet die Realität der Studierenden schlicht aus. Das sorgt für Frustration“, erklärt Annika Wintersberger, Sprecherin des BayStuRa. „Während das BAföG nach wie vor nicht ans Existenzminimum angepasst ist und tausende Studierende ohnehin schon am finanziellen Limit leben, soll ausgerechnet beim Zugang zur Mobilität weiter abkassiert werden. Das ist unverantwortlich.“ „Die angekündigten automatischen Preissteigerungen ab 2027 verschärfen das Problem zusätzlich. Anstatt langfristige finanzielle Sicherheit für Studierende zu schaffen, wird die Unsicherheit institutionalisiert. Mobilität wird zur Kostenfalle, anstatt ein verlässlicher Bestandteil der Studienrealität zu sein”, so die Sprecher*innen des BayStuRa. „Was wir brauchen, ist eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung des ÖPNV und keine Preisspirale, die junge Menschen systematisch ausschließt“, so Lukas Strutz, Sprecher des BayStuRa. „Ohne einen bezahlbaren ÖPNV wird die soziale Kluft im Bildungswesen weiter wachsen.“ Der BayStuRa appelliert eindringlich an die Bayerische Landesregierung, sich auf Bundesebene klar gegen die Preiserhöhung zu positionieren. Gleichzeitig müsse das Land die bestehende Ermäßigung für Studierende deutlich ausweiten, um die drohende finanzielle Mehrbelastung auszugleichen. Es braucht eine langfristige Strategie von Bund und Ländern, um das Deutschlandticket für einkommensschwache Gruppen — insbesondere Studierende — bezahlbar zu halten.
