Beschlüsse und Positionen
Hier kommt dann noch ein Beschreibungstext hin.
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Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen
Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motorrad oder mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobilitätsanforderungen verbunden. Wie und ob Studierende in Bayern zu Hörsälen, Seminarräumen, Bibliotheken und Laboren gelangen, bestimmt wie gut und gerne in Bayern studiert wird. Ein attraktiver Hochschulstandort erfordert daher Mobilitätskonzepte, die der Lebensrealität der Studierenden entsprechen: bezahlbar, krisenfest, barrierefrei und rund um die Uhr verlässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umsetzung der folgenden Maßnahmen: Studi-Tickets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die studentische Mobilität eine zentrale Rolle. Da Hochschulstandorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Grenzen. Eine zuverlässige ÖPNV-Anbindung ist daher essenziell, um effizient zwischen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pendeln. Je nach Standort nutzen bis zu drei von vier Studierenden den Nahverkehr [Q1]. Ein zentraler Eckpfeiler für diese Mobilität ist das vom Freistaat bezuschusste Bayerische Ermäßigungsticket, das als vergünstigtes Deutschlandticket allen Studierenden seit dem Wintersemester 2023 zur Verfügung steht. Auf diesem Erfolg möchten wir mit einem Optimierungspaket für das Ermäßigungsticket gemeinsam aufbauen. 1. Dauerhafte Sicherstellung des Bayerischen Ermäßigungstickets Wir fordern vom Freistaat Bayern, das Ermäßigungsticket als integralen Bestandteil studentischer Lebensqualität dauerhaft auch über das Jahr 2027 hinaus abzusichern. Ziel muss sein, das Ticket unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen und bundesweiten Preisdynamiken beim Deutschlandticket als langfristige verlässliche finanzielle Konstante im Leben der bayerischen Studierenden zu betrachten. Insbesondere soll sich der Freistaat Bayern dafür einsetzen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leistet der Freistaat auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Entlastung der Studierenden zum Thema Mobilität und stärkt nachhaltig die Attraktivität des Hochschulstandorts Bayern. 2. Preiserhöhungen beim Ermäßigungsticket gemeinsam schultern Um die Attraktivität und soziale Ausgewogenheit des Tickets langfristig zu erhalten, soll der staatliche Zuschuss vom bisherigen fixen Betrag von 20 Euro festen Prozentsatz von 40 % des jeweils gültigen Deutschlandticket-Preises umgestellt werden. Die Dringlichkeit dieser Anpassung wird durch einen Blick auf die Kostenentwicklung verdeutlicht: In weniger als drei Jahren seit Einführung hat sich das Ticket um fast 50 % verteuert. Im selben Zeitraum stieg der Mindestlohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grundbedarf sogar nur um 5 %. Diese wachsende Diskrepanz führt dazu, dass das Ticket für Studierende trotz der Unterstützung durch die Staatsregierung zunehmend zur finanziellen Belastung wird. Um diese zunehmende Belastung nachhaltig aufzufangen, ist eine prozentuale Dynamisierung des Zuschusses der konsequente nächste Schritt. Wenn die staatliche Entlastung mit künftigen Tarifsprüngen mitwächst, bleibt das bayerische Modell dauerhaft attraktiv. So wird sichergestellt, dass allgemeine Preiserhöhungen gemeinsam getragen und die bayerischen Studierenden nicht überproportional belastet werden. 3. Sicherung lokaler Semestermodelle Der Fortbestand lokaler Semesterticket-Modelle an den einzelnen Hochschulstandorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vereinbarungen zwischen studentischen Vertretungen, Studierendenwerken und Verkehrsverbünden dienen vielerorts als Grundlage für ein bedarfsgerechtes, solidarisch finanziertes Grundmobilitätsangebot, auf welches das Ermäßigungsticket nahtlos als Upgrade-Lösung aufgebucht werden kann. 4. Technische Weiterentwicklung vom Ermäßigungsticket Um das Ermäßigungsticket an die technischen Standards des Deutschlandtickets anzugleichen, sind drei Weiterentwicklungen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Ausfälle einheitlichen adressieren Wir fordern krisenfeste Regelungen für großflächige Infrastrukturstörungen während der Vorlesungs- und Prüfungsphasen. Großwetterereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisensituationen unzuverlässig oder komplett zum Erliegen kommen kann [Q4] [Q5]. Studierende dürfen dadurch keine akademischen Nachteile erleiden. Konkret plädieren wir für: Campusmobilität Campusmobilität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Campus. Dies umschließt ausdrücklich den öffentlichen Personenverkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studierenden pendeln dabei sogar 25 Kilometer oder mehr. Für sie wird nachhaltige Mobilität vor allem durch eine leistungsfähige Kombination aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrradnutzung und entsprechenden Schnittstellen zwischen allen Verkehrsmitteln realistisch. Ohne präzise aufeinander abgestimmte Verkehrsangebote entstehen unnötige Probleme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschulstandorte Eine verbesserte Anbindung aller Lernorte – besonders an den Campi und mit diesen zusammenhängenden Orten – wie z. B. Unikliniken, Bibliotheken, Mensen – ist essenziell für die Studierenden. Dafür braucht es abgestimmte Umsteigeketten und eine Anbindung, die sich an realen Studienabläufen orientiert (Vorlesungsbeginn, Prüfungszeiten, Arbeitszeiten) sowie Verbindungen zwischen weit verteilten Campi. Wir schlagen mindestens jährliche Gespräche zwischen studentischen Vertreter*innen und Verkehrsanbietern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an allgemeinen Linienanpassungen, Haltestellenverlegungen und Anpassungen der Fahrplantaktungen gibt. Durch einen intensiveren Austausch können Verkehrsverbünde die Rückmeldungen von studentischen Vertreter*innen zielgerichtet für Fahrplanänderungen einholen, um ihr Angebot und damit die Attraktivität des eigenen ÖPNV-Angebots zu steigern. 2. Teilhabe und Mobilität zwischen Lehrveranstaltungen optimieren Wir fordern außerdem Maßnahmen, die realistisch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an verschiedenen Standorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne standortübergreifende Teilnahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teilnahmeoptionen achten, die Machbarkeit und Zumutbarkeit der Standortwechsel im Hinblick auf die Zeiten zwischen den Vorlesungen sowie den zeitlichen Gesamtbedarf für die Wechsel, besonders auch die zeitliche Machbarkeit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sicherstellen und darauf achten, dass trotz Standortwechsel eine ausreichende Zeit für die Mittagspause bleibt 3. Verlässliche ÖPNV-Mobilität bis in den späten Abend Wir fordern eine verlässliche Erreichbarkeit der Hochschulräumlichkeiten mittels ÖPNV bis in die späten Abendstunden. Ein Studium endet nicht um 18 Uhr: Lernen in der Bibliothek, Gremienarbeit, Laborzeiten und hochschulübergreifende Lehrformate setzen verlässliche Rückwege voraus. Oftmals kann das bisherige ÖPNV-Angebot hier abends nicht mithalten. Insbesondere in den Prüfungsphasen nutzen viele Studierende die Lernmöglichkeiten auf dem Campus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarfsgerechte Taktung und Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Vorlesungszeiten. 4. Barrierefreiheit und Inklusivität als Mindeststandard Wir erwarten, dass Barrierefreiheit und Inklusivität als verbindlicher Mindeststandard in der Campusplanung verankert werden. Nur durch stufenfreie, ebene Routen, funktionierende Aufzüge und eine verlässliche Beschilderung wird die Fortbewegung nicht zu einem weiteren Hindernis – ein essenzieller Beitrag zur chancengleichen Bildung. Dabei dürfen diese barrierefreien Verbindungen gegenüber regulären Wegen keinen signifikanten zeitlichen Mehraufwand verursachen. 5. Verkehrssicherheit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindungen, klare Wegweisung zu und am Campus, konfliktarme Führung zwischen Fuß- und Radströmen sowie konsequente Winterdienste auf den relevanten Hauptverbindungen zum Campus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemeinden tragen eine besondere Verantwortung für Verkehrssicherheit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Campus. 6. Den PKW in die Campusstrategie einbeziehen Für eine klimafreundliche Anreise müssen Park-and-Ride-Angebote ausgebaut werden, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern. An Standorten mit unzureichender Anbindung ist mittelfristig eine ausreichende Zahl an Parkplätzen explizit für Studierende sicherzustellen, wobei Dauerparken konsequent unterbunden werden muss. Zur Reduktion des Individualverkehrs fordern wir zudem die Förderung von
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) tritt dem Bündnis für Prävention Bayern bei
Diskriminierung, (sexualisierte) Belästigung und Machtmissbrauch sind auch anbayerischen Hochschulen Realität. Eine europaweite Erhebung der EU-Grundrechteagenturkommt zu dem Ergebnis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahrkörperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkontext sindÜbergriffe dokumentiert: Laut einer Studie geben 54,7% der befragten Studentinnen an,im Verlauf ihres Studiums sexualisierte Belästigung erfahren zu haben.2 22,8% derStudentinnen geben an während ihres Studiums Stalking erlebt zu haben3 In einerErhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2012 gabüber die Hälfte der befragten homosexuellen, bisexuellen und Trans*Personen an,Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Personen wahrgenommen wurden.4Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich nicht um vereinzelte Vorfälle handelt,sondern um ein strukturelles Problem, das institutionelle Antworten erfordert.Gleichzeitig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeiten, transparenten Verfahren undniedrigschwelligen Anlaufstellen. Ohne verbindliche Strukturen bleibt der Umgang mitBelästigung und Diskriminierung häufig vom Engagement Einzelner abhängig. Betroffenewissen nicht, an wen sie sich wenden können, oder erleben Verfahren als intransparentund entmutigend. Hochschulen tragen jedoch eine institutionelle Verantwortung für dieSicherheit und Würde aller Mitglieder ihrer Gemeinschaft. Deshalb ist es notwendig,an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Bayern verbindliche,hochschulweite Awareness-Strukturen zu schaffen und Art. 25 BayHIG zu konkretisieren und zu ergänzen. Erstellen von Awareness Konzepten Jede Hochschule entwickelt und implementiert ein umfassendes Awareness-Konzept, wobei darauf zu achten ist, dass dieses klare Definitionen vonBelästigung, Diskriminierung und übergriffigem Verhalten enthält, transparenteBeschwerde- und Interventionswege festlegt und Schutzmaßnahmen für Betroffenevorsieht. Entsprechende Richtlinien oder Konzepte sollen möglichst konkretausformuliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, barrierearm gestaltet undauf der Website der jeweiligen Hochschule leicht auffindbar sein. Es darf nicht inUntermenüs verborgen sein, sondern muss klar sichtbar positioniert werden. Es soll die einzelnen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und möglichenKonsequenzen transparent darstellen. Betroffene haben bei Übergriffen durch Lehrendeoft Angst, dass Beschwerden erfolglos bleiben oder dass sie durch eine BeschwerdeNachteile für den beruflichen Werdegang fürchten müssen.6 Daher ist in Konzeptenimmer darauf zu achten den Studierenden die Angst vor Beschwerden zu nehmen undBetroffenen das Gefühl zu vermitteln ernst genommen zu werden. Anlaufstellen für Studierende An jeder Hochschule sind klar benannte und leicht auffindbare Ansprechpersonen fürFälle von Belästigung, Diskriminierung oder Grenzverletzungen einzurichten (vgl. Art.25 BayHIG). Diese Stellen benötigen eine umfassende Schulung, um als qualifizierteInstanz fungieren zu können.7 Neben hauptamtlichen Stellen wie Gleichstellungs- oderAntidiskriminierungsstellen sollen ausdrücklich auch studentischeErstansprechpersonen als niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit etabliert werden.Hierfür sind studentische Hilfskraftstellen zu schaffen, die entsprechend geschultwerden und als erste Anlaufstelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wenden sich häufig eher anPeers als an formelle Stellen; diese Struktur kann dazu beitragen, Hemmschwellenabzubauen und Betroffene frühzeitig zu unterstützen. Frauen- oderGleichstellungsbeauftragte sind dabei nicht alleinige Ansprechpartnerinnen, sondernTeil eines breiteren, institutionell verankerten Netzwerks. Awareness ist einegesamtinstitutionelle Aufgabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert werden. DieArbeit der entsprechenden Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßigen Supervisionen unter Einbeziehung der Vorgesetzten aller Hochschulangehörigen.Sensibilisierung und InformationsmaßnahmenLaut einer Umfrage an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel kennen 84,4% derBefragten keine Beratungsstellen oder Beauftragte an ihrer Universität.8 Um auf dieThematik aufmerksam zu machen, die Hochschulgemeinde zu sensibilisieren und aufbestehende Konzepte und Anlaufstellen aufmerksam zu machen, sollen Plakate undInformationsbroschüren sichtbar platziert werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nurder besseren Information der Studierenden, sondern auch der Sensibilisierung. Sostellen sie nicht nur eine ermutigende Botschaft an Betroffene dar, dass ihreAnliegen ernst genommen werden und sie sich an jemanden wenden können, sondern sendenauch ein entmutigendes Signal an potenzielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studiums die zuständigen Stellen im Rahmen von Einführungsveranstaltungen oder Ähnlichem persönlich vorzustellen. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen, Ansprechpartnerinnen sichtbar zu machen und deutlich zu kommunizieren, dassBetroffene ernst genommen werden und ihre Erfahrungen nicht relativiert oder in Fragegestellt werden. Awareness darf nicht erst dann sichtbar werden, wenn ein Vorfallgeschieht, sondern muss von Anfang an als selbstverständlicher Bestandteil derHochschulkultur verankert sein. Awareness Teams bei Hochschulveranstaltungen Auf allen Hochschulfesten und vergleichbaren hochschulnahen Großveranstaltungen sindverpflichtend Awareness-Teams einzurichten. Diese Teams müssen klar erkennbar sein, beispielsweise durch deutlich sichtbare Kennzeichnungen, und über eine fundierteSchulung in Deeskalation, betroffenenorientierter Gesprächsführung und rechtlichenGrundlagen verfü-gen. Sie handeln nach einem festgelegten Leitfaden und arbeiten engmit Veranstaltungslei-tung und gegebenenfalls Sicherheitsdiensten zusammen. DieVerantwortung für Einrichtung, Ausbildung und Koordination dieser Teams liegt bei derjeweiligen Hochschule. Die Organisation darf nicht allein auf ehrenamtlichesEngagement von Studierenden abgewälzt werden.Angebot von Awareness- und SensibilisierungskursenDarüber hinaus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kostenlose Awareness- undSensibilisierungskurse angeboten werden. Diese richten sich an Studierende ebenso wiean Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende. Insbesondere Lehrenden wird nahegelegt, anentsprechenden Fortbildungen teilzunehmen, um für Machtasymmetrien,diskriminierungssensible Kommunikation und den angemessenen Umgang mit Offenlegungenvon Betroffenen sensibilisiert zu sein. Prävention ist ein zentraler Bestandteilwirksamer Awareness-Arbeit. Code of Conduct Schließlich verabschiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Conduct für diegesamte Hochschulgemeinschaft. Dieser formuliert klare Erwartungen an respektvollesVerhalten und positioniert sich eindeutig gegen Sexismus, Rassismus, Ableismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und jede andere Form von Diskriminierung. Der Code gilt fürLehrveranstaltungen, Prüfungen, digitale Räume sowie hochschulische Veranstaltungenund wird aktiv kommuniziert.Evaluation bestehender KonzepteEin weiterer wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der Thematik ist es wichtiganzuerkennen, dass es auch an der eigenen Hochschule Vorfälle geben kann undhöchstwahrscheinlich bereits gibt. Zudem ist es essenziell mögliche Lücken in bereitsbestehenden Konzepten zu erkennen und zu verbessern. Dazu ist eine Evaluation anHochschulen eine geeignete Maßnahme. Dabei soll insbesondere die Bekanntheit vonKonzepten und Anlaufstellen abgefragt und evaluiert werden. Eine entsprechendeBefragung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kommentarfeld, bei welchemStudierende von ihren eigenen Erfahrungen berichten können, empfehlenswert ist. ImErgebnis unterstützt eine solche Evaluation bei der Sensibilisierung und zeigt dieBereitschaft einer Hochschule auf gegen Belästigungen und Diskriminierung vorzugehenund hierbei Betroffene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Lernens,Arbeitens und Zusammenlebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Menschensicher fühlen können. Verbindliche Awareness-Strukturen sind keine freiwilligeZusatzleistung, sondern Ausdruck institutioneller Verantwortung. Nur durch klareZuständigkeiten, transparente Verfahren und niedrigschwellige Angebote kanngewährleistet werden, dass Betroffene ernst genommen werden und strukturelleVeränderungen tatsächlich greifen. 1 Vgl. Annual Report 2014, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S.7.2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.19.3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.20.4 Vgl. Annual Report 2012, FRA, European Union Agency for Fundamental Rights, S. 28;siehe auch Feltes/List/Schnei-der/Höfker, Gender-based violence, stalking and fear ofcrime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bundestag, BT-Drs. 17/14400, S.149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskriminierungserfahrungen: Ergebnisse einerBefragung
Einführung Die bayerischen Hochschulen sind in hohem Maße auf funktionierende digitale Infrastrukturen fürLehre, Studium, Verwaltung und studentische Selbstverwaltung angewiesen. Digitale Werkzeuge sindinzwischen ein zentraler Bestandteil des Hochschulalltags und beeinflussen maßgeblich dielangfristige Handlungsfähigkeit der Hochschulen.Gleichzeitig zeigt die aktuelle politische, wirtschaftliche und rechtliche Lage, dass eine starkeAbhängigkeit von einzelnen proprietären Softwareanbietern, insbesondereaußereuropäischen Konzernen, erhebliche Risiken birgt. Dazu zählen unter anderemdatenschutzrechtliche Unsicherheiten 8, mangelnde Transparenz, eingeschränkte Anpassbarkeit,Kostensteigerungen bei gleichzeitigem Vendor-Lock-in sowie eine eingeschränkte digitaleSouveränität der öffentlichen Hand.Viele Hochschulen in Bayern setzen derzeit zentral auf außereuropäische Closed-Source Dienste wieMicrosoft Teams / Microsoft Office 365 / Microsoft Exchange oder Zoom zur Kollaboration. DieseDienste sind proprietär, nicht vollständig transparent und unterliegen auch rechtlichenRahmenbedingungen außerhalb der Europäischen Union. Trotz vertraglicher Zusicherungen bestehenweiterhin erhebliche Zweifel an der vollständigen DSGVO-Konformität sowie an der langfristigenVerlässlichkeit dieser Angebote. 1Demgegenüber bieten selbst gehostete Open-Source-Lösungen die Möglichkeit,die Kontrolle über Daten, Infrastruktur und Weiterentwicklung zu behalten,Datenschutz und IT-Sicherheit nachvollziehbar und überprüfbar umzusetzen,Vendor-Lock-in zu vermeiden und langfristig Kosten zu stabilisieren,digitale Kompetenzen innerhalb der Hochschulen nachhaltig aufzubauen.Bereits heute existieren leistungsfähige Open-Source-Alternativen für Kollaboration, Kommunikation,Dokumentenbearbeitung und Lernmanagement, die erfolgreich an Hochschulen im In- und Ausland eingesetzt werden.Von vielen Initiativen, Hochschulen, Verbünden und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wurde dieRelevanz von Open-source und kooperativer Softwarelösungen im Hochschulbetrieb mit Forderungen2/3/4 unterstrichen und einige Hochschulprojekte 5/6 wurden bereits umgesetzt. DieHochschulrektorenkonferenz sieht in ihrem Positionspapier zur Digitalen Hochschule „auch bei derinstitutionellen digitalen Souveränität […] Handlungsbedarf. Hier geht es vor allem um eigene ggf. inKooperation weiterzuentwickelnde IT-Dienstleistungen – inklusive Entwicklung eigener sowieErweiterung bestehender Open-Source-Lösungen -, die Vermeidung von irreversiblen Abhängigkeitenbei der Beauftragung von externen Dienstleistern sowie die Einflussnahme der Hochschulen auf dievon ihnen verwendete Software“7. Aus der Perspektive des bayerischen Landesstudierendenrats sind folgende Punkte besondersrelevant: Empfehlung einer „Open-Source-First“ Strategie für die Hochschulen: Der BayStuRa empfiehlt den bayerischen Hochschulen eine „Open-Source-First“-Strategie: BeiNeuanschaffungen, Ausschreibungen oder Vertragsverlängerungen sollte gleichwertiger Open-Source-Software grundsätzlich der Vorzug gegeben werden, oder solche zumindest gleichwertig angebotenwerden, insbesondere für Kommunikation, Kollaboration und Dokumentenverarbeitung. Kritische Abhängigkeiten reduzieren: Hochschulen sollen angesichts der aktuellen rechtlichen und politischen Lage die Abhängigkeit vonproprietären Softwaredienstleistern, dabei vor allem von außereuropäischen Anbietern kritisch undzukunftsweisend überprüfen und schrittweise reduzieren.Datenschutz und digitale Souveränität priorisieren:Bei der Auswahl digitaler Werkzeuge sollen neben dem Funktionsumfang der Software auchDatenschutz, Transparenz, Interoperabilität und digitale Souveränität zentrale Entscheidungskriteriensein. Unterstützung und Ressourcen fordern: Der BayStuRa fordert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf, Hochschulenfinanziell und organisatorisch beim Aufbau, Betrieb und der Weiterentwicklung Open-SourcebasierterIT-Infrastrukturen zu unterstützen. Vernetzung der bayerischen Hochschulen und öffentlichen Infrastruktur: Die bayerischen Hochschulen sollen bei der Auswahl und dem Betrieb von Open-Source-IT-Lösungenuntereinander und mit öffentlichen Rechenzentren kooperieren und dabei verstärkt aufhochschulübergreifend einsetzbare Software-Lösungen und Hosting-Lösungen setzen. Denn eingemeinsamer Betrieb kann durch Skaleneffekten die Senkung des personellen und finanziellenAufwandes ermöglichen. Diese Synergien sichern die notwendige Interoperabilität sowieperspektivisch auch einen einfachen Datenaustausch zwischen Hochschulen.Einbindung der Studierenden:Studierende und ihre Vertretungen sollen bei der Auswahl und Weiterentwicklung von ITAnwendungenfrühzeitig und verbindlich eingebunden werden. Schlussbemerkung Digitale Infrastruktur ist öffentliche Infrastruktur. Ihre Gestaltung muss sich an den Werten vonOffenheit, Transparenz, Datenschutz und Nachhaltigkeit orientieren. Open-Source-Software bietethierfür eine zukunftsfähige Grundlage, die den Bedürfnissen von Studierenden und Hochschulengleichermaßen gerecht wird. Eine konsequente Open-Source-First-Strategie schützt dabei nicht nurvor kostspieligen Abhängigkeiten, sondern fördert durch landesweite Vernetzung auch die Effizienzder Verwaltung. Digitale Souveränität ist somit die Voraussetzung für eine unabhängige undzukunftsorientierte bayerische Hochschullandschaft. Quellen Q1: https://borncity.com/win/2022/11/27/german-data-protection-conference-2022-saysmicrosoft-365-still-not-gdpr-compliant/Q2: https://www.opensourcelms.de/Q3: https://www.tu.berlin/personalrat/nachrichtendetails/open-source-software-wieso-weshalbwarum#sdfootnote1symQ4: https://www.heise.de/news/Kampf-um-digitale-Souveraenitaet-Experten-fordern-Gratis-OpenDesk-fuer-Unis-11176449.htmlQ5: https://hochschulcloud.nrw/Q6: https://hochschuledigital-niedersachsen.de/project/open-source-development-network‑2/Q7: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/digitale-hochschule-herausforderungen-undkooperationsmoeglichkeitenQ8: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-zugriffsmoeglichkeiten-von-us-amerikanischersicherheitsbehoerden‑1/
Im Zuge der laufenden strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft und der geplanten Profil- und Konzentrationsstrategie (PuK) spricht dieser Beschluss die grundlegenden Anforderungen aus Sicht der Studierenden in Bayern an. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung zu sichern, die wissenschaftliche Qualität, soziale Gerechtigkeit und die Vielfalt des Hochschulsystems gewährleistet. Sicherung von Vielfalt und Schutz kleiner Fächer Regionale Ausgewogenheit und Sicherung gleichwertiger Studienmöglichkeiten Qualität von Lehre und Studierbarkeit Kooperation statt Zentralisierung Beteiligung und Transparenz Abschließende Position Eine Weiterentwicklung der bayerischen Hochschullandschaft kann nur dann gelingen, wenn sie qualitativ, sozial verträglich, transparent und langfristig tragfähig gestaltet wird. Profilbildung darf nicht mit Kürzungspolitik gleichgesetzt werden. Vielmehr muss sie Teil einer strategischen Weiterentwicklung sein, die sich an wissenschaftlicher Qualität, gesellschaftlichem Bedarf und studentischer Perspektive orientiert. Ziel muss stets eine starke, vielfältige, sozial gerechte und international sichtbare Hochschullandschaft sein, die allen Studierenden unabhängig von Herkunft, Standort und Fachrichtung faire Voraussetzungen bietet. Denn eine Hochschulentwicklung, die wissenschaftliche Vielfalt, demokratische Beteiligung, soziale Gerechtigkeit und langfristige Stabilität sichert, ist Voraussetzung für ein leistungsfähiges, freies und zukunftsfähiges Bildungssystem. Als Studierende freuen wir uns auf einen verantwortungsvoll, dialogorientiert und im Sinne einer zukunftsfähigen Bildungspolitik gestalteten Prozess!
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Lehre entstehen zahlreiche Daten über Lernaktivitäten von Studierenden, beispielsweise aus Quizfragen, Online-Übungen oder der Nutzung digitaler Lernmaterialien. Die systematische Auswertung dieser Daten wird als Learning Analytics (LA) bezeichnet und bietet ein großes Potenzial, um das Lernen individuell zu fördern, Studierende gezielt beim Lernprozess zu unterstützen sowie die Qualität der Lehre insgesamt nachhaltig zu verbessern [1][2]. LA ermöglicht es Studierenden, ihren Lernfortschritt eigenständig nachzuvollziehen, Wissenslücken frühzeitig zu erkennen und passende nächste Lernschritte abzuleiten. Lehrende profitieren parallel dazu von anonymisierten Rückmeldungen über häufig auftretende Schwierigkeiten im Kurs, wodurch sie ihre Didaktik gezielt optimieren können [1][3]. Der BayStuRa unterstützt nachdrücklich den Einsatz von LA an bayerischen Hochschulen und formuliert im folgenden Leitlinien, wie LA sinnvoll und positiv eingesetzt werden kann. Wichtig sind hierbei Freiwilligkeit (Opt-in), Transparenz in der Datenerhebung und ‑verwendung, Fairness im Umgang mit Daten sowie strikte Datenschutzkonformität. Individuelle Analysen sind ausschließlich für die jeweiligen Studierenden bestimmt, beeinflussen niemals Prüfungen oder Noten und dienen einzig dem Ziel, Lernprozesse individuell zu verbessern. Auf diese Weise wird LA nicht nur akzeptiert, sondern als sinnvolle Ergänzung zur Verbesserung der Lehre geschätzt [1][2][3]. LA bietet reale Chancen, ohne die Autonomie der Studierenden zu unterlaufen. Zum einen macht es Lernprozesse sichtbar: Wer nachvollziehen kann, was wann bearbeitet wurde, wo Verständnisprobleme auftreten und welcher Inhalt als Nächstes sinnvoll ist, lernt gezielter und selbstbestimmter. Zum anderen ermöglicht LA wirksame, aber zurückhaltende Frühwarnungen, wenn etwa das Engagement erkennbar abreißt – gestaltet als Einladung zur Beratung. Drittens steigern aggregierte, nicht personenbezogene Rückmeldungen an Lehrende die didaktische Qualität, weil sie schnell anzeigen, an welchen Aufgaben oder Konzepten viele scheitern. Der empirische Forschungsstand weist – bei heterogener Evidenz – insgesamt auf kleine bis mittlere Leistungsgewinne hin, sofern Interventionen klar an Lernziele gekoppelt und pädagogisch begleitet werden [4][5]. Damit LA sinnvoll greift, braucht es geeignete Kontexte und Materialien. Besonders tragfähig ist LA in Formaten, in denen digitale, inhaltlich aussagekräftige Artefakte entstehen: Programmieraufgaben mit Online-Abgabe, Quiz und kurze Zwischenchecks in Flipped-Classroom-Settings, Videos mit eingebetteten Fragen oder Seminare mit Leseaufgaben und Leitfragen. Dort sind deskriptive (Was geschah?), diagnostische (Wo häufen sich Fehler?), vorsichtig prädiktive (Wo zeichnen sich Probleme ab?) und präskriptive Auswertungen (Was ist jetzt ein passender Lernschritt?) möglich. Vorausgesetzt sind sauber formulierte Lernziele, fachlich valide Aufgaben und Interaktionen, die mehr zeigen als nur Abruf und Klickzahlen. Dabei werden mehr Daten erhoben – aber zielgerichtet, zweckgebunden und in klarer Datenminimierung, nicht flächig und „auf Vorrat“ [2][6][7]. Akzeptanz entsteht hier durch ordentliche Information statt Black-Box-Gefühl. Studierende müssen vorab verständlich erfahren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wie die Auswertung funktioniert, wer welche Sichten erhält, wie lange gespeichert wird und welche Rechte bestehen (Auskunft, Berichtigung, Widerruf). Internationale Leitfäden – etwa der Jisc-Kodex und die SURF-Roadmap – setzen hierfür Standards: Transparenz, partizipative Governance, dokumentierte Verhältnismäßigkeit und strikt formative Nutzung [1][2][3]. Ebenso klar sind die Grenzen. LA darf keinen Einfluss auf Prüfungen, Zulassungen oder sonstige Leistungsfeststellungen haben; vollautomatisierte Einzelentscheidungen mit erheblicher Wirkung sind auszuschließen. Somit ist notwendig, LA über informierte Einwilligungen, klare Satzungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen zu implementieren; generalklauselartige Erlaubnisse reichen für die Tiefe typischer Analysen nicht aus. Dozierendenfeedback ist legitim, wenn es ausschließlich aggregiert, ab belastbaren Mindestkohorten und ohne Individualprofile erfolgt. Vergleichsrankings („Top 50 %“) und soziale Wettbewerbsanzeigen sind problematisch, weil sie Fehldeutungen und Druck erzeugen; zielführend sind Darstellungen, die den individuellen Lernfortschritt und nächste Schritte betonen. Internationale Debatten – etwa die norwegische Analyse der Dilemmata Daten, Lernen, Governance und Kompetenz – unterstreichen die Notwendigkeit vertrauensbildender Schutzmechanismen sowie Qualifizierung aller Beteiligten. Erwartungsstudien zeigen zudem europaweit ähnliche studentische Prioritäten: hohe Ansprüche an Ethik und Privatsphäre bei zugleich klaren Serviceerwartungen an nützliches, verständliches Feedback [2][5][8][9]. Forderungen Der BayStuRa befürwortet LA als freiwilliges, begleitendes Unterstützungssystem – und formuliert dafür Leitlinien: Freiwilligkeit und Selbstbestimmung. Teilnahme ausschließlich per Opt-in, jederzeit widerrufbar und folgenlos; LA unterstützt Lernentscheidungen, ersetzt sie jedoch nicht. Keine Prüfungsrelevanz: Weder Teilnahme noch Ergebnisse aus LA dürfen auf Noten, Zulassungen oder andere Leistungsentscheidungen durchschlagen. Kein Automatismus:Hinweise aus LA sind Anstoß für menschliche Beratung, nicht für vollautomatisierte Eingriffe [1][2]. Ordentliche Information der Studierenden. Vor Aktivierung informiert die Hochschule verständlich über Zweck und Nutzen, Datentypen und ‑quellen, Auswertungslogik, Empfängerrechte, Speicherfristen, Ansprechstellen sowie Rechte (Auskunft, Berichtigung, Widerruf). Unmissverständlich ist klarzustellen: Lehrende sehen keine personenbezogenen Lernverläufe; Rückmeldungen in Lehrteams erfolgen ausschließlich aggregiert [1][2][3]. Wo LA sinnvoll ist – und welche Auswertungen tragfähig sind. Hochschulen priorisieren bei der Einführung von LA Kurse mit bestehenden geeigneten digitalen Artefakten (z. B. Programmierpraktika, Kurse mit Online-Quiz, Flipped-Classroom-Formate, VHB-Angebote), auch wenn Pilotprojekte in anderen Bereichen unterstützt werden sollen. Zulässig sind Auswertungen, die sich an den Lernzielen orientieren; Modelle, die den Kurserfolg vorraussagen, müssen auf transparent interpretierbarer und verständlicher Datenbasis arbeiten und für den entsprechenden Kurs spezifisch zuverlässige Ergebnisse liefern. Lehrende bekommen hierbei Kursfeedback, können aber keine individuellen Ergebnisse einsehen oder sehen, wer teilnimmt, sondern nur als aggregierte Rückmeldungen ab bestimmten Kohortengrößen. [6][7]. Materialqualität und gezielte Datenerhebung. Lehrmaterial wird so aufbereitet, dass Lernziele erkennbar sind und Aufgaben fachlich valide auf diese Ziele verweisen. Interaktionen werden dort erhoben, wo sie didaktisch Sinn stiften. Hierfür braucht es mehr Daten – aber nur in dem Umfang, der für Feedback, Unterstützung und Kursverbesserung notwendig ist. Datenminimierung, Zweckbindung, Löschkonzepte und technische Zugriffsbeschränkungen sind verbindlich [2]. Rechts- und Governance-Rahmen. Jede Hochschule verankert LA in einer Satzung mit klaren Zwecken, Datenkategorien, Rollen, Schwellen, Speicherfristen, Interventionswegen sowie Beschwerde- und Widerspruchsverfahren; vor Inbetriebnahme erfolgt eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Entsprechend hohe Schwellen gelten bei einer kursübergreifenden Implementierung. Bayern unterstützt durch bayernweite Musterregelungen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden [2][10][11]. Niedrigschwellige Integration und Qualifizierung. LA wird zeitnah in Pilotprojekten eingesetzt, wo sowieso digitale Artefakte entstehen (u. a. VHB-Kurse), und hochschulweit über einen datenschutzgeprüften LMS-Baustein bereitgestellt, damit zusätzlicher Aufwand für Lehrende minimal bleibt. Studierende und Lehrende erhalten von den Hochschulen kurze, praxisnahe Schulungen zur Interpretation und zu Grenzen von LA sowie Hilfe bei der Implementierung; studentische Gremien wirken in Governance und Evaluation verbindlich mit [1][2][3][8][9]. Quellen [1] Jisc, Code of Practice for Learning Analytics. https://www.jisc.ac.uk/guides/code-of-practice-for-learning-analytics [2] SURF, Learning Analytics in 5 Steps – A Guide to the GDPR. https://www.surf.nl/files/2020–06/learning-analytics-in-5-steps.pdf [3] Tsai, Y.-S. et al., The SHEILA Framework: Informing Institutional Strategies and Policy Processes of Learning Analytics, Journal of Learning Analytics (2018). https://learning-analytics.info/index.php/JLA/article/view/6096 [4] A meta-analysis on the effect of learning analytics interventions on students’ academic performance, Journal of Research on Technology in Education
1 Ausgangslage: Studieren mit Beeinträchtigung 1.1 Generelles Wie die bundesweite best3-Studie des Deutschen Studentenwerks (2023, Datenstand 2021) zeigt, geben 16 % der Studierenden an, eine studienerschwerende Beeinträchtigung erleben – im Vergleich zu 11 % im Jahr 2016, bzw. 8 % in 2011. Von diesen Betroffenen studieren 65 % mit psychischen Erkrankungen, 13 % mit chronischen Erkrankungen, und 31 % sind mehrfach beeinträchtigt. [1] Laut best3, ist der größte Anstieg in der Gruppe der Studierenden mit einer psychischen Erkrankung ersichtlich: “Eine Zunahme um rund 20 Prozentpunkte von 45 % im Jahr 2011 auf 65 % im Jahr 2021. […] Bei knapp 17 % der Studierenden besteht die studienerschwerende Beeinträchtigung von Geburt an, bei etwa 63 % trat sie vor Studienbeginn auf.” [1] Demnach erhalten 37 % dieser Studierenden ihre Diagnose erst im Verlauf des Studiums, was den Zugang zu Unterstützung erschwert und sie strukturell benachteiligt. Gleichzeitig nehmen nur 29 % der Betroffenen überhaupt einen Nachteilsausgleich in Anspruch, obwohl drei Viertel derjenigen, die ihn nutzen, ihn als hilfreich bewerten [1]. Das weist auf tiefgreifende strukturelle Hindernisse und auf eine verunsichernde Antragskultur hin. 1.2 Abbrüche Die fehlende strukturelle Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigungen zeigt sich besonders deutlich in den erhöhten Abbruch- und Unterbrechungsquoten. Laut best3-Studie hat etwa jede*r fünfte Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung das Studium mindestens einmal unterbrochen – im Vergleich zu nur 9 % unter den nicht beeinträchtigten Studierenden. Auch der Wechsel des Studienfachs (36,5 % vs. 23,6 %) und der Hochschule (27,3 % vs. 19,2 %) kommt unter beeinträchtigten Studierenden deutlich häufiger vor. Zudem beginnen sie seltener ein Masterstudium und sind – selbst bei vergleichbaren Studienleistungen – mehr als doppelt so häufig mit einem möglichen Studienabbruch konfrontiert (13,0 % vs. 4,7 %). Diese Zahlen lassen sich nicht durch individuelle Leistungsfähigkeit oder mangelnde Motivation erklären, sondern sind Ausdruck systemischer Versäumnisse: mangelnde Inklusionsmittel, fehlende Unterstützung in Verwaltungsprozessen, unflexible Lehrformate und das weitgehende Fehlen diskriminierungssensibler Strukturen. Der Nachteilsausgleich, eigentlich als Unterstützungsmechanismus konzipiert, greift hier häufig zu spät, zu formalisiert oder gar nicht – insbesondere dann, wenn die Hürden zur Antragstellung zu hoch oder die Entscheidungsstrukturen nicht nachvollziehbar sind. Eine studienerschwerende Beeinträchtigung sollte nicht der Grund für einen Studienabbruch sein. Der Verlust von Potenzialen, Perspektiven und Qualifikationen ist nicht nur individuell tragisch, sondern gesellschaftlich unverantwortlich – gerade im Kontext inklusiver Bildungsversprechen und des Fachkräftemangels. Ein wirksam implementierter Nachteilsausgleich ist dabei kein rein technisches Verfahren, sondern ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Studienabbrüchen, zur Förderung von Studienverläufen und zur Wahrung des Rechts auf Bildung für alle. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, braucht es mehr als nur rechtliche Rahmenbedingungen: Es braucht verlässliche Unterstützungssysteme, niedrigschwellige Antragstellung, qualifizierte Beratung und verbindliche Sensibilisierung der entscheidenden Stellen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung für ein Studium nicht durch strukturelle Barrieren, sondern durch inhaltliche Interessen getragen wird – und dass niemand das Studium abbrechen muss, weil die Hochschule ihrer Fürsorge- und Schutzpflicht nicht gerecht wird. 1.3 Unterstützungsbedarf Die Unterstützungsbedarfe von Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Dennoch zeigt die best3-Studie, dass rund 27 % dieser Studierenden spezifische Anforderungen an die bauliche und technische Ausstattung ihrer Hochschule oder konkrete Unterstützungsleistungen formulieren. Besonders häufig genannt werden der Bedarf an Ruhe- und Rückzugsräumen(14 %) sowie Unterstützung bei E‑Learning-Angeboten (11 %). Darüber hinaus wünschen sich viele Studierende Hilfe im Studienalltag, etwa im Umgang mit Verwaltungsprozessen oder bei der Orientierung im Hochschulsystem. Gerade im Kontext des Nachteilsausgleichs ist das Fehlen solcher Unterstützungsangebote gravierend. Ein erheblicher Anteil der Studierenden ohne gewährten Nachteilsausgleich gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Antrag gestellt werden kann (40%). Etwa 33% der Studierenden, die eigentlich berechtigt wären einen Nachteilsausgleich zu beantragen, geben an, keinen Nachteilsausgleich beantragt zu haben, dass sie nicht wissen, an wen sie sich zur Unterstützung wenden können. 57% geben an, nicht sicher zu sein, ob sie anspruchsberechtigt sind oder ob der Antrag überhaupt Chancen hätte– ein strukturelles Problem, das mit Informationslücken, intransparenten Zuständigkeiten und fehlender Begleitung zusammenhängt. Der Nachteilsausgleich muss daher nicht nur rechtlich gewährt, sondern praktisch zugänglich gemacht werden – durch barrierefreie Informationen, niederschwellige Beratungsangebote und gezielte Unterstützungsmaßnahmen. 1.4 Diskriminierungserfahrungen Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung machen deutlich häufiger Diskriminierungserfahrungen im Hochschulkontext als Studierende ohne solche Beeinträchtigungen. Laut best3-Studie berichten 73 % der befragten Studierenden mit Beeinträchtigungen von mindestens einer Diskriminierungserfahrung – im Vergleich zu 58 % ihrer nicht beeinträchtigten Kommiliton*innen. Diese Differenz zieht sich auch durch spezifische Situationen: So geben 26 % der Studierenden mit Beeinträchtigungen an, dass ihnen Leistungen nicht zugetraut oder erbrachte Leistungen herabgewürdigt wurden. Bei Studierenden ohne Beeinträchtigungen liegt dieser Wert deutlich niedriger – bei nur 15–17 %. Besonders betroffen sind dabei Studierende mit Mehrfachbeeinträchtigungen. Sie erleben nicht nur die stärksten Studienerschwernisse, sondern auch die höchsten Diskriminierungsraten: 27 % berichten von expliziten Benachteiligungen aufgrund ihrer physischen oder psychischen Erkrankung. Knapp 26 % geben an, ausgegrenzt oder übergangen worden zu sein, 28 % berichten von herabwürdigender oder stereotypisierender Behandlung, 22,5 % wurden im Hochschulkontext sogar ausgelacht. Diese Zahlen belegen, dass studienerschwerende Beeinträchtigungen in vielen Fällen nicht nur funktionale Einschränkungen darstellen, sondern auch mit sozialen Ausschlüssen, entwürdigender Kommunikation und struktureller Abwertung einhergehen. Diskriminierung ist hier kein Nebeneffekt – sie ist integraler Bestandteil der Studienrealität vieler Betroffener. Gerade im Verfahren des Nachteilsausgleichs gewinnt dieser Befund an Bedeutung: Wer über Nachteilsausgleiche entscheidet, beeinflusst maßgeblich die Teilhabechancen einzelner Studierender. Wenn jedoch – wie die Zahlen zeigen – ein relevanter Teil der Betroffenen strukturell benachteiligt und entmutigt wird, dann ist es nicht ausreichend, Nachteilsausgleiche formal korrekt zu verwalten. Vielmehr braucht es eine reflexive, diskriminierungssensible Haltung bei allen Entscheidungsträger*innen – insbesondere in Prüfungsämtern, Ausschüssen und Lehrstühlen. Die Angst vor Diskriminierungserfahrungen im Antragsverfahren darf kein Grund bleiben, dass Studierende nicht die Hilfe fordern, die ihnen rechtlich zusteht. Sensibilisierung muss deshalb zu einem verbindlichen Bestandteil hochschulischer Praxis werden. Wer über Anträge auf Nachteilsausgleich urteilt, muss mit den Mechanismen von Stigmatisierung, ableistischer Normativität und nicht sichtbaren Beeinträchtigungen vertraut sein. Ohne dieses Bewusstsein besteht die Gefahr, dass auch gut gemeinte Entscheidungen paternalistisch, uninformiert oder – im schlimmsten Fall – reproduktiv diskriminierend getroffen werden. Hinzu kommt: Die strukturelle Diskriminierung von Studierenden mit Beeinträchtigung ist auch intersektional verschränkt. So liegt der Anteil von Studentinnen mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen mit 19 % deutlich über jenem von Studenten (12 %). Studentinnen geben zudem häufiger psychische Erkrankungen an (67 % vs. 62 %). Und besonders betroffen sind Studierende mit der Geschlechtsangabe divers oder andere, von denen mehr als die Hälfte (55 %) angibt, mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung zu studieren. Diese Zahlen machen deutlich, dass Nachteilsausgleich nicht losgelöst von Geschlecht, sozialer Positionierung oder psychischer Gesundheit gedacht werden kann. Besonders psychische Erkrankungen sind oft stigmatisiert, was oft zu einer negativen Entscheidung in Nachteilsausgleichen oder anderen Maßnahmen führen kann, welche eigentlich zur Unterstützung
Die finanzielle Lage von Hochschulen ist ein zentraler Faktor für die Ausbildung der Wissenschaftler*innen von morgen. Aktuelle Nachrichten aus Berlin über Haushaltskürzungen und der damit verbundenen Gefährdung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Berlins[1], sowie insbesondere dem drohenden Abbau tausender Studienplätze[2] und Personaleinsparungen[3] sind daher alarmierend. Studierende fürchten aufgrund dieser Entwicklungen, dass ihre Studiengänge aufgrund von Sparmaßnahmen kurzfristig gestrichen werden könnten.[4] Auch in Bayern ist die finanzielle Lage der Hochschulen höchst angespannt. Trotz Sonderprogrammen wie der Hightech Agenda stagnieren die Grundhaushalte der Universitäten in der Breite real, da steigende Kosten die Zuwächse aufzehren. Selbst ohne formale Kürzungsbeschlüsse führen globale Minderausgaben und Haushaltssperren zu faktischen Einsparungen an den Hochschulen. All diese Entwicklungen nähren die Befürchtung, dass auch in Bayern Studiengänge infolge von Sparzwängen gestrichen oder ausgedünnt werden könnten. Kürzungen stehen wachsende Anforderungen in Lehre, Forschung und Infrastruktur gegenüber. Drohende Sparpläne werfen grundlegende Fragen nach der langfristigen Sicherung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Hochschulwesens auf. Schon seit Jahren wächst die Grundfinanzierung der Hochschulen in Bayern langsamer als Kosten und Bedarfe. Für 2025 etwa ist lediglich ein Aufwuchs von 0,6 % gegenüber 2024 vorgesehen[5] — nach Abzug der Inflation ein reales Minus. Zwar verweist die Staatsregierung auf insgesamt 36 % höhere Hochschulausgaben seit 2018, jedoch floss ein Großteil dieses Anstiegs in neue Einrichtungen (wie die Technische Universität Nürnberg und die Medizin in Augsburg); für die bestehenden Hochschulen blieb davon kaum mehr als ein Inflationsausgleich übrig[6]. Der Bayerische Landesstudierendenrat spricht sich entschieden gegen Kürzungen im Bildungs- und Forschungsbereich aus und steht hinter allen betroffenen Hochschulen. Bildung ist die Grundlage einer zukunftsfähigen Gesellschaft und darf nicht unter kurzfristigen Sparzwängen leiden. Denn Kürzungen im Bereich Bildung und Forschung bergen die Gefahr, die Zukunftsperspektiven des Hochschulwesens zu schwächen. Besonders betroffen wären dabei die Studierenden, die Lehrenden sowie die wissenschaftliche Innovationskraft. Klar ist: insbesondere Kürzungen von Stellen wären keinesfalls hinnehmbar. Sie gefährden unmittelbar die Studienbedingungen, verschlechtern die Betreuungsrelation und schwächen somit die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaftsstandorten insgesamt. Mögliche Folgen von Haushaltskürzungen sind unter anderem: Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert daher: Bei Bildung und Forschung darf nicht gespart werden. [1] https://www.fu-berlin.de/sites/haushaltskuerzungen-berliner-senat/_inhaltsele-mente/intro/index.html [2] https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100592878/berlin-sparkurs-bedroht-25000-studi-enplaetze-an-hochschulen.html [3] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-neueinstellungen-und-weniger-studien-plaetze-6912 [4] https://taz.de/Kuerzungen-an-Hochschulen/!6095990/ und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/berlin-senat-kuerzungen-hochschulen-uni-versitaeten-protest.html [5] https://www.forum-hochschulraete.de/download/file/fid/576#:~:text=der%20Universit%C3%A4t%20Bayern%20,Globale%20Minderausgaben%202025%20164%20Mio [6] https://www.jmwiarda.de/2024/11/25/knappe-kasse#:~:text=Klingt%20erstmal%20gut,f%C3%BCr%20die%20bestehenden%20Hochschulen%20%C3%BCbrig
Der Bayerische Landesstudierendenrat spricht sich ausdrücklich für die Unterstützung Studierender und anderer Mitglieder der Harvard University und anderen US-Amerikanischen Universitäten, welche unter politischer Repression leiden, an bayerischen Hochschulen, aus und fordert dabei auch die bayerische Regierung zur Unterstützung auf. Ein lebendiger, internationaler Austausch ist ein zentraler Bestandteil moderner Hochschulbildung und trägt wesentlich zur fachlichen wie persönlichen Weiterentwicklung aller Studierenden bei. An den bayerischen Hochschulen ist uns die Förderung interkultureller Kompetenz, globaler Perspektiven und internationaler Netzwerke ein wichtiges Anliegen. Der Kontakt zu Studierenden aus unterschiedlichen Ländern und akademischen Kulturen stärkt die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einer zunehmend vernetzten Welt und erweitert den Horizont für Forschung und Lehre gleichermaßen. internationaler Austausch ist ein zentraler Bestandteil moderner Hochschulbildung und trägt wesentlich zur fachlichen wie persönlichen Weiterentwicklung aller Studierenden bei. An den bayerischen Hochschulen ist uns die Förderung interkultureller Kompetenz, globaler Perspektiven und internationaler Netzwerke ein wichtiges Anliegen. Der Kontakt zu Studierenden aus unterschiedlichen Ländern und akademischen Kulturen stärkt die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in einer zunehmend vernetzten Welt und erweitert den Horizont für Forschung und Lehre gleichermaßen. In diesem Sinne begrüßt der BayStuRa ausdrücklich jede Form der Zusammenarbeit mit den betroffenen Universitäten, einschließlich der Einrichtung von möglichen Standorten oder Partnerinstituten in Bayern, die Studierenden der Universitäten ermöglichen, ihr Studium fortzusetzen oder aufzunehmen, sofern sie von entsprechenden Einschränkungen betroffen sind. Gleichzeitig bekräftigen wir unser klares Bekenntnis zu Hochschulen, an denen Diversität, Inklusion und Weltoffenheit aktiv gelebt werden. Der BayStuRa steht hinter allen bayerischen Hochschulen, die sich für ein diskriminierungsfreies, vielfältiges und respektvolles Miteinander einsetzen. Eine solche wertebasierte Zusammenarbeit ist die Grundlage für nachhaltige Partnerschaften im globalen Bildungsraum. Diese Stellungnahme des Bayerischen Landesstudierendenrates richtet sich nicht nur an die Hochschulen der USA, sondern an andere Institutionen weltweit, an denen die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt wird und oder Wissenschaftler*innen und Studierende eingeschränkt werden.
Die bayerischen Hochschulen stehen unter finanziellem Druck. Ihre Grundfinanzierung reicht seit Jahren nicht mehr aus, um mit den gestiegenen Anforderungen und Studierendenzahlen Schritt zu halten. Zwischen 2000 und 2022 stiegen die öffentlichen Mittel laut Hochschulrekto-renkonferenz (HRK) lediglich um 35 %, während die Zahl der Studierenden um über 50 % zu-nahm. Diese Schieflage gefährdet nicht nur die Qualität von Forschung und Lehre, sondern un-tergräbt auch die Autonomie der Hochschulen und verstärkt strukturelle Defizite.1 Besonders betroffen sind kleine und interdisziplinäre Fächer, die im Wettbewerb um knappe Mittel häufig das Nachsehen haben, sowie der akademische Mittelbau, der unter prekären Be-schäftigungsverhältnissen leidet. Gleichzeitig verschlechtert sich an vielen Hochschulstandor-ten das Betreuungsverhältnis drastisch – ein zentraler Indikator für die Qualität der Lehre. So wuchs etwa die Studierendenzahl an der Technischen Universität München zwischen 2012 und 2022 um 55 %, während die Zahl der Beschäftigten lediglich um 18,8 % zunahm.2 Essenzielle Programme – etwa zur Förderung von Diversität und Inklusion – sind bislang oft von befristeten Drittmitteln abhängig. Zudem ist der Zustand der baulichen und digitalen Infra-struktur vielerorts unzureichend: Sanierungsstaus und fehlende langfristige Investitionen be-hindern eine moderne, zukunftsfähige Hochschullandschaft. Der übermäßige Fokus auf Pro-jektfinanzierung zwingt die Hochschulen zu einem aufwendigen Wettbewerb um Mittel, der wertvolle Ressourcen bindet und strategische Planbarkeit erschwert. Forderungen: Angesichts dieser Entwicklungen fordert der Bayerische Landesstudierendenrat eine tiefgrei-fende Reform der Hochschulfinanzierung. Im Zentrum dieser Reform müssen folgende Punkte stehen: 1 Hochschulrektorenkonferenz, „Hochschulen in Zahlen 2023“, 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://www.hrk.de/filead-min/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Statistik/2022–08–15_ONLINE_Entwurf_HRK-Statistikfalt-blatt_2022.pdf 2 Technische Universität München, „TUM in Zahlen: Statistische Daten und Fakten 2022“, 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://mediatum.ub.tum.de/doc/1731943/1731943.pdf 3 Konrad-Adenauer-Stiftung, „Die Entwicklung der Hochschulfinanzierung – von 2000 bis 2025“, 2024. [Online]. Verfügbar un-ter: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=b727520f-98ad-da23-c622-59660eb84fbd&grou-pId=252038. Zugegriffen: 8. Februar 2025. 4 Hochschulrektorenkonferenz, „Vielfalt und Chancengleichheit an Hochschulen – Abschlusspublikation 2024“, 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Diversitaet/Ab-schlusspublikation_Vielfalt_2024.pdf. 5 Wissenschaftsrat, „Hochschulinfrastruktur zukunftsfähig gestalten – Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“, 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9470–22.pdf?__blob=publication– File&v=26.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe “Digitalisierung”) ein. Die AG Digitalisierung soll sich mit hochschulpolitischen Maßnahmen zur digitalen Transformation an bayerischen Hochschulen, insbesondere in den Bereichen digitale Lehre, IT-Infrastruktur, Verwaltungsdigitalisierung und studentische Mitbestimmung befassen. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Vernetzung der Studierendenvertretungen beim Thema Digitalisierung sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Digitalisierung an Hochschulen und künftigen konkreten Forderungen und Anliegen bezüglich der Thematik.
Der BayStuRa befürwortet, dass die parteinahe Stiftung der AfD, die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung, weiterhin nicht staatlich gefördert wird. In Deutschland gibt es 13 anerkannte Begabtenförderungswerke. Jedes dieser Werke hat den gesellschaftlichen Auftrag, leistungsfähige und außergewöhnlich begabte Menschen zu fördern. Die unterschiedlichen Begabtenförderungswerke sind Ausdruck der gesellschaftlichen Vielfalt, indem sie verschiedene politische, religiöse oder gewerkschaftliche Perspektiven abbilden. Diese Förderungen beinhalten neben einer finanziellen Unterstützung auch eine ideelle Förderung für ihre Stipendiat*innen. Das seit 2023 überarbeitete Stiftungsfinanzierungsgesetz legt klare Voraussetzungen für die Finanzierung parteinaher Stiftungen fest. Eine Förderung mit Bundesmitteln erfolgt erst, wenn die betreffende Partei mindestens drei Legislaturperioden in Folge in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten ist. Zudem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein und die Stiftung muss aktiv für die freiheitlich‑demokratische Grundordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Obwohl gerade diese letzten Kriterien nicht erfüllt sind, rechnet die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ab 2026 mit staatlichen Zuschüssen in Millionenhöhe und bereitet sich vor, ab 2027 Stipendien an Studierende zu vergeben. Mit einem entsprechenden Antrag der Stiftung ist dieses Jahr zu rechnen und es zeichnet sich schon ab, dass die AfD mit Rechtsmitteln gegen einen abschlägigen Bescheid vorgehen wird. Die AfD‑nahe Stiftung bietet bereits jetzt eine spendenfinanzierte ideelle Förderung an. So veranstaltet sie Präsenz‑ und Online‑Seminare, etwa das Wochenendseminar „Staatsfinanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilgesellschaft‘ – über den linken Versuch, Demokratie durch Demokratiesimulation zu ersetzen“. Dort wird der SPD demokratiefeindliches Verhalten unterstellt – ein Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens. Darstellungen in dieser Art von hochkomplexen politischen Geschehen entsprechen nicht dem Beutelsbacher Konsens. Das erste Grundprinzip des Beutelsbacher Konsens ist das Überwältigungsverbot. Hierbei handelt es sich darum, dass Lernende nicht durch Überwältigung an der selbstständigen Meinungsbildung zu hindern. Es wird die Grenze zwischen politischer Bildung und Indoktrination definiert. Auffällig ist das die Desiderius-Erasmus-Stiftung auf ihrer Homepage und in ihren Rundschreiben vor allem das Thema einer gefährdeten Demokratie und sich selbst als Opfer von angeblich demokratiefeindlichen Verhalten sieht. Das dem Beutelsbacher Konsens zentrale Überwältigungsverbot fordert, Lernende nicht an selbstständiger Meinungsbildung zu hindern. Im 28. Rundbrief der Stiftung und auf YouTube zitiert Erika Steinbach das Buch Wie Demokratien sterben (Levitsky/Ziblatt), um die Nichtwahl von AfD‑Abgeordneten als Ausschussvorsitzende rhetorisch mit der Rückkehr des Nationalsozialismus gleichzusetzen. Das stellt aus unserer Sicht erneut einen Bruch des Beutelsbacher Konsenses: Kontroverse Themen werden einseitig dargestellt. Um kontroverse politische Themen auch kontrovers in Seminaren oder anderen ideellen Programmen diskutieren zu können, müssen alle Perspektiven dargestellt werden. Dadurch wird die politische Ausrichtung einer Lehrperson verhältnismäßig uninteressant, weil alle Aspekte einer Thematik besprochen werden. Aus dem aktuellen Wirken der Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ist nicht erkennbar, dass sie anstreben, durch ihre politische Bildungsarbeit junge Menschen in ihrer Selbstkompetenz zu stärken, um eine politische Situation in Hinblick auf ihre persönliche Interessenslage zu analysieren. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung versucht, durch ihre Bildungsarbeit die parlamentarische Demokratie zu untergraben. Zudem entspricht sie durch ihr Handeln und ihrer Nähe zur AfD als Stiftung nicht den Gedanken der Völkerverständigung. Denn sie praktiziert keine politische Bildungsarbeit im Sinne des Beutelsbacher Konsens, zweckentfremdet bewusst wissenschaftliche Erkenntnisse und beschädigt dadurch gute wissenschaftliche Praxis. Unabhängige Analysen – etwa der des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. – betonen, dass die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung antidemokratische Inhalte der AfD mit einem pseudowissenschaftlichen Anstrich in Bildungs‑ und Forschungsstrukturen etablieren will. Bayerische Hochschulen sind Orte gelebter Demokratie und Diversität. Wir als Studierende in Bayern lehnen es daher entschieden ab, dass die Stiftung staatliche finanzielle Mittel erhält, um ein eigenes Stipendium anbieten zu können. Dies würde nur dazu dienen, gefährliche Halbwahrheiten und schlechte wissenschaftliche Praxis an die bayrischen Hochschulen zu transportieren und könnte so nachhaltig die gelebte Demokratie und Bildungsqualität der Hochschulen schädigen. Daher lehnen wir staatliche Mittel für die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung entschieden ab.
Die bauliche und infrastrukturelle Situation an deutschen Hochschulen – und auch in Bayern – ist alarmierend. Marode Gebäude, undichte Decken, veraltete Technik und überlastete Mensen sind mittlerweile bittere Realität und keine Ausnahme mehr. Jahrzehntelang wurden notwendige Sanierungen aufgeschoben. Heute erleben wir die Konsequenzen dieses strukturellen Investitionsstaus: Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind, Lehrveranstaltungen, die in Ausweichräumen oder gar digital stattfinden müssen, und Labore, in denen aus Sicherheitsgründen nicht mehr gearbeitet werden darf. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert daher eine umfassende Sanierungsoffensive, getragen von Bund und Ländern, die die Hochschulen endlich zu dem macht, was sie sein sollten – lebendige, moderne, sichere und nachhaltige Orte des Lernens, Forschens und Zusammenlebens. Konkrete Forderungen des Bayerischen Landesstudierendenrats: Begründung: Die Hochschulen sind das Rückgrat der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Sie sind Orte, an denen Zukunft entsteht – sei es durch die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte oder durch ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs. Doch dieses Potenzial droht verloren zu gehen, wenn wir nicht in die infrastrukturellen Grundlagen investieren. Der Sanierungsstau an deutschen Hochschulen wird von Expert*innen aktuell auf über 140 Milliarden Euro geschätzt.[1] Ganze Gebäudekomplexe stammen noch aus den 1960er- und 1970er-Jahren und sind inzwischen weder funktional noch sicher. Decken aus Spannbeton halten keine Maschinen mehr aus, Labore stehen leer, weil sie nicht nutzbar sind, und in manchen Mensen droht der Ausfall von Strom und Lüftung. Gleichzeitig steigen die Studierendenzahlen, die Anforderungen an Lehre und Forschung wachsen – aber die baulichen Voraussetzungen schrumpfen.[2] Diese Zustände gefährden nicht nur die Qualität von Studium und Wissenschaft, sie gefährden auch Bildungsgerechtigkeit. Wenn Studierende unter Kälte im Winter und überhitzten Räumen im Sommer leiden, wenn es an Lernplätzen mangelt und die Warteschlangen vor Mensen Wartezeiten von über 30 Minuten verursachen, dann trifft das besonders jene, die sich kein ruhiges WG-Zimmer, keinen Laptop, kein Essen außer Haus leisten können. Die Sanierung der Hochschulen ist keine Zukunftsaufgabe – sie ist ein akutes Handlungsfeld. Wer heute versäumt zu investieren, riskiert nicht nur Gebäudeschäden, sondern gefährdet den Studienerfolg von Millionen junger Menschen, verschärft soziale Ungleichheit und bremst den wissenschaftlichen Fortschritt. Die Wissenschafts- und Hochschulpolitik der kommenden Jahre muss sich dieser Verantwortung stellen. Die Bundespolitik hat die Pflicht, die Länder in dieser Mammutaufgabe zu unterstützen. Es darf nicht länger sein, dass Hochschulpräsident*innen um Millionenbeträge betteln müssen, um Decken abzustützen oder Labore nutzbar zu machen. Es darf nicht sein, dass Nachwuchswissenschaftler*innen abspringen, weil ihre Arbeitsräume Bau-Ruinen gleichen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft – vom Klimawandel über die Digitalisierung bis hin zur Sicherung des sozialen Friedens – lassen sich nur mit starken Hochschulen meistern. Und starke Hochschulen brauchen eine starke Infrastruktur. Die Innovationswende, von der so oft die Rede ist, beginnt nicht auf dem Papier, sondern auf dem Campus. Als Studierende fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, jetzt entschlossen zu handeln. Wer Bildung und Wissenschaft stärken will, muss in die Räume investieren, in denen sie stattfinden. Es geht nicht um Schönheitsreparaturen – es geht um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. [1] hattps://www.forschung-und-lehre.de/politik/sanierungskosten-im-deristelligen-milliardenbere [2] hattps://www.gew.de/aktuelles/detailseite/30-jahre-lang-wurde-nichts-unternommen
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) wird Gründungsmitglied im Länderrat, der als autonomes Gremium angegliedert an den freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. studentische Belange auf Bundesebene vertritt. Ziel des Gremiums ist es, eine enge Abstimmung zwischen den Landesvertretungen und dem fzs zu sichern und somit bundesweite Themen durch eine gemeinsame Stimme besser voranzutreiben. Die Sprecher*innen vertreten die beschlossenen Interessen der bayerischen Studierenden im Länderrat und tragen entsprechende Beschlüsse im Namen des BayStuRa mit. Es wird eine Geschäftsordnung für den Länderrat ausgearbeitet, für deren Inhalte die Delegierten des BayStuRa aktiv Vorschläge einbringen können. Eine Zustimmung zur GO obliegt den Sprecher*innen im Länderrat.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterstützt die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung, die nach der Reform des Psychotherapieausbildungsreformgesetzes bislang nicht gesichert ist. Damit schließt er sich unter anderem lange stehenden Forderungen der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) [1], Forderungen der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP), dem Fakultätentag Psychologie (FTP) [2] und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) [3] an. Wenn keine Finanzierung für die Weiterbildung verabschiedet wird, kann es kaum neuen Fachpsychotherapeut*innen geben und die Versorgung von Psychotherapie in Deutschland würde zunehmend verringert werden. Bereits jetzt verzögert sich die Ausbildung neuer Psychotherapeut*innen, da für die Abschlussjahrgänge des neuen Systems keine Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen, was die Lebensplanung der Absolvent*innen schwer trifft und insbesondere bei aktuellen und zukünftigen Studierenden zu massiver Verunsicherung führt. Als BayStuRa sehen wir die Sicherstellung eines vollständigen Ausbildungswegs als essentiell an. Wir betonen aber insbesondere auch, dass der Mangel an Weiterbildungsplätzen mittelfristig zu einer massiven Verschärfung der bereits jetzt schwierigen Psychotherapeutischen Versorgungslage führen wird, da viele heutige Psychotherapeut*innen altersbedingt ausscheiden [3], was ein großes Problem für die komplette Gesellschaft darstellt. Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet – bereits heute leidet jede*r Dritte im Laufe ihres*seines Lebens unter einer psychischen Erkrankung [3] und die Wartezeiten auf Psychotherapieplätze liegen im Durchschnitt bei 142 Tagen [4]. Psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für Erwerbsminderung [5] und mit steigender Tendenz die dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit, nach Erkrankungen des Atmungssystems und des Muskel-Skelett-Systems [6, 7, 8]. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung verbessert Heilungschancen und verringert langfristige gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Folgekosten. Folglich ist es von entscheidender Bedeutung, diese drohende Versorgungslücke zu schließen und weiterhin neue Therapeut*innen auszubilden – sowohl um das Leid der betroffenen Menschen zu verringern als auch um die langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten zu reduzieren. Dafür ist eine Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen absolut notwendig und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Vor einigen Jahren hat eine Reform des Psychotherapeutengesetzes den Ausbildungsweg für Psychotherapeut*innen an die Fachärzt*innen-Weiterbildung angeglichen, unter anderem, um prekäre Arbeitsbedingungen in der “alten” Ausbildung zu verbessern. Dafür wurde das Studium geändert und nach dem Master müssen Psychologiestudierende eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren, um ihre Fachkunde zu erlangen (also mit den Krankenkassen abrechnen zu können) [9]. Allerdings ist die Finanzierung dieser Weiterbildung nicht geklärt. Deshalb gibt es kaum Weiterbildungsplätze und wenn kein Gesetz dazu kommt, wird der erste große Abschlussjahrgang Psychologiestudierender im “neuen System” diesen Sommer und alle darauffolgenden ihren Ausbildungsweg praktisch nicht fortsetzen können [10]. Das ist nicht nur für Psychologiestudierende desaströs, sondern bringt auch die Versorgung von Psychotherapie deutschlandweit in Gefahr. Mit einer Positionierung dafür würde sich der BayStuRa lange stehenden Forderungen der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) [1], sowie Forderungen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP), dem Fakultätentag Psychologie (FTP) [2] und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [3] anschließen. Ebenfalls eine Finanzierung gefordert hatten unter anderem der Bundesrat [11], Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach [12] und die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Andrea Benecke [13]. [1] https://psyfako.org/berufsweg-psychotherapie/ [2] https://www.aerztezeitung.de/Politik/Finanzierung-der-Psychotherapeuten-Weiterbildung-muss-auf-die-Agenda-455982.html [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/1029388/9fa5147a76a6547a652b97430023b72b/20_14_0234‑2–1‑_BPtK_GVSG_nicht-barrierefrei.pdf [4] https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/ [5] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_archive/2021/2021_11_30_psych_erkrankungen_erwerbsminderung.html [6] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77239/umfrage/krankheit-hauptursachen-fuer-arbeitsunfaehigkeit/ [7] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254192/umfrage/entwicklung-der-au-tage-aufgrund-psychischer-erkrankungen-nach-geschlecht/ [8] https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/psychreport-2024_57364 [9] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html [10] https://psyfako.org/weiterbildung/ [11] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401–0500/403–23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [12] https://www.bayern.de/gerlach-fordert-von-lauterbach-mehr-einsatz-fr-psychotherapeuten-weiterbildung-bayerns-gesundheitsministerin-anlsslich-des-44-psychotherapeutentags-in-wrzburg/ [13] https://www.aerzteblatt.de/news/protest-wegen-ungeregelter-finanzierung-der-psychotherapeutischen-weiterbildung-f9782250-4b43-4968-a887-b538ffdd9235
Das vorliegende Grundsatzprogramm dient dem Bayerischen Landesstudierendenrat als strategische Orientierung und bietet Mitgliedern ebenso wie Verantwortungsträger*innen des Gremiums einen Rahmen. Das Programm definiert Ziele und Prinzipien, die als Grundlage für Entscheidungen und Entwicklungen dienen. Mit unserem Grundsatzprogramm skizzieren wir unsere Vision der Hochschullandschaft im Jahr 2035, um ein erstrebenswertes Zielbild zu verdeutlichen. Die sich anschließenden konkreten Maßnahmen beschreiben messbar und zeitlich fixiert die notwendigen Schritte, die von Studierenden, Hochschulen und Politik eingeleitet werden müssen, um die Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Kurzübersicht Vision der Hochschullandschaft 2035 Forschung, Lehre und Studium Studierende lernen nicht mehr nur für den Abschluss, sondern zur direkten Anwendung ihres Wissens. Digitale Kompetenzen sind nicht mehr nur ein Zusatz, sondern ein selbstverständlicher Bestandteil jedes Studiengangs. Studierende arbeiten unter anderem in interdisziplinären Teams an realen Herausforderungen, die in Kooperation mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen entwickelt werden. Praktische Erfahrungen werden besser anerkannt und fließen direkt in die Studienleistungen ein. Neben fachlicher Expertise werden gezielt Soft Skills wie Kommunikationsfähigkeit, Teamarbeit und Kreativität gefördert. Interkulturelle Kompetenz ist durch internationale Zusammenarbeit und praxisnahe Projekte fester Bestandteil der Ausbildung. Hochschulen weltweit sind digital und organisatorisch vernetzt, um Studierenden den Zugang zu globalen Ressourcen, Austauschprogrammen und internationalen Forschungsprojekten zu ermöglichen. Virtuelle Netzwerke und länderübergreifende Kooperationen erleichtern die Zusammenarbeit und schaffen ein globales Lernumfeld. Die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stellt sicher, dass Studieninhalte den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Unternehmen sind in die Lehre eingebunden, bieten Mentoring-Programme an und beteiligen sich an praxisnahen Projekten. Studierende profitieren von frühen Praxiserfahrungen, wodurch der Übergang in den Beruf erleichtert wird. Prüfungsformate haben sich modernisiert: Anstelle starrer Klausuren stehen kompetenzorientierte Prüfungen, kontinuierliche Leistungsbewertungen und projektbasierte Arbeiten im Fokus. Das Studium ist individualisiert und berücksichtigt unterschiedliche Lerntypen, Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Studierenden. Ein weiteres Kernanliegen ist die Berücksichtigung der mentalen Gesundheit in der Lehre. Besonders die Staatsexamina wurden reformiert, um Druck zu reduzieren und nachhaltiges Lernen zu fördern. Eine Wissensabfrage des gesamten Stoffs einiger Semester auf wenige Tage findet nicht mehr statt. Stattdessen werden bereits während des Studiums Leistungen tatsächlich anerkannt und finden Ausdruck in vollintegrierten, akkreditierten Bachelorprogrammen. Studierende erhalten Unterstützung durch Mentoring-Programme, Coaching und spezielle Lehrkonzepte, die Resilienz und Achtsamkeit stärken. Ein offener Feedback-Prozess zwischen Studierenden, Lehrenden und Praxispartner*innen ermöglicht außerdem eine ständige Weiterentwicklung der Lehrkonzepte. Studierende können aktiv Einfluss auf die Gestaltung ihres Studiums nehmen und tragen dazu bei, die Hochschulen kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Berufungen Auch Berufungsverfahren haben sich verändert. 2035 ist die didaktische Kompetenz bei der Berufung von Professor*innen gleichwertiges Kriterium zum wissenschaftlichen Output. Dafür nehmen alle Neuberufenen an vergüteten Fortbildungen teil, unter anderem zu den Themen Machtmissbrauch, innovative Lehre und Nachhaltigkeit. Bei diesen Berufungsverfahren sind Studierende stärker beteiligt, werden für ihre Aufwände angemessen entschädigt und können beispielsweise ein Vetorecht ausüben. Die Probevorlesungen bei den Berufungsverfahren sind hochschulöffentlich. Es sind strukturelle Maßnahmen und Anreize implementiert, damit die Diversität der Professor*innenschaft die Diversität der Zeit abbildet und auch unterrepräsentierte Gruppen gleichgestellt sind. Nachhaltigkeit Soziale Nachhaltigkeit Studierende sind eine diverse Gruppe, die aus den unterschiedlichsten Personen besteht und deren Lebensrealität stark variiert. Im Jahr 2035 können alle Studierenden unabhängig von ihrem vorhochschulischen Leben gleichberechtigt und vollumfänglich am Hochschulleben teilnehmen. Studierende können unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern ein Studium bestreiten und es gibt ausreichend bezahlbaren Wohnraum für Studierende in der Nähe ihrer Hochschule. Die Lebenserhaltungskosten sind von den Förderungen, die alle Studierenden beantragen können, gedeckt und die finanzielle Situation ermöglicht es, sich in die Gesellschaft einzubringen und am sozialen Leben teilzunehmen. Um die außerordentlichen Kosten während eines Pflichtpraktikums zu decken, wird diese Arbeit grundsätzlich vergütet. Hochschulen sind familienfreundliche Orte und ermöglichen allen Hochschulmitgliedern eine adäquate Betreuung von Familienmitgliedern. Vorlesungen können mit Kindern besucht werden und es gibt Möglichkeiten zur Individualisierung der Stundenpläne. Zudem gibt es zuverlässige Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder und Kinder, um die Teilnahme der Eltern an allen Hochschulveranstaltungen zu gewährleisten. Um eine Teilnahme aller Studierenden zu ermöglichen, werden hierfür geeignete Lehrveranstaltungen hybrid angeboten. Zudem sind Kerninhalte von Vorlesungen im Nachhinein online abrufbar. Eine Prüfungsleistung ist nicht an die Anwesenheit in Vorlesungen gekoppelt. Menschen mit Behinderungen und oder chronischen und psychischen Beeinträchtigungen können an allen Veranstaltungen teilnehmen. Alle Mitarbeiter*innen sind sensibilisiert für die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen und chronischen oder psychischen Beeinträchtigungen. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie bspw. FM-Anlagen, die die Hochschulen den Studierenden anbieten können, sowie Ruheräume, sind an Hochschulen vollumfänglich etabliert, finanziell vom Staat gefördert und die Infrastruktur ist dementsprechend an die Bedürfnisse angepasst. Assistenztiere können mit in die Vorlesungen gebracht werden. Studierende mit Einschränkungen des Hörens haben die Möglichkeit, dass Vorlesungen auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Rollstuhlfahrende haben zu allen Hochschulgebäuden barrierearmen Zugang und eine zuverlässige und adäquate Pflege und Beleuchtung der Wege. Das Thema Gesundheit hat einen besonderen Stellenwert in der bayerischen Hochschullandschaft. Gerade ein Studium kann durch den Leistungsdruck und Prüfungsstress eine gesundheitliche Belastung darstellen. Studierende erleben darum an ihren Hochschulen einen empathischen Umgang mit gesundheitlichen Problematiken. An den Hochschulen gibt es Beratungs- und Aktionsangebote, um ein größeres Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen und um das campusweite Wohlbefinden und die mentale Gesundheit zu fördern. Die Hochschulen in Bayern sind Orte, an denen Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, Ethnien und Religionen respektvoll behandelt werden. Hochschulgemeinden haben eine offene und empathische Haltung und konkrete Pläne zur Förderung der Gleichstellung. Um Studierende unterschiedlicher Glaubensrichtungen zu unterstützen, gibt es Meditationsräume, die auch für Gebete oder andere religiöse Praktiken genutzt werden können. Auch sind flächendeckend Hygieneartikel bereitgestellt. Die Benotung der Studierenden ist unbeeinflusst von solchen Faktoren wie Namen, Herkunft oder Geschlechtsidentität. Zudem gibt es regelmäßigen Austausch unter den Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen zu den unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, Ethnien und Religionen. Die bayerischen Hochschulen sind transkulturell. Ökologische Nachhaltigkeit 2035 haben sich auch die Mensen erheblich gewandelt, sie bieten Gerichte aus hauptsächlich regionalen und saisonalen Produkten an. Die Standardgerichte sind preiswert, abwechslungsreich und vollwertige Mahlzeiten. Außerdem sind sie vegan und klimaschonend ausgelegt. Tierische Beilagen gibt es optional dazu, sie stammen aus der Region und entspringen biologischer, artgerechter Haltung. Allergene werden transparent gekennzeichnet und es gibt Alternativgerichte für Studierende mit Unverträglichkeiten. Durch eine ökologisch verträgliche Kreislaufwirtschaft der gesamten Hochschulgastronomie wird Lebensmittelverschwendung minimiert und urbane Landwirtschaft eingebettet. Die Hochschulen informieren alle
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) solidarisiert sich mit Lisa Poettinger. Der BayStuRa bekundet seine Solidarität öffentlich über alle Kanäle und unterzeichnet zudem die Solidaritätserklärung „Solidarität mit Lisa Poettinger – gegen politisch motivierte Berufsverbote!“ [1]. Der BayStuRa fordert klare Kriterien für die Beschäftigung von Angestellten und Beamt*innen im öffentlichen Dienst, die sich an dem aktuellen wissenschaftlichen Konsens orientieren und weniger Ermessensspielraum für die Politik bei der Bewertung der individuellen Voraussetzungen geben. Der BayStuRa kritisiert die Begründungen der Nicht-Zulassung zum Referendariat seitens der Bayerischen Staatsregierung und sieht hier politische Gründe als großen Faktor der Absagen. Der BayStuRa warnt vor dem Präzedenzfall, dass Studierende und Beschäftigte aus politisch motivierten Gründen ausgeschlossen, diskriminiert und ihnen Angebote verwehrt werden. Es ist mit chilling-effects zu rechnen, bei denen die Angst vor beruflichen Konsequenzen eine abschreckende Wirkung hinsichtlich politischer Äußerungen und Aktivitäten von Beschäftigten und Studierenden hat. Der BayStuRa sieht die Zukunft von Studierenden und Beschäftigten in Bezug auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe gefährdet.
Der BayStuRa begrüßt die Entscheidung einiger deutscher Hochschulen, die sich bereits dazu entschlossen haben, die Plattform X (ehemals Twitter) zu verlassen [1]. In den letzten Jahren hat die Plattform erhebliche Veränderungen durchlaufen, die kritische Fragen zu ihren Datenschutzrichtlinien, zur Moderation von Inhalten und zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung aufwerfen. Insbesondere die mangelnde Kontrolle über Desinformation, Hate Speech und rechtspopulistische Inhalte [2] gefährdet nicht nur die Sicherheit von Nutzer*innen, sondern steht auch im Widerspruch zu den Grundwerten, die Hochschulen vertreten. Die deutsche Hochschulgemeinschaft trägt die Verantwortung, sich für eine faktenbasierte Kommunikation sowie den Erhalt von demokratischen und wissenschaftliche n Werten einzusetzen, was auf der Plattform X nicht mehr gewährleistet ist. Die Präsenz auf einer Plattform, die aktiv zur Verbreitung von Demokratie – und wissenschaftsfeindlichen Inhalten beiträgt [3], ist für uns als Teil dieser Hochschulgemeinschaft untragbar. 1. Ausstieg aus Plattform X: Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert alle bayerischen Hochschulen auf, ihre offiziellen Accounts auf der Plattform X (ehemals Twitter) stillzulegen und ihre Aktivitäten dort vollständig einzustellen. Bestehende Accounts sollten jedoch nicht gelöscht werden, um die offizielle Namensführung der Hochschulen vor Missbrauch zu schützen. Auch zugehörige Institutionen sollen diesem Beispiel folgen. Follower*innenzahlen oder andere Werte dürfen bei dieser Entscheidung keinerlei Rolle spielen. 2. Ablehnung von Threads durch Meta: Die Plattform Threads von Meta kann hingegen kann nicht empfohlen werden, da dort weder eine effektive Moderation noch eine zuverlässige Prüfung von Fehlinformationen gewährleistet. Meta hat angekündigt, die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfer*innen zu beenden und stattdessen ein Community Notes-System einzuführen, bei dem Nutzer*innen selbst Inhalte bewerten sollen. Kritiker befürchten, dass dies zu einer verstärkten Verbreitung von Desinformation und Hassrede führen könnte [4;5]. 3. Erarbeitung adäquater Kommunikationsstrategien Hochschulen tragen die Verantwortung zu einer effektiven Wissenschaftskommunikation. Der BayStuRa fordert die Hochschulen auf, als Teil ihrer Kommunikationsstrategie auch die Plattformwahl, sowie deren Ein- und Ausstiegsstrategien mitzubedenken. [1] https://www.tagesschau.de/inland/hochschulen-forscher-verlassen-x-100.html [2] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/musk-weidel-102.html [3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-untersuchung-x-100.html [4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Meta-ohne-ModerationZuckerberg-riskiert-das-digitale-Chaos-10230581.html [5] Meta beendet in den USA die Zusammenarbeit mit Faktenprüfern | tagesschau.de
Die Lehre in der bayerischen Hochschullandschaft steht mit den Veränderungen durch künstliche Intelligenz (KI) vor dem zweiten großen Reformbedarf der letzten Jahre, nachdem vor wenigen Jahren die Corona-Krise digitale Lehre für 400.000 Studierende einforderte. Gleichermaßen wie bei der Umsetzung digitaler Lehre stehen Hochschulen mit Blick auf die Einbettung von KI auf unterschiedlichen Leveln. Wir als Bayerischer Landesstudierendenrat (BayStuRa) stellen die Frage: Wie sieht gute Lehre aus? Aufgrund der Disruption durch KI bietet sich nun ein Moment, darüber zu reflektieren, in welche Richtung sich die Lehre entwickeln soll und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. In acht Visionen stellt der BayStuRa auf den folgenden Seiten vor, wie die Lehre der Zukunft gestaltet werden kann. 1. Vision: Interaktive und kompetenzorientierte Lehre Ausschließlich monologartige Vorlesungen sollen der Vergangenheit angehören. Stattdessen soll in Zukunft bei Präsenzveranstaltungen verstärkt auf interaktive Lehrformate, wie z.B. projektbasierte Vorlesungen, problemorientierte Seminare uvm. gesetzt werden. Durch Interaktivität ergibt sich die Möglichkeit, didaktisch mehr auf die Studierenden einzugehen und gezielt auf die individuellen Lernfortschritte zu achten. [1] Auch Lehrmodelle wie Blended Learning oder Flipped Classroom oder die Einbettung von Gamification oder Virtual Reality-Elemente können zu einer Vertiefung des Lehrinhaltes beitragen [2]. Lehrende müssen hierfür durch Hochschulen geschult und qualifiziert werden, sodass kein verwirrender Methodenmix entsteht, sondern vielmehr eine zielorientierte, in sich stimmige Lehre. Lehren und lernen auf Augenhöhe eröffnet Potenzial für eine sichere Lernumgebung mit guter Fehlerkultur [3]. Eine solche Umgebung ermöglicht das Ausprobieren und Erproben neuer Wege und Ansätze – ein unerlässlicher Bestandteil für erfolgreiches Lernen. Große Grundlagenvorlesungen wird es weiterhin geben. Gerade bei diesen bietet sich eine asynchrone Nachbereitung der vermittelten Inhalte an [4]. Diese Vorlesungen sollten daher mit asynchron digitalen oder hybriden synchronen interaktiven Elementen und Didaktiken bereichert werden. Solche können z. B. Umfragen, Quizze oder anonymen Wissensabfragen beinhalten. Somit bekommen auch die Lehrenden sofort Feedback, welche Inhalte gut und welche weniger verstanden wurden. Als Werkzeuge sollen hierfür die Möglichkeiten der Digitalisierung eingesetzt werden, um ein kollaboratives Arbeiten und Lernen einfach zu ermöglichen. Insbesondere KI muss im Rahmen von Lehrveranstaltungen genutzt, hinterfragt und kritisch reflektiert werden können, sodass diese Kernkompetenz erworben werden kann. Projektbasierte Module ermöglichen Hands-on Erfahrungen und Praxisbezug, die theoretische Grundlagen ergänzen und Verständnis weiter vertiefen können. Außerdem ist es schon heute wichtig, den Studierenden, statt reiner Wissensvermittlung auch Kompetenzen im Bereich der Wissensaneignung und kritischen Quellenbewertung beizubringen. Dies wird vor dem Hintergrund einer immer digitaleren Welt mit ihrer Fülle an Information und Fehlinformation in Zukunft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwicklung neuer Lehrkonzepte und ‑formate immer auch die Kompetenzentwicklung mit fokussiert werden. Die Lehre der Zukunft ist interaktiv gestaltet und vermittelt neben Faktenwissen auch Methodenkompetenzen und Soft Skills. 2. Vision: Chancengleichheit für Studierende Die Forderungen nach asynchroner Bereitstellung von Vorlesungsinhalten sind nicht erst seit der Pandemie ein Thema, aber sie wurden dadurch definitiv verstärkt. Dabei stellt das ort- und zeitunabhängige Studieren entgegen vielen Befürchtungen keinen Widerspruch zu Präsenzveranstaltungen dar. Vielmehr kann es Studierenden Sicherheit geben und fördert eher den Fokus in den Präsenzveranstaltungen. Hierbei sollen asynchron bereitgestellte Lehrinhalte als Zusatzangebot dienen und Präsenzveranstaltungen nur in Ausnahmefällen bzw. in enger Abstimmung mit den Studierenden ersetzen. Asynchrone und hybride Lehrformate können die Teilhabe von weiteren Studierenden ermöglichen, weshalb sie eine gewinnbringende Ergänzung darstellen können [5], [6, S. 7f.]. Zudem gibt es unterschiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu einer Vorlesung erscheinen können, so z. B. Studierende mit Kind, parallele Arbeit, Arzttermine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Realität der letzten Jahrzehnte und die erweiterte Zielgruppe anzupassen und attraktive Angebote für alle zu liefern. Durch eine asynchrone Bereitstellung von Lehrinhalten kann unkompliziert sichergestellt werden, dass für Studierende keine Nachteile entstehen. Diese aufgezeichneten Inhalte können auch im Nachgang je nach Wichtigkeit der Aktualität in dem jeweiligen Fach für ein Folgesemester wiederverwendet werden. Bei Grundlagenvorlesungen, deren Inhalt sich selten verändert, ist die Bereitstellung von Aufzeichnungen in größeren Abständen möglich. Diese sollten aber mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig ergänzt werden. Bei der Bereitstellung live aufgezeichneter Veranstaltungen ist selbstverständlich auf den Datenschutz der anwesenden Studierenden zu achten. Auch die qualitativ sehr wünschenswerte Einbindung von internationalen Expert*innen wird durch ein digitales Angebot wesentlich vereinfacht. Durch gut aufbereitete digitale Lehrinhalte können weitere Vorteile wie übergreifende Bildungsplattformen, neue Lehrformen und ein individuelles Lerntempo der Studierenden entstehen und gefördert werden. Ein gut gewarteter und ansprechend aufbereiteter digitaler Lehrpool, der bayernweit, perspektivisch, aber auch europaweit zur Verfügung steht, schafft Ressourcen bei den Dozierenden und ermöglicht eine vernünftige Einbindung der digitalen Inhalte in das Lehrangebot. Bei diesem können beispielsweise oft gelesene Inhalte in kleinen Einheiten von 10–15 Minuten-Videos zur Verfügung gestellt werden. Zudem erhöht ein digital zugreifbares und vielfältiges Angebot von hochqualitativen Spezialseminaren und Vorlesungen zwischen den Hochschulen die Lehrqualität und Freiheit im Studium. Bei Lehrveranstaltungen, welche in kleineren Gruppen parallel durchgeführt werden, wie z. B. Tutorien, sollte es jeweils ein Teilangebot in digitaler Form geben, sofern das digitale Angebot didaktisch gleichwertig zur Präsenzform sein kann. Dafür und für digitale Lerngruppentreffen sollen alle Studierende kostenlos und dauerhaft Zugang zu einer datenschutzkonformen Videokonferenzplattform haben. Für Chancengerechtigkeit bedarf es allerdings nicht nur Flexibilität durch online-Angebote, sondern auch kostenlos verfügbare Hard- und Software, die die Teilnahme an Kursen aller Art ermöglicht [7]. Auch Zugänge zu unterschiedlichen Ressourcen wie KI-Modellen oder fachspezifischen Werkzeugen und Büchern müssen für alle Studierenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Partiell digitale synchrone und asynchrone Lehre sichert die Chancengleichheit unter Studierenden. Außerdem fördert eine hochschulübergreifende Vernetzung die Lehrqualität und schafft bei den Dozierenden Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wissensvermittlung zu konzentrieren. [8] 3. Vision: Learning Analytics als Ergänzung zur Erfassung des individuellen Lernfortschritts Diese orts- und zeitunabhängige Bereitstellung von Inhalten ermöglicht es Studierenden auch, in ihrem eigenen Tempo zu lernen [9]. Dabei könnten sie neben den ausgegebenen Lernzielen auch von Learning Analytics unterstützt werden. Dies soll als freiwillige, sinnvolle Ergänzung zum guten Unterricht dienen und keinesfalls diesen ersetzen. Ebenfalls soll die Freiheit im Studium durch neue Lernmethoden und Werkzeuge nicht beschnitten, sondern bereichert werden. Unnötiger und zusätzlicher Druck durch KI gestützte Überwachung des Lernfortschritts muss vermieden werden. In diesen Fällen wären digitale Selbstkontrolltests zu den einzelnen Lernmodulen eine sinnvolle Alternative. Weitere wichtige
Für Studierende ist die eigene Gesundheit ein Kernelement erfolgreichen Studiums, welches nur dann gesundheitsfördernd und nachhaltig absolviert werden kann, wenn die Hochschulen ein entsprechendes Umfeld bieten. Studentische Gesundheit gliedert sich hierbei in die zwei großen Teilbereiche psychische und physische Gesundheit, welche wiederum zahlreiche Unterthemen beinhalten, die im Folgenden ausführlich beleuchtet und unter Beachtung von aktuellen Problemen, bestehenden Best Practices und möglichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgearbeitet werden. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studierenden eine studienerschwerende Beeinträchtigung, wobei die Tendenzen steigen. Diese Thematik ist bisher in der Hochschullandschaft stark unterrepräsentiert. Zugleich dürfen finanzielle Rahmenbedingungen dabei nicht aus dem Blick geraten – der BayStuRa hat bereits in seinem Beschluss zur studentischen Krankenversicherung betont, wie wichtig faire und zukunftsorientierte Versicherungsregelungen für alle Studierenden egal welcher Biografie sind. Das vorliegende Positionspapier soll somit einerseits allen Stakeholdern vermitteln, wie weitreichend das Themenfeld ist und wie viel erreicht werden kann, andererseits die Lösungsumsetzung optimieren und Synergien schaffen. Hochschulen sollten physische und psychische Gesundheit gleichwertig fördern und die hierfür benötigte, angepasste Infrastruktur bereitstellen. Wir fordern daher die Einführung und Förderung eines studentischen Gesundheitsmanagements (SGM) an allen bayerischen Hochschulen und Universitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strategiepapiers des Arbeitskreises gesundheitsfördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Angebote erschließen als auch eine bessere Kenntnis und leichtere Zugänglichkeit von bereits bestehenden Angeboten ermöglichen. Des Weiteren sollten alle studentischen Gesundheitsmanagements, z. B. über den Arbeitskreis gesundheitsfördernde Hochschulen, miteinander vernetzt werden. Einerseits braucht es den übergreifenden Erfahrungsaustausch, andererseits müssen aufgrund der Heterogenität der Hochschulen Herausforderungen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studierenden jedes spezifischen Standorts einzeln ermittelt werden, um zielgerichtete Maßnahmen und Angebote entwickeln zu können. Heute finden sich leider häufig Probleme physischer Gesundheit im Alltag der Studierenden an Hochschulen. Hierzu gibt es definitiv allerlei Potential zur Verbesserung. Hörsäle, die weder barrierearm noch ergonomisch ausgestattet sind, zwingen Studierende in gesundheitlich schädliche Haltungen und bilden häufig den Ausgangspunkt von Rückenschmerzen und Verspannungen [2]. Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche circa 15 Stunden in Hörsälen und Seminarräumen verbringen, wird deutlich, wie wichtig ergonomische Arbeitsplätze sind. Dies gilt selbstverständlich auch für studentische Lernplätze, an denen zusätzlich zahlreiche Stunden verbracht werden [3]. Wir fordern für den Arbeitsalltag von Studierenden dieselben Bedingungen wie für staatliche Mitarbeitende, sodass bereits auf dieser Ebene Gesundheit vollumfänglich mitgedacht wird. Insbesondere bei Renovierungen fordern wir eine Einhaltung entsprechender Standards, aber auch bei der Neubeschaffung von Mobiliar müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden. Um das Arbeiten im Stehen zu ermöglichen, sollten Universitätsbibliotheken beispielsweise Aufsätze für Schreibtische ausgeben. Über Arbeitsplätze hinaus benötigen Hochschulen mehr Rückzugsräume, die zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen die Möglichkeit für Pausen und Entspannung zulassen, sodass das körperliche Wohlbefinden an den Standorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oftmals bereits einfache Sitzmöglichkeiten eine enorme Aufwertung, weswegen im Rahmen von Gebäudekonzepten umsetzbare Erholungsflächen entstehen sollten. Zusätzliche Rückzugs- und Erholungsräume ergänzen offene Raumkonzepte. Im Rahmen physischer Gesundheit sollten Sportprogramme für Studierende ausgebaut und unkompliziert zugänglich gemacht werden. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zentrale Hochschulsport an vielen Standorten sind gute Beispiele, wie systematisch ein großflächiges Angebot geschaffen werden kann [4], [5]. Ein ausgedehntes Sportangebot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemeinschaftsgefühl und unterstützt die Fitness der Hochschulgemeinschaft. Dieses Angebot muss kostengünstig sein, sodass es für alle Studierenden, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, zugänglich ist. Ebenso darf solches Programm nicht auf Kosten anderer Sparzwänge reduziert werden. Ein besonderes Augenmerk bei Blick auf das Angebot sollte auf gesundheitsfördernde Programme gelegt werden, die beispielsweise auf Vielsitzer*innen spezialisiert sind und den Studierenden Übungen und Methoden an die Hand geben, auch langfristig ihren Alltag gesund zu stemmen. Hier kann eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen gegebenenfalls zielführend sein. Um den Alltag zudem gesundheitsfördernd zu unterstützen, sollten Hochschulstandorte derart gestaltet sein, dass Bewegung gut in den Alltag integriert werden kann. Dies beginnt bei hellen, gut erreichbaren Treppenhäusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwegen. Bei großen Campus empfiehlt sich zudem die Einrichtung eines Bike-Sharing-Systems bzw. die Entwicklung einer Nutzungsvereinbarung mit den lokalen Anbietern solcher Sharing-Dienste. Bewegung im Alltag attraktiv zu machen, muss daher eine gemeinsame Anstrengung von Hochschulstädten, Studierendenwerken und den Hochschulen selbst sein. Offen zugängliche Sportstätten wie beispielsweise Trimm-Dich-Pfade oder Tischtennisplatten an den verschiedenen Hochschulstandorten anzubieten, schafft weitere Optionen, Sport in den Alltag zu integrieren. Die oben erwähnte Zusammenarbeit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Impfungen oder allgemeine Angebote zum Gesundheitsschutz in Betracht gezogen werden. Ähnlich wie in großen Betrieben kann ein erweitertes Angebot für beispielsweise Grippeimpfungen die Wahrnehmung solcher Angebote erleichtern und somit einen erhöhten Gesundheitsschutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Impfungen bereits von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bremen wahrgenommen [6], [7]. Insbesondere für internationale und zugezogene Studierende können solche Angebote hilfreich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oftmals schwierig darstellt. Dabei spielen Prävention von und Aufklärung über Krankheiten eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Verbreitung dieser. Zu betonen ist, dass solche Angebote ausschließlich freiwillig wahrgenommen werden dürfen und kein Studierender sich zu entsprechenden verpflichtet fühlen sollte. Ebenso wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Angeboten zur Prävention gezwungen werden sollten, sollten sie dazu gezwungen werden, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlreichen Lehrveranstaltungen gibt es eine maximale Zahl an Fehltagen, die das sinnvolle Auskurieren vieler Krankheiten schwer bis unmöglich macht. Zum eigenen Schutz gleichermaßen wie zum Schutz der Mitstudierenden sollten für Fälle von Krankheiten alternative Möglichkeiten geboten werden. Sei es die hybride Teilnahme oder das Angebot von Nachholterminen für einzelne Modulbestandteile. Diese Lösungen müssen sowohl für akute als auch für chronische, physische ebenso wie psychische Erkrankungen gefunden werden. Wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung eine erfolgreiche Teilnahme innerhalb eines Semesters nicht möglich ist, sollte beispielsweise eine Erweiterung auf zwei Semester oder eine andere Form zum Ablegen des Moduls ermöglicht werden. Grundlage für solche Sonderregelungen muss eine entsprechende Krankschreibung sein, spezifische Lösungen sollten in Kooperation von Beratungsstellen, Lehrenden und Studierenden erarbeitet werden. Hierfür müssen transparente, bayernweit einheitliche Standards und Lösungswege entwickelt werden, auf die einzelne Beratungsstellen zurückgreifen können, und Studierenden müssen klare Rahmenbedingungen, auch bei Hochschulwechsel, gegeben werden. Ähnlich müssen Regelungen für Nachteilsausgleiche entwickelt werden. Dass bereits hochschulintern maßgebliche Unterschiede in der Handhabung von Nachteilsausgleichen gegeben sind, wie Studierende
Der Bayerische Landesstudierendenrat setzt sich auf der Bundesebene, in Zusammenarbeit mit anderen Landesstudierendenvertretungen und/oder anderen Verbünden für folgendes ein: Eine zukunftsorientierte Hochschulpolitik muss sicherstellen, dass Studierende unabhängig von ihrer Bildungsbiografie faire und gleichwertige Rahmenbedingungen vorfinden. Die derzeitige Regelung zur studentischen Krankenversicherung stellt für viele Studierende eine erhebliche Belastung dar. Aktuell endet der Anspruch auf die Familienversicherung mit Vollendung des 25. Lebensjahres, und ab dem 30. Lebensjahr entfällt der Zugang zur vergünstigten studentischen Krankenversicherung vollständig. Diese Regelungen schaffen unnötige Hürden für viele Studierende und widersprechen den realen Bildungsbiografien, die durch den Bologna-Prozess, berufliche Phasen oder andere persönliche Umstände zunehmend divers geworden sind. Daher fordern wir: Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus: Die Altersgrenze von 30 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß und sollte in dieser Form abgeschafft werden. Insbesondere Studierende in längeren Studiengängen oder solche, die nach einer beruflichen Tätigkeit ins Studium einsteigen, werden durch diese starre Regelung massiv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergünstigten studentischen Krankenversicherung zu profitieren, muss erweitert werden, um den vielfältigen Lebensrealitäten Rechnung zu tragen, solange ein kontinuierlicher Studienfortschritt gewährleistet ist. Anpassung der Altersgrenze für die Familienversicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Lebensjahr aus der Familienversicherung auszuschließen, setzt viele unter unnötigen finanziellen Druck – vor allem, da zeitgleich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Altersgrenze wird den Lebensrealitäten von Studierenden, die beispielsweise eine Ausbildung abgeschlossen oder aus anderen Gründen erst später ein Studium aufgenommen haben, nicht gerecht. Sie sollte politisch geprüft und an die Vielfalt moderner Bildungswege angepasst werden. Die bestehenden Altersgrenzen schaffen unnötige finanzielle Unsicherheiten und erschweren es vielen, ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Die aktuellen Regelungen widersprechen den Anforderungen einer modernen und durchlässigen Bildungslandschaft und müssen dringend überarbeitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Studierenden unabhängig von ihrer Biografie die gleichen Chancen auf eine erfolgreiche Hochschulbildung erhalten.
Die Studiengänge der Rechtswissenschaften in Bayern bauen bis heute darauf auf, dass ein abschließendes Staatsexamen die Grundlage für den späteren Berufsweg eröffnet. Um dieses ablegen zu können, müssen Studierende zwar Teilleistungen erbracht haben, entscheidend ist aber weiterhin ausschließlich das abgelegte Staatsexamen am Ende des Studiums. Um dieses erfolgreich zu bestehen, müssen die Studierenden sowohl den universitären als auch den staatlichen Teil des Staatsexamens absolvieren. Der universitäre Teil, welcher im Schwerpunktbereich stattfindet und meist aus einer Seminar- bzw. Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung besteht, geht schlussendlich nur zu dreißig Prozent in die Endnote der Staatsexamensnote ein. Der größere Teil besteht aus den staatlichen Prüfungen. In Bayern erfolgen dazu sechs schriftliche Klausuren, die in der Regel innerhalb von sechs Tagen stattfinden, und ebenfalls mündliche Prüfungen. Dieser Teil geht mit siebzig Prozent in die Endnote ein und ist damit der weitaus entscheidendere Teil des Staatsexamens. Diese Gestaltung des Jurastudiums setzt die Studierenden einem enormen Druck aus. Studierende, die das Staatsexamen endgültig nicht bestehen stehen nach einem intensiven und langen Studium (fünf Jahre bei Einhaltung der Regelstudienzeit) ohne Abschluss da. Die während des Studiums erbrachten Leistungen werden nicht honoriert und sind für Studierende somit bei Nichtbestehen wertlos. Im Ergebnis entscheiden demnach nur wenige Tage über das gesamte Studium. Dies führt zu einer hohen psychischen Belastung [1]. Zudem hält das Risiko bei einem Studium mit 10 Semestern Regelstudienzeit bei Nichtbestehen mit nichts dazustehen von einem Jurastudium ab. Gerade für finanziell Schwächere, zu denen oft die „first generation academics“ gehören, ist dieses Risiko nicht tragbar. Hinzu kommt, dass sich viele Studierende aus Angst vor dem Nichtbestehen dazu gezwungen sehen, den Stoff für das Staatsexamen bei einem wprivaten Unternehmen zu wiederholen, was eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringt (meist zwischen 150 und 200€ monatlich) [2]. Der aktuelle Aufbau des Studiums der Rechtswissenschaft steht demnach auch einer Chancengleichheit entgegen, weshalb wir eine staatlich finanzierte, qualitativ hochwertige Examensvorbereitung fordern. Um den Problemen entgegenzuwirken, ist die Modularisierung der Inhalte und daraus abgeleitet ein entsprechender Bachelorstudiengang eine mögliche Lösung. Insbesondere die Möglichkeit, einen Bachelor bereits vor dem Staatsexamen zu erhalten, würde den Druck reduzieren und ist somit wünschenswert. Ein solcher Bachelor muss durch zahlreiche Modulprüfungen erbracht werden, deren Inhalte und Aufgabenstellungen deckungsgleich mit den entsprechenden Scheinen des Studiums der Rechtswissenschaften sind, welche die Vorgaben der JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen [sic!]) erfüllen. Diese Module, gleichermaßen wie die zugehörigen Lehrveranstaltungen, müssen im Rahmen des entsprechenden Bachelors akkreditiert werden. Durch den Bachelor muss ein Berufsziel erreicht werden, damit eine Akkreditierung möglich wird. Eine Akkreditierung ist essenziell, damit der Bachelorstudiengang im Inland wie im Ausland anerkannt wird und als Grundlage für ein Masterstudium dienen kann. Diese kann entweder im Rahmen der Systemakkreditierung von Universitäten erfolgen oder bei solchen, die diese Form der Akkreditierung nicht vorweisen, über eine entsprechende Programmakkreditierung. Für die jeweiligen Akkreditierungen muss ein umfängliches Qualitätsmanagement umgesetzt werden, ebenso wie ein klares Berufsbild ersichtlich werden muss. Bei der Konzeption des LL.B.-Studiengangs werden Arbeitgeberverbände, Kanzleien sowie weitere relevante Akteure frühzeitig eingebunden, um die spätere Anerkennung am Arbeitsmarkt zu stärken. Weitere Kriterien wie Mobilität für ein Auslandssemester, Wahlbereiche und Sicherstellung der Studierbarkeit sind zweifelsohne ebenfalls zu erfüllen. Langfristig ist zudem die Einrichtung von Doppelabschlussprogrammen mit ausländischen Partneruniversitäten anzustreben, um internationale Anschlussfähigkeit und Mobilität weiter zu erhöhen. Zur Erfüllung müssen sich Universitätsverantwortliche mit Lehrenden und Studierenden beraten und auf die Hochschulen zugeschnittene Lösungen mit entsprechenden Schwerpunkten erarbeiten. Die zuständigen Ministerien sind in der Verantwortung, bei Rechtsfragen unterstützend zu beraten und Vernetzung zu ermöglichen. Der Bachelor of Laws (LL.B.) soll keinen Ersatz für die durch das Staatsexamen gegebene Berufsqualifikation bilden. Mit Erhalt des Bachelorgrades sollen die Studierenden nicht für klassische juristische Berufe qualifiziert werden. Dies muss in der Kommunikation und Bewerbung der Studiengänge explizit betont werden. Vielmehr soll der LL.B. auf Berufe in der freien Wirtschaft-/ Sozialwirtschaft vorbereiten und entsprechende Qualifikationen ermöglichen. Ein frühzeitig erreichbarer Bachelorabschluss reduziert zudem das Risiko für Studierende, da sie bereits vor Ablegen des Staatsexamens über einen anerkannten Abschluss verfügen und so im Falle eines nicht abgelegten Staatsexamens nicht vollständig ohne Qualifikation dastehen. Primär geht es der Studierendenschaft um ein nachhaltiges Konzept, welches die Umsetzung effektiv und erfolgversprechend gestaltet. Das Ziel soll dabei immer ein qualitativ hochwertiger Abschluss sein, der den Studierenden Berufs- und Weiterbildungschancen eröffnet. Wichtig ist an dieser Stelle der Ausbau konsekutiver Masterprogramme bzw. die Aufnahme der entsprechenden Bachelorabschlüsse in die Zulassungskriterien geeigneter Masterprogramme. Verweise [1] Bei einer bundesweiten Befragung aus dem Jahr 2016 stuften 94,4% den Prüfungsdruck auf einer Skala von eins bis zehn mit acht oder höher ein, vgl. BRF/Brinkmann, Borchers, Drosten u.a., Absolventenbefragung 2018, S. 27; vgl. auch die Ergebnisse des Regensburger Forschungsprojekts zur Examensbelastung bei Jurastudierenden: https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf. [2] Vgl. z.B. juristisches Repetitorium Hemmer, https://www.repetitorium-hemmer.de/kurse.php (zuletzt aufgerufen: 13.12.24); Alpmann Schmidt, https://www.as-bayern.de/1‑examen/regensburg/examenskurse/hauptkurs (zuletzt aufgerufen: 13.12.24).
Eröffnungen wie die des inklusiven Wohnheims in München im Herbst 2024 geben Hoffnung, dass die Bedeutung einer inklusiven Hochschullandschaft zunehmend wahrgenommen wird. Doch auch wenn diese Eröffnung ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, sieht der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) zahlreiche weitere Bedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten, um den Freistaat barrierearm zu machen. Barrierearmut umfasst sowohl eine Zugänglichkeit von Studium, Hochschule und studentischem Leben für Menschen mit eingeschränkter Mobilität als auch eine Zugänglichkeit für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen und muss nach Behindertengleichstellungsgesetz § 4 Zugang und Nutzung „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ herstellen [1]. Barrierearmut als „rollstuhlzugänglich“ zu interpretieren, greift an dieser Stelle maßgeblich zu kurz und muss deutlich weitreichender aufgefasst werden [2]. Hierzu müssen Verantwortliche und Hochschulpräsidien informiert, sensibilisiert und geschult werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, von Führungspersonen ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Barrierearmut zu erwarten. Sie müssen sich mit der Breite von Gestaltungsmöglichkeiten und Bedürfnissen befassen und strategische Leitlinien für die vielfältige Hochschulgemeinschaft entwickeln. Diese Leitlinien sollten explizit auch einheitliche Regelungen zur Anerkennung von psychischen Beeinträchtigungen und damit die einheitliche Handhabe von Nachteilsausgleichen inkludieren. Diese sollten immer hochschulintern einheitlich sein, müssen aber auch bayernweit harmonisiert werden, sodass Chancengleichheit besteht. Von vornherein müssen zentral einheitliche Vorgaben kommuniziert werden, sodass ein Angleichen tatsächlich möglich wird. Der große Sanierungsbedarf [3] an Bayerns Hochschulen bietet an dieser Stelle auch eine Möglichkeit. So können Hochschulgebäude in diesem Zuge nicht nur energetisch modernisiert werden, sondern auch mit Blick auf technische Ausstattung und Barrierearmut zukunftsweisend überholt werden. Bei jeder Sanierung muss Barrierearmut ein essenzieller Bestandteil sein, sodass zukünftig alle Seminarräume und Hörsäle allen Menschen zugänglich sind. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur der heutige Stand von festen Regelungen beachtet wird, sondern bereits zukunftsorientiert an technische Entwicklungen und Möglichkeiten gedacht wird, sodass Hochschulen Vorreiterinnen im Bereich der Barrierearmut werden. Hierzu zählen insbesondere auch Alarmsysteme, die für alle Mitglieder der Gesellschaft wahrnehmbar sein sollten, sodass im Notfall ein optischer ebenso wie akustischer Alarm ausgelöst wird. Solche Systeme erhöhen die Sicherheit der Mitglieder unserer Hochschulgemeinschaft, die mit Beeinträchtigungen studieren. Ebenso wie die Gebäudeinfrastruktur barrierearm werden muss, muss auch die Lehre dies werden. So müssen Dokumente von Lehrveranstaltungen barrierearm zugänglich sein, sofern dies möglich ist und Bedarf bestehen könnte. Hierbei sei insbesondere auf den Bedarf entsprechender didaktischer Schulungen hingewiesen, die Lehrenden die Möglichkeiten aufzeigen und bei der Erstellung entsprechender Unterlagen unterstützen, wie beispielsweise Kurse des BayZiels [4]. In diesen Schulungen sollen Kompetenzen vermittelt werden, Tools zugänglich gemacht werden und ein Netzwerk geschaffen werden, sodass die geschulten Personen zu Multiplikatoren werden können. Auch Prüfungsformate sollten thematisiert werden, damit Prüfungen ebenfalls barrierearm ablegbar sind. Es ist wichtig zu betonen, dass die Möglichkeiten zu barrierearmen Unterlagen und Kommunikation meist weitreichender sind, als im ersten Moment für ungeschulte Personen anzunehmen ist, weshalb Schulungen nicht nur ein Benefit wären, sondern einen Kernaspekt des Vorantreibens von Barrierearmut darstellen. Ergänzend zu einer inklusiven Hochschullehre fordern wir Kursangebote für Studierende, in denen sie barrierearme Kommunikationsformen wie beispielsweise Gebärdensprache oder Blindenschrift erlernen können. Diese Angebote, an zahlreichen Hochschulen bereits etabliert, sollen als freiwillige Ergänzung wahrgenommen, aber auch als überfachliche Module oder, wo passend, im Lehrplan integrierte Kurse belegt werden können oder zusätzliche Zertifikate erworben werden können [5], [6], [7]. Auch jenseits der hochschuleigenen Maßnahmen können Hochschulen sich für ein barrierearmes Studierendenleben einsetzen. Dies beginnt bei den Haltestellen des ÖPNV, die insbesondere vor den Hochschulen barrierearm sein müssen. Aber auch das eingangs erwähnte Beispiel inklusiven Wohnens ist ein wichtiger Bestandteil von Barrierearmut. Ebenso müssen Mensen barrierearm zugänglich und nutzbar sein, sodass eine inklusive Gesellschaft im Hochschulkontext vorgelebt wird. Angebote für Studierende im Rahmen des Hochschulsports oder Exkursionen sollten einen barrierearmen Zugang mitdenken und nach Möglichkeit umsetzen. Auch hier müssen Verantwortliche gut geschult werden, sodass sie die Potentiale verschiedener Formate erkennen und umsetzen können. Durch ein durchdachtes Gesamtkonzept für Barrierearmut, das von Vorlesungen über Prüfungen bis hin zum Studienalltag alle Bereiche inkludiert und berücksichtigt, kann die gesamte Hochschulgemeinschaft für dieses wichtige Thema sensibilisiert werden und voneinander lernen. Diversität mit all ihren Facetten stellt eine Bereicherung für die Gemeinschaft dar, sodass diese durch entsprechende Ausgestaltung ermöglicht werden muss. Literatur [1] Behindertengleichstellungsgesetz BGG. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/ [2] „Barrierefreiheit – von Beginn an“, Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html?nn=27146 [3] A. Günther und C. Henzler, „Sanierungsstau: Wo Bayerns Hochschulen vor sich hin bröckeln“, Süddeutsche.de, Erlangen/München, 31. Juli 2019. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hochschulen-sanierung-exzellenzunis‑1.4544902 [4] K. Bauer, „Accessibility in der digital gestützten Hochschullehre: Barrierefreie Lehr-Lern-Materialien“, BayZiel. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.didaktikzentrum.de/component/redevent/details/4?xref=162705 [5] OTH Regensburg, „Gebärdensprache Anfängerkurs“. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.oth-regensburg.de/studiengang/gebaerdensprache-anfaengerkurs-teilnahmebescheinigung [6] LMU München, „Gebärdensprache Anfängerkurs“. Zugegriffen: 29. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.lmu.de/lmu-sprachenzentrum/de/sprachkursangebot/semesterkurse/gebaerdensprache/ [7] LMU München, “Zertifikat Inklusion”. Zugegriffen 15.Dezember 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/zertifikat-inklusion/
Eine zukunftsfähige Hochschulausbildung in Bayern muss flexible Rahmenbedingungen schaffen, die den vielfältigen Lebensrealitäten der Studierenden gerecht werden. Pflichtpraktika sind in vielen Studiengängen, vor allem in Bereichen wie Medizin und Lehramt, sowie allen Studiengängen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften unverzichtbare Bestandteile des Curriculums. Die derzeitige strikte Struktur solcher Praktika erschwert es den Studierenden jedoch massiv, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich finanziell abzusichern, da die Praktika meist in Vollzeit und unbezahlt stattfinden. Diese Rahmenbedingungen widersprechen zunehmend den Bedürfnissen und modernen Lebensrealitäten der Studierenden. Die finanzielle Belastung, die durch Vollzeit-Pflichtpraktika ohne Vergütung entsteht, bringt viele Studierende in prekäre Situationen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, was durch die Vollzeitpraktika unter derzeitigen Bedingungen kaum möglich ist. Studierende bringen in Praktikumsphasen bereits wertvolle Qualifikationen mit und leisten einen produktiven Beitrag für die jeweiligen Praktikumsstätten. Daher wäre eine Vergütung für Praktika angemessen sinnvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Praktika Erfahrung gewinnen, kann kein Argument gegen eine Vergütung sein, denn auch im Berufsleben werden Kompetenzen erworben. Wir plädieren an den Gesetzgeber, Anreize zu setzen, dass auch Pflichtpraktika vergütet werden, verstehen aber, dass diese unter den aktuellen Bedingungen nicht in jedem Fall möglich sind. Unsere Forderungen zur Flexibilisierung von unbezahlten Pflichtpraktika umfassen daher: Die Flexibilisierung von Pflichtpraktika trägt dazu bei, dass alle Studierenden, unabhängig von ihrer Lage, die gleichen Chancen auf eine hochwertige Ausbildung erhalten. Der Bayerische Landesstudierendenrat appelliert daher eindringlich an die Politik, eine Reform der Pflichtpraktika anzugehen, die den aktuellen Herausforderungen der Hochschullandschaft gerecht wird. Bayern muss ein attraktiver Bildungsstandort werden, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert.
Das BAföG ist seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der Chancengleichheit im Hochschulzugang und hat vielen jungen Menschen den Zugang zur Hochschulbildung ermöglicht, die sich ein Studium ohne diese Förderung nicht hätten leisten können. Allerdings hat das BAföG in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark an Wirksamkeit eingebüßt. Die unzureichende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge hat dazu geführt, dass die staatliche Studienförderung heute vielfach nicht mehr ausreicht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden zu decken. Der Grundbedarf liegt derzeit unter dem Niveau der „Düsseldorfer Tabelle“, die als Richtlinie zur Festlegung des Existenzminimums bei Unterhaltsansprüchen dient und regelmäßig angepasst wird, um die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen: Der BAföG-Grundbedarf beträgt 475 Euro, während die Düsseldorfer Tabelle derzeit 520 Euro als erforderlich ansieht. Die Wohnkostenpauschale von 380 Euro reicht kaum aus, um in Hochschulstädten ein WG-Zimmer zu finanzieren, während in Städten wie München die durchschnittlichen Kosten hierfür bei 790 Euro oder im Bundesdurchschnitt bei 489 Euro liegen [1]. Zeitgleich ist der Anteil der geförderten Studierenden drastisch gesunken, von fast 30 % im Jahr 2012 auf nur noch 12 % im Jahr 2023 [2]. Die fehlende Überarbeitung und zeitgemäßge Anpassung des BAföGs gefährdet den Grundsatz der Chancengleichheit, dass der Bildungserfolg nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein darf. Studienabbrüche aufgrund von finanziellen Engpässen können sich weder die Gesellschaft noch der Arbeitsmarkt leisten. Die Bundesregierung hat zwar Maßnahmen wie die Anhebung der Bedarfssätze, die Einführung des Flexibilitätssemesters und eine moderate Erhöhung der Wohnkostenpauschale umgesetzt. Dennoch fehlen tiefgreifende strukturelle Reformen, die das BAföG langfristig absichern und an die Lebensrealitäten der Studierenden anpassen. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert eine Anhebung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Niveau, eine automatische Anpassung an Preis- und Einkommensentwicklungen sowie die Berücksichtigung des Mietspiegels für die entsprechenden Wohnkostenpauschalen. Diese Dynamisierung sollte umfassend alle relevanten BAföG-Komponenten umfassen, darunter Freibeträge, Sozialpauschalen, Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sowie die Minijobgrenze, um eine kontinuierliche Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. Freibeträge sollten Familien mit mittleren Einkommen entlasten, während das BAföG grundsätzlich elternunabhängiger werden muss. Diese grundlegenden finanziellen Anpassungen stellen hierbei nur einen Eckpfeiler des nötigen Reformbedarfs dar. Darüber hinaus muss die Förderhöchstdauer um mindestens zwei Semster verlängert werden, um soziale Engagements, familiäre Verpflichtungen, gesundheitliche Herausforderungen, verpflichtende Praktika, Auslandsaufenthalte und berufliche Tätigkeiten etc. besser zu berücksichtigen. Das BAföG sollte als bedingungsloses Studierendengehalt ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden. Alternativ ist zumindest eine deutliche Senkung der Darlehensanteile notwendig, um die Verschuldungsangst der Studierenden zu verringern [3]. Um die Studienfinanzierung effizienter zu gestalten, müssen sowohl bundesweit als auch auf Landesebene umfassende Maßnahmen zur vollständigen Digitalisierung und Vereinfachung des BAföG-Antragsverfahrens umgesetzt werden. Ein vollständig digitales System könnte Fehler beim Ausfüllen minimieren und die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen, was den Studierenden eine verbesserte Planungssicherheit bietet. Benutzerfreundliche, barrierefreie Antragsformulare sind essenziell. Der spezifische Bedarf Studierender mit Behinderung muss einfach und ohne bürokratische Hürden berücksichtigt werden. Studierende mit Beeinträchtigung stehen vor zusätzlichen Herausforderungen. Es müssen barrierefreie Angebote in deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache bereitgestellt werden. Eine flexible BAföG-Struktur ist erforderlich, um behinderungsbedingte Verzögerungen abzufedern, beispielsweise durch zusätzliche Semester ohne Sanktionen. Die Bereitstellung von Assistenzen und spezifischer Unterstützung sollte finanziell abgesichert und einfacher zu beantragen sein. Zusätzlich ist es entscheidend, die personelle Ausstattung der BAföG-Ämter zu verbessern, damit Anträge zügig und effizient bearbeitet werden können. Die lange Bearbeitungsdauer ist häufig auf komplexe und unvollständige Anträge sowie auf personelle Unterbesetzung in den BAföG-Ämtern zurückzuführen. Um dem steigenden Verwaltungsaufwand gerecht zu werden, sind daher mehr Personal und gezielte Maßnahmen zur Personalbindung notwendig. Der wachsenden Komplexität muss entgegengewirkt werden, sodass die Höhe des BAföG transparent berechnet werden kann und die Zahl der Sonderfälle und Ausnahmen deutlich verringert wird. Darüber hinaus bleibt die Forderung nach einem elternunabhängigen BAföG zentral, um langfristig mehr Gerechtigkeit zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Studierende mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, die eine gezielte Unterstützung erfordern. Das BAföG berücksichtigt diese Situation durch einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, der als Vollzuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Dennoch bleibt die finanzielle Situation vieler studierender Eltern angespannt, da die Förderung oft nicht ausreicht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die zusätzlichen Ausgaben für die Kinderbetreuung zu decken. Eine deutliche Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags wäre notwendig, um die reale finanzielle Belastung für studierende Eltern besser abzufangen und so die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern. Der Bayerische Landesstudierendenrat appelliert abschließend an die Bundesregierung und die Länder, die längst überfällige, grundlegende BAföG-Reform zügig umzusetzen. Eine zukunftsfähige und gerechte Studienfinanzierung muss sicherstellen, dass alle jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft studieren können. Nur so kann die Chancengleichheit in der Wahl der Ausbildung wiederhergestellt werden. Literatur [1] Moses Mendelssohn Institut, „Hochschulstädtescoring Wintersemester 2024/2025“. Zugegriffen: 10. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/hochschulstaedtescoring-wintersemester-2024–2025/ [2] Deutsches Studierendenwerk, „Die Entwicklung der amtlichen BAföG-Daten von 2013 bis 2023“. Zugegriffen: 10. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Tabelle_BAfoeG-Daten_2013-2023.pdf [3] Die Zeit, „Studienorientierung in unsicheren Zeiten“. Zugegriffen: 10. November 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://advise.zeit.de/wp-content/uploads/2024/10/SIT_Studie_HeyStudium2024.pdf
In Zeiten des fortschreitenden Lehrkräftemangels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudium in Bayern grundlegend zu modernisieren, stärker an internationale Standards anzupassen und somit die Attraktivität für Studienanfänger, Studierende, Universitäten und Schulen hochzuhalten und sogar noch weiter zu erhöhen. Das bisherige Modell des Staatsexamens, welches in Bayern traditionell die erste Phase der Lehrkräftebildung abschließt, hat sich zwar fest eingebürgert und bietet sicherlich unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bezüglich Qualitätssicherungsaspekten, jedoch bedarf es einer Erweiterung, die den Anforderungen des europäischen und internationalen Bildungs- und Arbeitsmarkts gerecht wird. Eine strukturelle Öffnung hin zu parallelen, international anerkannten Studienabschlüssen – insbesondere in Form eines Bachelor- und Masterabschlusses – ist ein notwendiger Schritt, um sowohl die Attraktivität des Lehramtsstudiums zu erhöhen als auch den Absolventinnen und Absolventen erweiterte berufliche Möglichkeiten zu eröffnen und dadurch die Zahl der Studienanfänger und Absolventen deutlich zu steigern. Ausgangslage & Problemumriss: Bayern im Kontext anderer Bundesländer und bayerische Standorte im Vergleich Die erste Phase der bayerischen Lehramtsausbildung schließt traditionell mit dem ersten Staatsexamen ab, welches vor allem als beamtenrechtliche Qualifikationsprüfung für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn zu verstehen ist. Bayern ist zusammen mit Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen eines der letzten fünf Bundesländer, die noch an der ersten Staatsexamensprüfung zusätzlich zum deutlich aussagekräftigeren zweiten Staatsexamen am Ende des Referendariats festhalten. Derzeit ist für grundständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudium mit abgeschlossenem erstem Staatsexamen und abgelegtem Vorbereitungsdienst (Referendariat) der einzige Weg in den Beruf einer Lehrkraft. Bestehende Sondermaßnahmen des StMUK zum Quer- und Seiteneinstieg in das Lehramt kritisieren wir aus diversen Gründen stark. Zwar sind positive Intentionen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lücken in der Unterrichtsversorgung – nicht von der Hand zu weisen, dennoch kann eine Verstetigung eigentlich zeitlich begrenzter Maßnahmen beobachtet werden. Dies führt einerseits zu einer Deprofessionalisierung des Berufsbildes Lehramt, da unter anderem Personen mit einem ausschließlich fachwissenschaftlichen Masterabschluss ohne jegliche pädagogisch-didaktische Vorbildung direkt und ohne Lehramtsstudium in das Referendariat starten können. In besonderen Mangelfächern wie Biologie oder Informatik am Gymnasium wird sogar auf die fachliche Vorbildung im zweiten Unterrichtsfach (hier: Chemie bzw. Mathematik) weitgehend verzichtet und lediglich die Eignung des Masterabschlusses für das besondere Mangelfach überprüft, während regulär ausgebildete Lehramtsstudierende im entsprechenden Fach mindestens 70 fachwissenschaftliche Creditpunkte erbringen müssen. Wie viele Personen über die Sondermaßnahmen im Quer- und Seiteneinstieg in Bayern akquiriert wurden, lässt sich neben weiteren Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg sowie zu Abbruchquoten in der Drucksache 19/552 vom 19.03.2024 des Bayerischen Landtags herauslesen [1]. Ebenfalls stößt es auf großes Unverständnis, dass trotz des regelmäßigen Verweises auf die Notwendigkeit des ersten Staatsexamens seitens des StMUKs (wir verweisen hierbei auf den Briefwechsel der Studierendenvertretung der TUM bezüglich der Einbeziehung des Master of Education als Master-Abschluss, der alle Voraussetzungen an Master-Abschlüsse für Sondermaßnahmen übererfüllt[1]) immer mehr Personen mit einem rein fachlichen Masterstudium der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absurderweise kein „bayerischer lehramtsbezogener Master-Abschluss“ ist. In vereinzelten bayerischen Modellstudiengängen, wie sie beispielsweise an der TUM vorzufinden sind, kann zusätzlich zum regulären Abschluss des Studiums mit erstem Staatsexamen nur durch das zusätzliche Verfassen einer Masterarbeit ein Master of Education über ein grundständiges Lehramtsstudium erlangt werden – nur wird dieser, im Gegensatz zu einem Master of Education, der außerhalb Bayerns erlangt wurde, nicht als Zulassungsvoraussetzung für das Referendariat über die aktuellen Sondermaßnahmen angesehen. Somit wäre es beispielsweise möglich, ein lehramtsbezogenes Masterstudium in Bayern zu absolvieren, es in einem anderen Bundesland aufgrund der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit einer Masterarbeit abzuschließen, mit dem dort erlangten Master of Education wieder nach Bayern zu kommen und über eine Sondermaßnahme, ohne erstes Staatsexamen, in das Referendariat zu starten. Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gymnasialen Lehramt der letzten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudiums mit dem ersten Staatsexamen für Studierende unattraktiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wurden. Insgesamt über 20 % derjenigen, die die Zulassungsvoraussetzungen hierzu erfüllt hatten, traten das erste Staatsexamen nicht an. Besonders stechen die Mangelkombinationen Biologie-Chemie (> 25 %) und Mathematik-Physik (> 35 %) hervor. All diese Personen sind sehr gut für den Schuldienst geeignet und verschärfen durch ihr vermeidbares Abgehen den ohnehin schon großen Lehrkräftemangel weiter. Forderungen Eine aktuelle Studie des Leibniz-Instituts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudierenden nach einem erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudium das Referendariat antreten [2]. Somit wäre es für den nicht unerheblichen Anteil von über einem Drittel der Lehramtsstudierenden von Wichtigkeit, einen akademischen Abschluss abseits eines Staatsexamens vorweisen zu können, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studiums um etwaige Alternativen bemühen. Umsetzung der Reform Die Reform zur Ermöglichung eines Bachelor- und Mastertitels sollte aus mehreren „Perspektiven“ erfolgen: Fazit Auch wenn der Bayerische Landesstudierendenrat die (zunächst parallele) Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs fordert, entbehrt dies aus unserer Sicht nicht die dringende Reform des Staatsexamens an sich, welches zahlreiche eklatante Mängel aufweist und in keinster Weise mehr zeitgemäß erscheint. Hierzu verweisen wir auf den vorangegangenen Beschluss und unser Positionspapier. Nichtsdestotrotz sehen wir die Einführung der Möglichkeit zur Erreichung des Bachelor-/Mastertitels als großen und notwendigen Fortschritt, um die Flexibilität und die Attraktivität des Lehramtsstudiengangs zu erhöhen und um die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Studiengängen und vor allem Bundesländern zu erhalten und somit die exzellente Lehreraus- und Schulbildung in Bayern zu sichern. [1] Einsicht kann unter sekretariat@baystura.de angefragt werden Literatur [1] S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Referendare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bayerischer Landtag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zugegriffen: 27. Oktober 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf [2] S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstudienabschluss: Wer beginnt nach dem Lehramtsstudium das Referendariat?“, LIfBi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0. [3] Universität Bayern e. V., „Weiterentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in Bayern“, Feb. 2017. Zugegriffen: 27. Oktober 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf
Der Bayerische Landesstudierendenrat tritt im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben für eine offene und pluralistische Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Hetze gegen Menschen, insbesondere gegen jede Art von Antisemitismus, Rassismus und Sexismus, gegen die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und gegen die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer sexuellen Neigung oder Identität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeiten von politischer Unruhe, zahlreichen Krisen und herausfordernden Aufgaben sind vor allem marginalisierte Studierende und Mitarbeitende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unabdingbar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diversität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wissenschafts- und Weltgemeinschaft ausschlaggebender Austausch stattfindet. Dies bedingt eine Gleichbehandlung aller Mitglieder der Hochschulgemeinschaft, unabhängig von kulturellen, religiösen oder ethnischen Hintergründen, sowie die Offenheit für Diskurs und Diskussion. Diskriminierung, sei es aufgrund des Alters, der sozialen oder geografischen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, muss gestoppt werden. Um für das Thema Diversität mehr Bewusstsein zu schaffen, sind Kurse und Informationen essenziell. Zusätzlich ist die öffentliche Solidarisierung mit marginalisierten Gruppen unabdingbar. Wir unterstützen nachdrücklich die Möglichkeit freiwilliger Weiterbildungsmöglichkeiten zu Themen wie Diversität und Inklusion, die durch die Möglichkeit einer Anerkennung der Studiengänge gefördert werden sollen. Auch die Schaffung von Kursen zu diesen äußerst wichtigen Themen als Teil der Studiengänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht werden kann. Ein Beispiel hierfür wäre das Modul „Diversity als angewandtes Konzept in Wissenschaft und Organisationen“, angeboten über die virtuelle Hochschule Bayern [2]. Diese sollen helfen, in den Themenbereichen Diversität und Inklusion mehr Verständnis zu schaffen und ein respektvolles Miteinander zu ermöglichen. Zahlreiche Hochschulen sind hierbei schon vorangegangen, sodass auch eine Zusammenarbeit über Hochschulen hinweg ermöglicht werden kann, um die wissenschaftliche und soziale Zusammenarbeit zu fördern. Doch nicht nur in einzelnen Studiengängen müssen Barrieren verstärkt abgebaut werden. Insbesondere für Lehrende sind verpflichtende Schulungen ein wichtiger Bestandteil der didaktischen, wissenschaftlichen und sozialen Weiterbildung. Diese helfen dabei, Diskriminierung abzubauen und in der vielfältigen Gesellschaft angepasste Lehrmethoden zu entwickeln. Auch für Studierende, die Tutorien halten, haben solche Weiterbildungen großen Mehrwert – jedoch müssen diese als Fortbildungsmaßnahme mit entlohnten Stunden eingeplant werden. Abgestimmte Lerninhalte und Methoden können helfen, eine Atmosphäre des offenen Diskurses und Austausches zu schaffen. Auch für Verwaltungsmitarbeitende sind entsprechende Schulungen von großer Bedeutung, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse eingehen und möglichst professionell und sensibel auf verschiedene Situationen reagieren zu können. Im Rahmen einer fortschreitenden Internationalisierung ist dies bereits seit Jahren nicht nur relevant, sondern mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsalltags. Wir fordern vermehrt Förderprogramme für Frauen und nichtbinäre Personen, die auf Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft abzielen. Mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit erwarten wir gleichermaßen Unterstützungsprogramme für Frauen, Männer und nichtbinäre Personen, um einen gerechten Ausgleich für alle Studienanfänger*innen zu schaffen sowie die Teilhabe aller Geschlechter an allen Studienfeldern zu ermöglichen. Dedizierte Programme für unterrepräsentierte Personengruppen sind besonders zu betonen, um auch historisch unterrepräsentierte Personengruppen explizit zu fördern. Ebenso müssen internationale Studierende gezielter eingebunden werden, besonders im Hinblick auf die derzeitige politische Lage, damit sich alle Studierenden in Bayern wohlfühlen. Diese Programme müssen, von Bereichen der Wohnungssuche und Visa über eine kulturelle Einführung, viele Aspekte abdecken, um den Studienstart maßgeblich zu erleichtern. Die Hochschullandschaft muss diverser und inklusiver werden, um Bayern als Wissenschaftsstandort attraktiver zu machen. Diversität sollte aus vielen Gründen gefördert werden, insbesondere um aus der Vielfalt der Gemeinschaft heraus kreative Lösungen für Problemstellungen zu erarbeiten. Dominiert kontinuierlich eine Gruppe das Handeln der Gemeinschaft, wird relevantes Wissen ignoriert und weniger offen nach Antworten auf Fragestellungen gesucht. Gerade im Bereich der Forschung, in der innovative, neue Denkansätze benötigt werden, um die Probleme unserer Zukunft zu lösen, ist Diversität daher ein essenzieller Bestandteil, um Erfolg zu erreichen. Hierfür muss ein Umfeld an Hochschulen geschaffen werden, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit verschiedene Perspektiven gleichberechtigt gehört werden und somit das volle Potenzial genutzt werden kann. [3], [4] Vereinzelte bayerische Hochschulen haben sich den Bereichen Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion bereits angenommen und thematisieren diese sowie vereinzelte andere intersektional wichtige Themenbereiche. Diese zeigen, wie wichtig die Themen für ein Zugehörigkeitsgefühl und ein erfolgreiches Miteinander in der Hochschulgemeinschaft sind. Nichtsdestotrotz müssen diese Themenbereiche durch eine explizite Anerkennung und Förderung gezielter Projekte verdeutlicht werden. Förderungen für Unternehmen wie beispielsweise die „Initiative neue Qualität der Arbeit“ können als Vorbilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solcher Programme und Veranstaltungen können Anreize für die Erweiterung des Angebots geschaffen und somit eine Vervielfachung des Wissens erreicht werden. Ergriffene Maßnahmen müssen zudem regelmäßig evaluiert werden, damit diese keine Formalia darstellen, sondern tatsächlich die Zusammengehörigkeit und die gemeinsame Lehr‑, Lern- und Forschungsumgebung verbessern. Im Rahmen dieser Auswertungen sollten die Studierendenvertretungen ebenso wie Lehrende und die Verwaltung eingebunden werden. Nur durch den Erhalt der vielfältigen Perspektiven, durch die Förderung von Gleichberechtigung und durch gegenseitigen Respekt können Hochschulen auch künftig Vorbilder sein und für die Wissenschaft, Gesellschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft herausragende Talente ausbilden, die in der Vielfalt Stärke erkennen. Literatur [1] Bayerischer Landesstudierendenrat, Geschäftsordnung. 2023. [2] Virtuelle Hochschule Bayern, „Diversity als angewandtes Konzept in Wissenschaft und Organisation“. Zugegriffen: 8. September 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3] McKinsey & Company, „Erfolgsfaktor kulturelle Diversität und faire Teilhabe“, Aug. 2023. Zugegriffen: 8. September 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4] G. Krell und B. Sieben, „Diversity Management: Chancengleichheit für alle und auch als Wettbewerbsvorteil“, in Chancengleichheit durch Personalpolitik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wiesbaden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „INQA-Experimentierräume“, www.inqa.de. Zugegriffen: 8. September 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html
Die vielerorts untragbare Wohnsituation für Studierende in Bayern zeigt, dass trotz bereits bestehender Fördermaßnahmen weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohnraum, wie in der Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks dokumentiert, unterstreicht die Notwendigkeit, den sozialen Wohnungsbau als prioritäre Aufgabe auf allen politischen Ebenen zu verankern [1]. Langfristige, planbare Investitionen, wie vom HRK-Bericht 2023 empfohlen, sind entscheidend, um das Wohnraumangebot für Studierende nachhaltig zu erweitern und zu stabilisieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende zu gewährleisten, sind gezielte rechtliche Maßnahmen erforderlich, die Spekulationen im Immobilienmarkt, insbesondere im Bereich des studentischen und sozialen Wohnungsbaus, eindämmen. Studien zeigen, dass spekulative Investitionen in vielen Großstädten zu steigenden Mieten beitragen und damit die Wohnsituation weiter verschärfen. Ein angemessener rechtlicher Rahmen kann dazu beitragen, diese Effekte zu mildern und stabile Mietpreise sicherzustellen. [3] Ein zentraler Ansatz zur Entschärfung der Wohnsituation für Studierende ist die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus, der eine stabile und nachhaltige Alternative zu den stark steigenden Preisen des privaten Wohnungsmarktes bietet. Insbesondere in Städten wie München, wo die durchschnittliche Kaltmiete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augsburg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deutlich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösungen für bezahlbares studentisches Wohnen zu schaffen, sollten genossenschaftliche Modelle und studentische Initiativen durch gezielte Förderung und Unterstützung ausgebaut werden. Hochschulen und Studierendenwerke können dabei ihre Expertise in der Entwicklung und Begleitung solcher Projekte einbringen, etwa durch die Bereitstellung von Beratungsangeboten und Netzwerken, ohne direkt in die operative Umsetzung einzugreifen [7]. So können praxisnahe und innovative Wohnkonzepte entstehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Studierenden eingehen und die Wohnsituation nachhaltig verbessern. Ein spezifisches und dringend erforderliches Handlungsfeld zur Entschärfung der studentischen Wohnsituation ist die deutliche Erhöhung des Wohnheimangebots. Der MLP-Studentenwohnreport 2023 zeigt, dass in vielen Hochschulstädten der Zugang zu Wohnheimplätzen stark begrenzt ist, wobei die Mieten an den untersuchten Standorten durchschnittlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwicklung ist es notwendig, den Ausbau von Wohnheimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern. Die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterstützung des studentischen Wohnens sind ein äußerst notwendiger, jedoch bei Weitem nicht ausreichender Schritt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Es bedarf einer verstärkten und koordinierten Zusammenarbeit zwischen Kommunal‑, Landes- und Bundesebene, um dieses Problem erfolgreich und zeitnah anzugehen. Neben der Quantität des Wohnraumangebots ist die Entwicklung nachhaltiger Wohnmodelle von entscheidender Bedeutung. Investitionen in klima- und ressourcenschonende Wohnprojekte sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der sowohl ökologischen als auch sozialen Anforderungen entspricht. Die Projekte müssen sich dabei gegenseitig ergänzen und die verschiedenen Ebenen müssen kooperativ nach effizienten Lösungen suchen. Konkrete Maßnahmen zur Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes umfassen die Bereitstellung von Fördermitteln, den Abbau bürokratischer Hürden und die Nutzung öffentlicher Flächen für den Bau neuer Wohnheime. Auch die Politik ist gefordert, die Bedingungen für den Wohnungsbau insgesamt zu verbessern, etwa durch die vermehrte Ausweisung von Bauland an Hochschulstandorten und steuerliche Anreize für Investoren. Zusätzlich sind Aufklärung und Bewusstseinsbildung entscheidend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeutung von sozialem und genossenschaftlichem Wohnungsbau zu informieren. Durch gezielte Kampagnen kann die Dringlichkeit des Themas verdeutlicht und die Unterstützung für die notwendigen Maßnahmen gesteigert werden. Bereits bestehende Programme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Mietwohnraum für Studierende in Bayern sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es bedarf auch einer verstärkten Subjektförderung, um die spezifischen Bedürfnisse der Studierenden besser zu unterstützen. Nur durch diese umfassenden und koordinierten Anstrengungen kann eine spürbare Entlastung der Wohnsituation für alle Bewohner*innen erreicht werden. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wohnsituation für Studierende in Bayern einer dringenden Verbesserung bedarf. Mit gezielten Maßnahmen, verstärkter Zusammenarbeit und langfristigen Investitionen können wir eine stabile und bezahlbare Wohnsituation schaffen, die den Bedürfnissen der Studierenden gerecht wird. Jetzt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern und den Wohnungsmarkt zukunftssicher zu gestalten. Literatur [1] M. Kroher u. a., „Die Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung“, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Berlin, Mai 2023. Zugegriffen: 16. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2] Hochschulrektorenkonferenz, „Entschließung des Senats der HRK: Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“, Hochschulrektorenkonferenz, März 2021. [3] S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Speculation in Real Estate Cycles“, Journal of Real Estate Literature, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4] C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bayern steigen weiter“, BR24. Zugegriffen: 16. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5] A. M. Schröter, „Mietspiegel München: Datenerhebung erstmals mit Auskunftspflicht“, BR24. Zugegriffen: 16. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6] Mietspiegeltabelle.de, „Mietspiegel Bayern“, Mietspiegeltabelle.de. Zugegriffen: 16. August 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7] Y. Franz und E. Gruber, „The Changing Role of Student Housing as Social Infrastructure“, Urban Planning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8] MLP Finanzberatung SE, „MLP Studentenwohnreport 2023“, MLP Finanzberatung SE, 2023.
In der aktuellen weltpolitischen Lage sind sowohl die Verteidigungsfähigkeit als auch die Arbeit an friedlichen Lösungen, wie sie im Rahmen von Zivildienst und Katastrophenschutz geleistet werden, von zentraler Bedeutung. Aufgrund der neuen Gesetzeslage im Rahmen des am 17. Juli 2024 beschlossenen Bundeswehrgesetzes ist es dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) nun möglich, den Universitäten eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr vorzuschreiben. Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) spricht sich hier entschieden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ aus. Zu Beginn möchten wir den fehlenden Einbezug der Sicht der Studierenden zu diesem Gesetzentwurf scharf kritisieren. Diese sind genauso Teil der Hochschullandschaft, die Zukunft der Wissenschaft und Forschung und ebenso von den Folgen des Gesetzentwurfs betroffen. Die Tatsache, dass keine Stellungnahme des Bayerischen Landesstudierendenrats eingeholt wurde, stößt zum einen auf Unverständnis, zum anderen erwarten wir in Zukunft eine gleichwertige Einbeziehung der studentischen Perspektive in Angelegenheiten der Hochschulen, damit wir im Gesetzgebungsprozess als gesetzliche Vertretung der Studierenden unser Recht auf Anhörung ausüben können. Ein solches Desinteresse an studentischen Belangen und Perspektiven erachten wir als inakzeptabel. Der BayStuRa sieht insbesondere den staatlichen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit — und damit indirekt in die individuelle Gewissensfreiheit aller Hochschulangehörigen — kritisch. In dieser Form ist das Gesetz nicht nur ein gravierender Einschnitt in die Freiheit der Forschung, sondern lädt auch zu Missbrauch ein. Der Bayerische Landesstudierendenrat ist der Auffassung, dass eine verpflichtende Kooperation mit der Bundeswehr Forschende davon abhalten wird, zu verschiedenen Themen zu forschen. Ähnlicher Einstellung ist auch die GEW: “Es steht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie insbesondere die ‚Kleinen Fächer‘ das Nachsehen haben werden, wenn die für die Bundeswehr notwendigen finanziellen Kapazitäten aus ihren Töpfen abgegriffen werden (im neuen Doppelhaushalt wurden die meisten Zuwendungen des Staates für wissenschaftliche Einrichtungen gekürzt)” [1]. Wir sind der Meinung, es solle nicht möglich sein, Hochschulen dazu zu zwingen, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. In der verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Bundeswehr sehen wir eine Gefährdung für den Wissenschaftsstandort Bayern. Unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit werden offensichtliche Wege, die Freiheit in der Forschung zu untergraben, geöffnet und ein Präzedenzfall für die Unterwanderung grundlegender Freiheiten gesetzt. Dieses fahrlässige Verhalten der Staatsregierung lehnen wir kategorisch ab. Zudem wirft das Gesetz jedoch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken auf. Unter der sehr vagen Bedingung der „Relevanz für die nationale Sicherheit“ ermöglicht es dem StMWK, den Universitäten eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr vorzuschreiben. Die „Relevanz für die nationale Sicherheit“ wird nicht hinreichend definiert, weder im Gesetzestext noch in deren Begründung. Diese Bedenken werden zudem durch die Stellungnahme des Universität Bayern e.V. zum Gesetzentwurf bestärkt, der sich wie folgt dazu äußert: „Art. 6 Abs. 8 Satz 2 ist je nach Lesart verfassungsrechtlich problematisch, da aus dem vorgeschlagenen Wortlaut der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend klar und bestimmt hervorgeht, welche Definition von nationaler Sicherheit angenommen wird und welche Kooperationsmaßnahmen nach positiver Prüfung verpflichtend zu erfolgen haben. Es wird weiterhin nicht deutlich, ob die Kooperationspflicht die Institution betrifft oder gar einzelne besonders wissenschaftlich qualifizierte Fachkräfte, wie es der Begründung zu entnehmen ist. […] Satz 2 wird weder juristisch noch praktisch als zielführend erachtet, um die Intention des Gesetzes zu erreichen.“ [2] Wir als Bayerischer Landesstudierendenrat folgen dieser Argumentation vollumfänglich. Heute ist es wichtiger denn je, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, frei und unvoreingenommen zu forschen und zu lehren. Der Staat räumt den Hochschulen daher das Recht zur Selbstverwaltung ein und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung, die verfassungsgemäßen Grundrechte ihrer Mitglieder zu schützen. Auch in der aktuellen Zeit darf zivile Forschung nicht von militärischer Forschung verdrängt werden. Wir beobachten allerdings mit großer Sorge, wie aktuell wichtige und große Aufgaben des 21. Jahrhunderts zugunsten kurzfristiger Reaktionen in den Hintergrund rücken. Wir halten die Freiheit von Hochschulen, sich selbst ethische Leitbilder zu geben für ganz zentral, wo sich diese so einem verantwortungsvollen Bewusstsein und sich der Förderung eines friedlichen Zusammenlebens verpflichten können. Wir halten das Kooperationsgebot zur militärischen Forschung aber auch für einen erheblichen Einschnitt in die Gewissensfreiheit von Forschenden. Die institutionell verankerte Kooperationsverpflichtung ist aufgrund der Abhängigkeitsstrukturen in den Hochschulen ein erheblicher und faktischer Druck auf Individuen, der mit der Gewissensfreiheit nur schwer zu vereinbaren ist. Dies muss in entsprechenden Abwägungen in der praktischen Implementierung berücksichtigt werden, denn diese sollten die tatsächliche Freiheit haben, zu entscheiden, nur zivil zu forschen. Für viele Studierende und Forschende ist es nicht mit dem Gewissen vereinbar, dass ihre Forschung potenziell zur Schädigung von Menschenleben beiträgt. Gleichwenn die Zweckentfremdung von Arbeiten zivilen Ursprungs zu militärischen Zwecken bei jeder Veröffentlichung ein Risiko ist, halten wir es nicht für richtig, einen solchen Eingriff durch Zwang durchzusetzen. Wir erwarten von unserem Staat, dass er angesichts weltpolitischer Strömungen die Werte der freiheitlichen Demokratie verteidigt und so den Willen seiner Forschenden berücksichtigt und diesen nicht in derart offener Weise missachtet. Zudem folgen wir im Hinblick der Zivilklausel der Argumentation der Stellungnahme der GEW Landesverband Bayern zum Gesetzentwurf, in der darauf verwiesen wird, dass „[…] Länder wie Bremen und Thüringen im Gegenteil sogenannte ‚Zivilklauseln‘ in ihre Hochschulgesetze aufgenommen [haben], die in Hinblick auf das Wohl und die Würde des Menschen die wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer ausschließlich zivilen, d. h. friedlichen Ausrichtung von Forschung und Lehre anhalten. Die restlichen Länder machen den wissenschaftlichen Einrichtungen keine Vorgaben, womit sie ihnen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) zugestehen.“ [1] Hochschulen sind zentrale Orte des freien Denkens, der Innovation und der internationalen Zusammenarbeit. Ihre Unabhängigkeit ist entscheidend für die Entwicklung nachhaltiger, friedlicher Lösungen für globale Herausforderungen. In Zeiten globaler Unsicherheit müssen Hochschulen ihre Rolle als unabhängige, ethische Akteure bewahren. Historisch gesehen trugen sie nach Konflikten wesentlich zum gesellschaftlichen Wiederaufbau bei, indem sie Wissen für friedliche und nachhaltige Entwicklungen bereitstellen. Die Autonomie der Hochschulen sollte respektiert werden, damit sie ihren Beitrag zur Verteidigung und zur Förderung des Friedens leisten können, ohne ihre ethischen Werte zu kompromittieren. Literaturverzeichnis [1] Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bayern, “Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern — Stellungnahme der GEW Bayern,” Mar. 15, 2024. Accessed: Jul. 21, 2024. [Online]. Available: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Gesetzesmaterial/0000001484/0000000020.pdf [2] Universität Bayern e. V., “Stellungnahme zum Entwurf
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) sieht zahlreiche Probleme im Lehramtsstudium und entsprechend großen Reformbedarf. Die Aufgaben zur Umgestaltung sind vielfältig und müssen zeitnah angegangen werden, damit die Lehrkräftebildung attraktiver wird und der Lehrkräftemangel entschärft werden kann. 1. Flexibilität des Studiums Grundsätzlich begrüßt der BayStuRa die Vielfalt an Kombinationsmöglichkeiten in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen und Standorten und spricht sich für Erhalt und sinnvollen Ausbau dieser Flexibilität aus. Leider wird aus verschiedenen Standorten der Lehrkräftebildung immer wieder berichtet, dass die Studierbarkeit mancher Kombinationen aufgrund von Überschneidungen nicht gegeben ist. Dieser Problematik sollte mit geeigneten Maßnahmen — beispielsweise einer verpflichtenden Akkreditierung aller Lehramtsstudiengänge — entgegengewirkt werden. Ebenfalls berichten Studierende häufig davon, dass es bei einem Fach- oder Standortwechsel zu Problemen bei der Anrechnung kommt, obwohl alle bayerischen Lehramtsstudiengänge auf der LPO I fußen und in ihren Modulen somit gleiche Kompetenzen vermitteln sollten. Der BayStuRa spricht sich dafür aus, dass die Anerkennungspraxis von bereits erbrachten Leistungen nicht zum Nachteil für Studierende ausgelegt wird, sondern die strukturell bereits gegebene Flexibilität nutzt und ein flexibles Lehramtsstudium ermöglicht. Über die universitären Programme hinaus stellen Praktika an vielen Stellen eine weitere Problematik dar. Das Betriebspraktikum (bei der Beruflichen Bildung aufgrund einer anderen Struktur ausgenommen), welches in den Lehramtsstudiengängen abzuleisten ist, wird scharf kritisiert. Gefordert wird eine qualitative Lehrkräftebildung, die empirisch fundiert ist. Dies impliziert, dass auch Praxiserfahrungen empirisch fundiert sind und durch geeignete und geschulte Personen begleitet werden, sodass ein reflektierter Kompetenzaufbau stattfinden kann. Das „Betriebspraktikum“ findet zumeist völlig unbegleitet und unreflektiert statt. Hinzu kommt, dass es in einem nichtpädagogischen Bereich abzuleisten ist, was jeglicher Argumentationsgrundlage entbehrt. Ebenfalls ist die Dauer von acht Wochen zum Teil länger, als alle in manchen Lehramtsstudiengängen schulbezogenen Praktika kumuliert, was eine falsche Schwerpunktsetzung impliziert. Abschließend ist anzumerken, dass für diese Betriebspraktika keine Leistungen in Form von ECTS anerkannt werden. Auch gibt es (in bestimmten Fächern) unbezahlte Praktika ohne Lehramtsbezug, welche mehrere Monate andauern und am Block abzuleisten sind. Hier kommen Studierende gleichermaßen wie bei der Staatsexamensvorbereitung in die Bedrängnis, ihr Studium zu finanzieren, wenn sie in der vorlesungsfreien Zeit mehrere Monate am Stück gebunden sind. Ein Urlaubssemester kommt hierbei allerdings nicht in Frage, wenn BAföG bezogen wird oder eben Leistungen in Form des Praktikums eingebracht werden müssen. Gerade, wenn diese Praktika keinen Schulbezug aufweisen, drängt sich umso mehr die Frage auf, ob dies noch zeitgemäß erscheint. Der BayStuRa spricht sich dafür aus, das Betriebspraktikum (in Grund‑, Mittel- & Realschule sowie Gymnasium) aufgrund der oben genannten Gründe abzuschaffen. Der hierdurch entstehende Freiraum wird dringend für begleitete, empirisch gestützte und somit gewinnbringende Praxiserfahrung benötigt, die einen gelingenden schulbezogenen Kompetenzaufbau ermöglicht. In Anbetracht des Bedarfs zur Weiterentwicklung bestimmter Praxisphasen betrachten wir mit Neugierde die Beschlusslage der KMK bezüglich der Entwicklung hin zum dualen Lehramtsstudium und sind gespannt, welche Ergebnisse diese Umsetzungen in Augsburg und Thüringen bringen werden. 2. Überwindung der Probleme mit dem Staatsexamen Einen zweiten großen Reformbedarf sieht der BayStuRa in der derzeitigen Ausführung und Form des Staatsexamens als Abschluss der Lehrkräftebildung. Dabei konzentriert sich die Kritik primär auf Problematiken der Ersten Staatsprüfung, mit der die universitäre Lehrkräftebildung abschließt. Die strukturelle Divergenz zwischen dem modularisierten Lehramtsstudium mit freier Schwerpunktbildung und der ersten, zentralisierten und bayernweit angeglichenen Staatsprüfung in ihrer derzeitigen Beschaffenheit stellt ein maßgebliches Problem dar. Deutlich wird diese Dissonanz bereits darin, dass die Lehrenden an den Universitäten — bis auf die Korrektur der Examensklausuren — in die Genese der Examensklausuren weitestgehend nicht eingebunden sind. Dies führt nicht selten dazu, dass sich im Staatsexamen abgefragte Themen, besonders in den Fachwissenschaften, nicht in den angebotenen Lehrveranstaltungen oder gar im Curriculum einzelner Universitäten wiederfinden lassen. Besagte Fragen werden zentral von vereinzelten, oftmals lehrkräftebildungsfernen Personen formuliert, dem Kultusministerium zur Überprüfung übermittelt und führen selbst innerhalb der Fachwissenschaften und ‑didaktiken häufig zu großen Irritationen. Lehrende, die Klausurfragen für ihr Fachgebiet einsenden, sind nicht dazu verpflichtet oder angehalten, einen Erwartungshorizont zu formulieren. Der BayStuRa versteht die Argumentation für den Bedarf einer beamtenrechtlichen Einstellungsprüfung — die jedoch auch alleinig durch das wesentlich aussagekräftigere Zweite Staatsexamen gegeben wäre — bemängelt jedoch ausdrücklich die derzeitige Umsetzung der Ersten Staatsprüfung. Zwar ist die Staatsprüfung zentral organisiert, entbehrt aber dennoch grundlegenden Gütekriterien. Eine objektive Benotung wird nicht ermöglicht, da keine verbindlichen Erwartungs- und Bewertungshorizonte existieren. Jede*r Prüfende korrigiert somit mit einem individuellen Erwartungshorizont bzw. dem Hintergrund eigener wissenschaftlicher Standpunkte. Diese können — grundgelegt durch die Freiheit von Wissenschaft und Lehre — teilweise von den Standpunkten anderer Korrigierender abweichen. Kommt es zwischen Erst- und Zweitprüfenden zu Uneinigkeiten, sind diese angehalten, sich bilateral zu einigen, was kaum einer kriterialen Bewertungsnorm gerecht wird. Somit kommt es immer wieder dazu, dass ein und dieselbe Leistung an unterschiedlichen Standorten in Bayern von unterschiedlichen Prüfenden verschieden bewertet wird. Auch die Validität der Staatsprüfung wird in Frage gestellt. Was in den Augen des BayStuRa geprüft wird, korreliert nur sehr begrenzt mit dem vermittelten Curriculum des Studiums und den später als Lehrkraft benötigten Kompetenzen: Einen Essay handschriftlich innerhalb von vier bzw. drei Stunden auf Papier zu bringen und dabei nicht selten aus dem Kopf heraus mit wissenschaftlichen Belegen wie in einer Hausarbeit zu zitieren, zeigt lediglich die Fähigkeit des „Bulimie-Lernens“, aber wenig Transferverständnis und übergreifende Kompetenzen. Abschließend ist anzumerken, dass das Staatsexamen mindestens ein Semester an Prüfungsvorbereitung zwingend erfordert, welches im Studienverlaufsplan allerdings nicht vorgesehen ist. Studierende, die staatliche Hilfe in Form des BAföG oder Stipendien beziehen, müssen sich erneut wie bei den entsprechenden Praktika daher die Frage stellen, inwiefern sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können, während sie sich angemessen auf das Staatsexamen vorbereiten sollen. Der BayStuRa fordert zwar derzeit keine Abschaffung des Staatsexamens, aber spricht sich dringend für eine Überarbeitung der derzeitigen, zentralisierten und mangelhaften Form aus. Es müssen neue Wege in der Aufgabenstellung und ‑bewertung gegangen werden, die eine Verzahnung mit dem Studium und einen konsekutiven Kompetenzaufbau ermöglichen. Ebenfalls ist zu überprüfen, ob die Staatsexamensprüfungen zwingend gehäuft und nicht, wie in der Sportdidaktik bereits seit vielen Jahren möglich, bereits während des Studiums erbracht werden können. 3. Reformierung des Übergangs von der ersten in die zweite Phase der Lehrkräftebildung Das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst als an das Studium anschließende zweite Phase der Lehrkräftebildung
Die Produktion von Lebensmitteln ist weltweit betrachtet für knapp ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich, wie aus einem Bericht der Welthungerhilfe aus dem Jahr 2023 hervorgeht [1]. Allein in Deutschland werden rund 50 % der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt [2], wobei auf lediglich 10,3 % dieser Fläche ökologischer Landbau betrieben wird. Ernährung und Landwirtschaft haben im Zuge des globalen Wandels einen steigenden Einfluss auf die Umwelt genommen und tragen maßgeblich zum Verlust von Biodiversität bei [3]. Insofern ist es unerlässlich, die Bereiche Ernährung und Landwirtschaft zu überdenken und nachhaltig auszurichten, um die Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen und gleichzeitig einen lebenswerten Planeten zu erhalten. Insbesondere öffentliche Einrichtungen sollten diesbezüglich eine Vorbildfunktion im Bereich nachhaltiger Ernährung einnehmen. Aufgrund dessen spricht sich der Bayerische Landesstudierendenrat für eine ökologisch verträgliche Kreislaufwirtschaft innerhalb der bayerischen Hochschulgastronomie aus. Wichtig ist, durch gesamtgesellschaftliche Inklusion aller Hochschulmitglieder und durch einen optimalen Einsatz der finanziellen Mittel, täglich ein abwechslungsreiches Angebot an Speisen und Getränken im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit bereitzustellen, welches zudem den Ansprüchen an Regionalität und Saisonalität gerecht wird. Handlungsoptionen sollen grundsätzlich auf den zur Verfügung stehenden Ressourcen nach Ihren Mehrwerten für diese Ziele abgewogen und priorisiert werden. Basierend auf dieser Priorisierung gilt es Strategien zu entwickeln, die unmittelbar zum nachhaltigen Agieren aufrufen. Ziel dieses Positionspapiers ist die Sensibilisierung sowie die Stärkung des Bewusstseins gegenüber nachhaltiger Gastronomie an bayerischen Hochschulen, insbesondere in den Bereichen Speisen und Getränke, Verpackungen und Lebensmittelbeschaffung. Die Hochschulgastronomie ist ein stetig wachsender Bereich innerhalb der Hochschullandschaft, der täglich die Bedürfnisse von mehreren tausend Konsument*innen erfüllen möchte. Wichtig ist, dass Speisen und Getränke neben den Anforderungen der nachhaltigen Beschaffung und umweltfreundlichen Verpackung eine hohe Qualität aufweisen, abwechslungsreich sind und zu einem für Studierende akzeptablen Preis angeboten werden. Eine hohe Anpassungsfähigkeit bei vergleichsweise geringbleibendem Aufwand könnte durch ein System geschaffen werden, in welchem sich ein veganes, vollwertiges Grundgericht durch optional wählbare Zutaten auf die Wünsche der Gastronomiebesuchenden anpassen lässt. Dieses Gericht sollte an für sich bereits vollwertig sowie abwechslungsreich sein und einen attraktiven Preis für Studierende aufweisen. Zusätzlich sollte die Möglichkeit bestehen, dieses Gericht mit einem vegetarischen oder fleischhaltigen Angebot zu ergänzen. Es ist somit vorstellbar, dass es beispielsweise bei Lasagne die Auswahl zwischen einer Gemüselasagne und einer klassischen Lasagne gibt sowie Schnitzel aus Fleisch oder Hülsenfrüchten, Pilzen bzw. Gemüse angeboten wird. Studierende sollten eine größtmögliche Auswahl haben, aber die an für sich schon attraktive Standardoption ist die gesündeste und umweltverträglichste Variante. Wichtig ist weiterhin, dass für Studierende mit Unverträglichkeiten und Intoleranzen entsprechende Hinweise gegeben und Alternativgerichte angeboten werden, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und eine sichere Auswahl gewährleisten. Um die Verantwortung gegenüber Klimaschutz und Umweltbewusstsein weiter zu steigern hat sich z. B. im Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz als ein sehr nützliches Konzept der sogenannte Klimateller durchgesetzt. Dieser kennzeichnet das klimafreundlichste Gericht des Tages, welches die geringsten CO2-Emissionen verursacht. Ein bereits etabliertes Projekt ist zudem der Klimacent, ein kleines zusätzliches Entgelt auf nicht-umweltfreundliche Gerichte, welcher in nachhaltige Projekte investiert werden kann. Als soziale und ökologische Maßnahme spricht sich der Bayerische Landesstudierendenrat dafür aus, dass das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst finanzielle Mittel einrichtet, die es den Mensen erlauben, täglich entsprechende hochwertige Gerichte für einen geringen Preis anzubieten. Ebenso ist es möglich Kosten einzusparen, indem weniger Gerichte mit Fleisch und Milchprodukten produziert werden, sodass auch finanzielle Mittel für pflanzliche Vor- und Nachspeisen zur Verfügung stehen. Angesichts der durch die Inflation überproportional gestiegenen Lebensmittelpreise wäre dies eine finanzielle Entlastung für viele Studierende und würde einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit liefern. Gleichzeitig würde dies die Akzeptanz und Attraktivität umweltfreundlicher, veganer Gerichte steigern. Um die Nachhaltigkeit der Angebote in den Mensen garantieren zu können, ist es unerlässlich, dass Lebensmittel, die regional umweltschonend angebaut werden können, auch von lokalen Betrieben beschafft werden. Eine regionale und saisonale Einkaufsstrategie stärkt Erzeuger*innen vor Ort und reduziert die lagerungs- und transportbezogenen Emissionen. Dies ist leicht mit dem ökologischen Fußabdruck, einer Messgröße die den Ressourcenverbrauch angibt [4], zu bestimmen. Dieser ist bei regionalen Produkten geringer, als bei Lebensmitteln aus dem Ausland, was hauptsächlich damit begründet wird, dass kürzere Transportwege entstehen. Der CO2-Fußabdruck eines Apfels aus Neuseeland beträgt beispielsweise 0,8 kg CO2-Äqu./kg. Bei einem Apfel aus der Region sinkt der ökologische Fußabdruck um mehr als die Hälfte auf ca. 0,3–0,4 kg CO2-Äqu./kg. Importierte Lebensmittel legen oft lange Strecken mit dem Schiff oder dem Flugzeug zurück. Die Transportwege sind demzufolge weder klimaneutral noch ressourcenschonend. Zwischen regionalen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen liegen nur kurze Strecken, weshalb insbesondere der CO2-Ausstoß während des Transportes erheblich minimiert wird. Darüber hinaus muss für lange Transportwege die Haltbarkeit der Lebensmittel garantiert werden, weshalb diese oft mit Pestiziden oder andern Mitteln versetzt sind. Aufgrund der kurzen Transportwege zwischen regionalen Erzeugern und Verbrauchern, kann auf solche Mittel verzichtet und die Qualität der Produkte erhöht werden. Im Vergleich zur Regionalität hat die Verwendung saisonaler Produkte einen weitaus positiveren Einfluss auf die Klimabilanz. Dies kann erneut anhand des ökologischen Fußabdrucks beurteilt werden. Während Erdbeeren im Winter CO2-Äquivalente von 3,4 kg pro kg Erdbeeren verzeichnen, sind es bei saisonalen Erdbeeren aus der Region nur noch 0,3kg CO2-Äqu./kg. Durch die Verwendung saisonaler Produkte werden Lagerungskosten vermieden und Transportemissionen erheblich reduziert. Dies wiederum zieht soziale und ökologische Mehrwerte mit sich und schont zugleich die Umwelt [5]. Entscheidend ist demnach eine Kombination aus Regionalität und Saisonalität, um die Hochschulgastronomie nachhaltiger zu gestalten. Zur Umsetzung könnte eine Zusammenarbeit durch lokale Verbraucher*innen-Erzeuger*innen-Gemeinschaften eingeführt und evaluiert werden. Innerhalb dieser Gemeinschaften können Kunden regional und ökologisch produzierte Lebensmittel zu fairen Preisen erwerben, sodass ein nachhaltiger Konsum gefördert wird. Um das Bewusstsein und die Sensibilisierung für nachhaltige Ernährung weiter zu stärken, ist die transparente Kennzeichnung durch verschiedene Siegel und Labels von großer Bedeutung. Darauf sollten Mensen bereits bei der Beschaffung ihrer Produkte achten, indem sie im Vorfeld eine nachhaltige Beschaffungsstrategie entwickeln und sich an dieser orientieren. Die Gerichte mit Produkten aus nachhaltiger Landwirtschaft sollen auch als solche gekennzeichnet werden, z. B. mit den Hinweisen „Fairtrade“ oder „BIO“, um zu garantieren, dass die verwendeten Produkte unter fairen Arbeitsbedingungen mit fairen Löhnen hergestellt wurden sowie aus ökologischem Landbau stammen und die Produktion ohne den Einsatz von synthetischen
Eine starke und attraktive Wissenschaft ist das Rückgrat für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Sie treibt Innovationen voran, sichert technologischen Vorsprung und ermöglicht gesellschaftlichen Fortschritt. Gleichzeitig leidet die institutionalisierte Wissenschaft unter großen strukturellen Problemen. Initiativen wie „IchBinHanna“ haben eindrücklich gezeigt, unter welch prekären Arbeitsbedingungen der wissenschaftliche Mittelbau leidet. Ohne einen starken Mittelbau und attraktive Karrieremöglichkeiten leidet nicht nur die Lehre an Hochschulen, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist aus Sicht des Bayerischen Landesstudierendenrats unzureichend, da sie keine substanzielle Verbesserung bietet. Statt die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere zu steigern, zementiert sie die bestehende Unsicherheit und verschärft die Verzweiflung vieler junger Wissenschaftler*innen. Die akademische Landschaft in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Trotz der hohen Bedeutung der Wissenschaft für die gesellschaftliche und technologische Entwicklung sind die Arbeitsbedingungen im akademischen Mittelbau häufig geprägt von Kurzzeitverträgen, unsicheren Perspektiven und unzureichender Planbarkeit. Diese prekären Verhältnisse wirken sich nicht nur negativ auf die persönliche Lebensplanung der Wissenschaftler*innen aus, sondern beeinträchtigen auch die Qualität der Lehre und Forschung. Eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollte daher das Ziel verfolgen, die Rahmenbedingungen für Wissenschaftler*innen zu verbessern und nachhaltige Karrierewege zu schaffen. Doch die vorgeschlagenen Änderungen gehen aus Sicht des Bayerischen Landesstudierendenrats nicht weit genug. Die Erhöhung der Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Hilfskräfte von sechs auf acht Jahre und die Einführung einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr sind zu begrüßende Schritte, die weiter hinausgehenden Ansätze greifen jedoch zu kurz, um die grundlegenden Probleme zu lösen. Aktuell wird ein erheblicher Teil der Lehre durch den wissenschaftlichen Mittelbau geleistet. Die Zukunft sehr guter und engagierter Lehrenden ist oft sehr lange in der Schwebe. Ohne die gesicherte Aussicht auf eine Professur und mit der kontinuierlichen Befürchtung, dass der aktuelle Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, werden viele auch außerordentlich gute Lehrende aus dem Wissenschaftssystem verdrängt. Eine Aufgabe der Bundesländer ist es daher, zur Gewährleistung hoher Qualität für dauerhafte Aufgaben in Lehre und Verwaltung unbefristete Stellen zu schaffen. Dadurch steigt die Attraktivität von Mittelbaustellen und kann zu einer besseren Qualität der Lehre beitragen. Kritisch zu sehen ist die 4+2 Regelung, die vorsieht, dass Postdocs maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Diese ist nur um zwei Jahre verlängerbar, wenn es eine verbindliche Anschlusszusage bei Erreichen von vereinbarten Zielen gibt. Diese Regelung erhöht den Druck auf junge Wissenschaftler*innen, innerhalb kurzer Zeit wissenschaftliche Spitzenleistungen zu erbringen, während die Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung weiterhin gering bleibt. Dies erschwert es besonders Menschen mit vielfältigen Hintergründen, in der Wissenschaft Fuß zu fassen. Wissenschaftler*innen aus unterrepräsentierten Gruppen stehen oft vor zusätzlichen Herausforderungen und benötigen mehr Zeit, um Netzwerke aufzubauen und sich zu etablieren. Die strikte Befristung macht es schwieriger, diese Hürden zu überwinden und reduziert so die Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen, die in die wissenschaftliche Forschung einfließen. Gleichzeitig schädigt die Befristung auf üblicherweise vier Jahre viele Forschungsbereiche und dürfte in vielen Fällen dafür sorgen, dass das wissenschaftliche Personal mehrheitlich schneller ausgetauscht wird, was die Qualitätssicherung der Lehre erschwert. Dies steigert nur die Kultur der Unsicherheit und schreckt Studierende davon ab, eine Karriere in der Wissenschaft zu beginnen. Hier muss eine Novelle mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden schaffen. Eine Maßnahme, um eine wissenschaftliche Karriere für studierende attraktiver zu machen, ist es, für Promovierende und Postdoc-Verträge eine vertragliche Mindestlaufzeit entsprechend der Dauer ihrer Qualifikationsphase festzulegen. Dies schafft persönliche Sicherheit und erlaubt es, gute Lehre konzentrieren zu können sowie tatsächlich auch innovative Forschung durchführen zu können. Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes muss grundlegend überarbeitet werden, um den Wissenschaftsstandort Deutschland fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Nur durch substanzielle Verbesserungen, die für Planungssicherheit und langfristige attraktive Karrieremöglichkeiten sorgt, können wir eine Wissenschaftslandschaft schaffen, die Innovation fördert und vielfältige Talente anzieht. Eine attraktive und stabile akademische Karriere ist der Schlüssel, um zukunftsweisende Forschung und exzellente Lehre zu gewährleisten. Es ist an der Zeit, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Deutschland nicht nur technologisch führend bleibt, sondern auch ein attraktiver Ort für wissenschaftliche Karrieren in all ihrer Vielfalt wird.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) betrachtet es als selbstverständlich, dass alle Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) erhalten. Der Zugang ist von entscheidender Bedeutung, um die Bildungschancen zu erweitern und die Studierenden auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Angesichts der wachsenden Nachfrage nach KI-Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt ist es unerlässlich, dass Studierende in der Anwendung und im kompetenten Umgang mit KI-Technologien gefördert werden. Ziel muss es sein, dass KI die Lehre augmentiert, indem sie sie effektiver und effizienter gestaltet, Lehrkräfte entlastet und Studierende adaptiv zukunftsorientierte Kompetenzen bzgl. Möglichkeiten und Nutzung, aber auch bzgl. Grenzen und Gefahren von KI entwickeln lässt. Regelmäßige Fortbildungsangebote und Workshops sind unerlässlich, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Technologien zu schulen und das damit verbundene didaktische Potenzial voll auszuschöpfen. Lehrende sollten kontinuierlich ihre Kompetenzen hinsichtlich der neuesten Entwicklungen erweitern, um die Möglichkeiten von KI in der Lehre optimal zu nutzen. [1] Zusätzlich müssen die Auswirkungen dieser Fortbildungsmaßnahmen auf die Lehre und den Kompetenzerwerb der Studierenden regelmäßig evaluiert werden, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Kompetenzerwerb fördern und es den Lehrkräften ermöglichen, KI effektiv einzusetzen. Zusätzlich müssen den Studierenden Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl zum generellen als auch zum fachspezifischen Umgang mit KI-Technologien angeboten werden, um ihre Fähigkeiten und ihr Verständnis für diese Technologien zu vertiefen. Dies stärkt ihre Digitalkompetenzen und bereitet sie auf die Anforderungen eines dynamischen Arbeitsmarktes vor. Die KI-Studie des Forschungs- und Innovationslabors Digitale Lehre (FIDL) unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Kompetenzvermittlung, um den Studierenden einen sicheren und effektiven Umgang mit KI zu ermöglichen. [2] Die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel ist eine grundlegende Voraussetzung, um den Change-Prozess zur Implementierung und Weiterentwicklung von KI-Maßnahmen in der Lehre erfolgreich zu gestalten. Dazu gehört die Sicherstellung der personellen Ausstattung, die Anschaffung und Entwicklung der nötigen Technologien sowie die Finanzierung von Schulungen. Diese Investitionen sind notwendig, um KI zu integrieren und die Lehrkräfte sowie die Studierenden fortlaufend zu qualifizieren. Ohne eine ausreichende Finanzierung besteht die Gefahr, dass Hochschulen im wissenschaftlichen Wettbewerb zurückfallen, was die Bildungsqualität und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandorts Bayern negativ beeinflussen würde. Hochschulen müssen KI-Strategien entwickeln, die dynamische Reaktionen ermöglichen. Eine langfristige Planung und koordinierte Abstimmung innerhalb der Hochschulen sind unerlässlich, um den umfassenden und effektiven Einsatz von KI zu gestalten. Dies erfordert die Partizipation aller Beteiligten, eine offene Kommunikation und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Hochschulen sind aufgefordert, Lehrmodule zu entwickeln, die zukunftsorientierte Kompetenzen fördern. Innovative und kooperative Lernsettings sollen dem zugrunde liegen. [3] Regelmäßige Qualitätskontrollen der KI-Systeme sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese zuverlässig und effektiv arbeiten und kontinuierlich verbessert werden [4]. Um KI erfolgreich in die Lehre zu integrieren, müssen klare Richtlinien für den Datenschutz und den ethischen Umgang sowie für Prüfungsformen entwickelt werden, die den Einsatz von KI berücksichtigen. Diese Richtlinien müssen innovative Prüfungsansätze ermöglichen und fördern, die über traditionelle schriftliche Arbeiten hinausgehen und den Einsatz moderner Hilfsmittel einschließen. Diese Richtlinien gewährleisten den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten der Studierenden und vertraulichen Dokumenten und stellen sicher, dass die Nutzung von KI in der Lehre nicht nur rechtskonform, sondern auch ethisch vertretbar ist. Dabei wird die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Grundannahme betrachtet. Der Deutsche Ethikrat hebt hervor, dass bei der Nutzung von KI eine Balance zwischen technologischem Fortschritt und ethischer Verantwortung notwendig ist, insbesondere in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten [5]. Transparenz ist dabei von höchster Bedeutung: Studierende sollen nachvollziehen können, welche ihrer Daten verwendet werden und welche Entscheidungen darauf basieren. Rechtliche Rahmenbedingungen zum Urheberrecht, Prüfungsrecht und Datenschutz sind zu schaffen, die den Einsatz von KI-Technologien regulieren und verbindliche, zuverlässige Regeln ermöglichen. Hochschulen müssen festlegen, in welchem Umfang und in welcher Form KI in Lehrveranstaltungen und Prüfungen eingesetzt werden soll. Die FIDL-KI Studie weist auf die Bedeutung einer klaren rechtlichen Rahmung hin, um den Einsatz von KI rechtssicher und ethisch verantwortlich zu gestalten [2]. Der Umgang mit KI muss als fortlaufender Prozess betrachtet werden, der kontinuierlich angepasst und verbessert wird. Regelmäßige Evaluierungen und Überarbeitungen der Strategien und Methoden sind erforderlich, um auf neue Entwicklungen und Herausforderungen reagieren zu können. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist zu fördern, um den Wissenstransfer und die Verbreitung innovativer Anwendungen sicherzustellen. [6] Eine innovationsfreundliche Kultur muss gefördert werden, unter anderem indem Studierende aktiv in die Nutzung und Entwicklung von KI-Anwendungen eingebunden werden. Dies schließt die Vermittlung eines kritischen Umgangs mit KI, insbesondere generativer ein, statt solche Technologien zu verbieten. Die Partizipation der Studierenden in der Anschaffung, Entwicklung, und Nutz-ung von KI-Anwendungen ist entscheidend, um deren Perspektiven und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Darüber hinaus erhöht die Einbindung die Akzeptanz sowie die Effektivität der Technologien. Entsprechend gestaltete Prozesse tragen dazu bei, praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, die den Lernprozess optimieren und eine nachhaltige Implementierung von KI in der Hochschullehre sicherstellen. Die genannten Maßnahmen sind essenziell für die erfolgreiche Integration von KI in die bayerische Hochschullehre. Sie fördern nicht nur die Chancengleichheit und die Lehrqualität, sondern bereiten die Studierenden optimal auf Herausforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft von morgen vor. Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert die Unterstützung und Umsetzung dieser Maßnahmen durch alle betroffenen Stakeholder*innen, um die Bildungslandschaft in Bayern nachhaltig zu verbessern. Quellen: [1] Hochschulforum Digitalisierung, “Hochschulstrategie für die Zukunft – Digitalisierung in Studium und Lehre,” 2023. [Online]. Available: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_66_Leitfaden_Digitale_Barrierefreiheit.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [2] Forschungs- und Innovationslabor Digitale Lehre (FIDL), “KI-Studie 2024: Chancen und Herausforderungen für die Hochschullehre,” 2024. [Online]. Available: https://fidl.education/wp-content/uploads/2024/06/FIDL_KI_Studie_2024_Web.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [3] B. Zinger et al., „Lehrlabor3 — ein Netzwerk zur teambasierten Lehrentwicklung: [Einblicke und Ergebnisse in ein hochschul- und rollenübergreifendes Programm zur Lehrentwicklung in der Hochschulbildung 05/2022 – 04/2023],“ opus4.kobv.de, Mar. 2023, doi: 10.34646/thn/ohmdok-925. [4] Hochschulforum Digitalisierung, “Monitor Digitalisierung 360°: Eine umfassende Übersicht zur Digitalisierung in der Hochschulbildung,” 2023. [Online]. Available: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_68_Monitor_Digitalisierung.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [5] Deutscher Ethikrat, “Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz,” 2023. [Online]. Available: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [6] Wissenschaftsrat, “Hochschulstrategien für eine digitale Zukunft,” 2022. [Online]. Available: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9848–22.pdf?__blob=publicationFile&v=14. Accessed: Jun. 7, 2024.
Die Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, die Verwendung gendersensibler Sprache in Form von Binnenzeichen in der offiziellen Hochschulkommunikation zu untersagen, gibt Anlass, eine weitere, intensive Auseinandersetzung mit der Relevanz inklusiver Sprach-praxis zu führen. Der Bayerische Landesstudierendenrat setzt sich für eine konsequente Nutzung inklusiver Sprache ein, die sicherstellt, dass sich alle Mitglieder der Hochschulgemeinschaft angesprochen und respektiert fühlen. Gendersensible Sprache ist im Gegensatz zum generischen Maskulinum oder der ausschließlichen Verwendung weiblicher und männlicher Formen in der Lage, geschlechtliche Vielfalt sichtbar zu machen. Besonders an Hochschulen ist es von hoher Bedeutung, männlich dominierte Geschlechterstereotype zu überwinden und FINTA*[1] Personen in der Wissenschaft zu fördern. Gender-sensible Sprache ist dabei ein wichtiger Baustein, um Diskriminierungs-erfahrungen zu reduzieren, sowie Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu etablieren. Formulierungen wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ greifen hierbei zu kurz, da sie eine binäre Geschlechteransicht verstärken und Geschlechter, die außerhalb dieser Dichotomie stehen, ignorieren. Noch drastischer sind die Auswirkungen bei Verwendung des sogenannten generischen Maskulinums. Dies ist nicht geschlechtsneutral, da sich Menschen bei dem Gebrauch von männlichen Formen, so zum Beispiel “Wissenschaftler”, vor allem Männer vorstellen. [1, S. 163], [2], [3, S. 54] Die Sprachverwendung sorgt nicht nur dafür, wie wir die Welt sehen, sondern auch welche Rollen wir verschiedenen Geschlechtern zuweisen. [4, S. 743], [5, S.1] Dies verstetigt stereotype Geschlechterrollen und macht sowohl Frauen als auch nicht-binäre Personen unsichtbar. [6, S. 53] Sprache entwickelt sich stetig und spiegelt natürliche gesellschaftliche Entwicklungen wider. Diese sprachlichen Entwicklungen stellen eine Repräsentation der Welt dar. [7, S. 22] Genderneutrale Bezeichnungen sind eine akkuratere Beschreibung der Welt [8, S. 8ff]. [7, S. 133ff], [9, S. 21], [10, S. 88] Insbesondere für Kinder ist es wichtig, dass längst überholte Denkmuster abgelöst werden. Stereotype wie die Annahme, dass nur Frauen Krankenschwestern und nur Männer Hausmeister werden können, werden durch geschlechtsneutrale Formulierungen leichter überwunden. [11], [12] Um die Entwicklung von Sprache nicht zu behindern, hat auch der Duden nur das Ziel, Sprache zu beschreiben, statt vorzuschreiben. Ein unnatürliches und unnötiges Eingreifen (durch z.B. politische Maßnahmen) stört diesen lebendigen Diskurs und die natürliche Entwicklung der Sprache. Seit der rechtlichen Anerkennung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ in Deutschland und der damit verbundenen Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes ist es unerlässlich, dass Stellenausschreibungen auch nicht-binäre Personen einschließen. Die Nutzung einer Sprache, die diese Vielfalt nicht berücksichtigt, widerspricht daher dem Grundsatz der Antidiskriminierung. Ebenso widersprüchlich erscheint die ausschließliche Verwendung des generischen Maskulinums. Hierbei ist es nicht möglich, Vergleiche zwischen zwei Geschlechtern zu ziehen, ohne diese explizit zu benennen. Die Verwendung des generischen Maskulinums erzeugt eine unterbewusste Priorisierung und Bevorzugung männlicher Personen, während andere Personengruppen benachteiligt werden. [8], [10, S. 88] Im Gegensatz hierzu kann genderneutrale Sprache genutzt werden, um zu entgendern, also die Geschlechtsidentitäten aus einem Thema herauszunehmen. Dies fördert die Sichtbarkeit des Schwerpunktes einer Diskussion, wie beispielweise der Wissenschaft und nimmt das Thema Geschlecht aus dem Dialog, in dem es keine Rolle spielt. Ein gesellschaftlicher Konsens zur optimalen Form des Genderns steht noch aus, weshalb der aktuelle Diskurs umso bedeutender ist. Dieser ermöglicht eine breit angelegte Konsensbildung und ist in den Augen des Bayerischen Landesstudierendenrats von entscheidender Bedeutung. Wir appellieren an die Bayerische Staatsregierung, sprachliche Freiheiten zu wahren und Verbote bestimmter Formulierungen und Schreibweisen aufzuheben. Wir fordern explizit ebenso wenig ein Gebot zur Sprachverwendung. Es sollte allen Menschen in Bayern selbst überlassen sein, ob und wie gendersensible Sprache verwendet wird. Anstelle von Zwangsvorgaben plädieren wir für die Förderung einer inklusiven Sprache, die alle Gesellschaftsmitglieder ausdrücklich einbindet und zur Chancengleichheit beiträgt. Quellen [1] L. Irmen and A. Köhncke, “Zur Psychologie des ‘generischen’ Maskulinums,” Sprache & Kognition : Zeitschrift für Sprach- u. Kognitionspsychologie u. ihre Grenzgebiete, vol. 15, no. 3, pp. 152–166, 1996, Accessed: May 19, 2024. [Online]. Available: https://bibliographie.ub.uni-due.de/servlets/DozBibEntryServlet?id=ubo_mods_00034030 [2] J. Klein, “Benachteiligung der Frau im generischen Maskulinum–eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität,” Vorträge des Germanistentages Berlin, vol. 1, pp. 310–319, 1987. [3] L. F. Pusch, Das Deutsche als Männersprache: Aufsätze und Glossen zur feministischen Linguistik, 1. Aufl. in Edition Suhrkamp, no. 1217 = n.F., Bd. 217. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1984. [4] S. Reiss, The Normal Personality: New Way of Thinking about People. New York Cambridge University. 2007. [5] F. Braun, S. Sczesny, and D. Stahlberg, “Cognitive Effects of Masculine Generics in German: An Overview of Empirical Findings,” Communications, vol. 30, no. 1, pp. 1–21, Jan. 2005, doi: 10.1515/comm.2005.30.1.1. [6] G. Graefen and M. Liedke-Göbel, Germanistische Sprachwissenschaft: Deutsch als Erst‑, Zweit- oder Fremdsprache., 2. A. Francke 2012 UTB GmbH 2012, 2012. [7] G. Diewald and A. Steinhauer, Handbuch geschlechtergerechte Sprache: wie Sie angemessen und verständlich gendern, 2., Aktualisierte und erweiterte Auflage. in Duden. Berlin: Dudenverlag, 2022. [8] A. Gäckle, “ÜberzeuGENDERe Sprache. Leitfaden der Gleichstellungsbeauftragten zur geschlechtersensiblen und inklusiven Sprache.” Universität zu Köln, 2021. Accessed: May 19, 2024. [Online]. Available: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Themenjahr_Geschlecht/%C3%9CberzeuGENDERe%20Sprache.pdf [9] M. Koch, “Kognitive Effekte des generischen Maskulinums und genderneutraler Alternativen im Deutschen – eine empirische Untersuchung,” PhD Thesis, 2021. [10] T. J. Fütty, M. S. Höhne, and C. Eric Llaveria, “Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Um setzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber_innen.” Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Berlin, 2020. [11] V. Steiger and L. Irmen, “Zur Akzeptanz und psychologischen Wirkung generisch maskuliner Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten,” Psychologische Rundschau, vol. 58, no. 3, pp. 190–200, Jul. 2007, doi: 10.1026/0033–3042.58.3.190. [12] P. Gygax, U. Gabriel, O. Sarrasin, J. Oakhill, and A. Garnham, “Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men,” Language and Cognitive Processes, vol. 23, no. 3, pp. 464–485, Apr. 2008, doi: 10.1080/01690960701702035. [1] Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen
Die bayerischen Studierendenvertretungen (StuVen) setzen sich mit viel Engagement und Leidenschaft für ihre Studierenden vor Ort ein. Den aus dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) hervorgehenden Aufgaben gehen sie ausschließlich ehrenamtlich nach. Sie beteiligen sich aktiv in Gremien und darüber hinaus an der Selbstverwaltung der Hochschulen, organisieren inhaltliche sowie kulturelle Veranstaltungen, engagieren sich in den Qualitätsmanagementsystemen der Hochschulen, erstellen Orientierungsangebote und schaffen Gestaltungsräume für alle Studierenden in Bayern – sie sind unverzichtbar. Bayerische Hochschulen sind divers – das soll auch in der Studierendenvertretung sichtbar werden. Jedoch ist eine ehrenamtliche Mitarbeit für viele Studierende aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten nicht oder nur eingeschränkt möglich. Durch einen katastrophalen studentischen Wohnungsmarkt sowie eine generell hohe Inflationsrate in den vergangenen Jahren können sich viele Studierende ein Ehrenamt nicht oder nur begrenzt leisten. Trotz der begrenzten staatlichen Mittel, mit denen die Studierendenvertretungen auskommen müssen, zeigen sie ein hohes Maß an Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Viele Aufgaben, welche von den Studierendenvertretungen geleistet werden, sind aktuell mit großem bürokratischem Aufwand auch seitens der Hochschulen verbunden. Für andere reichen die finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus, um beispielsweise unabhängige BAföG-Beratung anbieten zu können und so die Studierendenwerke, wie auch bedürftige Studierende zu entlasten. Um die Studierendenvertretungen effektiver zu gestalten und eine gerechtere Teilhabe zu ermöglichen, bedarf es Vertrauen und Wertschätzung von Hochschulen und Regierung, sowie einer angemessenen Finanzierung. Die aktuellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Teilnahme an der studentischen Vertretung oft nur für finanziell besser gestellte Studierende möglich ist. Einige im Folgenden diskutierte Veränderungen haben das Potential, ein Bayerisches Modell zu schaffen, welches unsere Hochschulen und Universitäten effizienter, innovativer, gerechter, inklusiver und von morgen zukunftsfähiger macht, um die bayerischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen von morgen auszubilden. Diese braucht es, um unser Bundesland nicht nur zu stärken, sondern besonders um es weiterzuentwickeln und zu fördern. Um Fortschritt zu erreichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang setzt. Zukunftsfähiger macht, um die bayerischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen auszubilden. Diese braucht es, um unser Bundesland nicht nur zu stärken, sondern besonders um es weiterzuentwickeln und zu fördern. Um Fortschritt zu erreichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang setzt. Selbstverwaltung Die Herausforderungen, mit denen die Studierendenvertretungen an bayerischen Hochschulen konfrontiert sind, erstrecken sich über verschiedene Bereiche. Von der Abwicklung von Verträgen mit externen Partnern bis hin zur Verwaltung von Finanzmitteln für Fachschaften und den zentralen Studierendenvertretungen ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand erforderlich, der von den Hochschulen bewältigt werden muss. Des Weiteren sind die Studierendenvertretungen in Bayern derzeit in vielen hochschulübergreifenden Themen, wie beispielsweise studentischer Mobilität oder studentischem Wohnen, auf externe Einrichtungen wie die Studierendenwerke angewiesen. Dies führt dazu, dass sie bei Verhandlungen über wichtige Angelegenheiten, so etwa Semestertickets/dem 29 €-Ticket, Studierendenvertretungen nicht institutionell, sondern höchstens aufgrund von gutwilligen Mitarbeiter*innen aus den jeweiligen Studierendenwerken oder Verkehrsverbünden einbezogen werden. Es ist an der Zeit, den bayerischen Studierendenvertretungen die Möglichkeit zuzugestehen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine rechtsfähige Studierendenschaft mit Satzungshoheit sein möchten. Durch diese Selbstbestimmung könnten sie gemeinsam mit den Hochschulen angemessene und nachhaltige Strukturen aufbauen, die sowohl den Hochschulen als auch den Studierenden gleichermaßen zugutekommen und unnötig bürokratische Prozesse vereinfacht. Auf einem gemeinsam erarbeiteten, rechtssicheren Grundgerüst und Verständnis würde dann für die jeweiligen StuVen die Möglichkeiten bestehen, sich weitergehende Grund‑, Finanz‑, Wahl- und Geschäftsordnungen selbst zu erlassen. Erst dadurch ergibt sich die Möglichkeit, den Aufgaben aus dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz vollumfänglich nachzukommen. Chancengleichheit Die Erfüllung der im BayHIG festgelegten Aufgaben durch die Studierendenvertretungen ist von entscheidender Bedeutung für eine effektive studentische Mitbestimmung an den Hochschulen. Diese sind unter anderem die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange, die Vertretung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen und die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden der Hochschule. Es bleibt festzustellen, dass es an angemessener Finanzierung und Vergütung fehlt, um diesen Aufgaben gerecht zu werden. Die ehrenamtliche Arbeit der Studierendenvertretungen wird derzeit nicht angemessen entlohnt, was eine deutliche Ungleichheit in der akademischen Selbstverwaltung schafft. So sucht man vergebens nach einer einheitlichen Regelung zu Aufwands-entschädigungen der ehrenamtlichen Arbeit in den Studierenden-vertretungen, die einer Lehrdeputatsreduktion, wie sie bspw. Professor*innen erhalten, gleichkommt. Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit ist daher dringend erforderlich, um diese Missstände zu beheben. Die aktuelle Situation, auch angesichts der hohen Lebens-haltungskosten führt dazu, dass die Mitarbeit in den Studierenden-vertretungen leider hauptsächlich nur für wenige, finanziell privilegierte Studierende möglich ist. Es ist inakzeptabel, dass meistens ein Teilzeitjob notwendig ist, um sich ein Vollzeitstudium überhaupt leisten zu können. Dadurch ist die Kapazität für aktive Teilhabe an der Hochschulgemeinschaft stark beeinträchtigt und die Studierendenvertretungsarbeit nicht repräsentativ in ihrer Diversität. Eine diverse Studierendenvertretung ist unerlässlich für die umfassende Repräsentation der Studierendenschaft. Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit würde es StuVen, und dementsprechend allen Hochschulen Bayerns, ermöglichen, eine bessere Wissensweitergabe und Unterstützung an die zukünftigen Fachkräfte zu leisten. Diversität ermöglicht eine vielfältigere Einbringung in politische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Prozesse, in der marginalisierte Gruppen die Möglichkeit haben, durch die StuVen ein Teil dieser Prozesse zu sein. Eine Diversität an Studierenden, so etwa solche aus nichtakademischen Familien, Internationale und ökonomisch Schwächere, fördern die Perspektivenvielfalt der bayerischen Hochschullandschaft – und somit einen innovativeren, stärkeren Standort Bayern. Um die akademische Selbstverwaltung zu stärken und eine Chancengleichheit innerhalb der Hochschulgemeinschaft zu fördern, ist es zwingend erforderlich, dass die Studierendenvertretungen Amtstragende in Gremien entsenden können. Diese müssen vergleichbare Entschädigungen erhalten wie Lehrdeputats-reduktionen für Professor*innen oder Mittelbauangehörige. Leider sind Aufwandsentschädigungen durch beispielsweise ECTS-Punkte oder ähnliche Strukturen bisher nur vereinzelt an bayerischen Hochschulen zu finden, nicht gesetzlich verankert und nicht für alle Studiengänge geeignet. Ein Modell der Möglichkeiten Ein Lösungsansatz besteht darin, die Studierendenvertretungen durch eine Mitfinanzierung der Studierenden der jeweiligen Hochschulen zu unterstützen, beispielsweise durch einen symbolischen Mitgliedsbeitrag jedes Semester. Gemeinsam mit staatlichen Mitteln eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten und da Weiterbestehen der Studierendenschaften wird gewährleistet, auch für den Fall, dass sich diese gegen die Einführung von Mitgliedsbeiträgen entscheiden. Sollte eine Hochschulgemeinschaft beschließen, eine eigenständig rechtsfähige Studierendenvertretung zu gründen, so werden alle immatrikulierten Studierenden dieser Hochschule automatisch Teil dieser Vertretung, ohne die Möglichkeit eines Austritts. Für den Fall, dass Mitgliedsbeiträge erhoben werden, muss eine Befreiungs-möglichkeit aus sozialen Gründen gewährleistet sein. Allen Studierenden sollen so gleiche Teilhabe- und Unterstützungs-möglichkeiten
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) positioniert sich entschieden gegen die ermöglichte Einführung von Studiengebühren für bestimmte Studierendengruppen aus dem Nicht-EU-Ausland[1]und fordert die Abschaffung dieser an Hochschulen, an denen Studiengebühren bereits eingeführt wurden. Der Freistaat Bayern ermöglicht Studiengebühren für diese Studierendengruppen seit dem Inkrafttreten des bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes am 1. Januar 2023. Die Erhebung von Studiengebühren mag kurzfristig als eine Lösung der mangelnden Finanzierung der Hochschulen erscheinen, doch sie stellt keinen nachhaltigen oder gerechten Ansatz dar. Das strukturelle Problem der Unterfinanzierung zu lösen, sollte nicht die Aufgabe weniger – und zudem für gewöhnlich finanziell schwacher [1] – Studierender sein. Unserer Einschätzung nach stellt eine Aufstockung der Haushaltsmittel durch Studiengebühren keine tragfähige Option dar. Die Einnahmen aus Studiengebühren unterliegen zudem einem enormen Risiko. Die aktuellen Weltgeschehnisse zeigen, wie weitreichend und schnell die weltweite Mobilität eingeschränkt werden kann. Wenn durch internationale Entwicklungen kurzfristig hohe Beträge wegfallen können, dürfen auf diesen keine Kernaufgaben der Universität wie etwa Lehre fußen. Die hohen Kosten der Lehre sollten von der breiten Gesellschaft getragen werden, da diese maßgeblich von der Bildung profitiert. In einer Zeit des Fachkräftemangels ist es vorrangig wichtig, das Studium für motivierte, kompetente und talentierte Menschen, gerade auch aus dem Ausland, zu ermöglichen. Das Herkunftsland oder die persönlichen monetären Privilegien spielen bei der Frage nach Kompetenz und Fähigkeiten keine Rolle und sollten daher keine Basis für Selektion darstellen. Studiengebühren stellen eine weitere Hürde dar, die es vielen Menschen verwehrt, die fachliche Bildung in Deutschland zu erfahren. [2, 3] Vor allem das wirtschaftliche Interesse, dass ebendiese kompetenten Fachkräfte nach ihrem Studium in Bayern bzw. Deutschland bleiben und zur deutschen Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft beitragen, ist wichtig. Perspektiven anderer Kulturen auf alle Wissenschaften sind eine große Bereicherung für eine umfassende Bildung und bieten eine Grundlage für Innovation und Fortschritt [4]. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wäre es von maßgeblicher Bedeutung, den Studienerfolg internationaler Studierender zu erhöhen und die Abbrecher*innenquoten zu senken. Erhöhte Belastungen für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland stellen ein Risiko für den Studienerfolg dar und sind somit mit dem Ziel, Gleichberechtigung zu erreichen, nicht zu vereinbaren, wie auch der DAAD feststellt. [5] Deutschland ist ein Land, in dem Studierende, unabhängig von ihrer Herkunft und finanziellen Möglichkeiten, im Einklang mit unseren europäischen Grundwerten und ‑rechten, gleichen Zugang zu einer bezahlbaren, hochwertigen Bildung haben sollen [6]. In diesem Sinne sollen Hürden für kompetente Studieninteressierte nicht erhöht, sondern abgebaut werden. Eine Erhebung von Studiengebühren aufgrund der Staatsbürgerschaft wäre bzw. ist eine Praktik, die strukturelle Diskriminierung begünstigt, weil sie die Benachteiligung ausländischer Studierender normalisiert. Bayern ist ein Ort der Diversität, des Fortschritts und der Perspektivenvielfalt. Perspektiven anderer Kulturen auf alle Wissenschaften sind eine große Bereicherung für eine umfassende Bildung und bieten Grundlagen für Innovation und Fortschritt. Diese Vielfalt würde durch die Einführung von Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland auf finanziell besonders gut gestellte Personen reduziert werden. Dabei stellt die Förderung von Vielfältigkeit, einem gemeinsamen Demokratieverständnis ebenso wie einem Abbau von Vorurteilen zunächst bereits als solche einen wertvollen Bestandteil in der Ausbildung an Universitäten dar und erhöht die Kompetenzen aller Studierenden. Das internationale Zusammenkommen fördert das kulturelle Bewusstsein an Universitäten ebenso wie zwischenmenschliche Kommunikation und kulturelle Anpassungsfähigkeit. Die Vernetzung an Universitäten stärkt Deutschland international durch die vielfältigen Kontakte, die in aller Welt geknüpft werden. Die intensive Auseinandersetzung miteinander im Rahmen des Studiums forciert Innovationen, den sozialen Zusammenhalt und den internationalen Austausch. [7, 8] Es gilt darüber hinaus, dass ein erheblicher Teil der Studierenden nicht abwandert, sondern bewusst nach Deutschland kommt, um am wirtschaftlich starken Standort zu bleiben. Deutschland gewinnt durch internationale Studierende also nicht nur im Rahmen des Studiums selbst einen großen Vorteil, sondern auch im Nachklang durch die erfolgreiche Beschäftigung zahlreicher Fachkräfte. [9,10] Die Einführung von Studiengebühren könnte zu einem Abwanderungseffekt führen. Die Entscheidung für einen Studienort wird maßgeblich von finanziellen Überlegungen beeinflusst. Bayerns Wettbewerbsfähigkeit als internationaler Bildungsstandort hängt davon ab, als attraktiv wahrgenommen zu werden. Ebenso betroffen sind Unternehmen der freien Wirtschaft in Zeiten des massiven Fachkräftemangels. Im nationalen Vergleich hat Bayern bereits die höchsten Lebenshaltungskosten innerhalb Deutschlands. Insbesondere internationale Studierende sind in hohem Maße von finanziellen Überlegungen bei der Wahl ihres Studienorts abhängig. Eine zusätzliche Erhebung von Studiengebühren würde der Attraktivität Bayerns als Studienstandort innerhalb Deutschlands daher immens schaden. [11] Wir möchten die besten Fachkräfte Deutschlands an unseren Hochschulen haben. Die Einführung von Studiengebühren durch bayerische Hochschulen für bestimmte Studierendengruppen aus dem Nicht-EU-Ausland, den Nicht-EWR-Staaten und Staaten, die keine gesonderten Verträge mit bayerischen Hochschulen besitzen, ständen einer perspektivischen, wirtschaftlich erfolgreichen und sozial wertvollen Hochschulgemeinschaft und damit einer Lösung des Fachkräftemangels im Wege. Daher positioniert sich der BayStuRa klar gegen diese nun ermöglichte Einführung von Studiengebühren, und fordert die Abschaffung dieser an Hochschulen, an denen Studiengebühren bereits eingeführt wurden. Zudem fordern wir den Freistaat Bayern dazu auf, einen Plan zur tatsächlich dem Wissenschaftsstandort Bayern angemessenen Finanzierung zu entwickeln und damit eine Perspektive zur Abschaffung der Studiengebühren zu schaffen. Quellen [1] “37,9 % der Studierenden in Deutschland waren 2021 armutsgefährdet,” Statistisches Bundesamt. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Available: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html [2] H. Michael, “Chancengleichheit trotz Studiengebühren: die USA als Vorbild?,” bpb.de. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Available: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/29382/chancengleichheit-trotz-studiengebuehren-die-usa-als-vorbild/ [3] M. Hübner, “Do tuition fees affect enrollment behavior? Evidence from a ‘natural experiment’ in Germany,” Economics of Education Review, vol. 31, no. 6, pp. 949–960, Dec. 2012, doi: 10.1016/j.econedurev.2012.06.006. [4] I. J. Hoever, N. E. Betancourt, G. Chen, and J. Zhou, “How others light the creative spark: Low power accentuates the benefits of diversity for individual inspiration and creativity,” Organizational Behavior and Human Decision Processes, vol. 176, p. 104248, May 2023, doi: 10.1016/j.obhdp.2023.104248. [5] Deutscher Akademischer Austauschdienst, “Internationale Studierende als Fachkräfte von morgen.” Deutscher Akademischer Austauschdienst, März 2023. [Online]. Available: https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/der-daad/daad_2023_perspektive_fachkraefte.pdf [6] “Artikel 14 — Recht auf Bildung,” European Union Agency for Fundamental Rights. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Available: http://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/14-recht-auf-bildung [7] “The Benefits of International Students for Universities,” INOMICS. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Available: https://inomics.com/blog/the-benefits-of-international-students-for-universities-282052 [8] M. Krislov, “Why International Students Are Good For Colleges, Universities And America,” Forbes. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Available: https://www.forbes.com/sites/marvinkrislov/2019/03/22/why-international-students-are-good-for-colleges-universities-and-america/ [9] T. Liebig and H. Ewald, “Deutschland im internationalen Wettbewerb um Talente: Eine durchwachsene Bilanz.”
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) setzt sich für die nachhaltige Mobilität aller Studierenden ein. Gerade für Hochschulen, die über mehrere Standorte verteilt sind, spielt das Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) eine zentrale Rolle. Der Bayerische Landesstudierendenrat hält eine erhebliche Stärkung des ÖPNV aus folgenden Gründen für dringend notwendig: Wohnraum ist in den letzten Jahren, insbesondere in den Metropolregionen, deutlich teurer geworden. Das gilt auch für Wohnraum für Studierende, da die Wohnheimquote durch Studierendenwerke bei 8,71 Prozent liegt (2023) [1] und ein großer Teil der Studierenden daher auf den lokalen Mietmarkt angewiesen ist. Ein erheblicher Anteil an Studierenden wohnt somit nicht in der näheren Umgebung der besuchten Hochschule und ist damit auf einen guten und bezahlbaren ÖPNV angewiesen. Ein gut funktionierender ÖPNV trägt allgemein und insbesondere bei Studierenden zur Linderung der Wohnungsnot bei. In einigen Studiengängen ist es üblich, dass Vorlesungen an verschiedenen Standorten stattfinden, weshalb Studierende viel zwischen ihnen pendeln müssen. Das kann im Zweifel mehrere Fahrten pro Tag bedeuten. Auch hier sind Studierende auf einen bezahlbaren und gut ausgebauten ÖPNV angewiesen. Nicht nur zu den Stoßzeiten ist das Straßennetz im Verkehrsraum durch den motorisierten Individualverkehr sehr stark ausgelastet. Ein gut ausgebauter ÖPNV zu bezahlbaren Konditionen sorgt für eine Entspannung der Verkehrssituation. Die daraus resultierende höhere Lebensqualität in den Städten sorgt überdies auch für eine verbesserte Situation für Fahrradfahrende und Fußgänger*innen. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist eine essenzielle Forderung moderner urbaner Mobilität, die ökologisch nachhaltig und stadtverträglich sein muss. Viele Studierende sind gezwungen, auf weniger effiziente Verkehrsmittel auszuweichen, da der ÖPNV teils durch langsame Verbindungen und zu viele Umstiege gekennzeichnet ist. Derweil bieten weder die Schaffung zusätzlicher Parkplätze noch der Ausbau von Straßen für den motorisierten Individualverkehr tragfähige Lösungen, wenn man den begrenzten städtischen Raum, die dadurch induzierte zusätzliche Verkehrsnachfrage und die zwingenden Erfordernisse des Umwelt- und Klimaschutzes bedenkt. Aus diesen Gründen erkennt der Bayerische Landesstudierendenrat die Wichtigkeit eines bezahlbaren, realistischen, gut ausgebauten und nachhaltigen ÖPNVs an und spricht sich ausdrücklich für eine zügige Erweiterung des aktuellen ÖPNVs aus, insbesondere der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach, der Stadtbahn Regensburg und der Bayreuther Straßenbahn. In diesem Zuge möchte der BayStuRa auch nochmals den bahnbrechenden Erfolg des bisherigen bayerischen Ermäßigungstickets (29€-Ticket) anerkennen und betont die Wichtigkeit der langfristigen und planungssicheren Verstetigung dieses Erfolgsmodells. Quellen: [1] Deutsches Studierendenwerk, “Wohnraum für Studierende — Statistische Übersicht.” Deutsches Studierendenwerk, 2023. [Online]. Available: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/231218_DSW_Wohnen23_web.pdf
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Studierendenwerke“ (AG Studierendenwerke) ein. Die AG Studierendenwerke befasst sich mit der Finanzierung, Struktur und dem Management von Studierendenwerken in Bayern sowie einer stärkeren Vernetzung der studentischen Mitglieder in Verwaltungsräten.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Lehramt“ (AG Lehramt) ein. Die AG Lehramt befasst sich mit hochschulpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung des Lehramtsstudiums in Bayern, einer stärkeren Vernetzung der bayerischen Lehramtsstudierenden und unterstützt bayerische Studierendeninitiativen und ‑projekte im Bereich Lehramt.
Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und des anhaltenden Problems des Rechtsextremismus in der Gesellschaft bekräftigt der Bayerische Landesstudierendenrat sein Engagement für Toleranz, Vielfalt und demokratische Werte. Rechtsextremismus und seine Ideologien stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen einer offenen und pluralistischen Hochschulgemeinschaft.Der Bayerische Landesstudierendenrat beobachtet mit Sorge, dass antidemokratische Kräfte von rechts in Deutschland und weltweit stark an Zuspruch gewinnen. So wurde beispielsweise erst im Januar durch die correctiv-Recherche wiederholt belegt, wie menschenverachtende Pläne von Akteur*innen mit jenen zugrundeliegenden Ideologien erstellt und konkretisiert werden.[1] Diese weisen wir aufs Schärfste zurück.In Bayern leben viele Menschen, darunter zahlreiche Studierende und Mitarbeitende, die aus dem Ausland stammen, die einen Migrationshintergrund haben, Teile auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Laut dem Bayerischem Landesamt für Statistik waren im Wintersemester 2022/23 fast 74.000 ausländische Studierende an Bayerischen Hochschulen immatrikuliert.[2] Dies allein entspricht laut eigenen Berechnungen etwa 18% der gesamten Studierendenschaft.[3] Zusätzlich hatte das Landesamt für Statistik gemeldet, dass im Studienjahr 2022 etwa ein Drittel der studienbeginnenden Personen aus dem Ausland kamen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Zahl in folgenden Jahren steigen wird.[4]Aus diesen und vielen weiteren Gründen betreffen diese rechten Ideologien und Pläne auch einen signifikanten Teil unserer Studierenden im Freistaat, nicht nur die Allgemeinpolitik.Gefährliche rechte Strukturen kommen jedoch nicht nur von außen an die bayerische Hochschulgemeinschaft, sondern kommt durchaus auch von studentischer Seite, zu großen Teilen von rechten oder vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften[5] Burschenschaften in Bayern.[6]Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Formen von rechten Strukturen an Hochschulen offen gelebt werden und offensichtlich sind. Subtilere Ausdrucksformen, wie das Verbreiten rechtsextremer Ideologien unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit oder das Verbot von Sprache können genauso schädlich sein und müssen ebenfalls ernst genommen werden.Die Studierendenvertretungen des Bayerischen Landesstudierendenrat vertreten selbstverständlich alle unserer Studierenden und verdeutlichen, dass jede Personengruppe ein gleichgestellter und gleichberechtigter Teil der Hochschullandschaft und Gesellschaft sein muss. Wir stehen an der Seite von Menschenrechten, Toleranz, Vielfalt, Offenheit und somit an der Seite unserer Studierenden und Mitarbeitenden.Der Bayerische Landesstudierendenrat fordert alle Mitglieder der bayerischen Hochschulgemeinschaft dazu auf, sich für eine inklusive und respektvolle Hochschulgemeinschaft einzusetzen. Nur durch gemeinsames Handeln und klare Positionierung kann der Einfluss rechtsextremer Ideologien effektiv bekämpft werden. Quellen:[1] https://correctiv.link/rechter-geheimplan [abgerufen am 13.03.2024][2] https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/bildung_soziales/ hochschulen/0202_ausl_studierende_im_wintersemester.pdf [abgerufen am 13.03.2024][3] https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/bildung_soziales/ hochschulen/0202_studierende_im_wintersemester_2022_23.pdf [abgerufen am 13.03.2024][4] https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm341/index. html [abgerufen am 13.03.2024][5] https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb-2022_230627_barrierefrei.pdf [abgerufen am 13.03.2024][6] https://www.bdwi.de/forum/archiv/uebersicht/9436133.html [abgerufen am 13.03.2024]
Bayerns Hochschulen stehen im Zentrum des gesellschaftlichen Diskurses, indem sie Begegnungen zwischen diversen Gruppen fördern und als Foren für den Austausch einer Vielzahl von Perspektiven, Standpunkten und Forderungen dienen. Wir appellieren an alle Stakeholder:innen der bayerischen Hochschulen und Universitäten, sich aktiv für den Erhalt, die Förderung und die bewusste Gestaltung dieser zentralen Foren des gesellschaftlichen Diskurses einzusetzen. Nur durch gezielte Maßnahmen, die Diversität unterstützen und nicht einschränken, kann ein vielfältiges Miteinander gewährleistet werden. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden, die Feindseligkeit gegen einzelne Gruppen, wie beispielsweise queere und insbesondere trans* Personen, Frauen, Ausländer:innen, oder Menschen mit Beeinträchtigungen an den bayerischen Hochschulen bekämpfen, und zeigen, dass bayerische Hochschulen und Universitäten offene und transparente Orte kultureller Vielfalt sind. Ein wichtiger Themenkomplex hierbei ist der sprachliche Umgang im Forschungs‑, Lehr- und Lernkontext. Gewaltfreie, auf Augenhöhe stattfindende Kommunikation sollte schon längst den Dialog prägen, doch auch darüber hinaus gilt es, einiges zu beachten. Inklusive Sprache, die alle Menschen einschließt, fördert ein offenes Miteinander, in dem Menschen ihre persönliche Identität frei leben dürfen und keine Angst vor Ächtung oder Diskriminierung haben müssen. Ein Verbot inklusiver, gendergerechter Sprache ist an dieser Stelle unhaltbar. Es erschwert die Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit, vernachlässigt die Bedürfnisse und Rechte von Menschen, die sich durch traditionelle Sprachformen nicht oder nur unzureichend repräsentiert fühlen, und diskriminiert zahlreiche Mitglieder der bayerischen Hochschulgemeinschaft. Mit Blick auf die internationalen Kohorten, die den Austausch innerhalb der Hochschullandschaft so wertvoll ergänzen, wird die Verfügbarkeit englischsprachiger bzw. mehrsprachiger, für die jeweiligen Studiengänge benötigter Inhalte unabdingbar. Doch nicht nur für die internationalen Studierenden braucht es ergänzende, verständliche Kommentierungen. Es braucht sie für alle studienrelevanten Rechtstexte, sodass alle Mitglieder der Hochschulen sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst werden können. Es sind darüber hinaus Aufgaben wie die Nachrüstung zur technischen Barrierefreiheit, gleichermaßen wie unter anderem eine barrierefreie Sprache für Studierende mit Leseschwierigkeiten, die unverzichtbar sind, damit Chancengleichheit erreicht werden kann. Chancengleichheit darf allerdings nicht bei der Sprache aufhören! Ob barrierefreie Campus oder ein gerechtes, leicht zugängliches BAföG mit angemessenen und ausreichenden Sätzen oder bezahlbarem Wohnraum: Die Hochschullandschaft muss sich maßgeblich entwickeln, damit Menschen unabhängig von ihren Ausgangsbedingungen bei gleicher Eignung die gleiche Chance auf einen akademischen Abschluss haben. Hierzu zählt auch das Vorantreiben der baulichen Barrierefreiheit, die Menschen mit körperlichen und oder psychischen Beeinträchtigungen den Zugang zu Bildung ermöglicht. Nur so können bayerische Universitäten und Hochschulen ihre Verantwortung tragen, allen das Recht auf Bildung zu gewährleisten. Damit Deutschland und Bayern die Errungenschaften der vergangenen Jahre nicht nur für sich nutzen, sondern im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in alle Welt tragen, ist darüber hinaus der Zugang zu Bildung für geeignete Interessierte aus aller Welt zu gewährleisten. Die Einführung von Studiengebühren ist hierbei ebenso wenig zuträglich wie das Festhalten an ausschließlich deutschsprachigen Studiengängen, die eine Öffnung für kluge Köpfe aller Nationalitäten verhindern. Die Integration von Studierenden aus weiten Teilen der Welt kann somit dem sich hierzulande immer weiter zuspitzendem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein abschließender Blick auf die Lehre selbst macht deutlich, wie wichtig ein Fokus auf Diversität in jeder einzelnen Lehrveranstaltung ist. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen, ob aufgrund von Herkunft, familiärer Situation, sozialem Umfeld, Religionszugehörigkeit oder der eigenen Geschlechtsidentität oder Person, dürfen keinen Grund für Chancenungerechtigkeit darstellen. Die niederschwelligen Zugänge zum Nachteilsausgleich und weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Beeinträchtigungen müssen angeboten werden. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam unsere bayerische Hochschullandschaft vorantreiben und nachhaltig zukunftsfähig machen, indem wir sie an heutige Bedürfnisse unserer Gesellschaft anpassen — damit müssen wir heute anfangen!
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe “Stärkung der Studierendenschaften” (AG Stärkung der Studierendenschaften) ein. Die AG Stärkung der Studierendenschaften befasst sich mit der Ausarbeitung eines Beschlussvorschlags zur Stärkung der Studierendenschaften und entwickelt im Anschluss eines möglichen Grundlagenbeschlusses Umsetzungsstrategien. Die Grundlage der Arbeit der Arbeitsgruppe sind die folgenden Aussagen:
Der Bayerischen Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterstützt die Forderungen zur Prävention und Intervention von übergriffigem, unangemessenem und missbräuchlichem Verhalten an Musikhochschulen. Die Sprecher*innen werden beauftragt, mit dem Inhalt der Forderungen an die zuständigen hochschulpolitischen Akteur*innen heranzutreten. Forderungen (PDF)
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) spricht sich für eine Fortführung des bayerischen Ermäßigungstickets zu aktuellen Ticketkonditionen oder einem deutschlandweitem Semesterticket zu gleichen Ticketkonditionen aus und positioniert sich gegen ein Deutschlandticket im Solidarmodell, welches das Aus für kleinere Hochschulstandorte und deren Semestertickets bedeuten könnte. Der BayStuRa setzt sich für eine Preisstabilität in Höhe von 29€ im Monat ein. Ein Upgrade von laufenden Semestertickets auf das bayerische Ermäßigungsticket soll weiterhin durch Zuzahlung der Kostendifferenz zwischen Ermäßigungsticket und lokalem Semesterticket möglich sein.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Kunsthochschulen“ (AG Kunsthochschulen) ein. Die AG Kunsthochschulen befasst sich mit einer stärkeren Vernetzung der bayerischen Kunsthochschulen, spezifischen Problemen und den Gleichstellungskonzepten dieser sowie dem Stand der Präventionsmaßnahmen gegen Machtmissbrauch und Rassismus.
In einem weiteren Positionspapier hat der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) Visionen der Zukunft der Lehre formuliert. Ob die Lehre dann tatsächlich erfolgreich und gelungen ist, erfahren die Lehrenden und Studierenden am Ende in der Modulprüfung. Prüfungen sind ein integraler Bestandteil des Studiums. Durch sie wird entschieden, ob Studierende das nötige Wissen und die nötigen Fähigkeiten erworben haben, um ihre angestrebte Berufsbezeichnung zu erhalten. Selbsterklärend gibt es eine große Vielfalt an Prüfungen und der Prüfungsorganisation an den unterschiedlichen Hochschulen, Fakultäten und Studiengängen. Die Vielfalt in der Art geht mit einer Varianz in der Qualität einher. Auch bei Prüfungen gibt es noch Verbesserungspotential. Der BayStuRa hat in dem folgenden Papier die fünf wichtigsten Visionen im Bereich der Prüfungen an bayerischen Hochschulen zusammengetragen, die die Qualität der Ausbildung von bayerischen Studierenden verbessern werden. 1. Vision: Kompetenzorientierte Prüfungsformate In der heutigen Welt werden ganz andere Herausforderungen an die Arbeitnehmer:innen von morgen gestellt. Ein reines Abrufen von Wissen ist immer weniger vonnöten, als dies vor 50 Jahren noch der Fall war. Deshalb müssen sich die bayerischen Hochschulen den Herausforderungen der aktuellen Zeit stellen und eine kompetenzorientierte Lehre anbieten. Diese kompetenzorientierte Lehre kann auch nicht mehr in allen Fällen mit den klassischen Prüfungsformaten abgeprüft werden. Vielmehr muss die Prüfung als Teil der Ausbildung und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden gesehen werden. Die kompetenzorientierten Prüfungsformate sollen zum Ziel haben, Studierende ideal auf die Arbeits- und Wissenschaftswelt von morgen vorzubereiten und eine ganzheitliche Bildung im Sinne des humboldtschen Bildungsideals zu fördern. Unterschiedliche Prüfungsformate eignen sich unterschiedlich gut für die Abfrage von Kompetenzen. Multiple-Choice-Fragen müssten beispielsweise durch weiterführende Freitextfragen ergänzt werden, um die getroffene Entscheidung auszuführen oder anzuwenden, was eine tatsächliche Kompetenz in einem Fachgebiet erkennen lässt. Projektarbeiten können erheblich zu einem tiefen Durchdringen der Materie beitragen. Allerdings sind diese auch sehr aufwändig, weswegen sie sich nicht für alle Module eignen. Prüfungen sollen zur Kompetenzentwicklung der Studierenden beitragen. Dafür müssen fachspezifisch geeignete Prüfungsformate gewählt und aufeinander abgestimmt werden. 2. Vision: Gleichberechtigung und Schutz durch Pseudonymisierung Aktuell findet nur an wenigen Hochschulen eine Pseudonymisierung bei Klausuren statt. Wir unterstützen die Pseudonymisierung, welche durch Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert wird. Darunter versteht man die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Für eine Pseudonymisierung spricht der Schutz der persönlichen Daten der Prüflinge, der Schutz vor bewusster, aber auch unbewusster Diskriminierung sowie die Vermeidung von prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Vorwurf der Befangenheit (Art. 21 BayVwVfG) bei Prüfungsanfechtungen kann hierdurch in der Regel ausgeschlossen werden. Umgesetzt werden kann die Pseudonymisierung durch die reine Nutzung der Matrikelnummer, welche in der Regel keine bis wenige Rückschlüsse auf die Identität von Studierenden zulässt oder auch durch eine Kombination aus Matrikelnummer und Sitzplatznummer. Selbiges gilt auch für die Verkündung von Noten. Es darf nicht möglich sein, durch öffentliche Aushänge Rückschlüsse auf die Noten von Kommiliton:innen zu ziehen. Prüfungen und Prüfungsergebnisse müssen echt pseudonymisiert sein. Nur so kann bewusste oder unbewusste Diskriminierung ausgeschlossen werden. 3. Vision: Faire und planungssichere Prüfungsumstände Prüfungszeiträume laufen teilweise von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ab. Die Zeiträume unterscheiden sich etwas und auch die Anzahl der Prüfungszeiträume variiert. Wenigstens innerhalb einer Hochschule sollten aber die Fristen untereinander abgestimmt und kongruent sein. So sind zum Beispiel Korrekturfristen so zu setzen, dass Studierende früh genug erfahren, ob Sie eine Prüfung wiederholen müssen oder nicht. So können sie sich vor einem eventuellen Zweitversuch gezielt darauf vorbereiten. Leider ist das aktuell noch nicht flächendeckend der Fall. Teilweise ist noch nicht einmal gesichert, dass Studierende ihre Noten kennen, bevor sie eine darauf aufbauende Prüfung antreten wollen. Das ist unbedingt zu verhindern. Des Weiteren kann es passieren, dass Studierende im Abschlussjahrgang noch durch eine Prüfung fallen und ihr Studium erst ein Semester später offiziell abschließen können. Daran schließen sich manchmal viele Probleme an wie die Studienfinanzierung, wenn das BAföG oder das Stipendium wegfallen, Wohnungsprobleme, wenn die Maximalwohnungszeit in Wohnheimen überschritten wird oder auch ganz simpel die Verzögerung des Berufseinstiegs. Daher wäre es wünschenswert, für gerade diese Studierende, wenn es nur noch um eine letzte Prüfung geht, eine zeitnahe Nachholklausur zu ermöglichen, um Studierende nicht länger als notwendig an die Hochschule zu binden. Konkrete Korrekturfristen sollen Studierenden Planungssicherheit gewährleisten. Außerdem ermöglichen gezielte Angebote für Nachholprüfungen einen schnelleren Abschluss mancher Studierender. 4. Vision: Mehr Transparenz in Prüfungskommissionen Prüfungsausschüsse und ‑kommissionen beeinflussen Studierende entscheidend. Dort wird über den rechtmäßigen Ablauf von Prüfungen, Prüfungsanmeldungen und ‑abmeldungen und insbesondere auch Härtefallanträge entschieden. Besonders viel bekommen davon aber nicht einmal interessierte Studierende mit. Dabei ist Transparenz gerade in diesen Gremien besonders wichtig, denn nur transparente Vorgänge schaffen Verständnis und Akzeptanz. Ein einfaches Mittel, um die Transparenz zu steigern, ist die Integration eines beratenden, studentischen Mitglieds in die Prüfungskommission. Teilweise müssen dafür erst noch die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ein beratendes Mitglied hätte neben der Transparenz für Studierende auch den Vorteil, dass bei Entscheidungen über Studierende eine Stellungnahme von Studierenden eingeholt werden kann. Diese zusätzliche Perspektive kann Entscheidungen zugunsten der Hochschule verbessern. Studierende sollen in Prüfungskommissionen durch ein beratendes, studentisches Mitglied vertreten sein. 5. Vision: Leichte Sprache in Rechtstexten insbesondere im Bereich Prüfungen Studieren ist unkompliziert – zumindest, wenn man in idealtypischen Studienverläufen und auf vorgeebneten Pfaden studiert. Kommen Studierende von diesen ab, haben sie es plötzlich mit mannigfaltigen Ordnungen, Satzungen, aber eben auch Gesetzen und Verordnungen zu tun, die Rechte und Pflichten für die Studierenden festlegen. Besonders im Bereich Prüfungen sind Kenntnisse über Fristen, Wiederholungsprüfungen, Unterschleif, Rücktritt, Korrekturfristen, Format oder Datenschutz von großer Wichtigkeit. Leider sind diese Rechtstexte und die daraus abzuleitenden Rechten und Pflichten für Studierende – wenn diese nicht gerade Jura studieren – oft schwer verständlich. Bei Satzungen und Ordnungen der Hochschule hilft oft die Studiengangskoordination weiter; bei Gesetzen oder Verordnungen gibt es keine vergleichbare Instanz. Dazu kommt die Schwierigkeit zu wissen, welche der vielen Verordnungen in einer speziellen Situation Anwendung findet. Deswegen fordern wir, dass für alle relevanten Rechtstexte ein Kommentar oder Leitfaden in leicht verständliche Sprache bereitgestellt wird, der z. B. auf einer Webseite zentral aufzufinden ist. So wird es Studierenden ermöglicht, sich zu informieren, ohne auf externe Hilfe angewiesen zu
Mit Beginn der Corona-Krise stand die bayerische Hochschullandschaft vor einem noch nie da gewesenen Problem: Plötzlich mussten 400.000 Studierende digital unterrichtet werden. Das stellte für alle Parteien eine enorme Herausforderung dar und wurde mit sehr unterschiedlichem Erfolg umgesetzt. Seit zwei Jahren wird sich in der Folge wieder nach der Lehre vor Corona zurückgesehnt. Wir als Bayerischer Landesstudierendenrat (BayStuRa) stellen die Frage: Ist das überhaupt wünschenswert? Gerade jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um innezuhalten und zu überlegen, wie die Lehre in zehn oder zwanzig Jahren aussehen könnte. In acht Visionen stellt der BayStuRa auf den folgenden Seiten vor, wie die Lehre der Zukunft gestaltet werden kann. 1. Vision: Interaktive und kompetenzorientierte Lehre Monologartige Vorlesungen sollen der Vergangenheit angehören. Stattdessen soll in Zukunft bei Präsenzveranstaltungen verstärkt auf interaktive Lehrformate, wie z.B. projektbasierte Vorlesungen, problemorientierte Seminare uvm. gesetzt werden. Durch Interaktivität ergibt sich die Möglichkeit, didaktisch mehr auf die Studierenden einzugehen und gezielt auf die individuellen Lernfortschritte zu achten. Auch Lehrmodelle wie Blended Learning oder Flipped Classroom können zu einer Vertiefung des Lehrinhaltes beitragen. Große Grundlagenvorlesungen wird es weiterhin geben. Gerade bei diesen bietet sich eine asynchrone Nachbereitung der vermittelten Inhalte an. Diese Vorlesungen sollten daher mit asynchron digitalen oder hybriden synchronen interaktiven Elementen und Didaktiken bereichert werden. Solche können z. B. Umfragen, Quizze oder anonymen Wissensabfragen beinhalten. Somit bekommen auch die Lehrenden sofort Feedback, welche Inhalte gut und welche weniger verstanden wurden. Als Werkzeuge sollen hierfür die Möglichkeiten der Digitalisierung eingesetzt werden, um ein kollaboratives Arbeiten und Lernen einfach zu ermöglichen. Außerdem ist es schon heute wichtig, den Studierenden, statt reiner Wissensvermittlung auch Kompetenzen im Bereich der Wissensaneignung und kritischen Quellenbewertung beizubringen. Dies wird vor dem Hintergrund einer immer digitaleren Welt mit ihrer Fülle an Information und Fehlinformation in Zukunft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwicklung neuer Lehrkonzepte und ‑formate immer auch die Kompetenzentwicklung mit fokussiert werden. Die Lehre der Zukunft ist interaktiv gestaltet und vermittelt neben Faktenwissen auch Methodenkompetenzen und Soft Skills. 2. Vision: Chancengleichheit für Studierende Die Forderungen nach asynchroner Bereitstellung von Vorlesungsinhalten sind nicht erst seit der Pandemie ein Thema, aber sie wurden dadurch definitiv verstärkt. Dabei stellt das ort- und zeitunabhängige Studieren entgegen vielen Befürchtungen keinen Widerspruch zu Präsenzveranstaltungen dar. Vielmehr kann es Studierenden Sicherheit geben und fördert eher den Fokus in den Präsenzveranstaltungen. Hierbei sollen asynchron bereitgestellte Lehrinhalte als Zusatzangebot dienen und Präsenzveranstaltungen nur in Ausnahmefällen ersetzen. Zudem gibt es unterschiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu einer Vorlesung erscheinen können, so z. B. Studierende mit Kind, parallele Arbeit, Arzttermine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Realität der letzten Jahrzehnte und die erweiterte Zielgruppe anzupassen und attraktive Angebote für alle zu liefern. Durch eine asynchrone Bereitstellung von Lehrinhalten kann unkompliziert sichergestellt werden, dass für Studierende keine Nachteile entstehen. Diese aufgezeichneten Inhalte können auch im Nachgang je nach Wichtigkeit der Aktualität in dem jeweiligen Fach für ein Folgesemester wiederverwendet werden. Bei Grundlagenvorlesungen, deren Inhalt sich selten verändert, ist die Bereitstellung von Aufzeichnungen in größeren Abständen möglich. Diese sollten aber mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen regelmäßig ergänzt werden. Bei der Bereitstellung live aufgezeichneter Veranstaltungen ist selbstverständlich auf den Datenschutz der anwesenden Studierenden zu achten. Auch die qualitativ sehr wünschenswerte Einbindung von internationalen Expert*innen wird durch ein digitales Angebot wesentlich vereinfacht. Durch gut aufbereitete digitale Lehrinhalte können weitere Vorteile wie übergreifende Bildungsplattformen, neue Lehrformen und ein individuelles Lerntempo der Studierenden entstehen und gefördert werden. Ein gut gewarteter und ansprechend aufbereiteter digitaler Lehrpool, der bayernweit, perspektivisch, aber auch europaweit zur Verfügung steht, schafft Ressourcen bei den Dozierenden und ermöglicht eine vernünftige Einbindung der digitalen Inhalte in das Lehrangebot. Bei diesem können beispielsweise oft gelesene Inhalte in kleinen Häppchen von 10–15 Minuten-Videos zur Verfügung gestellt werden. Zudem erhöht ein digital zugreifbares und vielfältiges Angebot von hochqualitativen Spezialseminaren und Vorlesungen zwischen den Hochschulen die Lehrqualität und Freiheit im Studium. Bei Lehrveranstaltungen, welche in kleineren Gruppen parallel durchgeführt werden, wie z. B. Tutorien, sollte es jeweils ein Teilangebot in digitaler Form geben, sofern das digitale Angebot didaktisch gleichwertig zur Präsenzform sein kann. Dafür und für digitale Lerngruppentreffen sollen alle Studierende kostenlos und dauerhaft Zugang zu einer datenschutzkonformen Videokonferenzplattform haben. Partiell digitale synchrone und asynchrone Lehre sichert die Chancengleichheit unter Studierenden. Außerdem fördert eine hochschulübergreifende Vernetzung die Lehrqualität und schafft bei den Dozierenden Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wissensvermittlung zu konzentrieren. 3. Vision: Learning Analytics als Ergänzung zur Erfassung des individuellen Lernfortschritts Diese orts- und zeitunabhängige Bereitstellung von Inhalten ermöglicht es Studierenden auch, in ihrem eigenen Tempo zu lernen. Dabei könnten sie neben den ausgegebenen Lernzielen auch von Learning Analytics unterstützt werden. Dies soll als freiwillige, sinnvolle Ergänzung zum guten Unterricht dienen und keinesfalls diesen ersetzen. Ebenfalls soll die Freiheit im Studium durch neue Lernmethoden und Werkzeuge nicht beschnitten, sondern bereichert werden. Unnötiger und zusätzlicher Druck durch KI gestützte Überwachung des Lernfortschritts muss vermieden werden. In diesen Fällen wären digitale Selbstkontrolltests zu den einzelnen Lernmodulen eine sinnvolle Alternative. Weitere wichtige Aspekte beim Einsatz neuer Methoden sind Datenschutz und der Erhalt von Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Studierenden. Bei Anwendung von Learning Analytics muss den Studierenden transparent mitgeteilt werden, welche ihrer Daten wie personalisiert und/oder unpersonalisiert von wem verarbeitet werden und wer Zugriff auf diese Daten hat. KI-Einsatz in der Hochschullehre kann aber den zwischenmenschlichen Umgang und die Lernerfahrung während der Interaktion zwischen Dozierenden und Studierenden nicht ersetzen. Neben der Wissensvermittlung ist das Studium weiterhin ein wichtiger Lebensabschnitt zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei ist wichtig, dass Learning Analytics als zusätzliche Evaluation für die einzelnen Studierenden und die Lehrenden dient, keine Voraussetzung für Prüfung sein und nicht negativ in die Prüfungsbewertung einfließen darf. Learning Analytics Anwendungen sollen nicht den eigenen Studienfortschritt behindern, sondern vielmehr den Studierenden ihren eigenen Wissenstand aufzeigen. Außerdem sollen Lehrende die Möglichkeit haben, anonym den Wissenstand und Lernfortschritt der Studierenden mitzuverfolgen. Studierende sollen regelmäßige Möglichkeiten zur Selbstevaluation ihres Lernfortschritts haben. Diese können unter Wahrung des Datenschutzes technisch realisiert werden und helfen auch den Dozierenden bei der Vor- und Aufbereitung ihrer Vorlesungen. 4. Vision: Strukturelle Integration der Bildung für nachhaltige Entwicklung Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete 2015 die sogenannten SDGs (Sustainable
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterstützt die Idee der Gründung einer Buko durch die Landesstudierendenvertretungen.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) schließt sich dem Forum Bildungspolitik in Bayern an und nimmt im Rahmen der Zusammenarbeit den Vertretungsauftrag im Forum an.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) kooperiert mit dem BayZeN und nimmt im Rahmen der Kooperation den Vertretungsauftrag in der Mitgliederversammlung und der Steuerungsgruppe des Zentrums an.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterzeichnet den Pakt für BNE und unterstützt damit die Initiative sowie ihre Bestrebungen zur Transformation im Bereich des bayerischen Hochschulwesens.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) kooperiert mit dem Netzwerk Studium und Behinderung Bayern und nimmt den Vertretungsauftrag in den Netzwerktreffen an.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterstützt die bundesweite Kampagne TVStud und schließt sich folgenden Forderungen an:
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) tritt bei dem Studentischen Akkreditierungspool als pooltragende Organisation auf und bemüht sich um die regelmäßige Entsendung von Studierenden in den Pool.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Studierendenvertretung UTN“ (AG UTN) ein. Die AG dient der Vernetzung und Koordination der übergangsweisen ausgeführten Tätigkeiten im Aufgabenbereich einer Studierendenvertretung der UTN durch den BayStuRa. Die AG fördert und betreut den Aufbau der Studierendenvertretung und hat das Ziel, sobald vertretbar, alle Aufgaben an die ansässige Studierendenvertretung abzugeben.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ (AG Nachhaltigkeit) ein. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit hochschulpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Nachhaltigkeitsdiskurses an den bayerischen Hochschulen und unterstützt bayerische Studierendeninitiativen und ‑projekte im Bereich Nachhaltigkeit.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Inklusion“ (AG Inklusion) ein. Die AG Inklusion befasst sich aufgrund der zunehmenden heterogenen Studierendenstruktur mit dem Stand der Inklusionsmaßnahmen und entwickelt Vorschläge, um sicherzustellen, dass alle Studierende, unabhängig von ihrem individuellen Hintergrund, optimal unterstützt werden und gleichberechtigt am Hochschulbetrieb teilhaben können. Darüber hinaus setzt sich die AG Inklusion mit der Gleichstellung von trans* und nicht binären Personen an bayerischen Hochschulen auseinander.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) richtet eine Arbeitsgruppe „Geschäftsordnung“ (AG GO) ein. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der inhaltlichen, sowie redaktionellen Ausgestaltung der Geschäftsordnung des BayStuRa und liefert vielfältige und wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Geschäftsordnung. Im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgruppe werden eingebrachte Verbesserungsvorschläge diskutiert, sowie als Änderungsantrag zur Abstimmung auf einer BayStuRa-Sitzung vorbereitet. Zudem dient die AG GO als zentrale Anlaufstelle bei Auslegungsfragen der Geschäftsordnung im Rahmen der BayStuRa-Sitzungen.
Der Bayerische Landesstudierendenrat (BayStuRa) unterstützt die Ziele des AK Wohnen und setzt sich dafür für die Vernetzung der Studierendenvertretungen auf Landesebene im Bereich studentisches Wohnen ein, um den AK Wohnen auf bayerische Ebene auszuweiten. Darüber hinaus wirkt der BayStuRa in Unterstützung des AK Wohnens in die Öffentlichkeit und Politik hinein. Am 29. April hat sich der „AK Wohnen“ gegründet, welcher sich hochschulübergreifend für die Bereiche bezahlbares studentisches Wohnen und studentischen Wohnungsbau in und um München einsetzt. Der Arbeitskreis wird ähnlich wie der AK Mobilität von den Studierendenvertretungen der Münchener Hochschulen getragen und koordiniert die Arbeit München-weit. Der Arbeitskreis sucht den produktiven Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteur:innen, u. a. dem Studierendenwerk München-Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Verkehr und Bau, den betroffenen Kommunen, sowie thematisch passenden Bündnissen. Er setzt uns bei allen notwendigen Akteur:innen für ein Vorantreiben dieser Ziele ein. Bei dem Gründungstreffen am 29. April haben neben den Studierendenvertretungen der TU München, Hochschule München und weiteren der Selbstverwaltung StuSta e.V., und der Kreisjugendring (München Stadt) anwesend und haben die Geschäftsordnung und Grundsatzforderungen beschlossen. Jede Studierendenvertretung der Hochschulen, die durch das Studierendenwerk München-Oberbayern vertreten wird, kann, durch einen Beschluss ihres Legislativorgans, Mitglied im Arbeitskreis werden. Damit tragen sie zur München-weiten Zusammenarbeit in diesem Bereich und der demokratischen, studentischen Legitimation des AKs bei. Die Studierendenvertretungen der Hochschule München, der LMU München, sowie die der Technischen Universität München sind durch Beschlüsse ihres Legislativorgans am 25. April, 10. und 11. Mai 2023 offiziell dem AK beigetreten. [Quellen: ak-wohnen.bayern]