Beschlüsse und Positionen

Hier kommt dann noch ein Beschreibungstext hin.

2026
30 Apr

Mehr Selbstbestimmung, weniger Pflicht: Gegen ungerechtfertigte Anwesenheitspflichten an bayerischen Hochschulen

Mehr Selb­st­bes­tim­mung, weniger Pflicht: Gegen ungerecht­fer­tigte Anwe­sen­heit­spflicht­en an bay­erischen Hochschulen

15 Mär

Moderne Mobilität – Was Studierende in Bayern jetzt brauchen

Egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Motor­rad oder mit dem öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV): Studieren ist immer mit Mobil­ität­san­forderun­gen ver­bun­den. Wie und ob Studierende in Bay­ern zu Hörsälen, Sem­i­nar­räu­men, Bib­lio­theken und Laboren gelan­gen, bes­timmt wie gut und gerne in Bay­ern studiert wird. Ein attrak­tiv­er Hochschul­stan­dort erfordert daher Mobil­ität­skonzepte, die der Leben­sre­al­ität der Studieren­den entsprechen: bezahlbar, krisen­fest, bar­ri­ere­frei und rund um die Uhr ver­lässlich. Um dies sicherzustellen, fordern wir die schnelle Umset­zung der fol­gen­den Maß­nah­men: Stu­di-Tick­ets im ÖPNV Der ÖPNV spielt für die stu­den­tis­che Mobil­ität eine zen­trale Rolle. Da Hochschul­stan­dorte oft über ganze Städte verteilt sind, stoßen Fußweg und Fahrrad schnell an ihre Gren­zen. Eine zuver­läs­sige ÖPNV-Anbindung ist daher essen­ziell, um effizient zwis­chen Wohnort und Hochschulstandort(en) zu pen­deln. Je nach Stan­dort nutzen bis zu drei von vier Studieren­den den Nahverkehr [Q1].  Ein zen­traler Eckpfeil­er für diese Mobil­ität ist das vom Freis­taat bezuschusste Bay­erische Ermäßi­gung­stick­et, das als vergün­stigtes Deutsch­landtick­et allen Studieren­den seit dem Win­terse­mes­ter 2023 zur Ver­fü­gung ste­ht. Auf diesem Erfolg möcht­en wir mit einem Opti­mierungspaket für das Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam auf­bauen. 1. Dauer­hafte Sich­er­stel­lung des Bay­erischen Ermäßi­gung­stick­ets Wir fordern vom Freis­taat Bay­ern, das Ermäßi­gung­stick­et als inte­gralen Bestandteil stu­den­tis­ch­er Leben­squal­ität dauer­haft auch über das Jahr 2027 hin­aus abzu­sich­ern. Ziel muss sein, das Tick­et unab­hängig von kurzfristi­gen Haushalt­sentschei­dun­gen und bun­desweit­en Preis­dy­namiken beim Deutsch­landtick­et als langfristige ver­lässliche finanzielle Kon­stante im Leben der bay­erischen Studieren­den zu betra­cht­en. Ins­beson­dere soll sich der Freis­taat Bay­ern dafür ein­set­zen, dass für uns Studierende die Preise nicht steigen. Nur so leis­tet der Freis­taat auch in Zukun­ft einen entschei­den­den Beitrag zur finanziellen Ent­las­tung der Studieren­den zum The­ma Mobil­ität und stärkt nach­haltig die Attrak­tiv­ität des Hochschul­stan­dorts Bay­ern. 2. Preis­er­höhun­gen beim Ermäßi­gung­stick­et gemein­sam schul­tern Um die Attrak­tiv­ität und soziale Aus­ge­wogen­heit des Tick­ets langfristig zu erhal­ten, soll der staatliche Zuschuss vom bish­eri­gen fix­en Betrag von 20 Euro fes­ten Prozentsatz von 40 % des jew­eils gülti­gen Deutsch­­landtick­­et-Preis­es umgestellt wer­den. Die Dringlichkeit dieser Anpas­sung wird durch einen Blick auf die Koste­nen­twick­lung verdeut­licht: In weniger als drei Jahren seit Ein­führung hat sich das Tick­et um fast 50 % ver­teuert. Im sel­ben Zeitraum stieg der Min­dest­lohn lediglich um 16 % und der BAföG-Grund­be­­darf sog­ar nur um 5 %. Diese wach­sende Diskrepanz führt dazu, dass das Tick­et für Studierende trotz der Unter­stützung durch die Staat­sregierung zunehmend zur finanziellen Belas­tung wird. Um diese zunehmende Belas­tung nach­haltig aufz­u­fan­gen, ist eine prozen­tuale Dynamisierung des Zuschuss­es der kon­se­quente näch­ste Schritt. Wenn die staatliche Ent­las­tung mit kün­fti­gen Tar­if­sprün­gen mitwächst, bleibt das bay­erische Mod­ell dauer­haft attrak­tiv. So wird sichergestellt, dass all­ge­meine Preis­er­höhun­gen gemein­sam getra­gen und die bay­erischen Studieren­den nicht über­pro­por­tion­al belastet wer­den. 3. Sicherung lokaler Semes­ter­mod­elle Der Fortbe­stand lokaler Semes­tertick­­et-Mod­­elle an den einzel­nen Hochschul­stan­dorten ist zu garantieren. Diese bewährten Vere­in­barun­gen zwis­chen stu­den­tis­chen Vertre­tun­gen, Studieren­den­werken und Verkehrsver­bün­den dienen vielerorts als Grund­lage für ein bedarf­s­gerecht­es, sol­i­darisch finanziertes Grund­mo­bil­ität­sange­bot, auf welch­es das Ermäßi­gung­stick­et naht­los als Upgrade-Lösung aufge­bucht wer­den kann.  4. Tech­nis­che Weit­er­en­twick­lung vom Ermäßi­gung­stick­et Um das Ermäßi­gung­stick­et an die tech­nis­chen Stan­dards des Deutsch­landtick­ets anzu­gle­ichen, sind drei Weit­er­en­twick­lun­gen notwendig. Konkret fordern wir: 5. Großflächige ÖPNV-Aus­fälle ein­heitlichen adressieren Wir fordern krisen­feste Regelun­gen für großflächige Infra­struk­turstörun­gen während der Vor­le­sungs- und Prü­fungsphasen. Großwet­ter­ereignisse zeigen auf, dass der ÖPNV in Krisen­si­t­u­a­tio­nen unzu­ver­läs­sig oder kom­plett zum Erliegen kom­men kann [Q4] [Q5]. Studierende dür­fen dadurch keine akademis­chen Nachteile erlei­den. Konkret plädieren wir für: Cam­pus­mo­bil­ität Cam­pus­mo­bil­ität umfasst die Wegekette zum, vom und auf dem Cam­pus.  Dies umschließt aus­drück­lich den öffentlichen Per­so­n­en­verkehr, das Fahrrad, PKWs und auch den Weg zu Fuß. 28 % [Q2] der Studieren­den pen­deln dabei sog­ar 25 Kilo­me­ter oder mehr. Für sie wird nach­haltige Mobil­ität vor allem durch eine leis­tungs­fähige Kom­bi­na­tion aus öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad­nutzung und entsprechen­den Schnittstellen zwis­chen allen Verkehrsmit­teln real­is­tisch. Ohne präzise aufeinan­der abges­timmte Verkehrsange­bote entste­hen unnötige Prob­leme für Studierende, die in Teilen leicht zu lösen wären. 1. Verbesserte Anbindung aller Hochschul­stan­dorte Eine verbesserte Anbindung aller Ler­norte – beson­ders an den Campi und mit diesen zusam­men­hän­gen­den Orten – wie z. B.  Unikliniken, Bib­lio­theken, Mensen – ist essen­ziell für die Studieren­den. Dafür braucht es abges­timmte Umsteigeket­ten und eine Anbindung, die sich an realen Stu­di­en­abläufen ori­en­tiert (Vor­lesungs­be­ginn, Prü­fungszeit­en, Arbeit­szeit­en) sowie Verbindun­gen zwis­chen weit verteil­ten Campi. Wir schla­gen min­destens jährliche Gespräche zwis­chen stu­den­tis­chen Vertreter*innen und Verkehrsan­bi­etern vor, um zu prüfen, ob es Bedarf an all­ge­meinen Lin­ien­an­pas­sun­gen, Hal­testel­len­ver­legun­gen und Anpas­sun­gen der Fahrplan­tak­tun­gen gibt.  Durch einen inten­siv­eren Aus­tausch kön­nen Verkehrsver­bünde die Rück­mel­dun­gen von stu­den­tis­chen Vertreter*innen ziel­gerichtet für Fahrplanän­derun­gen ein­holen, um ihr Ange­bot und damit die Attrak­tiv­ität des eige­nen ÖPNV-Ange­bots zu steigern. 2. Teil­habe und Mobil­ität zwis­chen Lehrver­anstal­tun­gen opti­mieren Wir fordern außer­dem Maß­nah­men, die real­is­tisch die Teil­nahme an Lehrver­anstal­tun­gen an ver­schiede­nen Stan­dorten ermöglichen. Wenn Lehrpläne stan­dortüber­greifende Teil­nahme erfordern, sollen Hochschulen auf hybride Teil­nah­meop­tio­nen acht­en, die Mach­barkeit und Zumut­barkeit der Stan­dortwech­sel im Hin­blick auf die Zeit­en zwis­chen den Vor­lesun­gen sowie den zeitlichen Gesamtbe­darf für die Wech­sel, beson­ders auch die zeitliche Mach­barkeit für Men­schen mit kör­per­lichen Beein­träch­ti­gun­gen sich­er­stellen und darauf acht­en, dass trotz Stan­dortwech­sel eine aus­re­ichende Zeit für die Mit­tagspause bleibt 3. Ver­lässliche ÖPNV-Mobil­ität bis in den späten Abend  Wir fordern eine ver­lässliche Erre­ich­barkeit der Hochschul­räum­lichkeit­en mit­tels ÖPNV bis in die späten Abend­stun­den. Ein Studi­um endet nicht um 18 Uhr: Ler­nen in der Bib­lio­thek, Gremien­ar­beit, Laborzeit­en und hochschulüber­greifende Lehrfor­mate set­zen ver­lässliche Rück­wege voraus. Oft­mals kann das bish­erige ÖPNV-Ange­bot hier abends nicht mithal­ten. Ins­beson­dere in den Prü­fungsphasen nutzen viele Studierende die Lern­möglichkeit­en auf dem Cam­pus bis tief in die Nacht. Deshalb fordern wir eine bedarf­s­gerechte Tak­tung und Erre­ich­barkeit auch außer­halb der reg­ulären Vor­lesungszeit­en. 4. Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als Min­dest­stan­dard Wir erwarten, dass Bar­ri­ere­frei­heit und Inklu­siv­ität als verbindlich­er Min­dest­stan­dard in der Cam­pus­pla­nung ver­ankert wer­den. Nur durch stufen­freie, ebene Routen, funk­tion­ierende Aufzüge und eine ver­lässliche Beschilderung wird die Fort­be­we­gung nicht zu einem weit­eren Hin­der­nis – ein essen­zieller Beitrag zur chan­cen­gle­ichen Bil­dung. Dabei dür­fen diese bar­ri­ere­freien Verbindun­gen gegenüber reg­ulären Wegen keinen sig­nifikan­ten zeitlichen Mehraufwand verur­sachen. 5. Verkehrssicher­heit Für einen sicheren Weg braucht es beleuchtete Hauptverbindun­gen, klare Weg­weisung zu und am Cam­pus, kon­flik­tarme Führung zwis­chen Fuß- und Rad­strö­men sowie kon­se­quente Win­ter­di­en­ste auf den rel­e­van­ten Hauptverbindun­gen zum Cam­pus, als auch auf diesem. Hochschulen, Städte und Gemein­den tra­gen eine beson­dere Ver­ant­wor­tung für Verkehrssicher­heit auf dem Weg zur Hochschule sowie auf dem Cam­pus.  6. Den PKW in die Cam­pusstrate­gie ein­beziehen Für eine kli­mafre­undliche Anreise müssen Park-and-Ride-Ange­bote aus­ge­baut wer­den, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erle­ichtern. An Stan­dorten mit unzure­ichen­der Anbindung ist mit­tel­fristig eine aus­re­ichende Zahl an Park­plätzen expliz­it für Studierende sicherzustellen, wobei Dauer­parken kon­se­quent unter­bun­den wer­den muss. Zur Reduk­tion des Indi­vid­u­alverkehrs fordern wir zudem die Förderung von

15 Mär

Beitritt Masterplan Prävention Bayern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) tritt dem Bünd­nis für Präven­tion Bay­ern bei

15 Mär

Awareness-Strukturen an bayerischen Hochschulen schaffen

Diskri­m­inierung, (sex­u­al­isierte) Beläs­ti­gung und Macht­miss­brauch sind auch anbay­erischen Hochschulen Real­ität. Eine europaweite Erhe­bung der EU-Grun­­drechteagen­­turkommt zu dem Ergeb­nis, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Leben­s­jahrkör­per­liche oder sex­u­al­isierte Gewalt erlebt hat.1 Auch im Hochschulkon­text sindÜber­griffe doku­men­tiert: Laut ein­er Studie geben 54,7% der befragten Stu­dentin­nen an,im Ver­lauf ihres Studi­ums sex­u­al­isierte Beläs­ti­gung erfahren zu haben.2 22,8% derStu­dentin­nen geben an während ihres Studi­ums Stalk­ing erlebt zu haben3 In ein­erErhe­bung der Agen­tur der Europäis­chen Union für Grun­drechte aus dem Jahr 2012 gabüber die Hälfte der befragten homo­sex­uellen, bisex­uellen und Trans*Personen an,Gewalt erfahren zu haben, weil sie als LGBTQ-Per­­so­n­en wahrgenom­men wurden.4Diese Zahlen machen deut­lich, dass es sich nicht um vere­inzelte Vor­fälle han­delt,son­dern um ein struk­turelles Prob­lem, das insti­tu­tionelle Antworten erfordert.Gle­ichzeit­ig fehlt es jedoch an klaren Zuständigkeit­en, trans­par­enten Ver­fahren undniedrigschwelli­gen Anlauf­stellen. Ohne verbindliche Struk­turen bleibt der Umgang mitBeläs­ti­gung und Diskri­m­inierung häu­fig vom Engage­ment Einzel­ner abhängig. Betrof­fenewis­sen nicht, an wen sie sich wen­den kön­nen, oder erleben Ver­fahren als intrans­par­entund ent­muti­gend. Hochschulen tra­gen jedoch eine insti­tu­tionelle Ver­ant­wor­tung für dieSicher­heit und Würde aller Mit­glieder ihrer Gemein­schaft. Deshalb ist es notwendig,an allen staatlichen und staatlich anerkan­nten Hochschulen in Bay­ern verbindliche,hochschul­weite Aware­­ness-Struk­­turen zu schaf­fen und Art. 25 Bay­HIG zu konkretisieren und zu ergänzen. Erstellen von Aware­ness Konzepten Jede Hochschule entwick­elt und imple­men­tiert ein umfassendes Aware­­ness-Konzept, wobei darauf zu acht­en ist, dass dieses klare Def­i­n­i­tio­nen vonBeläs­ti­gung, Diskri­m­inierung und über­grif­figem Ver­hal­ten enthält, tran­s­­par­en­teBeschw­erde- und Inter­ven­tion­swege fes­tlegt und Schutz­maß­nah­men für Betrof­fenevor­sieht. Entsprechende Richtlin­ien oder Konzepte sollen möglichst konkretaus­for­muliert sein.5 Konzepte müssen öffentlich zugänglich, bar­ri­erearm gestal­tet undauf der Web­site der jew­eili­gen Hochschule leicht auffind­bar sein. Es darf nicht inUnter­menüs ver­bor­gen sein, son­dern muss klar sicht­bar posi­tion­iert wer­den. Es soll die einzel­nen Ver­fahrenss­chritte, Zuständigkeit­en, Schutz­maß­nah­men und möglichenKon­se­quen­zen trans­par­ent darstellen. Betrof­fene haben bei Über­grif­f­en durch Lehren­de­oft Angst, dass Beschw­er­den erfol­g­los bleiben oder dass sie durch eine Beschw­erdeNachteile für den beru­flichen Werde­gang fürcht­en müssen.6 Daher ist in Konzepten­im­mer darauf zu acht­en den Studieren­den die Angst vor Beschw­er­den zu nehmen undBetrof­fe­nen das Gefühl zu ver­mit­teln ernst genom­men zu wer­den. Anlauf­stellen für Studierende An jed­er Hochschule sind klar benan­nte und leicht auffind­bare Ansprech­per­so­n­en für­Fälle von Beläs­ti­gung, Diskri­m­inierung oder Gren­zver­let­zun­gen einzuricht­en (vgl. Art.25 Bay­HIG). Diese Stellen benöti­gen eine umfassende Schu­lung, um als qual­i­fizierteInstanz fungieren zu können.7 Neben haup­tamtlichen Stellen wie Gle­ich­stel­lungs- oderAntidiskri­m­inierungsstellen sollen aus­drück­lich auch stu­den­tis­cheErstansprech­per­so­n­en als niedrigschwellige Kon­tak­t­möglichkeit etabliert wer­den.Hier­für sind stu­den­tis­che Hil­f­skraft­stellen zu schaf­fen, die entsprechend geschultwer­den und als erste Anlauf­stelle, niemals jedoch als Ersatz fungieren. Studierende wen­den sich häu­fig eher anPeers als an formelle Stellen; diese Struk­tur kann dazu beitra­gen, Hemm­schwellenabzubauen und Betrof­fene frühzeit­ig zu unter­stützen. Frauen- oderGle­ich­stel­lungs­beauf­tragte sind dabei nicht alleinige Ansprech­part­ner­in­nen, son­dernTeil eines bre­it­eren, insti­tu­tionell ver­ankerten Net­zw­erks. Aware­ness ist einegesamtin­sti­tu­tionelle Auf­gabe und darf nicht auf einzelne Ämter reduziert wer­den. DieAr­beit der entsprechen­den Stellen und deren Fachkonzepte sind Bestandteil von regelmäßi­gen Super­vi­sio­nen unter Ein­beziehung der Vorge­set­zten aller Hochschu­lange­höri­gen.Sen­si­bil­isierung und Infor­ma­tion­s­maß­nah­menLaut ein­er Umfrage an der Chris­t­ian-Albrechts-Uni­ver­sität zu Kiel ken­nen 84,4% der­Be­fragten keine Beratungsstellen oder Beauf­tragte an ihrer Universität.8 Um auf dieThe­matik aufmerk­sam zu machen, die Hochschul­ge­meinde zu sen­si­bil­isieren und aufbeste­hende Konzepte und Anlauf­stellen aufmerk­sam zu machen, sollen Plakate undInfor­ma­tions­broschüren sicht­bar platziert wer­den. Diese Maß­nah­men dienen nicht nur­der besseren Infor­ma­tion der Studieren­den, son­dern auch der Sen­si­bil­isierung. Sostellen sie nicht nur eine ermuti­gende Botschaft an Betrof­fene dar, dass ihre­An­liegen ernst genom­men wer­den und sie sich an jeman­den wen­den kön­nen, son­dern sende­nauch ein ent­muti­gen­des Sig­nal an poten­zielle Täterinnen.9 Zudem sind zu Beginn jedes Studi­ums die zuständi­gen Stellen im Rah­men von Ein­führungsver­anstal­tun­gen oder Ähn­lichem per­sön­lich vorzustellen. Ziel ist es, Hemm­schwellen abzubauen, Ansprech­part­nerinnen sicht­bar zu machen und deut­lich zu kom­mu­nizieren, dassBetrof­fene ernst genom­men wer­den und ihre Erfahrun­gen nicht rel­a­tiviert oder in Fragegestellt wer­den. Aware­ness darf nicht erst dann sicht­bar wer­den, wenn ein Vor­fallgeschieht, son­dern muss von Anfang an als selb­stver­ständlich­er Bestandteil derHochschulkul­tur ver­ankert sein. Aware­ness Teams bei Hochschul­ver­anstal­tun­gen Auf allen Hochschulfesten und ver­gle­ich­baren hochschul­na­hen Großver­anstal­tun­gen sindverpflich­t­end Aware­­ness-Teams einzuricht­en. Diese Teams müssen klar erkennbar sein, beispiel­sweise durch deut­lich sicht­bare Kennze­ich­nun­gen, und über eine fundierteSchu­lung in Deeskala­tion, betrof­fe­nenori­en­tiert­er Gesprächs­führung und rechtlichenGrund­la­gen ver­fü-gen. Sie han­deln nach einem fest­gelegten Leit­faden und arbeit­en eng­mit Ver­anstal­­tungslei-tung und gegebe­nen­falls Sicher­heits­di­en­sten zusam­men. DieVer­ant­wor­tung für Ein­rich­tung, Aus­bil­dung und Koor­di­na­tion dieser Teams liegt bei derjew­eili­gen Hochschule. Die Organ­i­sa­tion darf nicht allein auf ehre­namtlich­esEngage­ment von Studieren­den abgewälzt wer­den.Ange­bot von Aware­­ness- und Sen­si­bil­isierungskursenDarüber hin­aus sollen an allen Hochschulen regelmäßig kosten­lose Aware­­ness- undSen­si­bil­isierungskurse ange­boten wer­den. Diese richt­en sich an Studierende eben­so wiean Lehrende und Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende. Ins­beson­dere Lehren­den wird nahegelegt, anentsprechen­den Fort­bil­dun­gen teilzunehmen, um für Mach­ta­sym­me­trien,diskri­m­inierungssen­si­ble Kom­mu­nika­tion und den angemesse­nen Umgang mit Offen­le­gun­genvon Betrof­fe­nen sen­si­bil­isiert zu sein. Präven­tion ist ein zen­traler Bestandteilwirk­samer Aware­­ness-Arbeit. Code of Con­duct Schließlich ver­ab­schiedet jede Hochschule einen verbindlichen Code of Con­duct für diege­samte Hochschul­ge­mein­schaft. Dieser for­muliert klare Erwartun­gen an respek­tvollesVer­hal­ten und posi­tion­iert sich ein­deutig gegen Sex­is­mus, Ras­sis­mus, Ableis­mus, Anti­semitismus, Queer­feindlichkeit und jede andere Form von Diskri­m­inierung. Der Code gilt fürLehrver­anstal­tun­gen, Prü­fun­gen, dig­i­tale Räume sowie hochschulis­che Ver­anstal­tun­genund wird aktiv kom­mu­niziert.Eval­u­a­tion beste­hen­der KonzepteEin weit­er­er wichtiger Schritt zum besseren Umgang mit der The­matik ist es wichtiganzuerken­nen, dass es auch an der eige­nen Hochschule Vor­fälle geben kann undhöchst­wahrschein­lich bere­its gibt. Zudem ist es essen­ziell mögliche Lück­en in bere­itsbeste­hen­den Konzepten zu erken­nen und zu verbessern. Dazu ist eine Eval­u­a­tion anHochschulen eine geeignete Maß­nahme. Dabei soll ins­beson­dere die Bekan­ntheit vonKonzepten und Anlauf­stellen abge­fragt und evaluiert wer­den. Eine entsprechendeBefra­gung an der RWTH Aachen zeigt, dass ein offenes Kom­men­tar­feld, bei welchem­Studierende von ihren eige­nen Erfahrun­gen bericht­en kön­nen, empfehlenswert ist. ImErgeb­nis unter­stützt eine solche Eval­u­a­tion bei der Sen­si­bil­isierung und zeigt dieBere­itschaft ein­er Hochschule auf gegen Beläs­ti­gun­gen und Diskri­m­inierung vorzuge­henund hier­bei Betrof­fene zu unterstützen.10 Hochschulen sind Orte des Ler­nens,Arbeit­ens und Zusam­men­lebens. Sie müssen Räume sein, in denen sich alle Men­schensich­er fühlen kön­nen. Verbindliche Aware­­ness-Struk­­turen sind keine frei­willigeZusat­zleis­tung, son­dern Aus­druck insti­tu­tioneller Ver­ant­wor­tung. Nur durch klareZuständigkeit­en, trans­par­ente Ver­fahren und niedrigschwellige Ange­bote kanngewährleis­tet wer­den, dass Betrof­fene ernst genom­men wer­den und struk­turelleVerän­derun­gen tat­säch­lich greifen. 1 Vgl. Annu­al Report 2014, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S.7.2 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.19.3 Vgl. Feltes/List/Schneider/Höfker, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.20.4 Vgl. Annu­al Report 2012, FRA, Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights, S. 28;siehe auch Fel­tes/List/Schnei-der/Höfk­er, Gen­der-based vio­lence, stalk­ing and fear ofcrime, S.11; .2. Beraicht der ADS an den Deutschen Bun­destag, BT-Drs. 17/14400, S.149f.; Klein/Rebitzer, Vielfalt und Diskri­m­inierungser­fahrun­gen: Ergeb­nisse ein­erBefra­gung

22 Feb

Digitale Souveränität stärken – Open-Source-IT an bayerischen Hochschulen fördern

Ein­führung Die bay­erischen Hochschulen sind in hohem Maße auf funk­tion­ierende dig­i­tale Infra­struk­turen für­Lehre, Studi­um, Ver­wal­tung und stu­den­tis­che Selb­stver­wal­tung angewiesen. Dig­i­tale Werkzeuge sindinzwis­chen ein zen­traler Bestandteil des Hochschu­lall­t­ags und bee­in­flussen maßge­blich dielangfristige Hand­lungs­fähigkeit der Hochschulen.Gle­ichzeit­ig zeigt die aktuelle poli­tis­che, wirtschaftliche und rechtliche Lage, dass eine starke­Ab­hängigkeit von einzel­nen pro­pri­etären Soft­ware­an­bi­etern, ins­beson­dereaußereu­ropäis­chen Konz­er­nen, erhe­bliche Risiken birgt. Dazu zählen unter anderemdaten­schutzrechtliche Unsicher­heit­en 8, man­gel­nde Trans­parenz, eingeschränk­te Anpass­barkeit,Kosten­steigerun­gen bei gle­ichzeit­igem Ven­­dor-Lock-in sowie eine eingeschränk­te dig­i­taleSou­veränität der öffentlichen Hand.Viele Hochschulen in Bay­ern set­zen derzeit zen­tral auf außereu­ropäis­che Closed-Source Dien­ste wieMi­crosoft Teams / Microsoft Office 365 / Microsoft Exchange oder Zoom zur Kol­lab­o­ra­tion. DieseDien­ste sind pro­pri­etär, nicht voll­ständig trans­par­ent und unter­liegen auch rechtlichenRah­menbe­din­gun­gen außer­halb der Europäis­chen Union. Trotz ver­traglich­er Zusicherun­gen beste­henweit­er­hin erhe­bliche Zweifel an der voll­ständi­gen DSG­­VO-Kon­­for­mität sowie an der langfristi­genVer­lässlichkeit dieser Ange­bote. 1Demge­genüber bieten selb­st gehostete Open-Source-Lösun­­gen die Möglichkeit,die Kon­trolle über Dat­en, Infra­struk­tur und Weit­er­en­twick­lung zu behal­ten,Daten­schutz und IT-Sicher­heit nachvol­lziehbar und über­prüf­bar umzuset­zen,Ven­dor-Lock-in zu ver­mei­den und langfristig Kosten zu sta­bil­isieren,dig­i­tale Kom­pe­ten­zen inner­halb der Hochschulen nach­haltig aufzubauen.Bere­its heute existieren leis­tungs­fähige Open-Source-Alter­­na­­tiv­en für Kol­lab­o­ra­tion, Kom­mu­nika­tion,Doku­menten­bear­beitung und Lern­man­age­ment, die erfol­gre­ich an Hochschulen im In- und Aus­land einge­set­zt wer­den.Von vie­len Ini­tia­tiv­en, Hochschulen, Ver­bün­den und der Hochschul­rek­torenkon­ferenz (HRK) wurde dieRel­e­vanz von Open-source und koop­er­a­tiv­er Soft­warelö­sun­gen im Hochschul­be­trieb mit Forderun­gen2/3/4 unter­strichen und einige Hochschul­pro­jek­te 5/6 wur­den bere­its umge­set­zt. DieHochschul­rek­torenkon­ferenz sieht in ihrem Posi­tion­spa­pi­er zur Dig­i­tal­en Hochschule „auch bei derinsti­tu­tionellen dig­i­tal­en Sou­veränität […] Hand­lungs­be­darf. Hier geht es vor allem um eigene ggf. inKoop­er­a­tion weit­erzuen­twick­el­nde IT-Dien­stleis­­tun­­gen – inklu­sive Entwick­lung eigen­er sowieEr­weiterung beste­hen­der Open-Source-Lösun­­gen -, die Ver­mei­dung von irre­versiblen Abhängigkeit­enbei der Beauf­tra­gung von exter­nen Dien­stleis­tern sowie die Ein­flussnahme der Hochschulen auf dievon ihnen ver­wen­dete Software“7. Aus der Per­spek­tive des bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats sind fol­gende Punk­te beson­dersrel­e­vant: Empfehlung ein­er „Open-Source-First“ Strate­gie für die Hochschulen: Der BayStu­Ra emp­fiehlt den bay­erischen Hochschulen eine „Open-Source-First“-Strategie: BeiNeuan­schaf­fun­gen, Auss­chrei­bun­gen oder Ver­tragsver­längerun­gen sollte gle­ich­w­er­tiger Open-Source-Soft­­ware grund­sät­zlich der Vorzug gegeben wer­den, oder solche zumin­d­est gle­ich­w­er­tig ange­botenwer­den, ins­beson­dere für Kom­mu­nika­tion, Kol­lab­o­ra­tion und Doku­menten­ver­ar­beitung. Kri­tis­che Abhängigkeit­en reduzieren: Hochschulen sollen angesichts der aktuellen rechtlichen und poli­tis­chen Lage die Abhängigkeit vonpro­pri­etären Soft­ware­di­en­stleis­tern, dabei vor allem von außereu­ropäis­chen Anbi­etern kri­tisch undzukun­ftsweisend über­prüfen und schrit­tweise reduzieren.Daten­schutz und dig­i­tale Sou­veränität pri­or­isieren:Bei der Auswahl dig­i­taler Werkzeuge sollen neben dem Funk­tion­sum­fang der Soft­ware auchDaten­schutz, Trans­parenz, Inter­op­er­abil­ität und dig­i­tale Sou­veränität zen­trale Entschei­dungskri­te­riensein. Unter­stützung und Ressourcen fordern: Der BayStu­Ra fordert das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st auf, Hochschu­len­fi­nanziell und organ­isatorisch beim Auf­bau, Betrieb und der Weit­er­en­twick­lung Open-Source­basiert­er­IT-Infra­struk­­turen zu unter­stützen. Ver­net­zung der bay­erischen Hochschulen und öffentlichen Infra­struk­tur: Die bay­erischen Hochschulen sollen bei der Auswahl und dem Betrieb von Open-Source-IT-Lösun­­ge­nun­tere­i­nan­der und mit öffentlichen Rechen­zen­tren kooperieren und dabei ver­stärkt aufhochschulüber­greifend ein­set­zbare Soft­­ware-Lösun­­gen und Host­ing-Lösun­­gen set­zen. Denn eingemein­samer Betrieb kann durch Skalen­ef­fek­ten die Senkung des per­son­ellen und finanziellenAufwan­des ermöglichen. Diese Syn­ergien sich­ern die notwendi­ge Inter­op­er­abil­ität sowieper­spek­tivisch auch einen ein­fachen Date­naus­tausch zwis­chen Hochschulen.Ein­bindung der Studieren­den:Studierende und ihre Vertre­tun­gen sollen bei der Auswahl und Weit­er­en­twick­lung von ITAn­wen­dun­genfrühzeit­ig und verbindlich einge­bun­den wer­den. Schluss­be­merkung Dig­i­tale Infra­struk­tur ist öffentliche Infra­struk­tur. Ihre Gestal­tung muss sich an den Werten vonOffen­heit, Trans­parenz, Daten­schutz und Nach­haltigkeit ori­en­tieren. Open-Source-Soft­­ware bietethier­für eine zukun­fts­fähige Grund­lage, die den Bedürfnis­sen von Studieren­den und Hochschulengle­icher­maßen gerecht wird. Eine kon­se­quente Open-Source-First-Strate­gie schützt dabei nicht nur­vor kost­spieli­gen Abhängigkeit­en, son­dern fördert durch lan­desweite Ver­net­zung auch die Effizien­zder Ver­wal­tung. Dig­i­tale Sou­veränität ist somit die Voraus­set­zung für eine unab­hängige undzukun­ft­sori­en­tierte bay­erische Hochschul­land­schaft. Quellen Q1: https://borncity.com/win/2022/11/27/german-data-protection-conference-2022-saysmicrosoft-365-still-not-gdpr-com­pli­ant/Q2: https://www.opensourcelms.de/Q3: https://www.tu.berlin/personalrat/nachrichtendetails/open-source-software-wieso-weshalbwarum#sdfootnote1symQ4: https://www.heise.de/news/Kampf-um-digitale-Souveraenitaet-Experten-fordern-Gratis-OpenDesk-fuer-Unis-11176449.htmlQ5: https://hochschulcloud.nrw/Q6: https://hochschuledigital-niedersachsen.de/project/open-source-development-network‑2/Q7: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/digitale-hochschule-herausforderungen-undkooperationsmoeglichkeitenQ8: https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-zugriffsmoeglichkeiten-von-us-amerikanischersicherheitsbehoerden‑1/

2025
12 Dez

Chancen statt Einschränkungen – Studentische Leitlinien zur Profil- und Konzentrationsstrategie

Im Zuge der laufend­en strate­gis­chen Über­legun­gen zur Weit­er­en­twick­lung der bay­erischen Hochschul­land­schaft und der geplanten Pro­­fil- und Konzen­tra­tionsstrate­gie (PuK) spricht dieser Beschluss die grundle­gen­den Anforderun­gen aus Sicht der Studieren­den in Bay­ern an. Ziel ist es, eine zukun­fts­fähige Hochschu­len­twick­lung zu sich­ern, die wis­senschaftliche Qual­ität, soziale Gerechtigkeit und die Vielfalt des Hochschul­sys­tems gewährleis­tet.  Sicherung von Vielfalt und Schutz klein­er Fäch­er  Regionale Aus­ge­wogen­heit und Sicherung gle­ich­w­er­tiger Stu­di­en­möglichkeit­en  Qual­ität von Lehre und Studier­barkeit  Koop­er­a­tion statt Zen­tral­isierung  Beteili­gung und Trans­parenz  Abschließende Posi­tion Eine Weit­er­en­twick­lung der bay­erischen Hochschul­land­schaft kann nur dann gelin­gen, wenn sie qual­i­ta­tiv, sozial verträglich, trans­par­ent und langfristig tragfähig gestal­tet wird. Pro­fil­bil­dung darf nicht mit Kürzungspoli­tik gle­ichge­set­zt wer­den. Vielmehr muss sie Teil ein­er strate­gis­chen Weit­er­en­twick­lung sein, die sich an wis­senschaftlich­er Qual­ität, gesellschaftlichem Bedarf und stu­den­tis­ch­er Per­spek­tive ori­en­tiert. Ziel muss stets eine starke, vielfältige, sozial gerechte und inter­na­tion­al sicht­bare Hochschul­land­schaft sein, die allen Studieren­den unab­hängig von Herkun­ft, Stan­dort und Fachrich­tung faire Voraus­set­zun­gen bietet. Denn eine Hochschu­len­twick­lung, die wis­senschaftliche Vielfalt, demokratis­che Beteili­gung, soziale Gerechtigkeit und langfristige Sta­bil­ität sichert, ist Voraus­set­zung für ein leis­tungs­fähiges, freies und zukun­fts­fähiges Bil­dungssys­tem. Als Studierende freuen wir uns auf einen ver­ant­wor­tungsvoll, dial­o­gori­en­tiert und im Sinne ein­er zukun­fts­fähi­gen Bil­dungspoli­tik gestal­teten Prozess!

6 Okt

Learning Analytics an Hochschulen – Chancen nutzen, Rechte wahren

Mit der zunehmenden Dig­i­tal­isierung der Lehre entste­hen zahlre­iche Dat­en über Ler­nak­tiv­itäten von Studieren­den, beispiel­sweise aus Quizfra­gen, Online-Übun­­gen oder der Nutzung dig­i­taler Lern­ma­te­ri­alien. Die sys­tem­a­tis­che Auswer­tung dieser Dat­en wird als Learn­ing Ana­lyt­ics (LA) beze­ich­net und bietet ein großes Poten­zial, um das Ler­nen indi­vidu­ell zu fördern, Studierende gezielt beim Lern­prozess zu unter­stützen sowie die Qual­ität der Lehre ins­ge­samt nach­haltig zu verbessern [1][2]. LA ermöglicht es Studieren­den, ihren Lern­fortschritt eigen­ständig nachzu­vol­lziehen, Wis­senslück­en frühzeit­ig zu erken­nen und passende näch­ste Lern­schritte abzuleit­en. Lehrende prof­i­tieren par­al­lel dazu von anonymisierten Rück­mel­dun­gen über häu­fig auftre­tende Schwierigkeit­en im Kurs, wodurch sie ihre Didak­tik gezielt opti­mieren kön­nen [1][3]. Der BayStu­Ra unter­stützt nach­drück­lich den Ein­satz von LA an bay­erischen Hochschulen und for­muliert im fol­gen­den Leitlin­ien, wie LA sin­nvoll und pos­i­tiv einge­set­zt wer­den kann. Wichtig sind hier­bei Frei­willigkeit (Opt-in), Trans­parenz in der Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung, Fair­ness im Umgang mit Dat­en sowie strik­te Daten­schutzkon­for­mität. Indi­vidu­elle Analy­sen sind auss­chließlich für die jew­eili­gen Studieren­den bes­timmt, bee­in­flussen niemals Prü­fun­gen oder Noten und dienen einzig dem Ziel, Lern­prozesse indi­vidu­ell zu verbessern. Auf diese Weise wird LA nicht nur akzep­tiert, son­dern als sin­nvolle Ergänzung zur Verbesserung der Lehre geschätzt [1][2][3]. LA bietet reale Chan­cen, ohne die Autonomie der Studieren­den zu unter­laufen. Zum einen macht es Lern­prozesse sicht­bar: Wer nachvol­lziehen kann, was wann bear­beit­et wurde, wo Ver­ständ­nis­prob­leme auftreten und welch­er Inhalt als Näch­stes sin­nvoll ist, lernt geziel­ter und selb­st­bes­timmter. Zum anderen ermöglicht LA wirk­same, aber zurück­hal­tende Früh­war­nun­gen, wenn etwa das Engage­ment erkennbar abreißt – gestal­tet als Ein­ladung zur Beratung. Drit­tens steigern aggregierte, nicht per­so­n­en­be­zo­gene Rück­mel­dun­gen an Lehrende die didak­tis­che Qual­ität, weil sie schnell anzeigen, an welchen Auf­gaben oder Konzepten viele scheit­ern. Der empirische Forschungs­stand weist – bei het­ero­gen­er Evi­denz – ins­ge­samt auf kleine bis mit­tlere Leis­tungs­gewinne hin, sofern Inter­ven­tio­nen klar an Lernziele gekop­pelt und päd­a­gogisch begleit­et wer­den [4][5].  Damit LA sin­nvoll greift, braucht es geeignete Kon­texte und Mate­ri­alien. Beson­ders tragfähig ist LA in For­mat­en, in denen dig­i­tale, inhaltlich aus­sagekräftige Arte­fak­te entste­hen: Pro­gram­mier­auf­gaben mit Online-Abgabe, Quiz und kurze Zwis­chenchecks in Flipped-Class­­room-Set­t­ings, Videos mit einge­bet­teten Fra­gen oder Sem­i­nare mit Leseauf­gaben und Leit­fra­gen. Dort sind deskrip­tive (Was geschah?), diag­nos­tis­che (Wo häufen sich Fehler?), vor­sichtig prädik­tive (Wo zeich­nen sich Prob­leme ab?) und präskrip­tive Auswer­tun­gen (Was ist jet­zt ein passender Lern­schritt?) möglich. Voraus­ge­set­zt sind sauber for­mulierte Lernziele, fach­lich valide Auf­gaben und Inter­ak­tio­nen, die mehr zeigen als nur Abruf und Klick­zahlen. Dabei wer­den mehr Dat­en erhoben – aber ziel­gerichtet, zweck­ge­bun­den und in klar­er Daten­min­imierung, nicht flächig und „auf Vor­rat“ [2][6][7]. Akzep­tanz entste­ht hier durch ordentliche Infor­ma­tion statt Black-Box-Gefühl. Studierende müssen vor­ab ver­ständlich erfahren, welche Dat­en zu welchem Zweck erhoben wer­den, wie die Auswer­tung funk­tion­iert, wer welche Sicht­en erhält, wie lange gespe­ichert wird und welche Rechte beste­hen (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Inter­na­tionale Leit­fä­den – etwa der Jisc-Kodex und die SURF-Roadmap – set­zen hier­für Stan­dards: Trans­parenz, par­tizipa­tive Gov­er­nance, doku­men­tierte Ver­hält­nis­mäßigkeit und strikt for­ma­tive Nutzung [1][2][3].  Eben­so klar sind die Gren­zen. LA darf keinen Ein­fluss auf Prü­fun­gen, Zulas­sun­gen oder son­stige Leis­tungs­fest­stel­lun­gen haben; vol­lau­toma­tisierte Einze­lentschei­dun­gen mit erhe­blich­er Wirkung sind auszuschließen. Somit ist notwendig, LA über informierte Ein­willi­gun­gen, klare Satzun­gen und Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzun­­gen zu imple­men­tieren; gen­er­alk­lause­lar­tige Erlaub­nisse reichen für die Tiefe typ­is­ch­er Analy­sen nicht aus.  Dozieren­den­feed­back ist legit­im, wenn es auss­chließlich aggregiert, ab belast­baren Min­destko­hort­en und ohne Indi­vid­u­al­pro­file erfol­gt. Ver­gle­ich­srank­ings („Top 50 %“) und soziale Wet­tbe­werb­sanzeigen sind prob­lema­tisch, weil sie Fehldeu­tun­gen und Druck erzeu­gen; zielführend sind Darstel­lun­gen, die den indi­vidu­ellen Lern­fortschritt und näch­ste Schritte beto­nen. Inter­na­tionale Debat­ten – etwa die nor­wegis­che Analyse der Dilem­ma­ta Dat­en, Ler­nen, Gov­er­nance und Kom­pe­tenz – unter­stre­ichen die Notwendigkeit ver­trauens­bilden­der Schutzmech­a­nis­men sowie Qual­i­fizierung aller Beteiligten. Erwartungsstu­di­en zeigen zudem europaweit ähn­liche stu­den­tis­che Pri­or­itäten: hohe Ansprüche an Ethik und Pri­vat­sphäre bei zugle­ich klaren Ser­viceer­wartun­gen an nüt­zlich­es, ver­ständlich­es Feed­back [2][5][8][9]. Forderun­gen Der BayStu­Ra befür­wortet LA als frei­williges, beglei­t­en­des Unter­stützungssys­tem – und for­muliert dafür Leitlin­ien: Frei­willigkeit und Selb­st­bes­tim­mung. Teil­nahme auss­chließlich per Opt-in, jed­erzeit wider­ruf­bar und fol­gen­los; LA unter­stützt Ler­nentschei­dun­gen, erset­zt sie jedoch nicht. Keine Prü­fungsrel­e­vanz: Wed­er Teil­nahme noch Ergeb­nisse aus LA dür­fen auf Noten, Zulas­sun­gen oder andere Leis­tungsentschei­dun­gen durch­schla­gen. Kein Automa­tismus:Hin­weise aus LA sind Anstoß für men­schliche Beratung, nicht für vol­lau­toma­tisierte Ein­griffe [1][2]. Ordentliche Infor­ma­tion der Studieren­den. Vor Aktivierung informiert die Hochschule ver­ständlich über Zweck und Nutzen, Daten­typen und ‑quellen, Auswer­tungslogik, Empfänger­rechte, Spe­icher­fris­ten, Ansprech­stellen sowie Rechte (Auskun­ft, Berich­ti­gung, Wider­ruf). Unmissver­ständlich ist klarzustellen: Lehrende sehen keine per­so­n­en­be­zo­ge­nen Lern­ver­läufe; Rück­mel­dun­gen in Lehrteams erfol­gen auss­chließlich aggregiert [1][2][3].  Wo LA sin­nvoll ist – und welche Auswer­tun­gen tragfähig sind. Hochschulen pri­or­isieren bei der Ein­führung von LA Kurse mit beste­hen­den geeigneten dig­i­tal­en Arte­fak­ten (z. B. Pro­gram­mier­prak­ti­ka, Kurse mit Online-Quiz, Flipped-Class­­room-For­­mate, VHB-Ange­bote), auch wenn Pilot­pro­jek­te in anderen Bere­ichen unter­stützt wer­den sollen. Zuläs­sig sind Auswer­tun­gen, die sich an den Lernzie­len ori­en­tieren; Mod­elle, die den Kurs­er­folg vor­raus­sagen, müssen auf trans­par­ent inter­pretier­bar­er und ver­ständlich­er Daten­ba­sis arbeit­en und für den entsprechen­den Kurs spez­i­fisch zuver­läs­sige Ergeb­nisse liefern. Lehrende bekom­men hier­bei Kurs­feed­back, kön­nen aber keine indi­vidu­ellen Ergeb­nisse ein­se­hen oder sehen, wer teil­nimmt, son­dern nur als aggregierte Rück­mel­dun­gen ab bes­timmten Kohort­en­größen. [6][7].  Mate­ri­alqual­ität und gezielte Daten­er­he­bung. Lehr­ma­te­r­i­al wird so auf­bere­it­et, dass Lernziele erkennbar sind und Auf­gaben fach­lich valide auf diese Ziele ver­weisen. Inter­ak­tio­nen wer­den dort erhoben, wo sie didak­tisch Sinn stiften. Hier­für braucht es mehr Dat­en – aber nur in dem Umfang, der für Feed­back, Unter­stützung und Kursverbesserung notwendig ist. Daten­min­imierung, Zweck­bindung, Löschkonzepte und tech­nis­che Zugriffs­beschränkun­gen sind verbindlich [2]. Rechts- und Gov­­er­­nance-Rah­­men. Jede Hochschule ver­ankert LA in ein­er Satzung mit klaren Zweck­en, Datenkat­e­gorien, Rollen, Schwellen, Spe­icher­fris­ten, Inter­ven­tion­swe­gen sowie Beschw­erde- und Wider­spruchsver­fahren; vor Inbe­trieb­nahme erfol­gt eine Daten­schutz-Fol­­gen­ab­schätzung. Entsprechend hohe Schwellen gel­ten bei ein­er kursüber­greifend­en Imple­men­tierung. Bay­ern unter­stützt durch bay­ern­weite Muster­regelun­gen in Abstim­mung mit den Auf­sichts­be­hör­den [2][10][11].  Niedrigschwellige Inte­gra­tion und Qual­i­fizierung. LA wird zeit­nah in Pilot­pro­jek­ten einge­set­zt, wo sowieso dig­i­tale Arte­fak­te entste­hen (u. a. VHB-Kurse), und hochschul­weit über einen daten­schutzgeprüften LMS-Baustein bere­it­gestellt, damit zusät­zlich­er Aufwand für Lehrende min­i­mal bleibt. Studierende und Lehrende erhal­ten von den Hochschulen kurze, prax­is­na­he Schu­lun­gen zur Inter­pre­ta­tion und zu Gren­zen von LA sowie Hil­fe bei der Imple­men­tierung; stu­den­tis­che Gremien wirken in Gov­er­nance und Eval­u­a­tion verbindlich mit [1][2][3][8][9]. Quellen [1] Jisc, Code of Prac­tice for Learn­ing Ana­lyt­ics. https://www.jisc.ac.uk/guides/code-of-practice-for-learning-analytics [2] SURF, Learn­ing Ana­lyt­ics in 5 Steps – A Guide to the GDPR. https://www.surf.nl/files/2020–06/learning-analytics-in-5-steps.pdf [3] Tsai, Y.-S. et al., The SHEILA Frame­work: Inform­ing Insti­tu­tion­al Strate­gies and Pol­i­cy Process­es of Learn­ing Ana­lyt­ics, Jour­nal of Learn­ing Ana­lyt­ics (2018). https://learning-analytics.info/index.php/JLA/article/view/6096 [4] A meta-ana­ly­­sis on the effect of learn­ing ana­lyt­ics inter­ven­tions on stu­dents’ aca­d­e­m­ic per­for­mance, Jour­nal of Research on Tech­nol­o­gy in Edu­ca­tion

4 Sep

Für ein faires, fachlich fundiertes und verlässliches Verfahren beim Nachteilsausgleich an Bayerischen Hochschulen

1         Aus­gangslage: Studieren mit Beein­träch­ti­gung 1.1          Generelles Wie die bun­desweite best3-Studie des Deutschen Stu­den­ten­werks (2023, Daten­stand 2021) zeigt, geben 16 % der Studieren­den an, eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung erleben – im Ver­gle­ich zu 11 % im Jahr 2016, bzw. 8 % in 2011. Von diesen Betrof­fe­nen studieren 65 % mit psy­chis­chen Erkrankun­gen, 13 % mit chro­nis­chen Erkrankun­gen, und 31 % sind mehrfach beein­trächtigt. [1] Laut best3, ist der größte Anstieg in der Gruppe der Studieren­den mit ein­er psy­chis­chen Erkrankung ersichtlich: “Eine Zunahme um rund 20 Prozent­punk­te von 45 % im Jahr 2011 auf 65 % im Jahr 2021. […] Bei knapp 17 % der Studieren­den beste­ht die stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung von Geburt an, bei etwa 63 % trat sie vor Stu­di­en­be­ginn auf.” [1] Dem­nach erhal­ten 37 % dieser Studieren­den ihre Diag­nose erst im Ver­lauf des Studi­ums, was den Zugang zu Unter­stützung erschw­ert und sie struk­turell benachteiligt. Gle­ichzeit­ig nehmen nur 29 % der Betrof­fe­nen über­haupt einen Nachteil­saus­gle­ich in Anspruch, obwohl drei Vier­tel der­jeni­gen, die ihn nutzen, ihn als hil­fre­ich bew­erten [1]. Das weist auf tief­greifende struk­turelle Hin­dernisse und auf eine verun­sich­ernde Antragskul­tur hin. 1.2        Abbrüche Die fehlende struk­turelle Unter­stützung für Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen zeigt sich beson­ders deut­lich in den erhöht­en Abbruch- und Unter­brechungsquoten. Laut best3-Studie hat etwa jede*r fün­fte Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung das Studi­um min­destens ein­mal unter­brochen – im Ver­gle­ich zu nur 9 % unter den nicht beein­trächtigten Studieren­den. Auch der Wech­sel des Stu­di­en­fachs (36,5 % vs. 23,6 %) und der Hochschule (27,3 % vs. 19,2 %) kommt unter beein­trächtigten Studieren­den deut­lich häu­figer vor. Zudem begin­nen sie sel­tener ein Mas­ter­studi­um und sind – selb­st bei ver­gle­ich­baren Stu­di­en­leis­tun­gen – mehr als dop­pelt so häu­fig mit einem möglichen Stu­di­en­ab­bruch kon­fron­tiert (13,0 % vs. 4,7 %). Diese Zahlen lassen sich nicht durch indi­vidu­elle Leis­tungs­fähigkeit oder man­gel­nde Moti­va­tion erk­lären, son­dern sind Aus­druck sys­temis­ch­er Ver­säum­nisse: man­gel­nde Inklu­sion­s­mit­tel, fehlende Unter­stützung in Ver­wal­tung­sprozessen, unflex­i­ble Lehrfor­mate und das weit­ge­hende Fehlen diskri­m­inierungssen­si­bler Struk­turen. Der Nachteil­saus­gle­ich, eigentlich als Unter­stützungsmech­a­nis­mus konzip­iert, greift hier häu­fig zu spät, zu for­mal­isiert oder gar nicht – ins­beson­dere dann, wenn die Hür­den zur Antrag­stel­lung zu hoch oder die Entschei­dungsstruk­turen nicht nachvol­lziehbar sind. Eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung sollte nicht der Grund für einen Stu­di­en­ab­bruch sein. Der Ver­lust von Poten­zialen, Per­spek­tiv­en und Qual­i­fika­tio­nen ist nicht nur indi­vidu­ell tragisch, son­dern gesellschaftlich unver­ant­wortlich – ger­ade im Kon­text inklu­siv­er Bil­dungsver­sprechen und des Fachkräfte­man­gels. Ein wirk­sam imple­men­tiert­er Nachteil­saus­gle­ich ist dabei kein rein tech­nis­ches Ver­fahren, son­dern ein zen­trales Instru­ment zur Ver­mei­dung von Stu­di­en­ab­brüchen, zur Förderung von Stu­di­en­ver­läufen und zur Wahrung des Rechts auf Bil­dung für alle. Um dieser Ver­ant­wor­tung gerecht zu wer­den, braucht es mehr als nur rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen: Es braucht ver­lässliche Unter­stützungssys­teme, niedrigschwellige Antrag­stel­lung, qual­i­fizierte Beratung und verbindliche Sen­si­bil­isierung der entschei­den­den Stellen. Nur so lässt sich sich­er­stellen, dass die Entschei­dung für ein Studi­um nicht durch struk­turelle Bar­ri­eren, son­dern durch inhaltliche Inter­essen getra­gen wird – und dass nie­mand das Studi­um abbrechen muss, weil die Hochschule ihrer Für­­sorge- und Schutzpflicht nicht gerecht wird. 1.3        Unter­stützungs­be­darf Die Unter­stützungs­be­darfe von Studieren­den mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung sind vielfältig und immer indi­vidu­ell zu betra­cht­en. Den­noch zeigt die best3-Studie, dass rund 27 % dieser Studieren­den spez­i­fis­che Anforderun­gen an die bauliche und tech­nis­che Ausstat­tung ihrer Hochschule oder konkrete Unter­stützungsleis­tun­gen for­mulieren. Beson­ders häu­fig genan­nt wer­den der Bedarf an Ruhe- und Rück­zugsräu­men(14 %) sowie Unter­stützung bei E‑Learn­ing-Ange­boten (11 %). Darüber hin­aus wün­schen sich viele Studierende Hil­fe im Stu­di­en­all­t­ag, etwa im Umgang mit Ver­wal­tung­sprozessen oder bei der Ori­en­tierung im Hochschul­sys­tem. Ger­ade im Kon­text des Nachteil­saus­gle­ichs ist das Fehlen solch­er Unter­stützungsange­bote gravierend. Ein erhe­blich­er Anteil der Studieren­den ohne gewährten Nachteil­saus­gle­ich gibt an, nicht gewusst zu haben, dass ein Antrag gestellt wer­den kann (40%). Etwa 33% der Studieren­den, die eigentlich berechtigt wären einen Nachteil­saus­gle­ich zu beantra­gen, geben an, keinen Nachteil­saus­gle­ich beantragt zu haben, dass sie nicht wis­sen, an wen sie sich zur Unter­stützung wen­den kön­nen. 57% geben an, nicht sich­er zu sein, ob sie anspruchs­berechtigt sind oder ob der Antrag über­haupt Chan­cen hätte– ein struk­turelles Prob­lem, das mit Infor­ma­tion­slück­en, intrans­par­enten Zuständigkeit­en und fehlen­der Begleitung zusam­men­hängt. Der Nachteil­saus­gle­ich muss daher nicht nur rechtlich gewährt, son­dern prak­tisch zugänglich gemacht wer­den – durch bar­ri­ere­freie Infor­ma­tio­nen, nieder­schwellige Beratungsange­bote und gezielte Unter­stützungs­maß­nah­men. 1.4        Diskri­m­inierungser­fahrun­gen Studierende mit stu­di­ener­schw­eren­der Beein­träch­ti­gung machen deut­lich häu­figer Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Hochschulkon­text als Studierende ohne solche Beein­träch­ti­gun­gen. Laut best3-Studie bericht­en 73 % der befragten Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen von min­destens ein­er Diskri­m­inierungser­fahrung – im Ver­gle­ich zu 58 % ihrer nicht beein­trächtigten Kommiliton*innen. Diese Dif­ferenz zieht sich auch durch spez­i­fis­che Sit­u­a­tio­nen: So geben 26 % der Studieren­den mit Beein­träch­ti­gun­gen an, dass ihnen Leis­tun­gen nicht zuge­traut oder erbrachte Leis­tun­gen her­abgewürdigt wur­den. Bei Studieren­den ohne Beein­träch­ti­gun­gen liegt dieser Wert deut­lich niedriger – bei nur 15–17 %. Beson­ders betrof­fen sind dabei Studierende mit Mehrfach­beein­träch­ti­gun­gen. Sie erleben nicht nur die stärk­sten Stu­di­ener­schw­ernisse, son­dern auch die höch­sten Diskri­m­inierungsrat­en: 27 % bericht­en von expliziten Benachteili­gun­gen auf­grund ihrer physis­chen oder psy­chis­chen Erkrankung. Knapp 26 % geben an, aus­ge­gren­zt oder über­gan­gen wor­den zu sein, 28 % bericht­en von her­ab­würdi­gen­der oder stereo­typ­isieren­der Behand­lung, 22,5 % wur­den im Hochschulkon­text sog­ar aus­gelacht. Diese Zahlen bele­gen, dass stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gun­gen in vie­len Fällen nicht nur funk­tionale Ein­schränkun­gen darstellen, son­dern auch mit sozialen Auss­chlüssen, entwürdi­gen­der Kom­mu­nika­tion und struk­tureller Abw­er­tung ein­herge­hen. Diskri­m­inierung ist hier kein Neben­ef­fekt – sie ist inte­graler Bestandteil der Stu­di­en­re­al­ität viel­er Betrof­fen­er. Ger­ade im Ver­fahren des Nachteil­saus­gle­ichs gewin­nt dieser Befund an Bedeu­tung: Wer über Nachteil­saus­gle­iche entschei­det, bee­in­flusst maßge­blich die Teil­habechan­cen einzel­ner Studieren­der. Wenn jedoch – wie die Zahlen zeigen – ein rel­e­van­ter Teil der Betrof­fe­nen struk­turell benachteiligt und ent­mutigt wird, dann ist es nicht aus­re­ichend, Nachteil­saus­gle­iche for­mal kor­rekt zu ver­wal­ten. Vielmehr braucht es eine reflex­ive, diskri­m­inierungssen­si­ble Hal­tung bei allen Entscheidungsträger*innen – ins­beson­dere in Prü­fungsämtern, Auss­chüssen und Lehrstühlen. Die Angst vor Diskri­m­inierungser­fahrun­gen im Antragsver­fahren darf kein Grund bleiben, dass Studierende nicht die Hil­fe fordern, die ihnen rechtlich zuste­ht. Sen­si­bil­isierung muss deshalb zu einem verbindlichen Bestandteil hochschulis­ch­er Prax­is wer­den. Wer über Anträge auf Nachteil­saus­gle­ich urteilt, muss mit den Mech­a­nis­men von Stig­ma­tisierung, ableis­tis­ch­er Nor­ma­tiv­ität und nicht sicht­baren Beein­träch­ti­gun­gen ver­traut sein. Ohne dieses Bewusst­sein beste­ht die Gefahr, dass auch gut gemeinte Entschei­dun­gen pater­nal­is­tisch, unin­formiert oder – im schlimm­sten Fall – repro­duk­tiv diskri­m­inierend getrof­fen wer­den. Hinzu kommt: Die struk­turelle Diskri­m­inierung von Studieren­den mit Beein­träch­ti­gung ist auch inter­sek­tion­al ver­schränkt. So liegt der Anteil von Stu­dentin­nen mit stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gun­gen mit 19 % deut­lich über jen­em von Stu­den­ten (12 %). Stu­dentin­nen geben zudem häu­figer psy­chis­che Erkrankun­gen an (67 % vs. 62 %). Und beson­ders betrof­fen sind Studierende mit der Geschlecht­sangabe divers oder andere, von denen mehr als die Hälfte (55 %) angibt, mit ein­er stu­di­ener­schw­eren­den Beein­träch­ti­gung zu studieren. Diese Zahlen machen deut­lich, dass Nachteil­saus­gle­ich nicht los­gelöst von Geschlecht, sozialer Posi­tion­ierung oder psy­chis­ch­er Gesund­heit gedacht wer­den kann. Beson­ders psy­chis­che Erkrankun­gen sind oft stig­ma­tisiert, was oft zu ein­er neg­a­tiv­en Entschei­dung in Nachteil­saus­gle­ichen oder anderen Maß­nah­men führen kann, welche eigentlich zur Unter­stützung

4 Sep

Keine Kürzungen bei Bildung und Forschung

Die finanzielle Lage von Hochschulen ist ein zen­traler Fak­tor für die Aus­bil­dung der Wissenschaftler*innen von mor­gen. Aktuelle Nachricht­en aus Berlin über Haushalt­skürzun­gen und der damit ver­bun­de­nen Gefährdung der Leis­tungs­fähigkeit des Wis­senschafts­stan­dorts Berlins[1], sowie ins­beson­dere dem dro­hen­den Abbau tausender Stu­di­en­plätze[2] und Per­son­aleinsparun­gen[3] sind daher alarmierend. Studierende fürcht­en auf­grund dieser Entwick­lun­gen, dass ihre Stu­di­engänge auf­grund von Spar­maß­nah­men kurzfristig gestrichen wer­den kön­nten.[4] Auch in Bay­ern ist die finanzielle Lage der Hochschulen höchst anges­pan­nt. Trotz Son­der­pro­gram­men wie der High­tech Agen­da stag­nieren die Grund­haushalte der Uni­ver­sitäten in der Bre­ite real, da steigende Kosten die Zuwächse aufzehren. Selb­st ohne for­male Kürzungs­beschlüsse führen glob­ale Min­der­aus­gaben und Haushaltssper­ren zu fak­tis­chen Einsparun­gen an den Hochschulen. All diese Entwick­lun­gen nähren die Befürch­tung, dass auch in Bay­ern Stu­di­engänge infolge von Sparzwän­gen gestrichen oder aus­gedün­nt wer­den kön­nten. Kürzun­gen ste­hen wach­sende Anforderun­gen in Lehre, Forschung und Infra­struk­tur gegenüber. Dro­hende Sparpläne wer­fen grundle­gende Fra­gen nach der langfristi­gen Sicherung von Qual­ität und Leis­tungs­fähigkeit des Hochschul­we­sens auf. Schon seit Jahren wächst die Grund­fi­nanzierung der Hochschulen in Bay­ern langsamer als Kosten und Bedarfe. Für 2025 etwa ist lediglich ein Aufwuchs von 0,6 % gegenüber 2024 vorge­se­hen[5] — nach Abzug der Infla­tion ein reales Minus. Zwar ver­weist die Staat­sregierung auf ins­ge­samt 36 % höhere Hochschu­laus­gaben seit 2018, jedoch floss ein Großteil dieses Anstiegs in neue Ein­rich­tun­gen (wie die Tech­nis­che Uni­ver­sität Nürn­berg und die Medi­zin in Augs­burg); für die beste­hen­den Hochschulen blieb davon kaum mehr als ein Infla­tion­saus­gle­ich übrig[6]. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich entsch­ieden gegen Kürzun­gen im Bil­­dungs- und Forschungs­bere­ich aus und ste­ht hin­ter allen betrof­fe­nen Hochschulen. Bil­dung ist die Grund­lage ein­er zukun­fts­fähi­gen Gesellschaft und darf nicht unter kurzfristi­gen Sparzwän­gen lei­den. Denn Kürzun­gen im Bere­ich Bil­dung und Forschung bergen die Gefahr, die Zukun­ftsper­spek­tiv­en des Hochschul­we­sens zu schwächen. Beson­ders betrof­fen wären dabei die Studieren­den, die Lehren­den sowie die wis­senschaftliche Inno­va­tion­skraft.  Klar ist: ins­beson­dere Kürzun­gen von Stellen wären keines­falls hin­nehm­bar. Sie gefährden unmit­tel­bar die Stu­di­enbe­din­gun­gen, ver­schlechtern die Betreu­ungsre­la­tion und schwächen somit die Qual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit von Wis­senschafts­stan­dorten ins­ge­samt. Mögliche Fol­gen von Haushalt­skürzun­gen sind unter anderem: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher: Bei Bil­dung und Forschung darf nicht ges­part wer­den. [1] https://www.fu-berlin.de/sites/haushaltskuerzungen-berliner-senat/_inhaltsele-mente/intro/index.html [2] https://www.t‑online.de/region/berlin/id_100592878/berlin-sparkurs-bedroht-25000-studi-enplaetze-an-hochschulen.html [3] https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-neueinstellungen-und-weniger-studien-plaetze-6912 [4] https://taz.de/Kuerzungen-an-Hochschulen/!6095990/ und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/berlin-senat-kuerzungen-hochschulen-uni-versitaeten-protest.html [5] https://www.forum-hochschulraete.de/download/file/fid/576#:~:text=der%20Universit%C3%A4t%20Bayern%20,Globale%20Minderausgaben%202025%20164%20Mio [6] https://www.jmwiarda.de/2024/11/25/knappe-kasse#:~:text=Klingt%20erstmal%20gut,f%C3%BCr%20die%20bestehenden%20Hochschulen%20%C3%BCbrig

16 Jun

Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Harvard University und Förderung internationalen Austauschs

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat spricht sich aus­drück­lich für die Unter­stützung Studieren­der und ander­er Mit­glieder der Har­vard Uni­ver­si­ty und anderen US-Amerikanis­chen Uni­ver­sitäten, welche unter poli­tis­ch­er Repres­sion lei­den, an bay­erischen Hochschulen, aus und fordert dabei auch die bay­erische Regierung zur Unter­stützung auf. Ein lebendi­ger, inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. inter­na­tionaler Aus­tausch ist ein zen­traler Bestandteil mod­ern­er Hochschul­bil­dung und trägt wesentlich zur fach­lichen wie per­sön­lichen Weit­er­en­twick­lung aller Studieren­den bei. An den bay­erischen Hochschulen ist uns die Förderung interkul­tureller Kom­pe­tenz, glob­aler Per­spek­tiv­en und inter­na­tionaler Net­zw­erke ein wichtiges Anliegen. Der Kon­takt zu Studieren­den aus unter­schiedlichen Län­dern und akademis­chen Kul­turen stärkt die Fähigkeit zur Zusam­me­nar­beit in ein­er zunehmend ver­net­zten Welt und erweit­ert den Hor­i­zont für Forschung und Lehre gle­icher­maßen. In diesem Sinne begrüßt der BayStu­Ra aus­drück­lich jede Form der Zusam­me­nar­beit mit den betrof­fe­nen Uni­ver­sitäten, ein­schließlich der Ein­rich­tung von möglichen Stan­dorten oder Part­ner­in­sti­tuten in Bay­ern, die Studieren­den der Uni­ver­sitäten ermöglichen, ihr Studi­um fortzuset­zen oder aufzunehmen, sofern sie von entsprechen­den Ein­schränkun­gen betrof­fen sind. Gle­ichzeit­ig bekräfti­gen wir unser klares Beken­nt­nis zu Hochschulen, an denen Diver­sität, Inklu­sion und Weltof­fen­heit aktiv gelebt wer­den. Der BayStu­Ra ste­ht hin­ter allen bay­erischen Hochschulen, die sich für ein diskri­m­inierungs­freies, vielfältiges und respek­tvolles Miteinan­der ein­set­zen. Eine solche wer­te­basierte Zusam­me­nar­beit ist die Grund­lage für nach­haltige Part­ner­schaften im glob­alen Bil­dungsraum. Diese Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rates richtet sich nicht nur an die Hochschulen der USA, son­dern an andere Insti­tu­tio­nen weltweit, an denen die Wis­senschafts­frei­heit eingeschränkt wird und oder Wissenschaftler*innen und Studierende eingeschränkt wer­den.

16 Jun

Nachhaltige Grundfinanzierung — für starke Hochschulen

Die bay­erischen Hochschulen ste­hen unter finanziellem Druck. Ihre Grund­fi­nanzierung reicht seit Jahren nicht mehr aus, um mit den gestiege­nen Anforderun­gen und Studieren­den­zahlen Schritt zu hal­ten. Zwis­chen 2000 und 2022 stiegen die öffentlichen Mit­tel laut Hochschul­rek­­to-renkon­ferenz (HRK) lediglich um 35 %, während die Zahl der Studieren­den um über 50 % zu-nahm. Diese Schieflage gefährdet nicht nur die Qual­ität von Forschung und Lehre, son­dern un-ter­­gräbt auch die Autonomie der Hochschulen und ver­stärkt struk­turelle Defizite.1 Beson­ders betrof­fen sind kleine und inter­diszi­plinäre Fäch­er, die im Wet­tbe­werb um knappe Mit­tel häu­fig das Nach­se­hen haben, sowie der akademis­che Mit­tel­bau, der unter prekären Be-schäf­ti­­gungsver­hält­nis­sen lei­det. Gle­ichzeit­ig ver­schlechtert sich an vie­len Hochschul­s­tan­­dor-ten das Betreu­ungsver­hält­nis drastisch – ein zen­traler Indika­tor für die Qual­ität der Lehre. So wuchs etwa die Studieren­den­zahl an der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München zwis­chen 2012 und 2022 um 55 %, während die Zahl der Beschäftigten lediglich um 18,8 % zunahm.2 Essen­zielle Pro­gramme – etwa zur Förderung von Diver­sität und Inklu­sion – sind bis­lang oft von befris­teten Drittmit­teln abhängig. Zudem ist der Zus­tand der baulichen und dig­i­tal­en Infra-struk­­tur vielerorts unzure­ichend: Sanierungsstaus und fehlende langfristige Investi­tio­nen be-hin­dern eine mod­erne, zukun­fts­fähige Hochschul­land­schaft. Der über­mäßige Fokus auf Pro-jek­t­­fi­­nanzierung zwingt die Hochschulen zu einem aufwendi­gen Wet­tbe­werb um Mit­tel, der wertvolle Ressourcen bindet und strate­gis­che Plan­barkeit erschw­ert. Forderun­gen: Angesichts dieser Entwick­lun­gen fordert der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat eine tief­­grei-fende Reform der Hochschul­fi­nanzierung. Im Zen­trum dieser Reform müssen fol­gende Punk­te ste­hen: 1 Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Hochschulen in Zahlen 2023“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.hrk.de/filead-min/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Statistik/2022–08–15_ONLINE_Entwurf_HRK-Statistikfalt-blatt_2022.pdf 2 Tech­nis­che Uni­ver­sität München, „TUM in Zahlen: Sta­tis­tis­che Dat­en und Fak­ten 2022“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mediatum.ub.tum.de/doc/1731943/1731943.pdf 3 Kon­rad-Ade­­nauer-Stiftung, „Die Entwick­lung der Hochschul­fi­nanzierung – von 2000 bis 2025“, 2024. [Online]. Ver­füg­bar un-ter: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=b727520f-98ad-da23-c622-59660eb84fbd&grou-pId=252038. Zuge­grif­f­en: 8. Feb­ru­ar 2025. 4 Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit an Hochschulen – Abschlusspub­lika­tion 2024“, 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02–06-Hochschulsystem/Diversitaet/Ab-schlusspublikation_Vielfalt_2024.pdf. 5 Wis­senschaft­srat, „Hochschulin­fra­struk­tur zukun­fts­fähig gestal­ten – Prob­leme und Per­spek­tiv­en des Hochschul­baus 2030“, 2022. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9470–22.pdf?__blob=publication– File&v=26.

16 Jun

Gründung der Arbeitsgruppe “Digitalisierung”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe “Dig­i­tal­isierung”) ein. Die AG Dig­i­tal­isierung soll sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur dig­i­tal­en Trans­for­ma­tion an bay­erischen Hochschulen, ins­beson­dere in den Bere­ichen dig­i­tale Lehre, IT-Infra­struk­­tur, Ver­wal­tungs­dig­i­tal­isierung und stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung befassen. Ziel der Arbeits­gruppe ist die Ver­net­zung der Studieren­den­vertre­tun­gen beim The­ma Dig­i­tal­isierung sowie die inhaltliche Auseinan­der­set­zung mit der Dig­i­tal­isierung an Hochschulen und kün­fti­gen konkreten Forderun­gen und Anliegen bezüglich der The­matik.

14 Mai

Keine staatliche Förderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung

Der BayStu­Ra befür­wortet, dass die parteina­he Stiftung der AfD, die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung, weit­er­hin nicht staatlich gefördert wird. In Deutsch­land gibt es 13 anerkan­nte Begabten­förderungswerke. Jedes dieser Werke hat den gesellschaftlichen Auf­trag, leis­tungs­fähige und außergewöhn­lich begabte Men­schen zu fördern. Die unter­schiedlichen Begabten­förderungswerke sind Aus­druck der gesellschaftlichen Vielfalt, indem sie ver­schiedene poli­tis­che, religiöse oder gew­erkschaftliche Per­spek­tiv­en abbilden. Diese Förderun­gen bein­hal­ten neben ein­er finanziellen Unter­stützung auch eine ideelle Förderung für ihre Stipendiat*innen. Das seit 2023 über­ar­beit­ete Stiftungs­fi­nanzierungs­ge­setz legt klare Voraus­set­zun­gen für die Finanzierung parteina­her Stiftun­gen fest. Eine Förderung mit Bun­desmit­teln erfol­gt erst, wenn die betr­e­f­fende Partei min­destens drei Leg­is­laturpe­ri­o­den in Folge in Frak­tion­sstärke im Deutschen Bun­destag vertreten ist. Zudem darf die Partei nicht von der staatlichen Parteien­fi­nanzierung aus­geschlossen sein und die Stiftung muss aktiv für die freiheitlich‑demokratische Grun­dord­nung sowie den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung ein­treten. Obwohl ger­ade diese let­zten Kri­te­rien nicht erfüllt sind, rech­net die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ab 2026 mit staatlichen Zuschüssen in Mil­lio­nen­höhe und bere­it­et sich vor, ab 2027 Stipen­di­en an Studierende zu vergeben. Mit einem entsprechen­den Antrag der Stiftung ist dieses Jahr zu rech­nen und es zeich­net sich schon ab, dass die AfD mit Rechtsmit­teln gegen einen abschlägi­gen Bescheid vorge­hen wird. Die AfD‑nahe Stiftung bietet bere­its jet­zt eine spenden­fi­nanzierte ideelle Förderung an. So ver­anstal­tet sie Präsenz‑ und Online‑Seminare, etwa das Woch­enend­sem­i­nar „Staats­fi­nanzierte ‚NGOs‘ und ‚Zivilge­sellschaft‘ – über den linken Ver­such, Demokratie durch Demokraties­im­u­la­tion zu erset­zen“. Dort wird der SPD demokratiefeindlich­es Ver­hal­ten unter­stellt – ein Ver­stoß gegen den Beu­tels­bach­er Kon­sens. Darstel­lun­gen in dieser Art von hochkom­plex­en poli­tis­chen Geschehen entsprechen nicht dem Beu­tels­bach­er Kon­sens. Das erste Grund­prinzip des Beu­tels­bach­er Kon­sens ist das Über­wäl­ti­gungsver­bot. Hier­bei han­delt es sich darum, dass Ler­nende nicht durch Über­wäl­ti­gung an der selb­st­ständi­gen Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern. Es wird die Gren­ze zwis­chen poli­tis­ch­er Bil­dung und Indok­tri­na­tion definiert. Auf­fäl­lig ist das die Desiderius-Eras­­mus-Stiftung auf ihrer Home­page und in ihren Rund­schreiben vor allem das The­ma ein­er gefährde­ten Demokratie und sich selb­st als Opfer von ange­blich demokratiefeindlichen Ver­hal­ten sieht. Das dem Beu­tels­bach­er Kon­sens zen­trale Über­wäl­ti­gungsver­bot fordert, Ler­nende nicht an selb­st­ständi­ger Mei­n­ungs­bil­dung zu hin­dern. Im 28. Rund­brief der Stiftung und auf YouTube zitiert Eri­ka Stein­bach das Buch Wie Demokra­tien ster­ben (Levitsky/Ziblatt), um die Nicht­wahl von AfD‑Abgeordneten als Auss­chussvor­sitzende rhetorisch mit der Rück­kehr des Nation­al­sozial­is­mus gle­ichzuset­zen. Das stellt aus unser­er Sicht erneut einen Bruch des Beu­tels­bach­er Kon­sens­es: Kon­tro­verse The­men wer­den ein­seit­ig dargestellt. Um kon­tro­verse poli­tis­che The­men auch kon­tro­vers in Sem­i­naren oder anderen ideellen Pro­gram­men disku­tieren zu kön­nen, müssen alle Per­spek­tiv­en dargestellt wer­den. Dadurch wird die poli­tis­che Aus­rich­tung ein­er Lehrper­son ver­hält­nis­mäßig unin­ter­es­sant, weil alle Aspek­te ein­er The­matik besprochen wer­den. Aus dem aktuellen Wirken der Desiderius‑Erasmus‑Stiftung ist nicht erkennbar, dass sie anstreben, durch ihre poli­tis­che Bil­dungsar­beit junge Men­schen in ihrer Selb­stkom­pe­tenz zu stärken, um eine poli­tis­che Sit­u­a­tion in Hin­blick auf ihre per­sön­liche Inter­essenslage zu analysieren. Die Desiderius-Eras­­mus-Stiftung ver­sucht, durch ihre Bil­dungsar­beit die par­la­men­tarische Demokratie zu unter­graben. Zudem entspricht sie durch ihr Han­deln und ihrer Nähe zur AfD als Stiftung nicht den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung. Denn sie prak­tiziert keine poli­tis­che Bil­dungsar­beit im Sinne des Beu­tels­bach­er Kon­sens, zweck­ent­fremdet bewusst wis­senschaftliche Erken­nt­nisse und beschädigt dadurch gute wis­senschaftliche Prax­is. Unab­hängige Analy­sen – etwa der des Infor­­ma­­tions- und Doku­men­ta­tion­szen­trum für Anti­ras­sis­musar­beit e. V. – beto­nen, dass die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung anti­demokratis­che Inhalte der AfD mit einem pseudowis­senschaftlichen Anstrich in Bildungs‑ und Forschungsstruk­turen etablieren will. Bay­erische Hochschulen sind Orte gelebter Demokratie und Diver­sität. Wir als Studierende in Bay­ern lehnen es daher entsch­ieden ab, dass die Stiftung staatliche finanzielle Mit­tel erhält, um ein eigenes Stipendi­um anbi­eten zu kön­nen. Dies würde nur dazu dienen, gefährliche Halb­wahrheit­en und schlechte wis­senschaftliche Prax­is an die bayrischen Hochschulen zu trans­portieren und kön­nte so nach­haltig die gelebte Demokratie und Bil­dungsqual­ität der Hochschulen schädi­gen. Daher lehnen wir staatliche Mit­tel für die Desiderius‑Erasmus‑Stiftung entsch­ieden ab.

14 Mai

Zukunft braucht Räume – für ein Sanierungsprogramm an Hochschulen

Die bauliche und infra­struk­turelle Sit­u­a­tion an deutschen Hochschulen – und auch in Bay­ern – ist alarmierend. Mar­o­de Gebäude, undichte Deck­en, ver­al­tete Tech­nik und über­lastete Mensen sind mit­tler­weile bit­tere Real­ität und keine Aus­nahme mehr. Jahrzehn­te­lang wur­den notwendi­ge Sanierun­gen aufgeschoben. Heute erleben wir die Kon­se­quen­zen dieses struk­turellen Investi­tion­sstaus: Gebäude, die nicht mehr nutzbar sind, Lehrver­anstal­tun­gen, die in Auswe­ichräu­men oder gar dig­i­tal stat­tfind­en müssen, und Labore, in denen aus Sicher­heits­grün­den nicht mehr gear­beit­et wer­den darf. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert daher eine umfassende Sanierung­sof­fen­sive, getra­gen von Bund und Län­dern, die die Hochschulen endlich zu dem macht, was sie sein soll­ten – lebendi­ge, mod­erne, sichere und nach­haltige Orte des Ler­nens, Forschens und Zusam­men­lebens. Konkrete Forderun­gen des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats: Begrün­dung: Die Hochschulen sind das Rück­grat der wis­senschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwick­lung unseres Lan­des. Sie sind Orte, an denen Zukun­ft entste­ht – sei es durch die Aus­bil­dung drin­gend benötigter Fachkräfte oder durch ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs. Doch dieses Poten­zial dro­ht ver­loren zu gehen, wenn wir nicht in die infra­struk­turellen Grund­la­gen investieren. Der Sanierungsstau an deutschen Hochschulen wird von Expert*innen aktuell auf über 140 Mil­liar­den Euro geschätzt.[1] Ganze Gebäudekom­plexe stam­men noch aus den 1960er- und 1970er-Jahren und sind inzwis­chen wed­er funk­tion­al noch sich­er. Deck­en aus Spann­be­ton hal­ten keine Maschi­nen mehr aus, Labore ste­hen leer, weil sie nicht nutzbar sind, und in manchen Mensen dro­ht der Aus­fall von Strom und Lüf­tung. Gle­ichzeit­ig steigen die Studieren­den­zahlen, die Anforderun­gen an Lehre und Forschung wach­sen – aber die baulichen Voraus­set­zun­gen schrumpfen.[2] Diese Zustände gefährden nicht nur die Qual­ität von Studi­um und Wis­senschaft, sie gefährden auch Bil­dungs­gerechtigkeit. Wenn Studierende unter Kälte im Win­ter und über­hitzten Räu­men im Som­mer lei­den, wenn es an Lern­plätzen man­gelt und die Warteschlangen vor Mensen Wartezeit­en von über 30 Minuten verur­sachen, dann trifft das beson­ders jene, die sich kein ruhiges WG-Zim­mer, keinen Lap­top, kein Essen außer Haus leis­ten kön­nen. Die Sanierung der Hochschulen ist keine Zukun­ft­sauf­gabe – sie ist ein akutes Hand­lungs­feld. Wer heute ver­säumt zu investieren, riskiert nicht nur Gebäude­schä­den, son­dern gefährdet den Stu­di­ener­folg von Mil­lio­nen junger Men­schen, ver­schärft soziale Ungle­ich­heit und bremst den wis­senschaftlichen Fortschritt. Die Wis­sen­schafts- und Hochschulpoli­tik der kom­menden Jahre muss sich dieser Ver­ant­wor­tung stellen. Die Bun­de­spoli­tik hat die Pflicht, die Län­der in dieser Mam­mu­tauf­gabe zu unter­stützen. Es darf nicht länger sein, dass Hochschulpräsident*innen um Mil­lio­nen­be­träge bet­teln müssen, um Deck­en abzustützen oder Labore nutzbar zu machen. Es darf nicht sein, dass Nachwuchswissenschaftler*innen absprin­gen, weil ihre Arbeit­sräume Bau-Ruinen gle­ichen. Die gesellschaftlichen Her­aus­forderun­gen der Zukun­ft – vom Kli­mawan­del über die Dig­i­tal­isierung bis hin zur Sicherung des sozialen Friedens – lassen sich nur mit starken Hochschulen meis­tern. Und starke Hochschulen brauchen eine starke Infra­struk­tur. Die Inno­va­tion­swende, von der so oft die Rede ist, begin­nt nicht auf dem Papi­er, son­dern auf dem Cam­pus. Als Studierende fordern wir die poli­tisch Ver­ant­wortlichen auf, jet­zt entschlossen zu han­deln. Wer Bil­dung und Wis­senschaft stärken will, muss in die Räume investieren, in denen sie stat­tfind­en. Es geht nicht um Schön­heit­srepara­turen – es geht um nichts weniger als die Zukun­fts­fähigkeit unseres Lan­des. [1] hattps://www.forschung-und-lehre.de/politik/sanierungskosten-im-deristelligen-milliardenbere [2] hattps://www.gew.de/aktuelles/detailseite/30-jahre-lang-wurde-nichts-unternommen

23 Mär

Beitritt in den Länderrat

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) wird Grün­dungsmit­glied im Län­der­rat, der als autonomes Gremi­um angegliedert an den freien zusam­men­schluss von student*innenschaften (fzs) e.V. stu­den­tis­che Belange auf Bun­de­sebene ver­tritt. Ziel des Gremi­ums ist es, eine enge Abstim­mung zwis­chen den Lan­desvertre­tun­gen und dem fzs zu sich­ern und somit bun­desweite The­men durch eine gemein­same Stimme bess­er voranzutreiben. Die Sprecher*innen vertreten die beschlosse­nen Inter­essen der bay­erischen Studieren­den im Län­der­rat und tra­gen entsprechende Beschlüsse im Namen des BayStu­Ra mit. Es wird eine Geschäft­sor­d­nung für den Län­der­rat aus­gear­beit­et, für deren Inhalte die Delegierten des BayStu­Ra aktiv Vorschläge ein­brin­gen kön­nen. Eine Zus­tim­mung zur GO obliegt den Sprecher*innen im Län­der­rat.

23 Mär

Forderung nach staatlicher Regelung der Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Forderung nach ein­er geset­zlichen Regelung zur Finanzierung der Psy­­chother­a­pie-Weit­er­­bil­­dung, die nach der Reform des Psy­chother­a­pieaus­bil­dungsre­for­mge­set­zes bis­lang nicht gesichert ist. Damit schließt er sich unter anderem lange ste­hen­den Forderun­gen der Psy­cholo­gie Fach­schaften Kon­ferenz (Psy­FaKo) [1], Forderun­gen der Deutschen Psy­chother­a­peuten Vere­ini­gung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psy­cholo­gie (DGP), dem Fakultä­tentag Psy­cholo­gie (FTP) [2] und der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPTK) [3] an. Wenn keine Finanzierung für die Weit­er­bil­dung ver­ab­schiedet wird, kann es kaum neuen Fachpsychotherapeut*innen geben und die Ver­sorgung von Psy­chother­a­pie in Deutsch­land würde zunehmend ver­ringert wer­den. Bere­its jet­zt verzögert sich die Aus­bil­dung neuer Psychotherapeut*innen, da für die Abschluss­jahrgänge des neuen Sys­tems keine Weit­er­bil­dungsplätze zur Ver­fü­gung ste­hen, was die Leben­s­pla­nung der Absolvent*innen schw­er trifft und ins­beson­dere bei aktuellen und zukün­fti­gen Studieren­den zu mas­siv­er Verun­sicherung führt. Als BayStu­Ra sehen wir die Sich­er­stel­lung eines voll­ständi­gen Aus­bil­dungswegs als essen­tiell an. Wir beto­nen aber ins­beson­dere auch, dass der Man­gel an Weit­er­bil­dungsplätzen mit­tel­fristig zu ein­er mas­siv­en Ver­schär­fung der bere­its jet­zt schwieri­gen Psy­chother­a­peutis­chen Ver­sorgungslage führen wird, da viele heutige Psychotherapeut*innen alters­be­d­ingt auss­chei­den [3], was ein großes Prob­lem für die kom­plette Gesellschaft darstellt. Psy­chis­che Erkrankun­gen sind weit ver­bre­it­et – bere­its heute lei­det jede*r Dritte im Laufe ihres*seines Lebens unter ein­er psy­chis­chen Erkrankung [3] und die Wartezeit­en auf Psy­chother­a­pieplätze liegen im Durch­schnitt bei 142 Tagen [4]. Psy­chis­che Erkrankun­gen sind die Haup­tur­sache für Erwerb­s­min­derung [5] und mit steigen­der Ten­denz die drit­thäu­fig­ste Ursache für Arbeit­sun­fähigkeit, nach Erkrankun­gen des Atmungssys­tems und des Muskel-Skelett-Sys­tems [6, 7, 8]. Eine frühzeit­ige Diag­nose und Behand­lung verbessert Heilungschan­cen und ver­ringert langfristige gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Fol­gekosten. Fol­glich ist es von entschei­den­der Bedeu­tung, diese dro­hende Ver­sorgungslücke zu schließen und weit­er­hin neue Therapeut*innen auszu­bilden – sowohl um das Leid der betrof­fe­nen Men­schen zu ver­ringern als auch um die langfristi­gen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fol­gekosten zu reduzieren. Dafür ist eine Finanzierung der Weit­er­bil­dung für Psychotherapeut*innen abso­lut notwendig und muss schnell­st­möglich umge­set­zt wer­den. Begrün­dung: Vor eini­gen Jahren hat eine Reform des Psy­chother­a­peutenge­set­zes den Aus­bil­dungsweg für Psychotherapeut*innen an die Fachärzt*innen-Weiterbildung angeglichen, unter anderem, um prekäre Arbeits­be­din­gun­gen in der “alten” Aus­bil­dung zu verbessern. Dafür wurde das Studi­um geän­dert und nach dem Mas­ter müssen Psy­cholo­gi­es­tudierende eine fün­fjährige Weit­er­bil­dung absolvieren, um ihre Fachkunde zu erlan­gen (also mit den Krankenkassen abrech­nen zu kön­nen) [9]. Allerd­ings ist die Finanzierung dieser Weit­er­bil­dung nicht gek­lärt. Deshalb gibt es kaum Weit­er­bil­dungsplätze und wenn kein Gesetz dazu kommt, wird der erste große Abschluss­jahrgang Psy­cholo­gi­es­tudieren­der im “neuen Sys­tem” diesen Som­mer und alle darauf­fol­gen­den ihren Aus­bil­dungsweg prak­tisch nicht fort­set­zen kön­nen [10]. Das ist nicht nur für Psy­cholo­gi­es­tudierende desas­trös, son­dern bringt auch die Ver­sorgung von Psy­chother­a­pie deutsch­landweit in Gefahr. Mit ein­er Posi­tion­ierung dafür würde sich der BayStu­Ra lange ste­hen­den Forderun­gen der Psy­cholo­gie Fach­schaften Kon­ferenz (Psy­FaKo) [1], sowie Forderun­gen der Deutschen Psy­chother­a­peuten­Vere­ini­gung (DPtV), der Deutschen Gesellschaft für Psy­cholo­gie (DGP), dem Fakultä­tentag Psy­cholo­gie (FTP) [2] und der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer (BPtK) [3] anschließen. Eben­falls eine Finanzierung gefordert hat­ten unter anderem der Bun­desrat [11], Bay­erns Gesund­heitsmin­is­terin Judith Ger­lach [12] und die Präsi­dentin der Bun­de­spsy­chother­a­peutenkam­mer Andrea Benecke [13]. [1] https://psyfako.org/berufsweg-psychotherapie/ [2] https://www.aerztezeitung.de/Politik/Finanzierung-der-Psychotherapeuten-Weiterbildung-muss-auf-die-Agenda-455982.html [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/1029388/9fa5147a76a6547a652b97430023b72b/20_14_0234‑2–1‑_BPtK_GVSG_nicht-barrierefrei.pdf [4] https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/ [5] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_archive/2021/2021_11_30_psych_erkrankungen_erwerbsminderung.html [6] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77239/umfrage/krankheit-hauptursachen-fuer-arbeitsunfaehigkeit/ [7] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/254192/umfrage/entwicklung-der-au-tage-aufgrund-psychischer-erkrankungen-nach-geschlecht/ [8] https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/psychreport-2024_57364 [9] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html [10] https://psyfako.org/weiterbildung/ [11] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401–0500/403–23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 [12] https://www.bayern.de/gerlach-fordert-von-lauterbach-mehr-einsatz-fr-psychotherapeuten-weiterbildung-bayerns-gesundheitsministerin-anlsslich-des-44-psychotherapeutentags-in-wrzburg/ [13] https://www.aerzteblatt.de/news/protest-wegen-ungeregelter-finanzierung-der-psychotherapeutischen-weiterbildung-f9782250-4b43-4968-a887-b538ffdd9235

23 Mär

Grundsatzprogramm BayStuRa 2035

Das vor­liegende Grund­satzpro­gramm dient dem Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rat als strate­gis­che Ori­en­tierung und bietet Mit­gliedern eben­so wie Verantwortungsträger*innen des Gremi­ums einen Rah­men. Das Pro­gramm definiert Ziele und Prinzip­i­en, die als Grund­lage für Entschei­dun­gen und Entwick­lun­gen dienen. Mit unserem Grund­satzpro­gramm skizzieren wir unsere Vision der Hochschul­land­schaft im Jahr 2035, um ein erstrebenswertes Ziel­bild zu verdeut­lichen. Die sich anschließen­den konkreten Maß­nah­men beschreiben mess­bar und zeitlich fix­iert die notwendi­gen Schritte, die von Studieren­den, Hochschulen und Poli­tik ein­geleit­et wer­den müssen, um die Vision Wirk­lichkeit wer­den zu lassen. Kurzüber­sicht Vision der Hochschul­land­schaft 2035 Forschung, Lehre und Studi­um Studierende ler­nen nicht mehr nur für den Abschluss, son­dern zur direk­ten Anwen­dung ihres Wis­sens. Dig­i­tale Kom­pe­ten­zen sind nicht mehr nur ein Zusatz, son­dern ein selb­stver­ständlich­er Bestandteil jedes Stu­di­en­gangs. Studierende arbeit­en unter anderem in inter­diszi­plinären Teams an realen Her­aus­forderun­gen, die in Koop­er­a­tion mit Unternehmen und Forschung­sein­rich­tun­gen entwick­elt wer­den. Prak­tis­che Erfahrun­gen wer­den bess­er anerkan­nt und fließen direkt in die Stu­di­en­leis­tun­gen ein.  Neben fach­lich­er Exper­tise wer­den gezielt Soft Skills wie Kom­mu­nika­tions­fähigkeit, Tea­mar­beit und Kreativ­ität gefördert. Interkul­turelle Kom­pe­tenz ist durch inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit und prax­is­na­he Pro­jek­te fes­ter Bestandteil der Aus­bil­dung. Hochschulen weltweit sind dig­i­tal und organ­isatorisch ver­net­zt, um Studieren­den den Zugang zu glob­alen Ressourcen, Aus­tausch­pro­gram­men und inter­na­tionalen Forschung­spro­jek­ten zu ermöglichen. Virtuelle Net­zw­erke und län­derüber­greifende Koop­er­a­tio­nen erle­ichtern die Zusam­me­nar­beit und schaf­fen ein glob­ales Ler­num­feld. Die enge Zusam­me­nar­beit mit der Wirtschaft stellt sich­er, dass Stu­di­en­in­halte den aktuellen Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes entsprechen. Unternehmen sind in die Lehre einge­bun­den, bieten Men­­tor­ing-Pro­­gramme an und beteili­gen sich an prax­is­na­hen Pro­jek­ten. Studierende prof­i­tieren von frühen Praxis­er­fahrun­gen, wodurch der Über­gang in den Beruf erle­ichtert wird. Prü­fungs­for­mate haben sich mod­ernisiert: Anstelle star­rer Klausuren ste­hen kom­pe­ten­zori­en­tierte Prü­fun­gen, kon­tinuier­liche Leis­tungs­be­w­er­tun­gen und pro­jek­t­basierte Arbeit­en im Fokus. Das Studi­um ist indi­vid­u­al­isiert und berück­sichtigt unter­schiedliche Lern­typen, Bedürfnisse und Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Ein weit­eres Ker­nan­liegen ist die Berück­sich­ti­gung der men­tal­en Gesund­heit in der Lehre. Beson­ders die Staat­sex­am­i­na wur­den reformiert, um Druck zu reduzieren und nach­haltiges Ler­nen zu fördern. Eine Wis­sens­abfrage des gesamten Stoffs einiger Semes­ter auf wenige Tage find­et nicht mehr statt. Stattdessen wer­den bere­its während des Studi­ums Leis­tun­gen tat­säch­lich anerkan­nt und find­en Aus­druck in vollinte­gri­erten, akkred­i­tierten Bach­e­lor­pro­gram­men. Studierende erhal­ten Unter­stützung durch Men­­tor­ing-Pro­­gramme, Coach­ing und spezielle Lehrkonzepte, die Resilienz und Acht­samkeit stärken. Ein offen­er Feed­back-Prozess zwis­chen Studieren­den, Lehren­den und Praxispartner*innen ermöglicht außer­dem eine ständi­ge Weit­er­en­twick­lung der Lehrkonzepte. Studierende kön­nen aktiv Ein­fluss auf die Gestal­tung ihres Studi­ums nehmen und tra­gen dazu bei, die Hochschulen kon­tinuier­lich an aktuelle Bedürfnisse anzu­passen. Beru­fun­gen Auch Beru­fungsver­fahren haben sich verän­dert. 2035 ist die didak­tis­che Kom­pe­tenz bei der Beru­fung von Professor*innen gle­ich­w­er­tiges Kri­teri­um zum wis­senschaftlichen Out­put. Dafür nehmen alle Neu­berufe­nen an vergüteten Fort­bil­dun­gen teil, unter anderem zu den The­men Macht­miss­brauch, inno­v­a­tive Lehre und Nach­haltigkeit. Bei diesen Beru­fungsver­fahren sind Studierende stärk­er beteiligt, wer­den für ihre Aufwände angemessen entschädigt und kön­nen beispiel­sweise ein Vetorecht ausüben. Die Probevor­lesun­gen bei den Beru­fungsver­fahren sind hochschulöf­fentlich. Es sind struk­turelle Maß­nah­men und Anreize imple­men­tiert, damit die Diver­sität der Professor*innenschaft die Diver­sität der Zeit abbildet und auch unter­repräsen­tierte Grup­pen gle­ichgestellt sind. Nach­haltigkeit Soziale Nach­haltigkeit Studierende sind eine diverse Gruppe, die aus den unter­schiedlich­sten Per­so­n­en beste­ht und deren Leben­sre­al­ität stark vari­iert. Im Jahr 2035 kön­nen alle Studieren­den unab­hängig von ihrem vorhochschulis­chen Leben gle­ich­berechtigt und vol­lum­fänglich am Hochschulleben teil­nehmen. Studierende kön­nen unab­hängig von der finanziellen Sit­u­a­tion ihrer Eltern ein Studi­um bestre­it­en und es gibt aus­re­ichend bezahlbaren Wohn­raum für Studierende in der Nähe ihrer Hochschule. Die Lebenser­hal­tungskosten sind von den Förderun­gen, die alle Studieren­den beantra­gen kön­nen, gedeckt und die finanzielle Sit­u­a­tion ermöglicht es, sich in die Gesellschaft einzubrin­gen und am sozialen Leben teilzunehmen. Um die außeror­dentlichen Kosten während eines Pflicht­prak­tikums zu deck­en, wird diese Arbeit grund­sät­zlich vergütet. Hochschulen sind fam­i­lien­fre­undliche Orte und ermöglichen allen Hochschul­mit­gliedern eine adäquate Betreu­ung von Fam­i­lien­mit­gliedern. Vor­lesun­gen kön­nen mit Kindern besucht wer­den und es gibt Möglichkeit­en zur Indi­vid­u­al­isierung der Stun­den­pläne. Zudem gibt es zuver­läs­sige Betreu­ungsmöglichkeit­en für Kleinkinder und Kinder, um die Teil­nahme der Eltern an allen Hochschul­ver­anstal­tun­gen zu gewährleis­ten. Um eine Teil­nahme aller Studieren­den zu ermöglichen, wer­den hier­für geeignete Lehrver­anstal­tun­gen hybrid ange­boten. Zudem sind Kern­in­halte von Vor­lesun­gen im Nach­hinein online abruf­bar. Eine Prü­fungsleis­tung ist nicht an die Anwe­sen­heit in Vor­lesun­gen gekop­pelt. Men­schen mit Behin­derun­gen und oder chro­nis­chen und psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen kön­nen an allen Ver­anstal­tun­gen teil­nehmen. Alle Mitarbeiter*innen sind sen­si­bil­isiert für die Leben­sre­al­itäten von Men­schen mit Behin­derun­gen und chro­nis­chen oder psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen. Der Ein­satz von Hil­f­s­mit­teln wie bspw. FM-Anla­­gen, die die Hochschulen den Studieren­den anbi­eten kön­nen, sowie Ruheräume, sind an Hochschulen vol­lum­fänglich etabliert, finanziell vom Staat gefördert und die Infra­struk­tur ist dementsprechend an die Bedürfnisse angepasst.  Assis­ten­ztiere kön­nen mit in die Vor­lesun­gen gebracht wer­den. Studierende mit Ein­schränkun­gen des Hörens haben die Möglichkeit, dass Vor­lesun­gen auch in Gebär­den­sprache über­set­zt wer­den. Roll­stuhlfahrende haben zu allen Hochschul­ge­bäu­den bar­ri­erear­men Zugang und eine zuver­läs­sige und adäquate Pflege und Beleuch­tung der Wege. Das The­ma Gesund­heit hat einen beson­deren Stel­len­wert in der bay­erischen Hochschul­land­schaft. Ger­ade ein Studi­um kann durch den Leis­tungs­druck und Prü­fungsstress eine gesund­heitliche Belas­tung darstellen. Studierende erleben darum an ihren Hochschulen einen empathis­chen Umgang mit gesund­heitlichen Prob­lematiken. An den Hochschulen gibt es Beratungs- und Aktion­sange­bote, um ein größeres Bewusst­sein für diese The­matik zu schaf­fen und um das cam­pusweite Wohlbefind­en und die men­tale Gesund­heit zu fördern. Die Hochschulen in Bay­ern sind Orte, an denen Men­schen mit unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen respek­tvoll behan­delt wer­den. Hochschul­ge­mein­den haben eine offene und empathis­che Hal­tung und konkrete Pläne zur Förderung der Gle­ich­stel­lung. Um Studierende unter­schiedlich­er Glauben­srich­tun­gen zu unter­stützen, gibt es Med­i­ta­tion­sräume, die auch für Gebete oder andere religiöse Prak­tiken genutzt wer­den kön­nen. Auch sind flächen­deck­end Hygie­n­eartikel bere­it­gestellt. Die Beno­tung der Studieren­den ist unbee­in­flusst von solchen Fak­toren wie Namen, Herkun­ft oder Geschlecht­si­den­tität. Zudem gibt es regelmäßi­gen Aus­tausch unter den Studieren­den und Mitar­bei­t­en­den der Hochschulen zu den unter­schiedlichen Geschlecht­si­den­titäten, Eth­nien und Reli­gio­nen. Die bay­erischen Hochschulen sind tran­skul­turell. Ökol­o­gis­che Nach­haltigkeit 2035 haben sich auch die Mensen erhe­blich gewan­delt, sie bieten Gerichte aus haupt­säch­lich regionalen und saisonalen Pro­duk­ten an. Die Stan­dard­gerichte sind preiswert, abwech­slungsre­ich und voll­w­er­tige Mahlzeit­en. Außer­dem sind sie veg­an und kli­mascho­nend aus­gelegt. Tierische Beila­gen gibt es option­al dazu, sie stam­men aus der Region und entsprin­gen biol­o­gis­ch­er, art­gerechter Hal­tung. Aller­gene wer­den trans­par­ent gekennze­ich­net und es gibt Alter­na­tivgerichte für Studierende mit Unverträglichkeit­en. Durch eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft der gesamten Hochschul­gas­tronomie wird Lebens­mit­telver­schwen­dung min­imiert und urbane Land­wirtschaft einge­bet­tet. Die Hochschulen informieren alle

23 Mär

Solidarität mit Lisa Poettinger gegen politisch motivierte Berufsverbote

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sol­i­darisiert sich mit Lisa Poet­tinger. Der BayStu­Ra bekun­det seine Sol­i­dar­ität öffentlich über alle Kanäle und unterze­ich­net zudem die Sol­i­dar­ität­serk­lärung „Sol­i­dar­ität mit Lisa Poet­tinger – gegen poli­tisch motivierte Berufsver­bote!“ [1]. Der BayStu­Ra fordert klare Kri­te­rien für die Beschäf­ti­gung von Angestell­ten und Beamt*innen im öffentlichen Dienst, die sich an dem aktuellen wis­senschaftlichen Kon­sens ori­en­tieren und weniger Ermessensspiel­raum für die Poli­tik bei der Bew­er­tung der indi­vidu­ellen Voraus­set­zun­gen geben. Der BayStu­Ra kri­tisiert die Begrün­dun­gen der Nicht-Zulas­­sung zum Ref­er­en­dari­at seit­ens der Bay­erischen Staat­sregierung und sieht hier poli­tis­che Gründe als großen Fak­tor der Absagen. Der BayStu­Ra warnt vor dem Präze­den­z­fall, dass Studierende und Beschäftigte aus poli­tisch motivierten Grün­den aus­geschlossen, diskri­m­iniert und ihnen Ange­bote ver­wehrt wer­den. Es ist mit chill­ing-effects zu rech­nen, bei denen die Angst vor beru­flichen Kon­se­quen­zen eine abschreck­ende Wirkung hin­sichtlich poli­tis­ch­er Äußerun­gen und Aktiv­itäten von Beschäftigten und Studieren­den hat. Der BayStu­Ra sieht die Zukun­ft von Studieren­den und Beschäftigten in Bezug auf freie Mei­n­ungsäußerung und poli­tis­che Teil­habe gefährdet.

16 Feb

Forderung zum Verlassen bayerischer Hochschulen von der Plattform X (ehemals Twitter)

Der BayStu­Ra begrüßt die Entschei­dung einiger deutsch­er Hochschulen, die sich bere­its dazu entschlossen haben, die Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) zu ver­lassen [1]. In den let­zten Jahren hat die Plat­tform erhe­bliche Verän­derun­gen durch­laufen, die kri­tis­che Fra­gen zu ihren Daten­schutzrichtlin­ien, zur Mod­er­a­tion von Inhal­ten und zu ihrer gesellschaftlichen Ver­ant­wor­tung aufw­er­fen. Ins­beson­dere die man­gel­nde Kon­trolle über Desin­for­ma­tion, Hate Speech und recht­spop­ulis­tis­che Inhalte [2] gefährdet nicht nur die Sicher­heit von Nutzer*innen, son­dern ste­ht auch im Wider­spruch zu den Grundw­erten, die Hochschulen vertreten. Die deutsche Hochschul­ge­mein­schaft trägt die Ver­ant­wor­tung, sich für eine fak­ten­basierte Kom­mu­nika­tion sowie den Erhalt von demokratis­chen und wis­senschaftliche n Werten einzuset­zen, was auf der Plat­tform X nicht mehr gewährleis­tet ist. Die Präsenz auf ein­er Plat­tform, die aktiv zur Ver­bre­itung von Demokratie – und wis­senschafts­feindlichen Inhal­ten beiträgt [3], ist für uns als Teil dieser Hochschul­ge­mein­schaft untrag­bar. 1. Ausstieg aus Plat­tform X: Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert alle bay­erischen Hochschulen auf, ihre offiziellen Accounts auf der Plat­tform X (ehe­mals Twit­ter) stil­lzule­gen und ihre Aktiv­itäten dort voll­ständig einzustellen. Beste­hende Accounts soll­ten jedoch nicht gelöscht wer­den, um die offizielle Namensführung der Hochschulen vor Miss­brauch zu schützen. Auch zuge­hörige Insti­tu­tio­nen sollen diesem Beispiel fol­gen. Follower*innenzahlen oder andere Werte dür­fen bei dieser Entschei­dung kein­er­lei Rolle spie­len. 2. Ablehnung von Threads durch Meta: Die Plat­tform Threads von Meta kann hinge­gen kann nicht emp­fohlen wer­den, da dort wed­er eine effek­tive Mod­er­a­tion noch eine zuver­läs­sige Prü­fung von Fehlin­for­ma­tio­nen gewährleis­tet. Meta hat angekündigt, die Zusam­me­nar­beit mit unab­hängi­gen Faktenprüfer*innen zu been­den und stattdessen ein Com­mu­ni­ty Notes-Sys­tem einzuführen, bei dem Nutzer*innen selb­st Inhalte bew­erten sollen. Kri­tik­er befürcht­en, dass dies zu ein­er ver­stärk­ten Ver­bre­itung von Desin­for­ma­tion und Has­srede führen kön­nte [4;5]. 3. Erar­beitung adäquater Kom­mu­nika­tion­sstrate­gien Hochschulen tra­gen die Ver­ant­wor­tung zu ein­er effek­tiv­en Wis­senschaft­skom­mu­nika­tion. Der BayStu­Ra fordert die Hochschulen auf, als Teil ihrer Kom­mu­nika­tion­sstrate­gie auch die Plat­tformwahl, sowie deren Ein- und Ausstiegsstrate­gien mitzube­denken. [1] https://www.tagesschau.de/inland/hochschulen-forscher-verlassen-x-100.html [2] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/musk-weidel-102.html [3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-untersuchung-x-100.html [4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Meta-ohne-ModerationZuckerberg-riskiert-das-digitale-Chaos-10230581.html [5] Meta been­det in den USA die Zusam­me­nar­beit mit Fak­ten­prüfern | tagesschau.de

16 Feb

Zukunft der Lehre

Die Lehre in der bay­erischen Hochschul­land­schaft ste­ht mit den Verän­derun­gen durch kün­stliche Intel­li­genz (KI) vor dem zweit­en großen Reformbe­darf der let­zten Jahre, nach­dem vor weni­gen Jahren die Coro­­na-Krise dig­i­tale Lehre für 400.000 Studierende ein­forderte. Gle­icher­maßen wie bei der Umset­zung dig­i­taler Lehre ste­hen Hochschulen mit Blick auf die Ein­bet­tung von KI auf unter­schiedlichen Lev­eln. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Wie sieht gute Lehre aus? Auf­grund der Dis­rup­tion durch KI bietet sich nun ein Moment, darüber zu reflek­tieren, in welche Rich­tung sich die Lehre entwick­eln soll und welche Maß­nah­men dafür notwendig sind. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Auss­chließlich monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. [1] Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room oder die Ein­bet­tung von Gam­i­fi­ca­tion oder Vir­tu­al Real­i­­ty-Ele­­mente kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen [2]. Lehrende müssen hier­für durch Hochschulen geschult und qual­i­fiziert wer­den, sodass kein ver­wirren­der Meth­o­d­en­mix entste­ht, son­dern vielmehr eine zielo­ri­en­tierte, in sich stim­mige Lehre. Lehren und ler­nen auf Augen­höhe eröffnet Poten­zial für eine sichere Ler­numge­bung mit guter Fehlerkul­tur [3]. Eine solche Umge­bung ermöglicht das Aus­pro­bieren und Erproben neuer Wege und Ansätze – ein uner­lässlich­er Bestandteil für erfol­gre­ich­es Ler­nen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an [4]. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Ins­beson­dere KI muss im Rah­men von Lehrver­anstal­tun­gen genutzt, hin­ter­fragt und kri­tisch reflek­tiert wer­den kön­nen, sodass diese Kernkom­pe­tenz erwor­ben wer­den kann. Pro­jek­t­basierte Mod­ule ermöglichen Hands-on Erfahrun­gen und Prax­is­bezug, die the­o­retis­che Grund­la­gen ergänzen und Ver­ständ­nis weit­er ver­tiefen kön­nen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen bzw. in enger Abstim­mung mit den Studieren­den erset­zen. Asyn­chrone und hybride Lehrfor­mate kön­nen die Teil­habe von weit­eren Studieren­den ermöglichen, weshalb sie eine gewinnbrin­gende Ergänzung darstellen kön­nen [5], [6, S. 7f.]. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen. Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Ein­heit­en von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Für Chan­cen­gerechtigkeit bedarf es allerd­ings nicht nur Flex­i­bil­ität durch online-Ange­bote, son­dern auch kosten­los ver­füg­bare Hard- und Soft­ware, die die Teil­nahme an Kursen aller Art ermöglicht [7]. Auch Zugänge zu unter­schiedlichen Ressourcen wie KI-Mod­­ellen oder fach­spez­i­fis­chen Werkzeu­gen und Büch­ern müssen für alle Studieren­den kosten­los zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. [8] 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen [9]. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige

2024
15 Dez

​​Studentische Gesundheit​ 

Für Studierende ist die eigene Gesund­heit ein Ker­nele­ment erfol­gre­ichen Studi­ums, welch­es nur dann gesund­heits­fördernd und nach­haltig absolviert wer­den kann, wenn die Hochschulen ein entsprechen­des Umfeld bieten. Stu­den­tis­che Gesund­heit gliedert sich hier­bei in die zwei großen Teil­bere­iche psy­chis­che und physis­che Gesund­heit, welche wiederum zahlre­iche Unterthe­men bein­hal­ten, die im Fol­gen­den aus­führlich beleuchtet und unter Beach­tung von aktuellen Prob­le­men, beste­hen­den Best Prac­tices und möglichen  Entwick­lungsmöglichkeit­en aufgear­beit­et wer­den. Laut der best3-Studie [1] haben etwa 16% der Studieren­den eine stu­di­ener­schw­erende Beein­träch­ti­gung, wobei die Ten­den­zen steigen. Diese The­matik ist bish­er in der Hochschul­land­schaft stark unter­repräsen­tiert. Zugle­ich dür­fen finanzielle Rah­menbe­din­gun­gen dabei nicht aus dem Blick ger­at­en – der BayStu­Ra hat bere­its in seinem Beschluss zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung betont, wie wichtig faire und zukun­ft­sori­en­tierte Ver­sicherungsregelun­gen für alle Studieren­den egal welch­er Biografie sind. Das vor­liegende Posi­tion­spa­pi­er soll somit ein­er­seits allen Stake­hold­ern ver­mit­teln, wie weitre­ichend das The­men­feld ist und wie viel erre­icht wer­den kann, ander­er­seits die Lösung­sum­set­zung opti­mieren und Syn­ergien schaf­fen. Hochschulen soll­ten physis­che und psy­chis­che Gesund­heit gle­ich­w­er­tig fördern und die hier­für benötigte, angepasste Infra­struk­tur bere­it­stellen. Wir fordern daher die Ein­führung und Förderung eines stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments (SGM) an allen bay­erischen Hochschulen und Uni­ver­sitäten. Diese Forderung ist Teil eines Strate­giepa­piers des Arbeit­skreis­es gesund­heits­fördernde Hochschulen. Ein SGM kann sowohl neue Ange­bote erschließen als auch eine bessere Ken­nt­nis und leichtere Zugänglichkeit von bere­its beste­hen­den Ange­boten ermöglichen. Des Weit­eren soll­ten alle stu­den­tis­chen Gesund­heits­man­age­ments, z. B. über den Arbeit­skreis gesund­heits­fördernde Hochschulen, miteinan­der ver­net­zt wer­den. Ein­er­seits braucht es den über­greifend­en Erfahrungsaus­tausch, ander­er­seits müssen auf­grund der Het­ero­gen­ität der Hochschulen Her­aus­forderun­gen, Bedürfnisse und Ressourcen der Studieren­den jedes spez­i­fis­chen Stan­dorts einzeln ermit­telt wer­den, um ziel­gerichtete Maß­nah­men und Ange­bote entwick­eln zu kön­nen.  Heute find­en sich lei­der häu­fig Prob­leme physis­ch­er Gesund­heit im All­t­ag der Studieren­den an Hochschulen. Hierzu gibt es defin­i­tiv aller­lei Poten­tial zur Verbesserung. Hörsäle, die wed­er bar­ri­erearm noch ergonomisch aus­ges­tat­tet sind, zwin­gen Studierende in gesund­heitlich schädliche Hal­tun­gen und bilden häu­fig den Aus­gangspunkt von Rück­en­schmerzen und Verspan­nun­gen [2].  Bedenkt man, dass viele Studierende jede Woche cir­ca 15 Stun­den in Hörsälen und Sem­i­nar­räu­men ver­brin­gen, wird deut­lich, wie wichtig ergonomis­che Arbeit­splätze sind. Dies gilt selb­stver­ständlich auch für stu­den­tis­che Lern­plätze, an denen zusät­zlich zahlre­iche Stun­den ver­bracht wer­den [3]. Wir fordern für den Arbeit­sall­t­ag von Studieren­den diesel­ben Bedin­gun­gen wie für staatliche Mitar­bei­t­ende, sodass bere­its auf dieser Ebene Gesund­heit vol­lum­fänglich mitgedacht wird. Ins­beson­dere bei Ren­ovierun­gen fordern wir eine Ein­hal­tung entsprechen­der Stan­dards, aber auch bei der Neubeschaf­fung von Mobil­iar müssen entsprechende Kri­te­rien erfüllt wer­den. Um das Arbeit­en im Ste­hen zu ermöglichen, soll­ten Uni­ver­sitäts­bib­lio­theken beispiel­sweise Auf­sätze für Schreibtis­che aus­geben.  Über Arbeit­splätze hin­aus benöti­gen Hochschulen mehr Rück­zugsräume, die zwis­chen einzel­nen Lehrver­anstal­tun­gen die Möglichkeit für Pausen und Entspan­nung zulassen, sodass das kör­per­liche Wohlbefind­en an den Stan­dorten von Hochschulen verbessert wird. Hier sind oft­mals bere­its ein­fache Sitzmöglichkeit­en eine enorme Aufw­er­tung, weswe­gen im Rah­men von Gebäudekonzepten umset­zbare Erhol­ungs­flächen entste­hen soll­ten. Zusät­zliche Rück­­zugs- und Erhol­ungsräume ergänzen offene Raumkonzepte.  Im Rah­men physis­ch­er Gesund­heit soll­ten Sport­pro­gramme für Studierende aus­ge­baut und unkom­pliziert zugänglich gemacht wer­den. Beispiele wie „FAU bewegt“ oder der zen­trale Hochschul­sport an vie­len Stan­dorten sind gute Beispiele, wie sys­tem­a­tisch ein großflächiges Ange­bot geschaf­fen wer­den kann [4], [5]. Ein aus­gedehntes Sportange­bot eröffnet die Möglichkeit zum Austesten neuer Sportarten, schafft ein Gemein­schafts­ge­fühl und unter­stützt die Fit­ness der Hochschul­ge­mein­schaft. Dieses Ange­bot muss kostengün­stig sein, sodass es für alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer finanziellen Sit­u­a­tion, zugänglich ist. Eben­so darf solch­es Pro­gramm nicht auf Kosten ander­er Sparzwänge reduziert wer­den. Ein beson­deres Augen­merk bei Blick auf das Ange­bot sollte auf gesund­heits­fördernde Pro­gramme gelegt wer­den, die beispiel­sweise auf Vielsitzer*innen spezial­isiert sind und den Studieren­den Übun­gen und Meth­o­d­en an die Hand geben, auch langfristig ihren All­t­ag gesund zu stem­men. Hier kann eine Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen gegebe­nen­falls zielführend sein. Um den All­t­ag zudem gesund­heits­fördernd zu unter­stützen, soll­ten Hochschul­stan­dorte der­art gestal­tet sein, dass Bewe­gung gut in den All­t­ag inte­gri­ert wer­den kann. Dies begin­nt bei hellen, gut erre­ich­baren Trep­pen­häusern und geht bis zu sicheren Rad- und Fußwe­gen. Bei großen Cam­pus emp­fiehlt sich zudem die Ein­rich­tung eines Bike-Shar­ing-Sys­tems bzw. die Entwick­lung ein­er Nutzungsvere­in­barung mit den lokalen Anbi­etern solch­er Shar­ing-Dien­ste. Bewe­gung im All­t­ag attrak­tiv zu machen, muss daher eine gemein­same Anstren­gung von Hochschul­städten, Studieren­den­werken und den Hochschulen selb­st sein. Offen zugängliche Sport­stät­ten wie beispiel­sweise Trimm-Dich-Pfade oder Tis­chten­nis­plat­ten an den ver­schiede­nen Hochschul­stan­dorten anzu­bi­eten, schafft weit­ere Optio­nen, Sport in den All­t­ag zu inte­gri­eren.  Die oben erwäh­nte Zusam­me­nar­beit mit Krankenkassen sollte zudem mit Blick auf Imp­fun­gen oder all­ge­meine Ange­bote zum Gesund­heitss­chutz in Betra­cht gezo­gen wer­den. Ähn­lich wie in großen Betrieben kann ein erweit­ertes Ange­bot für beispiel­sweise Grippeimp­fun­gen die Wahrnehmung solch­er Ange­bote erle­ichtern und somit einen erhöht­en Gesund­heitss­chutz bieten, wie 2021 im Bezug auf COVID-19-Imp­­fun­­gen bere­its von der HRK gefordert oder an der Hochschule Bre­men wahrgenom­men [6], [7]. Ins­beson­dere für inter­na­tionale und zuge­zo­gene Studierende kön­nen solche Ange­bote hil­fre­ich sein, da die Suche nach neuen Ärzten sich oft­mals schwierig darstellt. Dabei spie­len Präven­tion von und Aufk­lärung über Krankheit­en eine wichtige Rolle bei der Eindäm­mung der Ver­bre­itung dieser. Zu beto­nen ist, dass solche Ange­bote auss­chließlich frei­willig wahrgenom­men wer­den dür­fen und kein Studieren­der sich zu entsprechen­den verpflichtet fühlen sollte.  Eben­so wenig wie Studierende zur Wahrnehmung von Ange­boten zur Präven­tion gezwun­gen wer­den soll­ten, soll­ten sie dazu gezwun­gen wer­den, in Fällen von Krankheit ihre Kurse zu besuchen. In zahlre­ichen Lehrver­anstal­tun­gen gibt es eine max­i­male Zahl an Fehlt­a­gen, die das sin­nvolle Auskuri­eren viel­er Krankheit­en schw­er bis unmöglich macht. Zum eige­nen Schutz gle­icher­maßen wie zum Schutz der Mit­studieren­den soll­ten für Fälle von Krankheit­en alter­na­tive Möglichkeit­en geboten wer­den. Sei es die hybride Teil­nahme oder das Ange­bot von Nach­holter­mi­nen für einzelne Mod­ulbe­standteile. Diese Lösun­gen müssen sowohl für akute als auch für chro­nis­che, physis­che eben­so wie psy­chis­che Erkrankun­gen gefun­den wer­den. Wenn auf­grund ein­er chro­nis­chen Erkrankung eine erfol­gre­iche Teil­nahme inner­halb eines Semes­ters nicht möglich ist, sollte beispiel­sweise eine Erweiterung auf zwei Semes­ter oder eine andere Form zum Able­gen des Moduls ermöglicht wer­den. Grund­lage für solche Son­der­regelun­gen muss eine entsprechende Krankschrei­bung sein, spez­i­fis­che Lösun­gen soll­ten in Koop­er­a­tion von Beratungsstellen, Lehren­den und Studieren­den erar­beit­et wer­den. Hier­für müssen trans­par­ente, bay­ern­weit ein­heitliche Stan­dards und Lösungswege entwick­elt wer­den, auf die einzelne Beratungsstellen zurück­greifen kön­nen, und Studieren­den müssen klare Rah­menbe­din­gun­gen, auch bei Hochschul­wech­sel, gegeben wer­den. Ähn­lich müssen Regelun­gen für Nachteil­saus­gle­iche entwick­elt wer­den. Dass bere­its hochschulin­tern maßge­bliche Unter­schiede in der Hand­habung von Nachteil­saus­gle­ichen gegeben sind, wie Studierende

15 Dez

​​Altersgrenzen in der Krankenversicherung für Studierende​ 

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich auf der Bun­de­sebene, in Zusam­me­nar­beit mit anderen Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen und/oder anderen Ver­bün­den für fol­gen­des ein:  Eine zukun­ft­sori­en­tierte Hochschulpoli­tik muss sich­er­stellen, dass Studierende unab­hängig von ihrer Bil­dungs­bi­ografie faire und gle­ich­w­er­tige Rah­menbe­din­gun­gen vorfind­en. Die derzeit­ige Regelung zur stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung stellt für viele Studierende eine erhe­bliche Belas­tung dar.  Aktuell endet der Anspruch auf die Fam­i­lien­ver­sicherung mit Vol­len­dung des 25. Leben­s­jahres, und ab dem 30. Leben­s­jahr ent­fällt der Zugang zur vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung voll­ständig. Diese Regelun­gen schaf­fen unnötige Hür­den für viele Studierende und wider­sprechen den realen Bil­dungs­bi­ografien, die durch den Bologna-Prozess, beru­fliche Phasen oder andere per­sön­liche Umstände zunehmend divers gewor­den sind. Daher fordern wir:  Ver­längerung der stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung über das 30. Leben­s­jahr hin­aus: Die Alters­gren­ze von 30 Jahren ist nicht mehr zeit­gemäß und sollte in dieser Form abgeschafft wer­den. Ins­beson­dere Studierende in län­geren Stu­di­engän­gen oder solche, die nach ein­er beru­flichen Tätigkeit ins Studi­um ein­steigen, wer­den durch diese starre Regelung mas­siv benachteiligt. Die Möglichkeit, von der vergün­stigten stu­den­tis­chen Kranken­ver­sicherung zu prof­i­tieren, muss erweit­ert wer­den, um den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten Rech­nung zu tra­gen, solange ein kon­tinuier­lich­er Stu­di­en­fortschritt gewährleis­tet ist.  Anpas­sung der Alters­gren­ze für die Fam­i­lien­ver­sicherung: Die Regelung, Studierende ab dem 25. Leben­s­jahr aus der Fam­i­lien­ver­sicherung auszuschließen, set­zt viele unter unnöti­gen finanziellen Druck – vor allem, da zeit­gle­ich auch das Kindergeld wegfällt. Diese Alters­gren­ze wird den Leben­sre­al­itäten von Studieren­den, die beispiel­sweise eine Aus­bil­dung abgeschlossen oder aus anderen Grün­den erst später ein Studi­um aufgenom­men haben, nicht gerecht. Sie sollte poli­tisch geprüft und an die Vielfalt mod­ern­er Bil­dungswege angepasst wer­den.  Die beste­hen­den Alters­gren­zen schaf­fen unnötige finanzielle Unsicher­heit­en und erschw­eren es vie­len, ihr Studi­um erfol­gre­ich abzuschließen. Die aktuellen Regelun­gen wider­sprechen den Anforderun­gen ein­er mod­er­nen und durch­läs­si­gen Bil­dungs­land­schaft und müssen drin­gend über­ar­beit­et wer­den. Nur so kann sichergestellt wer­den, dass alle Studieren­den unab­hängig von ihrer Biografie die gle­ichen Chan­cen auf eine erfol­gre­iche Hochschul­bil­dung erhal­ten. 

15 Dez

​​Bachelor of Laws​ 

Die Stu­di­engänge der Rechtswis­senschaften in Bay­ern bauen bis heute darauf auf, dass ein abschließen­des Staat­sex­a­m­en die Grund­lage für den späteren Beruf­sweg eröffnet. Um dieses able­gen zu kön­nen, müssen Studierende zwar Teilleis­tun­gen erbracht haben, entschei­dend ist aber weit­er­hin auss­chließlich das abgelegte Staat­sex­a­m­en am Ende des Studi­ums. Um dieses erfol­gre­ich zu beste­hen, müssen die Studieren­den sowohl den uni­ver­sitären als auch den staatlichen Teil des Staat­sex­a­m­ens absolvieren. Der uni­ver­sitäre Teil, welch­er im Schw­er­punk­t­bere­ich stat­tfind­et und meist aus ein­er Sem­i­­nar- bzw. Stu­di­en­ar­beit und ein­er mündlichen Prü­fung beste­ht, geht schlussendlich nur zu dreißig Prozent in die End­note der Staat­sex­a­m­en­snote ein. Der größere Teil beste­ht aus den staatlichen Prü­fun­gen. In Bay­ern erfol­gen dazu sechs schriftliche Klausuren, die in der Regel inner­halb von sechs Tagen stat­tfind­en, und eben­falls mündliche Prü­fun­gen. Dieser Teil geht mit siebzig Prozent in die End­note ein und ist damit der weitaus entschei­den­dere Teil des Staat­sex­a­m­ens.  Diese Gestal­tung des Juras­tudi­ums set­zt die Studieren­den einem enor­men Druck aus. Studierende, die das Staat­sex­a­m­en endgültig nicht beste­hen ste­hen nach einem inten­siv­en und lan­gen Studi­um (fünf Jahre bei Ein­hal­tung der Regel­stu­dien­zeit) ohne Abschluss da. Die während des Studi­ums erbracht­en Leis­tun­gen wer­den nicht hon­ori­ert und sind für Studierende somit bei Nichtbeste­hen wert­los.   Im Ergeb­nis entschei­den dem­nach nur wenige Tage über das gesamte Studi­um. Dies führt zu ein­er hohen psy­chis­chen Belas­tung [1]. Zudem hält das Risiko bei einem Studi­um mit 10 Semes­tern Regel­stu­dien­zeit bei Nichtbeste­hen mit nichts dazuste­hen von einem Juras­tudi­um ab. Ger­ade für finanziell Schwächere, zu denen oft die „first gen­er­a­tion aca­d­e­mics“ gehören, ist dieses Risiko nicht trag­bar.  Hinzu kommt, dass sich viele Studierende aus Angst vor dem Nichtbeste­hen dazu gezwun­gen sehen, den Stoff für das Staat­sex­a­m­en bei einem wpri­vat­en Unternehmen zu wieder­holen, was eine erhe­bliche finanzielle Belas­tung mit sich bringt (meist zwis­chen 150 und 200€ monatlich) [2]. Der aktuelle Auf­bau des Studi­ums der Rechtswis­senschaft ste­ht dem­nach auch ein­er Chan­cen­gle­ich­heit ent­ge­gen, weshalb wir eine staatlich finanzierte, qual­i­ta­tiv hochw­er­tige Exa­m­ensvor­bere­itung fordern.  Um den Prob­le­men ent­ge­gen­zuwirken, ist die Mod­u­lar­isierung der Inhalte und daraus abgeleit­et ein entsprechen­der Bach­e­lorstu­di­en­gang eine mögliche Lösung. Ins­beson­dere die Möglichkeit, einen Bach­e­lor bere­its vor dem Staat­sex­a­m­en zu erhal­ten, würde den Druck reduzieren und ist somit wün­schenswert. Ein solch­er Bach­e­lor muss durch zahlre­iche Mod­ul­prü­fun­gen erbracht wer­den, deren Inhalte und Auf­gaben­stel­lun­gen deck­ungs­gle­ich mit den entsprechen­den Scheinen des Studi­ums der Rechtswis­senschaften sind, welche die Vor­gaben der JAPO (Aus­­bil­­dungs- und Prü­fung­sor­d­nung für Juris­ten [sic!]) erfüllen. Diese Mod­ule, gle­icher­maßen wie die zuge­höri­gen Lehrver­anstal­tun­gen, müssen im Rah­men des entsprechen­den Bach­e­lors akkred­i­tiert wer­den. Durch den Bach­e­lor muss ein Beruf­sziel erre­icht wer­den, damit eine Akkred­i­tierung möglich wird.   Eine Akkred­i­tierung ist essen­ziell, damit der Bach­e­lorstu­di­en­gang im Inland wie im Aus­land anerkan­nt wird und als Grund­lage für ein Mas­ter­studi­um dienen kann. Diese kann entwed­er im Rah­men der Sys­temakkred­i­tierung von Uni­ver­sitäten erfol­gen oder bei solchen, die diese Form der Akkred­i­tierung nicht vor­weisen, über eine entsprechende Pro­gram­makkred­i­tierung. Für die jew­eili­gen Akkred­i­tierun­gen muss ein umfänglich­es Qual­itäts­man­age­ment umge­set­zt wer­den, eben­so wie ein klares Berufs­bild ersichtlich wer­den muss. Bei der Konzep­tion des LL.B.-Studiengangs wer­den Arbeit­ge­berver­bände, Kan­zleien sowie weit­ere rel­e­vante Akteure frühzeit­ig einge­bun­den, um die spätere Anerken­nung am Arbeits­markt zu stärken. Weit­ere Kri­te­rien wie Mobil­ität für ein Aus­landsse­mes­ter, Wahlbere­iche und Sich­er­stel­lung der Studier­barkeit sind zweifel­sohne eben­falls zu erfüllen. Langfristig ist zudem die Ein­rich­tung von Dop­pelab­schlusspro­gram­men mit aus­ländis­chen Part­neruni­ver­sitäten anzus­treben, um inter­na­tionale Anschlussfähigkeit und Mobil­ität weit­er zu erhöhen. Zur Erfül­lung müssen sich Uni­ver­sitätsver­ant­wortliche mit Lehren­den und Studieren­den berat­en und auf die Hochschulen zugeschnit­tene Lösun­gen mit entsprechen­den Schw­er­punk­ten erar­beit­en. Die zuständi­gen Min­is­te­rien sind in der Ver­ant­wor­tung, bei Rechts­fra­gen unter­stützend zu berat­en und Ver­net­zung zu ermöglichen.  Der Bach­e­lor of Laws (LL.B.) soll keinen Ersatz für die durch das Staat­sex­a­m­en gegebene Beruf­squal­i­fika­tion bilden. Mit Erhalt des Bach­e­lor­grades sollen die Studieren­den nicht für klas­sis­che juris­tis­che Berufe qual­i­fiziert wer­den. Dies muss in der Kom­mu­nika­tion und Bewer­bung der Stu­di­engänge expliz­it betont wer­den. Vielmehr soll der LL.B. auf Berufe in der freien Wirtschaft-/ Sozial­wirtschaft vor­bere­it­en und entsprechende Qual­i­fika­tio­nen ermöglichen. Ein frühzeit­ig erre­ich­bar­er Bach­e­lorab­schluss reduziert zudem das Risiko für Studierende, da sie bere­its vor Able­gen des Staat­sex­a­m­ens über einen anerkan­nten Abschluss ver­fü­gen und so im Falle eines nicht abgelegten Staat­sex­a­m­ens nicht voll­ständig ohne Qual­i­fika­tion daste­hen.  Primär geht es der Studieren­den­schaft um ein nach­haltiges Konzept, welch­es die Umset­zung effek­tiv und erfol­gver­sprechend gestal­tet. Das Ziel soll dabei immer ein qual­i­ta­tiv hochw­er­tiger Abschluss sein, der den Studieren­den Berufs- und Weit­er­bil­dungschan­cen eröffnet. Wichtig ist an dieser Stelle der Aus­bau kon­seku­tiv­er Mas­ter­pro­gramme bzw. die Auf­nahme der entsprechen­den Bach­e­lorab­schlüsse in die Zulas­sungskri­te­rien geeigneter Mas­ter­pro­gramme.  Ver­weise  [1] Bei ein­er bun­desweit­en Befra­gung aus dem Jahr 2016 stuften 94,4% den Prü­fungs­druck auf ein­er Skala von eins bis zehn mit acht oder höher ein, vgl. BRF/Brinkmann, Borchers, Drosten u.a., Absol­ven­ten­be­fra­gung 2018, S. 27; vgl. auch die Ergeb­nisse des Regens­burg­er Forschung­spro­jek­ts zur Exa­m­ens­be­las­tung bei Juras­tudieren­den: https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf.  [2] Vgl. z.B. juris­tis­ches Repeti­to­ri­um Hem­mer, https://www.repetitorium-hemmer.de/kurse.php (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24); Alp­mann Schmidt, https://www.as-bayern.de/1‑examen/regensburg/examenskurse/hauptkurs (zulet­zt aufgerufen: 13.12.24). 

15 Dez

​​Vorantreiben der barrierearmen Hochschullandschaft​ 

Eröff­nun­gen wie die des inklu­siv­en Wohn­heims in München im Herb­st 2024 geben Hoff­nung, dass die Bedeu­tung ein­er inklu­siv­en Hochschul­land­schaft zunehmend wahrgenom­men wird. Doch auch wenn diese Eröff­nung ein klein­er Schritt in die richtige Rich­tung ist, sieht der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) zahlre­iche weit­ere Bedarfe und Entwick­lungsmöglichkeit­en, um den Freis­taat bar­ri­erearm zu machen.  Bar­ri­erear­mut umfasst sowohl eine Zugänglichkeit von Studi­um, Hochschule und stu­den­tis­chem Leben für Men­schen mit eingeschränk­ter Mobil­ität als auch eine Zugänglichkeit für Men­schen mit anderen Beein­träch­ti­gun­gen und muss nach Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz § 4 Zugang und Nutzung „ohne beson­dere Erschw­er­nis und grund­sät­zlich ohne fremde Hil­fe“ her­stellen [1]. Bar­ri­erear­mut als „roll­stuh­lzugänglich“ zu inter­pretieren, greift an dieser Stelle maßge­blich zu kurz und muss deut­lich weitre­ichen­der aufge­fasst wer­den [2]. Hierzu müssen Ver­ant­wortliche und Hochschul­prä­si­di­en informiert, sen­si­bil­isiert und geschult wer­den. Ins­beson­dere, aber nicht abschließend, von Führungsper­so­n­en ist eine inten­sive Auseinan­der­set­zung mit dem The­ma Bar­ri­erear­mut zu erwarten. Sie müssen sich mit der Bre­ite von Gestal­tungsmöglichkeit­en und Bedürfnis­sen befassen und strate­gis­che Leitlin­ien für die vielfältige Hochschul­ge­mein­schaft entwick­eln. Diese Leitlin­ien soll­ten expliz­it auch ein­heitliche Regelun­gen zur Anerken­nung von psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen und damit die ein­heitliche Hand­habe von Nachteil­saus­gle­ichen inkludieren. Diese soll­ten immer hochschulin­tern ein­heitlich sein, müssen aber auch bay­ern­weit har­mon­isiert wer­den, sodass Chan­cen­gle­ich­heit beste­ht. Von vorn­here­in müssen zen­tral ein­heitliche Vor­gaben kom­mu­niziert wer­den, sodass ein Angle­ichen tat­säch­lich möglich wird.  Der große Sanierungs­be­darf [3] an Bay­erns Hochschulen bietet an dieser Stelle auch eine Möglichkeit. So kön­nen Hochschul­ge­bäude in diesem Zuge nicht nur ener­getisch mod­ernisiert wer­den, son­dern auch mit Blick auf tech­nis­che Ausstat­tung und Bar­ri­erear­mut zukun­ftsweisend über­holt wer­den. Bei jed­er Sanierung muss Bar­ri­erear­mut ein essen­zieller Bestandteil sein, sodass zukün­ftig alle Sem­i­nar­räume und Hörsäle allen Men­schen zugänglich sind. Wichtig ist hier­bei, dass nicht nur der heutige Stand von fes­ten Regelun­gen beachtet wird, son­dern bere­its zukun­ft­sori­en­tiert an tech­nis­che Entwick­lun­gen und Möglichkeit­en gedacht wird, sodass Hochschulen Vor­re­i­t­erin­nen im Bere­ich der Bar­ri­erear­mut wer­den. Hierzu zählen ins­beson­dere auch Alarm­sys­teme, die für alle Mit­glieder der Gesellschaft wahrnehm­bar sein soll­ten, sodass im Not­fall ein optis­ch­er eben­so wie akustis­ch­er Alarm aus­gelöst wird. Solche Sys­teme erhöhen die Sicher­heit der Mit­glieder unser­er Hochschul­ge­mein­schaft, die mit Beein­träch­ti­gun­gen studieren.  Eben­so wie die Gebäude­in­fra­struk­tur bar­ri­erearm wer­den muss, muss auch die Lehre dies wer­den. So müssen Doku­mente von Lehrver­anstal­tun­gen bar­ri­erearm zugänglich sein, sofern dies möglich ist und Bedarf beste­hen kön­nte. Hier­bei sei ins­beson­dere auf den Bedarf entsprechen­der didak­tis­ch­er Schu­lun­gen hingewiesen, die Lehren­den die Möglichkeit­en aufzeigen und bei der Erstel­lung entsprechen­der Unter­la­gen unter­stützen, wie beispiel­sweise Kurse des BayZiels [4]. In diesen Schu­lun­gen sollen Kom­pe­ten­zen ver­mit­telt wer­den, Tools zugänglich gemacht wer­den und ein Net­zw­erk geschaf­fen wer­den, sodass die geschul­ten Per­so­n­en zu Mul­ti­p­lika­toren wer­den kön­nen. Auch Prü­fungs­for­mate soll­ten the­ma­tisiert wer­den, damit Prü­fun­gen eben­falls bar­ri­erearm ableg­bar sind. Es ist wichtig zu beto­nen, dass die Möglichkeit­en zu bar­ri­erear­men Unter­la­gen und Kom­mu­nika­tion meist weitre­ichen­der sind, als im ersten Moment für ungeschulte Per­so­n­en anzunehmen ist, weshalb Schu­lun­gen nicht nur ein Ben­e­fit wären, son­dern einen Ker­naspekt des Vorantreibens von Bar­ri­erear­mut darstellen. Ergänzend zu ein­er inklu­siv­en Hochschullehre fordern wir Kur­sange­bote für Studierende, in denen sie bar­ri­erearme Kom­mu­nika­tions­for­men wie beispiel­sweise Gebär­den­sprache oder Blind­en­schrift erler­nen kön­nen. Diese Ange­bote, an zahlre­ichen Hochschulen bere­its etabliert, sollen als frei­willige Ergänzung wahrgenom­men, aber auch als über­fach­liche Mod­ule oder, wo passend, im Lehrplan inte­gri­erte Kurse belegt wer­den kön­nen oder zusät­zliche Zer­ti­fikate erwor­ben wer­den kön­nen [5], [6], [7].  Auch jen­seits der hochschuleige­nen Maß­nah­men kön­nen Hochschulen sich für ein bar­ri­erearmes Studieren­den­leben ein­set­zen. Dies begin­nt bei den Hal­testellen des ÖPNV, die ins­beson­dere vor den Hochschulen bar­ri­erearm sein müssen. Aber auch das ein­gangs erwäh­nte Beispiel inklu­siv­en Wohnens ist ein wichtiger Bestandteil von Bar­ri­erear­mut. Eben­so müssen Mensen bar­ri­erearm zugänglich und nutzbar sein, sodass eine inklu­sive Gesellschaft im Hochschulkon­text vorgelebt wird. Ange­bote für Studierende im Rah­men des Hochschul­sports oder Exkur­sio­nen soll­ten einen bar­ri­erear­men Zugang mit­denken und nach Möglichkeit umset­zen. Auch hier müssen Ver­ant­wortliche gut geschult wer­den, sodass sie die Poten­tiale ver­schieden­er For­mate erken­nen und umset­zen kön­nen.  Durch ein durch­dacht­es Gesamtkonzept für Bar­ri­erear­mut, das von Vor­lesun­gen über Prü­fun­gen bis hin zum Stu­di­en­all­t­ag alle Bere­iche inkludiert und berück­sichtigt, kann die gesamte Hochschul­ge­mein­schaft für dieses wichtige The­ma sen­si­bil­isiert wer­den und voneinan­der ler­nen. Diver­sität mit all ihren Facetten stellt eine Bere­icherung für die Gemein­schaft dar, sodass diese durch entsprechende Aus­gestal­tung ermöglicht wer­den muss.  Lit­er­atur  [1] Behin­derten­gle­ich­stel­lungs­ge­setz BGG. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/  [2] „Bar­ri­ere­frei­heit – von Beginn an“, Der Beauf­tragte der Bun­desregierung für die Belange von Men­schen mit Behin­derun­gen. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/schwerpunkte/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html?nn=27146  [3] A. Gün­ther und C. Hen­zler, „Sanierungsstau: Wo Bay­erns Hochschulen vor sich hin bröck­eln“, Süddeutsche.de, Erlangen/München, 31. Juli 2019. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hochschulen-sanierung-exzellenzunis‑1.4544902  [4] K. Bauer, „Acces­si­bil­i­ty in der dig­i­tal gestützten Hochschullehre: Bar­ri­ere­freie Lehr-Lern-Mate­ri­alien“, BayZiel. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.didaktikzentrum.de/component/redevent/details/4?xref=162705  [5] OTH Regens­burg, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.oth-regensburg.de/studiengang/gebaerdensprache-anfaengerkurs-teilnahmebescheinigung  [6] LMU München, „Gebär­den­sprache Anfängerkurs“. Zuge­grif­f­en: 29. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.lmu.de/lmu-sprachenzentrum/de/sprachkursangebot/semesterkurse/gebaerdensprache/  [7]    LMU München, “Zer­ti­fikat Inklu­sion”. Zuge­grif­f­en 15.Dezember 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/zertifikat-inklusion/ 

24 Nov

Flexibilisierung der Pflichtpraktika

Eine zukun­fts­fähige Hochschu­laus­bil­dung in Bay­ern muss flex­i­ble Rah­menbe­din­gun­gen schaf­fen, die den vielfälti­gen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den gerecht wer­den. Pflicht­prak­ti­ka sind in vie­len Stu­di­engän­gen, vor allem in Bere­ichen wie Medi­zin und Lehramt, sowie allen Stu­di­engän­gen an Hochschulen für ange­wandte Wis­senschaften unverzicht­bare Bestandteile des Cur­ricu­lums. Die derzeit­ige strik­te Struk­tur solch­er Prak­ti­ka erschw­ert es den Studieren­den jedoch mas­siv, ein­er Erwerb­stätigkeit nachzuge­hen und sich finanziell abzu­sich­ern, da die Prak­ti­ka meist in Vol­lzeit und unbezahlt stat­tfind­en. Diese Rah­menbe­din­gun­gen wider­sprechen zunehmend den Bedürfnis­sen und mod­er­nen Leben­sre­al­itäten der Studieren­den. Die finanzielle Belas­tung, die durch Vol­lzeit-Pflicht­prak­ti­­ka ohne Vergü­tung entste­ht, bringt viele Studierende in prekäre Sit­u­a­tio­nen. Sie sind darauf angewiesen, neben dem Studi­um zu arbeit­en, um ihren Leben­sun­ter­halt zu sich­ern, was durch die Vol­lzeit­prak­ti­ka unter derzeit­i­gen Bedin­gun­gen kaum möglich ist. Studierende brin­gen in Prak­tikum­sphasen bere­its wertvolle Qual­i­fika­tio­nen mit und leis­ten einen pro­duk­tiv­en Beitrag für die jew­eili­gen Prak­tikumsstät­ten. Daher wäre eine Vergü­tung für Prak­ti­ka angemessen sin­nvoll. Der Umstand, dass Studierende bei Prak­ti­ka Erfahrung gewin­nen, kann kein Argu­ment gegen eine Vergü­tung sein, denn auch im Beruf­sleben wer­den Kom­pe­ten­zen erwor­ben. Wir plädieren an den Geset­zge­ber, Anreize zu set­zen, dass auch Pflicht­prak­ti­ka vergütet wer­den, ver­ste­hen aber, dass diese unter den aktuellen Bedin­gun­gen nicht in jedem Fall möglich sind. Unsere Forderun­gen zur Flex­i­bil­isierung von unbezahlten Pflicht­prak­ti­ka umfassen daher: Die Flex­i­bil­isierung von Pflicht­prak­ti­ka trägt dazu bei, dass alle Studieren­den, unab­hängig von ihrer Lage, die gle­ichen Chan­cen auf eine hochw­er­tige Aus­bil­dung erhal­ten. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert daher ein­dringlich an die Poli­tik, eine Reform der Pflicht­prak­ti­ka anzuge­hen, die den aktuellen Her­aus­forderun­gen der Hochschul­land­schaft gerecht wird. Bay­ern muss ein attrak­tiv­er Bil­dungs­stan­dort wer­den, der Vielfalt und Chan­cen­gle­ich­heit aktiv fördert.

24 Nov

Zukunftsfähiges BAföG: Für eine gerechte Studienfinanzierung und Chancengleichheit in der Hochschulbildung

Das BAföG ist seit Jahrzehn­ten ein zen­trales Instru­ment der Chan­cen­gle­ich­heit im Hochschulzu­gang und hat vie­len jun­gen Men­schen den Zugang zur Hochschul­bil­dung ermöglicht, die sich ein Studi­um ohne diese Förderung nicht hät­ten leis­ten kön­nen. Allerd­ings hat das BAföG in den ver­gan­genen zwei Jahrzehn­ten stark an Wirk­samkeit einge­büßt. Die unzure­ichende Anpas­sung der Bedarf­ssätze und Frei­be­träge hat dazu geführt, dass die staatliche Stu­di­en­förderung heute vielfach nicht mehr aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten der Studieren­den zu deck­en. Der Grundbe­darf liegt derzeit unter dem Niveau der „Düs­sel­dor­fer Tabelle“, die als Richtlin­ie zur Fes­tle­gung des Exis­tenzmin­i­mums bei Unter­halt­sansprüchen dient und regelmäßig angepasst wird, um die Leben­shal­tungskosten zu berück­sichti­gen:  Der BAföG-Grund­be­­darf beträgt 475 Euro, während die Düs­sel­dor­fer Tabelle derzeit 520 Euro als erforder­lich ansieht. Die Wohnkosten­pauschale von 380 Euro reicht kaum aus, um in Hochschul­städten ein WG-Zim­mer zu finanzieren, während in Städten wie München die durch­schnit­tlichen Kosten hier­für bei 790 Euro oder im Bun­des­durch­schnitt bei 489 Euro liegen [1]. Zeit­gle­ich ist der Anteil der geförderten Studieren­den drastisch gesunken, von fast 30 % im Jahr 2012 auf nur noch 12 % im Jahr 2023 [2]. Die fehlende Über­ar­beitung und zeit­gemäßge Anpas­sung des BAföGs gefährdet den Grund­satz der Chan­cen­gle­ich­heit, dass der Bil­dungser­folg nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein darf. Stu­di­en­ab­brüche auf­grund von finanziellen Eng­pässen kön­nen sich wed­er die Gesellschaft noch der Arbeits­markt leis­ten. Die Bun­desregierung hat zwar Maß­nah­men wie die Anhebung der Bedarf­ssätze, die Ein­führung des Flex­i­bil­itätsse­mes­ters und eine mod­er­ate Erhöhung der Wohnkosten­pauschale umge­set­zt. Den­noch fehlen tief­greifende struk­turelle Refor­men, die das BAföG langfristig absich­ern und an die Leben­sre­al­itäten der Studieren­den anpassen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert eine Anhebung der Bedarf­ssätze auf ein exis­ten­zsich­ern­des Niveau, eine automa­tis­che Anpas­sung an Preis- und Einkom­mensen­twick­lun­gen sowie die Berück­sich­ti­gung des Miet­spiegels für die entsprechen­den Wohnkosten­pauschalen. Diese Dynamisierung sollte umfassend alle rel­e­van­ten BAföG-Kom­po­­nen­ten umfassen, darunter Frei­be­träge, Sozial­pauschalen, Kranken- und Pflegev­er­sicherungszuschläge sowie die Mini­job­gren­ze, um eine kon­tinuier­liche Anpas­sung an steigende Leben­shal­tungskosten zu gewährleis­ten. Frei­be­träge soll­ten Fam­i­lien mit mit­tleren Einkom­men ent­las­ten, während das BAföG grund­sät­zlich elter­nun­ab­hängiger wer­den muss. Diese grundle­gen­den finanziellen Anpas­sun­gen stellen hier­bei nur einen Eckpfeil­er des nöti­gen Reformbe­darfs dar. Darüber hin­aus muss die Förder­höch­st­dauer um min­destens zwei Sem­ster ver­längert wer­den, um soziale Engage­ments, famil­iäre Verpflich­tun­gen, gesund­heitliche Her­aus­forderun­gen, verpflich­t­ende Prak­ti­ka, Aus­land­saufen­thalte und beru­fliche Tätigkeit­en etc. bess­er zu berück­sichti­gen. Das BAföG sollte als bedin­gungslos­es Studieren­denge­halt ohne Rück­zahlungsverpflich­tung gewährt wer­den. Alter­na­tiv ist zumin­d­est eine deut­liche Senkung der Dar­lehen­san­teile notwendig, um die Ver­schul­dungsangst der Studieren­den zu ver­ringern [3]. Um die Stu­di­en­fi­nanzierung effizien­ter zu gestal­ten, müssen sowohl bun­desweit als auch auf Lan­desebene umfassende Maß­nah­men zur voll­ständi­gen Dig­i­tal­isierung und Vere­in­fachung des BAföG-Antragsver­­fahrens umge­set­zt wer­den. Ein voll­ständig dig­i­tales Sys­tem kön­nte Fehler beim Aus­füllen min­imieren und die Bear­beitungszeit­en erhe­blich verkürzen, was den Studieren­den eine verbesserte Pla­nungssicher­heit bietet. Benutzer­fre­undliche, bar­ri­ere­freie Antrags­for­mu­la­re sind essen­ziell. Der spez­i­fis­che Bedarf Studieren­der mit Behin­derung muss ein­fach und ohne bürokratis­che Hür­den berück­sichtigt wer­den. Studierende mit Beein­träch­ti­gung ste­hen vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen. Es müssen bar­ri­ere­freie Ange­bote in deutsch­er Gebär­den­sprache und leichter Sprache bere­it­gestellt wer­den. Eine flex­i­ble BAföG-Struk­­tur ist erforder­lich, um behin­derungs­be­d­ingte Verzögerun­gen abzufed­ern, beispiel­sweise durch zusät­zliche Semes­ter ohne Sank­tio­nen. Die Bere­it­stel­lung von Assis­ten­zen und spez­i­fis­ch­er Unter­stützung sollte finanziell abgesichert und ein­fach­er zu beantra­gen sein. Zusät­zlich ist es entschei­dend, die per­son­elle Ausstat­tung der BAföG-Ämter zu verbessern, damit Anträge zügig und effizient bear­beit­et wer­den kön­nen. Die lange Bear­beitungs­dauer ist häu­fig auf kom­plexe und unvoll­ständi­ge Anträge sowie auf per­son­elle Unterbe­set­zung in den BAföG-Ämtern zurück­zuführen. Um dem steigen­den Ver­wal­tungsaufwand gerecht zu wer­den, sind daher mehr Per­son­al und gezielte Maß­nah­men zur Per­son­al­bindung notwendig. Der wach­senden Kom­plex­ität muss ent­ge­gengewirkt wer­den, sodass die Höhe des BAföG trans­par­ent berech­net wer­den kann und die Zahl der Son­der­fälle und Aus­nah­men deut­lich ver­ringert wird. Darüber hin­aus bleibt die Forderung nach einem elter­nun­ab­hängi­gen BAföG zen­tral, um langfristig mehr Gerechtigkeit zu schaf­fen und den bürokratis­chen Aufwand zu reduzieren. Studierende mit Kindern ste­hen vor beson­deren Her­aus­forderun­gen, die eine gezielte Unter­stützung erfordern. Das BAföG berück­sichtigt diese Sit­u­a­tion durch einen Kinder­be­treu­ungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren, der als Vol­lzuschuss gewährt wird und nicht zurück­gezahlt wer­den muss. Den­noch bleibt die finanzielle Sit­u­a­tion viel­er studieren­der Eltern anges­pan­nt, da die Förderung oft nicht aus­re­icht, um die gestiege­nen Leben­shal­tungskosten und die zusät­zlichen Aus­gaben für die Kinder­be­treu­ung zu deck­en. Eine deut­liche Erhöhung des Kinder­be­treu­ungszuschlags wäre notwendig, um die reale finanzielle Belas­tung für studierende Eltern bess­er abz­u­fan­gen und so die Vere­in­barkeit von Studi­um und Fam­i­lie zu erle­ichtern. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat appel­liert abschließend an die Bun­desregierung und die Län­der, die längst über­fäl­lige, grundle­gende BAföG-Reform zügig umzuset­zen. Eine zukun­fts­fähige und gerechte Stu­di­en­fi­nanzierung muss sich­er­stellen, dass alle jun­gen Men­schen unab­hängig von ihrer sozialen Herkun­ft studieren kön­nen. Nur so kann die Chan­cen­gle­ich­heit in der Wahl der Aus­bil­dung wieder­hergestellt wer­den. Lit­er­atur [1]           Moses Mendelssohn Insti­tut, „Hochschul­städtescor­ing Win­terse­mes­ter 2024/2025“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/hochschulstaedtescoring-wintersemester-2024–2025/ [2]          Deutsches Studieren­den­werk, „Die Entwick­lung der amtlichen BAföG-Dat­en von 2013 bis 2023“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/DSW_Tabelle_BAfoeG-Daten_2013-2023.pdf [3]          Die Zeit, „Stu­dienori­en­tierung in unsicheren Zeit­en“. Zuge­grif­f­en: 10. Novem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://advise.zeit.de/wp-content/uploads/2024/10/SIT_Studie_HeyStudium2024.pdf

27 Okt

Positionspapier zum Verhältnis des bayerischen Lehramtsstudiums zum Bachelor-Master-System

In Zeit­en des fortschre­i­t­en­den Lehrkräfte­man­gels erscheint es notwendig, das Lehramtsstudi­um in Bay­ern grundle­gend zu mod­ernisieren, stärk­er an inter­na­tionale Stan­dards anzu­passen und somit die Attrak­tiv­ität für Stu­di­en­an­fänger, Studierende, Uni­ver­sitäten und Schulen hochzuhal­ten und sog­ar noch weit­er zu erhöhen. Das bish­erige Mod­ell des Staat­sex­a­m­ens, welch­es in Bay­ern tra­di­tionell die erste Phase der Lehrkräfte­bil­dung abschließt, hat sich zwar fest einge­bürg­ert und bietet sicher­lich unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Vorteile bezüglich Qual­itätssicherungsaspek­ten, jedoch bedarf es ein­er Erweiterung, die den Anforderun­gen des europäis­chen und inter­na­tionalen Bil­­dungs- und Arbeits­mark­ts gerecht wird. Eine struk­turelle Öff­nung hin zu par­al­le­len, inter­na­tion­al anerkan­nten Stu­di­en­ab­schlüssen – ins­beson­dere in Form eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlusses – ist ein notwendi­ger Schritt, um sowohl die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstudi­ums zu erhöhen als auch den Absol­ventin­nen und Absol­ven­ten erweit­erte beru­fliche Möglichkeit­en zu eröff­nen und dadurch die Zahl der Stu­di­en­an­fänger und Absol­ven­ten deut­lich zu steigern. Aus­gangslage & Prob­le­mum­riss: Bay­ern im Kon­text ander­er Bun­deslän­der und bay­erische Stan­dorte im Ver­gle­ich Die erste Phase der bay­erischen Lehramt­saus­bil­dung schließt tra­di­tionell mit dem ersten Staat­sex­a­m­en ab, welch­es vor allem als beamten­rechtliche Qual­i­fika­tion­sprü­fung für den Ein­tritt in die Beamten­lauf­bahn zu ver­ste­hen ist. Bay­ern ist zusam­men mit Hes­sen, Meck­­len­burg-Vor­pom­mern, Saar­land und Sach­sen eines der let­zten fünf Bun­deslän­der, die noch an der ersten Staat­sex­a­m­en­sprü­fung zusät­zlich zum deut­lich aus­sagekräftigeren zweit­en Staat­sex­a­m­en am Ende des Ref­er­en­dari­ats fes­thal­ten. Derzeit ist für grund­ständig Lehramtsstudierende das Lehramtsstudi­um mit abgeschlossen­em erstem Staat­sex­a­m­en und abgelegtem Vor­bere­itungs­di­enst (Ref­er­en­dari­at) der einzige Weg in den Beruf ein­er Lehrkraft. Beste­hende Son­der­maß­nah­men des StMUK zum Quer- und Seit­ene­in­stieg in das Lehramt kri­tisieren wir aus diversen Grün­den stark. Zwar sind pos­i­tive Inten­tio­nen – wie etwa das kurzfristige Schließen von Lück­en in der Unter­richtsver­sorgung – nicht von der Hand zu weisen, den­noch kann eine Ver­ste­ti­gung eigentlich zeitlich begren­zter Maß­nah­men beobachtet wer­den. Dies führt ein­er­seits zu ein­er Depro­fes­sion­al­isierung des Berufs­bildes Lehramt, da unter anderem Per­so­n­en mit einem auss­chließlich fach­wis­senschaftlichen Mas­ter­ab­schluss ohne jegliche päd­a­­gogisch-didak­tis­che Vor­bil­dung direkt und ohne Lehramtsstudi­um in das Ref­er­en­dari­at starten kön­nen. In beson­deren Man­gelfäch­ern wie Biolo­gie oder Infor­matik am Gym­na­si­um wird sog­ar auf die fach­liche Vor­bil­dung im zweit­en Unter­richts­fach (hier: Chemie bzw. Math­e­matik) weit­ge­hend verzichtet und lediglich die Eig­nung des Mas­ter­ab­schlusses für das beson­dere Man­gelfach über­prüft, während reg­ulär aus­ge­bildete Lehramtsstudierende im entsprechen­den Fach min­destens 70 fach­wis­senschaftliche Cred­it­punk­te erbrin­gen müssen. Wie viele Per­so­n­en über die Son­der­maß­nah­men im Quer- und Seit­ene­in­stieg in Bay­ern akquiri­ert wur­den, lässt sich neben weit­eren Infor­ma­tio­nen zum Quer- und Seit­ene­in­stieg sowie zu Abbruchquoten in der Druck­sache 19/552 vom 19.03.2024 des Bay­erischen Land­tags her­ausle­sen [1]. Eben­falls stößt es auf großes Unver­ständ­nis, dass trotz des regelmäßi­gen Ver­weis­es auf die Notwendigkeit des ersten Staat­sex­a­m­ens seit­ens des StMUKs (wir ver­weisen hier­bei auf den Briefwech­sel der Studieren­den­vertre­tung der TUM bezüglich der Ein­beziehung des Mas­ter of Edu­ca­tion als Mas­ter-Abschluss, der alle Voraus­set­zun­gen an Mas­ter-Abschlüsse für Son­der­maß­nah­men über­erfüllt[1]) immer mehr Per­so­n­en mit einem rein fach­lichen Mas­ter­studi­um der Weg ins Lehramt ermöglicht wird – aber eben nur dann, wenn es absur­der­weise kein „bay­erisch­er lehramts­be­zo­gen­er Mas­ter-Abschluss“ ist. In vere­inzel­ten bay­erischen Mod­ell­stu­di­engän­gen, wie sie beispiel­sweise an der TUM vorzufind­en sind, kann zusät­zlich zum reg­ulären Abschluss des Studi­ums mit erstem Staat­sex­a­m­en nur durch das zusät­zliche Ver­fassen ein­er Mas­ter­ar­beit ein Mas­ter of Edu­ca­tion über ein grund­ständi­ges Lehramtsstudi­um erlangt wer­den – nur wird dieser, im Gegen­satz zu einem Mas­ter of Edu­ca­tion, der außer­halb Bay­erns erlangt wurde, nicht als Zulas­sungsvo­raus­set­zung für das Ref­er­en­dari­at über die aktuellen Son­der­maß­nah­men ange­se­hen. Somit wäre es beispiel­sweise möglich, ein lehramts­be­zo­genes Mas­ter­studi­um in Bay­ern zu absolvieren, es in einem anderen Bun­des­land auf­grund der inhaltlichen Gle­ich­w­er­tigkeit mit ein­er Mas­ter­ar­beit abzuschließen, mit dem dort erlangten Mas­ter of Edu­ca­tion wieder nach Bay­ern zu kom­men und über eine Son­der­maß­nahme, ohne erstes Staat­sex­a­m­en, in das Ref­er­en­dari­at zu starten. Eine Analyse der Abschlüsse an der TUM im gym­nasialen Lehramt der let­zten fünf Jahre ergab, dass das Abschließen des Lehramtsstudi­ums mit dem ersten Staat­sex­a­m­en für Studierende unat­trak­tiv zu sein scheint und andere Wege gewählt wur­den. Ins­ge­samt über 20 % der­jeni­gen, die die Zulas­sungsvo­raus­set­zun­gen hierzu erfüllt hat­ten, trat­en das erste Staat­sex­a­m­en nicht an. Beson­ders stechen die Man­gelkom­bi­na­tio­nen Biolo­gie-Chemie (> 25 %) und Math­­e­­matik-Physik (> 35 %) her­vor. All diese Per­so­n­en sind sehr gut für den Schul­dienst geeignet und ver­schär­fen durch ihr ver­mei­d­bares Abge­hen den ohne­hin schon großen Lehrkräfte­man­gel weit­er. Forderun­gen Eine aktuelle Studie des Leib­niz-Insti­­tuts zeigt auf, dass lediglich 66 % der Lehramtsstudieren­den nach einem erfol­gre­ich abgeschlosse­nen Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at antreten [2]. Somit wäre es für den nicht uner­he­blichen Anteil von über einem Drit­tel der Lehramtsstudieren­den von Wichtigkeit, einen akademis­chen Abschluss abseits eines Staat­sex­a­m­ens vor­weisen zu kön­nen, wenn Sie sich nach fünf Jahren des Studi­ums um etwaige Alter­na­tiv­en bemühen. Umset­zung der Reform Die Reform zur Ermöglichung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­ti­tels sollte aus mehreren „Per­spek­tiv­en“ erfol­gen: Faz­it Auch wenn der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die (zunächst par­al­lele) Ein­führung eines Bach­e­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gangs fordert, ent­behrt dies aus unser­er Sicht nicht die drin­gende Reform des Staat­sex­a­m­ens an sich, welch­es zahlre­iche ekla­tante Män­gel aufweist und in kein­ster Weise mehr zeit­gemäß erscheint. Hierzu ver­weisen wir auf den vor­ange­gan­genen Beschluss und unser Posi­tion­spa­pi­er. Nichts­destotrotz sehen wir die Ein­führung der Möglichkeit zur Erre­ichung des Bach­e­lor-/Mas­ter­ti­­tels als großen und notwendi­gen Fortschritt, um die Flex­i­bil­ität und die Attrak­tiv­ität des Lehramtsstu­di­en­gangs zu erhöhen und um die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit mit anderen Stu­di­engän­gen und vor allem Bun­deslän­dern zu erhal­ten und somit die exzel­lente Lehreraus- und Schul­bil­dung in Bay­ern zu sich­ern. [1] Ein­sicht kann unter sekretariat@baystura.de ange­fragt wer­den Lit­er­atur [1]           S. Strohmayr, „Studierende für das Lehramt, Abbruchquoten Ref­er­en­dare und Arbeitsverträge für Lehrkräfte“, Bay­erisch­er Land­tag, Schriftliche Anfrage 19/552, März 2024. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0000552.pdf [2]          S. Franz, „Ein Jahr nach Lehramtsstu­di­en­ab­schluss: Wer begin­nt nach dem Lehramtsstudi­um das Ref­er­en­dari­at?“, LIf­Bi Berichte, Dez. 2023, doi: 10.5157/LIFBI:BERICHT:04:LAP:1.0. [3]          Uni­ver­sität Bay­ern e. V., „Weit­er­en­twick­lung der Lehrerin­­nen- und Lehrerbil­dung in Bay­ern“, Feb. 2017. Zuge­grif­f­en: 27. Okto­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.unibayern.de/assets/Uploads/positionen/Positionspapier-Universitaere-Lehrerbildung-nach-VP-Lehre-am-27.02.17.pdf

15 Sep

Diversität an Bayerns Hochschulen fördern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat tritt im Rah­men der Wahrnehmung sein­er Auf­gaben für eine offene und plu­ral­is­tis­che Gesellschaft und gegen jede Art von Hass und Het­ze gegen Men­schen, ins­beson­dere gegen jede Art von Anti­semitismus, Ras­sis­mus und Sex­is­mus, gegen die Aus­gren­zung von Men­schen mit Behin­derung oder chro­nis­ch­er Erkrankung und gegen die Benachteili­gung von Men­schen auf­grund ihrer Herkun­ft, ihrer Reli­gion oder Weltan­schau­ung, ihrer sex­uellen Nei­gung oder Iden­tität ein (§ 2 Abs. 2 GO [1]). In Zeit­en von poli­tis­ch­er Unruhe, zahlre­ichen Krisen und her­aus­fordern­den Auf­gaben sind vor allem mar­gin­al­isierte Studierende und Mitar­bei­t­ende der Hochschulen gefährdet. Daher ist es unab­d­ing­bar, dass Hochschulen Orte sind, an denen Diver­sität gelebt wird und an denen dadurch ein für die Wis­sen­schafts- und Welt­ge­mein­schaft auss­chlaggeben­der Aus­tausch stat­tfind­et. Dies bed­ingt eine Gle­ich­be­hand­lung aller Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft, unab­hängig von kul­turellen, religiösen oder eth­nis­chen Hin­ter­grün­den, sowie die Offen­heit für Diskurs und Diskus­sion. Diskri­m­inierung, sei es auf­grund des Alters, der sozialen oder geografis­chen Herkun­ft, der sex­uellen Ori­en­tierung oder ein­er Behin­derung oder chro­nis­chen Erkrankung, muss gestoppt wer­den. Um für das The­ma Diver­sität mehr Bewusst­sein zu schaf­fen, sind Kurse und Infor­ma­tio­nen essen­ziell. Zusät­zlich ist die öffentliche Sol­i­darisierung mit mar­gin­al­isierten Grup­pen unab­d­ing­bar. Wir unter­stützen nach­drück­lich die Möglichkeit frei­williger Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en zu The­men wie Diver­sität und Inklu­sion, die durch die Möglichkeit ein­er Anerken­nung der Stu­di­engänge gefördert wer­den sollen. Auch die Schaf­fung von Kursen zu diesen äußerst wichti­gen The­men als Teil der Stu­di­engänge empfehlen wir an Stellen, an denen dies ermöglicht wer­den kann. Ein Beispiel hier­für wäre das Mod­ul „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tio­nen“, ange­boten über die virtuelle Hochschule Bay­ern [2]. Diese sollen helfen, in den The­men­bere­ichen Diver­sität und Inklu­sion mehr Ver­ständ­nis zu schaf­fen und ein respek­tvolles Miteinan­der zu ermöglichen. Zahlre­iche Hochschulen sind hier­bei schon vor­ange­gan­gen, sodass auch eine Zusam­me­nar­beit über Hochschulen hin­weg ermöglicht wer­den kann, um die wis­senschaftliche und soziale Zusam­me­nar­beit zu fördern. Doch nicht nur in einzel­nen Stu­di­engän­gen müssen Bar­ri­eren ver­stärkt abge­baut wer­den. Ins­beson­dere für Lehrende sind verpflich­t­ende Schu­lun­gen ein wichtiger Bestandteil der didak­tis­chen, wis­senschaftlichen und sozialen Weit­er­bil­dung. Diese helfen dabei, Diskri­m­inierung abzubauen und in der vielfälti­gen Gesellschaft angepasste Lehrmeth­o­d­en zu entwick­eln. Auch für Studierende, die Tuto­rien hal­ten, haben solche Weit­er­bil­dun­gen großen Mehrw­ert – jedoch müssen diese als Fort­bil­dungs­maß­nahme mit ent­lohn­ten Stun­den einge­plant wer­den. Abges­timmte Lern­in­halte und Meth­o­d­en kön­nen helfen, eine Atmo­sphäre des offe­nen Diskurs­es und Aus­tausches zu schaf­fen. Auch für Ver­wal­tungsmi­tar­bei­t­ende sind entsprechende Schu­lun­gen von großer Bedeu­tung, um auf die unter­schiedlichen Bedürfnisse einge­hen und möglichst pro­fes­sionell und sen­si­bel auf ver­schiedene Sit­u­a­tio­nen reagieren zu kön­nen. Im Rah­men ein­er fortschre­i­t­en­den Inter­na­tion­al­isierung ist dies bere­its seit Jahren nicht nur rel­e­vant, son­dern mit­tler­weile ein wesentlich­er Bestandteil des Arbeit­sall­t­ags. Wir fordern ver­mehrt Förder­pro­gramme für Frauen und nicht­binäre Per­so­n­en, die auf Geschlechterg­erechtigkeit in der Wis­senschaft abzie­len. Mit Blick auf die Geschlechterg­erechtigkeit erwarten wir gle­icher­maßen Unter­stützung­spro­gramme für Frauen, Män­ner und nicht­binäre Per­so­n­en, um einen gerecht­en Aus­gle­ich für alle Studienanfänger*innen zu schaf­fen sowie die Teil­habe aller Geschlechter an allen Stu­di­en­feldern zu ermöglichen. Dedi­zierte Pro­gramme für unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen sind beson­ders zu beto­nen, um auch his­torisch unter­repräsen­tierte Per­so­n­en­grup­pen expliz­it zu fördern. Eben­so müssen inter­na­tionale Studierende geziel­ter einge­bun­den wer­den, beson­ders im Hin­blick auf die derzeit­ige poli­tis­che Lage, damit sich alle Studieren­den in Bay­ern wohlfühlen. Diese Pro­gramme müssen, von Bere­ichen der Woh­nungssuche und Visa über eine kul­turelle Ein­führung, viele Aspek­te abdeck­en, um den Stu­di­en­start maßge­blich zu erle­ichtern. Die Hochschul­land­schaft muss divers­er und inklu­siv­er wer­den, um Bay­ern als Wis­senschafts­stan­dort attrak­tiv­er zu machen. Diver­sität sollte aus vie­len Grün­den gefördert wer­den, ins­beson­dere um aus der Vielfalt der Gemein­schaft her­aus kreative Lösun­gen für Prob­lem­stel­lun­gen zu erar­beit­en. Dominiert kon­tinuier­lich eine Gruppe das Han­deln der Gemein­schaft, wird rel­e­vantes Wis­sen ignori­ert und weniger offen nach Antworten auf Fragestel­lun­gen gesucht. Ger­ade im Bere­ich der Forschung, in der inno­v­a­tive, neue Denkan­sätze benötigt wer­den, um die Prob­leme unser­er Zukun­ft zu lösen, ist Diver­sität daher ein essen­zieller Bestandteil, um Erfolg zu erre­ichen. Hier­für muss ein Umfeld an Hochschulen geschaf­fen wer­den, das die Vielfalt fördert und die Bedarfe stützt, damit ver­schiedene Per­spek­tiv­en gle­ich­berechtigt gehört wer­den und somit das volle Poten­zial genutzt wer­den kann. [3], [4] Vere­inzelte bay­erische Hochschulen haben sich den Bere­ichen Diver­sität, Gle­ich­berech­ti­gung und Inklu­sion bere­its angenom­men und the­ma­tisieren diese sowie vere­inzelte andere inter­sek­tion­al wichtige The­men­bere­iche. Diese zeigen, wie wichtig die The­men für ein Zuge­hörigkeits­ge­fühl und ein erfol­gre­ich­es Miteinan­der in der Hochschul­ge­mein­schaft sind. Nichts­destotrotz müssen diese The­men­bere­iche durch eine explizite Anerken­nung und Förderung geziel­ter Pro­jek­te verdeut­licht wer­den. Förderun­gen für Unternehmen wie beispiel­sweise die „Ini­tia­tive neue Qual­ität der Arbeit“ kön­nen als Vor­bilder dienen [5]. Durch eine erhöhte Wertschätzung solch­er Pro­gramme und Ver­anstal­tun­gen kön­nen Anreize für die Erweiterung des Ange­bots geschaf­fen und somit eine Vervielfachung des Wis­sens erre­icht wer­den. Ergrif­f­ene Maß­nah­men müssen zudem regelmäßig evaluiert wer­den, damit diese keine For­malia darstellen, son­dern tat­säch­lich die Zusam­menge­hörigkeit und die gemein­same Lehr‑, Lern- und Forschung­sumge­bung verbessern. Im Rah­men dieser Auswer­tun­gen soll­ten die Studieren­den­vertre­tun­gen eben­so wie Lehrende und die Ver­wal­tung einge­bun­den wer­den. Nur durch den Erhalt der vielfälti­gen Per­spek­tiv­en, durch die Förderung von Gle­ich­berech­ti­gung und durch gegen­seit­i­gen Respekt kön­nen Hochschulen auch kün­ftig Vor­bilder sein und für die Wis­senschaft, Gesellschaft, Kul­tur, Poli­tik und Wirtschaft her­aus­ra­gende Tal­ente aus­bilden, die in der Vielfalt Stärke erken­nen. Lit­er­atur [1]           Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat, Geschäft­sor­d­nung. 2023. [2]          Virtuelle Hochschule Bay­ern, „Diver­si­ty als ange­wandtes Konzept in Wis­senschaft und Organ­i­sa­tion“. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://kurse.vhb.org/VHBPORTAL/kursprogramm/kursprogramm.jsp?kDetail=true&COURSEID=18149,80,1228,2 [3]          McK­in­sey & Com­pa­ny, „Erfol­gs­fak­tor kul­turelle Diver­sität und faire Teil­habe“, Aug. 2023. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20east/deutschland/news/presse/2023/2023–09–18%20kulturelle%20vielfalt/2308_whitepaper_cultural_diversity_vs.pdf [4]          G. Krell und B. Sieben, „Diver­si­ty Man­age­ment: Chan­cen­gle­ich­heit für alle und auch als Wet­tbe­werb­svorteil“, in Chan­cen­gle­ich­heit durch Per­son­alpoli­tik, G. Krell, R. Ortlieb, und B. Sieben, Hrsg., Wies­baden: Gabler, 2011, S. 155–174. doi: 10.1007/978–3‑8349–6838–8_15. [5]          Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales, „INQA-Exper­i­­men­tier­räume“, www.inqa.de. Zuge­grif­f­en: 8. Sep­tem­ber 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-experimentierraeume/uebersicht.html

15 Sep

Ausbau des Studentischen Wohnens

Die vielerorts untrag­bare Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern zeigt, dass trotz bere­its beste­hen­der För­der­maß­nah­men weit­er­hin erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf beste­ht. Der steigende Bedarf an sozialem Wohn­raum, wie in der Sozialer­he­bung des Deutschen Studieren­den­werks doku­men­tiert, unter­stre­icht die Notwendigkeit, den sozialen Woh­nungs­bau als pri­or­itäre Auf­gabe auf allen poli­tis­chen Ebe­nen zu ver­ankern [1]. Langfristige, plan­bare Investi­tio­nen, wie vom HRK-Bericht 2023 emp­fohlen, sind entschei­dend, um das Wohn­rau­mange­bot für Studierende nach­haltig zu erweit­ern und zu sta­bil­isieren [2]. Um die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohn­raum für Studierende zu gewährleis­ten, sind gezielte rechtliche Maß­nah­men erforder­lich, die Speku­la­tio­nen im Immo­bilien­markt, ins­beson­dere im Bere­ich des stu­den­tis­chen und sozialen Woh­nungs­baus, eindäm­men. Stu­di­en zeigen, dass speku­la­tive Investi­tio­nen in vie­len Großstädten zu steigen­den Mieten beitra­gen und damit die Wohn­si­t­u­a­tion weit­er ver­schär­fen. Ein angemessen­er rechtlich­er Rah­men kann dazu beitra­gen, diese Effek­te zu mildern und sta­bile Miet­preise sicherzustellen. [3] Ein zen­traler Ansatz zur Entschär­fung der Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende ist die Förderung des genossen­schaftlichen Woh­nungs­baus, der eine sta­bile und nach­haltige Alter­na­tive zu den stark steigen­den Preisen des pri­vat­en Woh­nungs­mark­tes bietet. Ins­beson­dere in Städten wie München, wo die durch­schnit­tliche Kalt­mi­ete im Jahr 2024 bei 21,57 EUR/m² liegt, und Augs­burg mit 12,82 EUR/m², wird die Dringlichkeit deut­lich [4], [5], [6]. Um langfristige Lösun­gen für bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen zu schaf­fen, soll­ten genossen­schaftliche Mod­elle und stu­den­tis­che Ini­tia­tiv­en durch gezielte Förderung und Unter­stützung aus­ge­baut wer­den. Hochschulen und Studieren­den­werke kön­nen dabei ihre Exper­tise in der Entwick­lung und Begleitung solch­er Pro­jek­te ein­brin­gen, etwa durch die Bere­it­stel­lung von Beratungsange­boten und Net­zw­erken, ohne direkt in die oper­a­tive Umset­zung einzu­greifen [7]. So kön­nen prax­is­na­he und inno­v­a­tive Wohnkonzepte entste­hen, die auf die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den einge­hen und die Wohn­si­t­u­a­tion nach­haltig verbessern. Ein spez­i­fis­ches und drin­gend erforder­lich­es Hand­lungs­feld zur Entschär­fung der stu­den­tis­chen Wohn­si­t­u­a­tion ist die deut­liche Erhöhung des Wohn­heimange­bots. Der MLP-Stu­­den­ten­­wohn­re­­port 2023 zeigt, dass in vie­len Hochschul­städten der Zugang zu Wohn­heim­plätzen stark begren­zt ist, wobei die Mieten an den unter­sucht­en Stan­dorten durch­schnit­tlich um 6,2 % gestiegen sind [8]. Angesichts dieser Entwick­lung ist es notwendig, den Aus­bau von Wohn­heimen gezielt zu fördern, um die Diskrepanz zwis­chen Ange­bot und Nach­frage zu ver­ringern. Die bish­eri­gen Maß­nah­men der Staat­sregierung zur Unter­stützung des stu­den­tis­chen Wohnens sind ein äußerst notwendi­ger, jedoch bei Weit­em nicht aus­re­ichen­der Schritt, um der steigen­den Nach­frage gerecht zu wer­den. Es bedarf ein­er ver­stärk­ten und koor­dinierten Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kommunal‑, Lan­des- und Bun­de­sebene, um dieses Prob­lem erfol­gre­ich und zeit­nah anzuge­hen. Neben der Quan­tität des Wohn­rau­mange­bots ist die Entwick­lung nach­haltiger Wohn­mod­elle von entschei­den­der Bedeu­tung. Investi­tio­nen in kli­­ma- und ressourcenscho­nende Wohn­pro­jek­te sind notwendig, um langfristig bezahlbaren Wohn­raum zu schaf­fen, der sowohl ökol­o­gis­chen als auch sozialen Anforderun­gen entspricht. Die Pro­jek­te müssen sich dabei gegen­seit­ig ergänzen und die ver­schiede­nen Ebe­nen müssen koop­er­a­tiv nach effizien­ten Lösun­gen suchen. Konkrete Maß­nah­men zur Ent­las­tung des stu­den­tis­chen Woh­nungs­mark­tes umfassen die Bere­it­stel­lung von För­der­mit­teln, den Abbau bürokratis­ch­er Hür­den und die Nutzung öffentlich­er Flächen für den Bau neuer Wohn­heime. Auch die Poli­tik ist gefordert, die Bedin­gun­gen für den Woh­nungs­bau ins­ge­samt zu verbessern, etwa durch die ver­mehrte Ausweisung von Bauland an Hochschul­stan­dorten und steuer­liche Anreize für Inve­storen. Zusät­zlich sind Aufk­lärung und Bewusst­seins­bil­dung entschei­dend, um Studierende und die Öffentlichkeit über die Bedeu­tung von sozialem und genossen­schaftlichem Woh­nungs­bau zu informieren. Durch gezielte Kam­pag­nen kann die Dringlichkeit des The­mas verdeut­licht und die Unter­stützung für die notwendi­gen Maß­nah­men gesteigert wer­den. Bere­its beste­hende Pro­gramme wie „Junges Wohnen“ oder die Förderung von Miet­wohn­raum für Studierende in Bay­ern sind ein Schritt in die richtige Rich­tung, doch es bedarf auch ein­er ver­stärk­ten Sub­jek­t­förderung, um die spez­i­fis­chen Bedürfnisse der Studieren­den bess­er zu unter­stützen. Nur durch diese umfassenden und koor­dinierten Anstren­gun­gen kann eine spür­bare Ent­las­tung der Wohn­si­t­u­a­tion für alle Bewohner*innen erre­icht wer­den. Abschließend lässt sich fes­thal­ten, dass die Wohn­si­t­u­a­tion für Studierende in Bay­ern ein­er drin­gen­den Verbesserung bedarf. Mit geziel­ten Maß­nah­men, ver­stärk­ter Zusam­me­nar­beit und langfristi­gen Investi­tio­nen kön­nen wir eine sta­bile und bezahlbare Wohn­si­t­u­a­tion schaf­fen, die den Bedürfnis­sen der Studieren­den gerecht wird. Jet­zt gilt es, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Lebens- und Stu­di­enbe­din­gun­gen nach­haltig zu verbessern und den Woh­nungs­markt zukun­ftssich­er zu gestal­ten. Lit­er­atur [1]           M. Kro­her u. a., „Die Studieren­den­be­fra­gung in Deutsch­land: 22. Sozialer­he­bung“, Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung (BMBF) Refer­at Hochschul- und Wis­senschafts­forschung, Berlin, Mai 2023. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/4/31790_22_Sozialerhebung_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=12 [2]          Hochschul­rek­torenkon­ferenz, „Entschließung des Sen­ats der HRK: Gute Rah­menbe­din­gun­gen für Studi­um und Lehre“, Hochschul­rek­torenkon­ferenz, März 2021. [3]          S. Malpezzi und S. Wachter, „The Role of Spec­u­la­tion in Real Estate Cycles“, Jour­nal of Real Estate Lit­er­a­ture, Bd. 13, Nr. 2, S. 141–164, Jan. 2005, doi: 10.1080/10835547.2005.12090156. [4]          C. Grigoleit und D. Vilsmeier, „Mieten in Bay­ern steigen weit­er“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mieten-in-bayern-steigen-weiter,TsqUV7h [5]          A. M. Schröter, „Miet­spiegel München: Daten­er­he­bung erst­mals mit Auskun­ft­spflicht“, BR24. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mietspiegel-muenchen-datenerhebung-erstmals-mit-auskunftspflicht,Tzpi0Kp [6]          Mietspiegeltabelle.de, „Miet­spiegel Bay­ern“, Mietspiegeltabelle.de. Zuge­grif­f­en: 16. August 2024. [Online]. Ver­füg­bar unter: https://mietspiegeltabelle.de/mietspiegel-bayern/ [7]          Y. Franz und E. Gru­ber, „The Chang­ing Role of Stu­dent Hous­ing as Social Infra­struc­ture“, Urban Plan­ning, Bd. 7, Nr. 4, Nov. 2022, doi: 10.17645/up.v7i4.5661. [8]          MLP Finanzber­atung SE, „MLP Stu­den­ten­wohn­re­port 2023“, MLP Finanzber­atung SE, 2023.

21 Jul

Position gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ in Bayern 

In der aktuellen welt­poli­tis­chen Lage sind sowohl die Vertei­di­gungs­fähigkeit als auch die Arbeit an friedlichen Lösun­gen, wie sie im Rah­men von Zivil­dienst und Katas­tro­phen­schutz geleis­tet wer­den, von zen­traler Bedeu­tung. Auf­grund der neuen Geset­zes­lage im Rah­men des am 17. Juli 2024 beschlosse­nen Bun­deswehrge­set­zes ist es dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st (StMWK) nun möglich, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben.  Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich hier entsch­ieden gegen das „Gesetz zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern“ aus.  Zu Beginn möcht­en wir den fehlen­den Ein­bezug der Sicht der Studieren­den zu diesem Geset­zen­twurf scharf kri­tisieren. Diese sind genau­so Teil der Hochschul­land­schaft, die Zukun­ft der Wis­senschaft und Forschung und eben­so von den Fol­gen des Geset­zen­twurfs betrof­fen. Die Tat­sache, dass keine Stel­lung­nahme des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats einge­holt wurde, stößt zum einen auf Unver­ständ­nis, zum anderen erwarten wir in Zukun­ft eine gle­ich­w­er­tige Ein­beziehung der stu­den­tis­chen Per­spek­tive in Angele­gen­heit­en der Hochschulen, damit wir im Geset­zge­bung­sprozess als geset­zliche Vertre­tung der Studieren­den unser Recht auf Anhörung ausüben kön­nen. Ein solch­es Desin­ter­esse an stu­den­tis­chen Belan­gen und Per­spek­tiv­en eracht­en wir als inakzept­abel.  Der BayStu­Ra sieht ins­beson­dere den staatlichen Ein­griff in die Wis­senschafts­frei­heit — und damit indi­rekt in die indi­vidu­elle Gewis­sens­frei­heit aller Hochschu­lange­höri­gen — kri­tisch. In dieser Form ist das Gesetz nicht nur ein gravieren­der Ein­schnitt in die Frei­heit der Forschung, son­dern lädt auch zu Miss­brauch ein. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat ist der Auf­fas­sung, dass eine verpflich­t­ende Koop­er­a­tion mit der Bun­deswehr Forschende davon abhal­ten wird, zu ver­schiede­nen The­men zu forschen. Ähn­lich­er Ein­stel­lung ist auch die GEW:  “Es ste­ht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozial­wis­senschaften sowie ins­beson­dere die ‚Kleinen Fäch­er‘ das Nach­se­hen haben wer­den, wenn die für die Bun­deswehr notwendi­gen finanziellen Kapaz­itäten aus ihren Töpfen abge­grif­f­en wer­den (im neuen Dop­pel­haushalt wur­den die meis­ten Zuwen­dun­gen des Staates für wis­senschaftliche Ein­rich­tun­gen gekürzt)” [1].  Wir sind der Mei­n­ung, es solle nicht möglich sein, Hochschulen dazu zu zwin­gen, mit der Bun­deswehr zusam­men­zuar­beit­en. In der verpflich­t­en­den Zusam­me­nar­beit zwis­chen Hochschulen und Bun­deswehr sehen wir eine Gefährdung für den Wis­senschafts­stan­dort Bay­ern.  Unter dem Vor­wand der nationalen Sicher­heit wer­den offen­sichtliche Wege, die Frei­heit in der Forschung zu unter­graben, geöffnet und ein Präze­den­z­fall für die Unter­wan­derung grundle­gen­der Frei­heit­en geset­zt. Dieses fahrläs­sige Ver­hal­ten der Staat­sregierung lehnen wir kat­e­gorisch ab.  Zudem wirft das Gesetz jedoch ver­fas­sungsrechtliche und ethis­che Bedenken auf. Unter der sehr vagen Bedin­gung der „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ ermöglicht es dem StMWK, den Uni­ver­sitäten eine Zusam­me­nar­beit mit der Bun­deswehr vorzuschreiben. Die „Rel­e­vanz für die nationale Sicher­heit“ wird nicht hin­re­ichend definiert, wed­er im Geset­zes­text noch in deren Begrün­dung. Diese Bedenken wer­den zudem durch die Stel­lung­nahme des Uni­ver­sität Bay­ern e.V. zum Geset­zen­twurf bestärkt, der sich wie fol­gt dazu äußert:  „Art. 6 Abs. 8 Satz 2 ist je nach Lesart ver­fas­sungsrechtlich prob­lema­tisch, da aus dem vorgeschla­ge­nen Wort­laut der geset­zlichen Regelung nicht hin­re­ichend klar und bes­timmt her­vorge­ht, welche Def­i­n­i­tion von nationaler Sicher­heit angenom­men wird und welche Koop­er­a­tions­maß­nah­men nach pos­i­tiv­er Prü­fung verpflich­t­end zu erfol­gen haben. Es wird weit­er­hin nicht deut­lich, ob die Koop­er­a­tionspflicht die Insti­tu­tion bet­rifft oder gar einzelne beson­ders wis­senschaftlich qual­i­fizierte Fachkräfte, wie es der Begrün­dung zu ent­nehmen ist.  […]  Satz 2 wird wed­er juris­tisch noch prak­tisch als zielführend erachtet, um die Inten­tion des Geset­zes zu erre­ichen.“ [2]  Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat fol­gen dieser Argu­men­ta­tion vol­lum­fänglich.  Heute ist es wichtiger denn je, dass Hochschulen die Möglichkeit haben, frei und unvor­ein­genom­men zu forschen und zu lehren. Der Staat räumt den Hochschulen daher das Recht zur Selb­stver­wal­tung ein und überträgt ihnen zugle­ich die Ver­ant­wor­tung, die ver­fas­sungs­gemäßen Grun­drechte ihrer Mit­glieder zu schützen. Auch in der aktuellen Zeit darf zivile Forschung nicht von mil­itärisch­er Forschung ver­drängt wer­den. Wir beobacht­en allerd­ings mit großer Sorge, wie aktuell wichtige und große Auf­gaben des 21. Jahrhun­derts zugun­sten kurzfristiger Reak­tio­nen in den Hin­ter­grund rück­en.  Wir hal­ten die Frei­heit von Hochschulen, sich selb­st ethis­che Leit­bilder zu geben für ganz zen­tral, wo sich diese so einem ver­ant­wor­tungsvollen Bewusst­sein und sich der Förderung eines friedlichen Zusam­men­lebens verpflicht­en kön­nen.  Wir hal­ten das Koop­er­a­tions­ge­bot zur mil­itärischen Forschung aber auch für einen erhe­blichen Ein­schnitt in die Gewis­sens­frei­heit von Forschen­den. Die insti­tu­tionell ver­ankerte Koop­er­a­tionsverpflich­tung ist auf­grund der Abhängigkeitsstruk­turen in den Hochschulen ein erhe­blich­er und fak­tis­ch­er Druck auf Indi­viduen, der mit der Gewis­sens­frei­heit nur schw­er zu vere­in­baren ist. Dies muss in entsprechen­den Abwä­gun­gen in der prak­tis­chen Imple­men­tierung berück­sichtigt wer­den, denn diese soll­ten die tat­säch­liche Frei­heit haben, zu entschei­den, nur ziv­il zu forschen. Für viele Studierende und Forschende ist es nicht mit dem Gewis­sen vere­in­bar, dass ihre Forschung poten­ziell zur Schädi­gung von Men­schen­leben beiträgt.  Gle­ich­wenn die Zweck­ent­frem­dung von Arbeit­en zivilen Ursprungs zu mil­itärischen Zweck­en bei jed­er Veröf­fentlichung ein Risiko ist, hal­ten wir es nicht für richtig, einen solchen Ein­griff durch Zwang durchzuset­zen. Wir erwarten von unserem Staat, dass er angesichts welt­poli­tis­ch­er Strö­mungen die Werte der frei­heitlichen Demokratie vertei­digt und so den Willen sein­er Forschen­den berück­sichtigt und diesen nicht in der­art offen­er Weise mis­sachtet.  Zudem fol­gen wir im Hin­blick der Zivilk­lausel der Argu­men­ta­tion der Stel­lung­nahme der GEW Lan­desver­band Bay­ern zum Geset­zen­twurf, in der darauf ver­wiesen wird, dass  „[…] Län­der wie Bre­men und Thürin­gen im Gegen­teil soge­nan­nte ‚Zivilk­lauseln‘ in ihre Hochschulge­set­ze aufgenom­men [haben], die in Hin­blick auf das Wohl und die Würde des Men­schen die wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen zu ein­er auss­chließlich zivilen, d. h. friedlichen Aus­rich­tung von Forschung und Lehre anhal­ten.  Die restlichen Län­der machen den wis­senschaftlichen Ein­rich­tun­gen keine Vor­gaben, wom­it sie ihnen ihr ver­fas­sungsrechtlich garantiertes Recht auf Wis­senschafts­frei­heit (Art. 5 GG) zugeste­hen.“ [1]  Hochschulen sind zen­trale Orte des freien Denkens, der Inno­va­tion und der inter­na­tionalen Zusam­me­nar­beit. Ihre Unab­hängigkeit ist entschei­dend für die Entwick­lung nach­haltiger, friedlich­er Lösun­gen für glob­ale Her­aus­forderun­gen.  In Zeit­en glob­aler Unsicher­heit müssen Hochschulen ihre Rolle als unab­hängige, ethis­che Akteure bewahren. His­torisch gese­hen tru­gen sie nach Kon­flik­ten wesentlich zum gesellschaftlichen Wieder­auf­bau bei, indem sie Wis­sen für friedliche und nach­haltige Entwick­lun­gen bere­it­stellen.  Die Autonomie der Hochschulen sollte respek­tiert wer­den, damit sie ihren Beitrag zur Vertei­di­gung und zur Förderung des Friedens leis­ten kön­nen, ohne ihre ethis­chen Werte zu kom­pro­mit­tieren.  Lit­er­aturverze­ich­nis  [1] Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft Bay­ern, “Anhörung zum Geset­ze­sen­twurf zur Förderung der Bun­deswehr in Bay­ern — Stel­lung­nahme der GEW Bay­ern,” Mar. 15, 2024. Accessed: Jul. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Gesetzesmaterial/0000001484/0000000020.pdf  [2] Uni­ver­sität Bay­ern e. V., “Stel­lung­nahme zum Entwurf

21 Jul

Reformbedarf des Lehramtsstudiums

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) sieht zahlre­iche Prob­leme im Lehramtsstudi­um und entsprechend großen Reformbe­darf. Die Auf­gaben zur Umgestal­tung sind vielfältig und müssen zeit­nah ange­gan­gen wer­den, damit die Lehrkräfte­bil­dung attrak­tiv­er wird und der Lehrkräfte­man­gel entschärft wer­den kann.  1. Flex­i­bil­ität des Studi­ums    Grund­sät­zlich begrüßt der BayStu­Ra die Vielfalt an Kom­bi­na­tion­s­möglichkeit­en in den ver­schiede­nen Lehramtsstu­di­engän­gen und Stan­dorten und spricht sich für Erhalt und sin­nvollen Aus­bau dieser Flex­i­bil­ität aus. Lei­der wird aus ver­schiede­nen Stan­dorten der Lehrkräfte­bil­dung immer wieder berichtet, dass die Studier­barkeit manch­er Kom­bi­na­tio­nen auf­grund von Über­schnei­dun­gen nicht gegeben ist. Dieser Prob­lematik sollte mit geeigneten Maß­nah­men — beispiel­sweise ein­er verpflich­t­en­den Akkred­i­tierung aller Lehramtsstu­di­engänge — ent­ge­gengewirkt wer­den.  Eben­falls bericht­en Studierende häu­fig davon, dass es bei einem Fach- oder Stan­dortwech­sel zu Prob­le­men bei der Anrech­nung kommt, obwohl alle bay­erischen Lehramtsstu­di­engänge auf der LPO I fußen und in ihren Mod­ulen somit gle­iche Kom­pe­ten­zen ver­mit­teln soll­ten. Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, dass die Anerken­nung­sprax­is von bere­its erbracht­en Leis­tun­gen nicht zum Nachteil für Studierende aus­gelegt wird, son­dern die struk­turell bere­its gegebene Flex­i­bil­ität nutzt und ein flex­i­bles Lehramtsstudi­um ermöglicht.   Über die uni­ver­sitären Pro­gramme hin­aus stellen Prak­ti­ka an vie­len Stellen eine weit­ere Prob­lematik dar. Das Betrieb­sprak­tikum (bei der Beru­flichen Bil­dung auf­grund ein­er anderen Struk­tur ausgenom­men), welch­es in den Lehramtsstu­di­engän­gen abzuleis­ten ist, wird scharf kri­tisiert. Gefordert wird eine qual­i­ta­tive Lehrkräfte­bil­dung, die empirisch fundiert ist. Dies impliziert, dass auch Praxis­er­fahrun­gen empirisch fundiert sind und durch geeignete und geschulte Per­so­n­en begleit­et wer­den, sodass ein reflek­tiert­er Kom­pe­ten­za­uf­bau stat­tfind­en kann. Das „Betrieb­sprak­tikum“ find­et zumeist völ­lig unbe­gleit­et und unre­flek­tiert statt. Hinzu kommt, dass es in einem nicht­päd­a­gogis­chen Bere­ich abzuleis­ten ist, was jeglich­er Argu­men­ta­tion­s­grund­lage ent­behrt. Eben­falls ist die Dauer von acht Wochen zum Teil länger, als alle in manchen Lehramtsstu­di­engän­gen schul­be­zo­ge­nen Prak­ti­ka kumuliert, was eine falsche Schw­er­punk­t­set­zung impliziert. Abschließend ist anzumerken, dass für diese Betrieb­sprak­ti­ka keine Leis­tun­gen in Form von ECTS anerkan­nt wer­den.    Auch gibt es (in bes­timmten Fäch­ern) unbezahlte Prak­ti­ka ohne Lehramts­bezug, welche mehrere Monate andauern und am Block abzuleis­ten sind. Hier kom­men Studierende gle­icher­maßen wie bei der Staat­sex­a­m­ensvor­bere­itung in die Bedräng­nis, ihr Studi­um zu finanzieren, wenn sie in der vor­lesungs­freien Zeit mehrere Monate am Stück gebun­den sind. Ein Urlaub­sse­mes­ter kommt hier­bei allerd­ings nicht in Frage, wenn BAföG bezo­gen wird oder eben Leis­tun­gen in Form des Prak­tikums einge­bracht wer­den müssen. Ger­ade, wenn diese Prak­ti­ka keinen Schul­bezug aufweisen, drängt sich umso mehr die Frage auf, ob dies noch zeit­gemäß erscheint.   Der BayStu­Ra spricht sich dafür aus, das Betrieb­sprak­tikum (in Grund‑, Mit­­tel- & Realschule sowie Gym­na­si­um) auf­grund der oben genan­nten Gründe abzuschaf­fen. Der hier­durch entste­hende Freiraum wird drin­gend für begleit­ete, empirisch gestützte und somit gewinnbrin­gende Praxis­er­fahrung benötigt, die einen gelin­gen­den schul­be­zo­ge­nen Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglicht.    In Anbe­tra­cht des Bedarfs zur Weit­er­en­twick­lung bes­timmter Prax­is­phasen betra­cht­en wir mit Neugierde die Beschlus­slage der KMK bezüglich der Entwick­lung hin zum dualen Lehramtsstudi­um und sind ges­pan­nt, welche Ergeb­nisse diese Umset­zun­gen in Augs­burg und Thürin­gen brin­gen wer­den.   2. Über­win­dung der Prob­leme mit dem Staat­sex­a­m­en  Einen zweit­en großen Reformbe­darf sieht der BayStu­Ra in der derzeit­i­gen Aus­führung und Form des Staat­sex­a­m­ens als Abschluss der Lehrkräfte­bil­dung. Dabei konzen­tri­ert sich die Kri­tik primär auf Prob­lematiken der Ersten Staat­sprü­fung, mit der die uni­ver­sitäre Lehrkräfte­bil­dung abschließt. Die struk­turelle Diver­genz zwis­chen dem mod­u­lar­isierten Lehramtsstudi­um mit freier Schw­er­punk­t­bil­dung und der ersten, zen­tral­isierten und bay­ern­weit angeglich­enen Staat­sprü­fung in ihrer derzeit­i­gen Beschaf­fen­heit stellt ein maßge­blich­es Prob­lem dar. Deut­lich wird diese Dis­so­nanz bere­its darin, dass die Lehren­den an den Uni­ver­sitäten — bis auf die Kor­rek­tur der Exa­m­en­sklausuren — in die Genese der Exa­m­en­sklausuren weitest­ge­hend nicht einge­bun­den sind. Dies führt nicht sel­ten dazu, dass sich im Staat­sex­a­m­en abge­fragte The­men, beson­ders in den Fach­wis­senschaften, nicht in den ange­bote­nen Lehrver­anstal­tun­gen oder gar im Cur­ricu­lum einzel­ner Uni­ver­sitäten wiederfind­en lassen. Besagte Fra­gen wer­den zen­tral von vere­inzel­ten, oft­mals lehrkräfte­bil­dungs­fer­nen Per­so­n­en for­muliert, dem Kul­tus­min­is­teri­um zur Über­prü­fung über­mit­telt und führen selb­st inner­halb der Fach­wis­senschaften und ‑didak­tiken häu­fig zu großen Irri­ta­tio­nen. Lehrende, die Klausurfra­gen für ihr Fachge­bi­et ein­senden, sind nicht dazu verpflichtet oder ange­hal­ten, einen Erwartung­shor­i­zont zu for­mulieren.  Der BayStu­Ra ver­ste­ht die Argu­men­ta­tion für den Bedarf ein­er beamten­rechtlichen Ein­stel­lung­sprü­fung — die jedoch auch alleinig durch das wesentlich aus­sagekräftigere Zweite Staat­sex­a­m­en gegeben wäre — bemän­gelt jedoch aus­drück­lich die derzeit­ige Umset­zung der Ersten Staat­sprü­fung.    Zwar ist die Staat­sprü­fung zen­tral organ­isiert, ent­behrt aber den­noch grundle­gen­den Gütekri­te­rien. Eine objek­tive Beno­tung wird nicht ermöglicht, da keine verbindlichen Erwartungs- und Bew­er­tung­shor­i­zonte existieren. Jede*r Prüfende kor­rigiert somit mit einem indi­vidu­ellen Erwartung­shor­i­zont bzw. dem Hin­ter­grund eigen­er wis­senschaftlich­er Stand­punk­te. Diese kön­nen — grundgelegt durch die Frei­heit von Wis­senschaft und Lehre — teil­weise von den Stand­punk­ten ander­er Kor­rigieren­der abwe­ichen. Kommt es zwis­chen Erst- und Zweit­prüfend­en zu Uneinigkeit­en, sind diese ange­hal­ten, sich bilat­er­al zu eini­gen, was kaum ein­er kri­te­ri­alen Bew­er­tungsnorm gerecht wird. Somit kommt es immer wieder dazu, dass ein und dieselbe Leis­tung an unter­schiedlichen Stan­dorten in Bay­ern von unter­schiedlichen Prüfend­en ver­schieden bew­ertet wird. Auch die Valid­ität der Staat­sprü­fung wird in Frage gestellt. Was in den Augen des BayStu­Ra geprüft wird, kor­re­liert nur sehr begren­zt mit dem ver­mit­tel­ten Cur­ricu­lum des Studi­ums und den später als Lehrkraft benötigten Kom­pe­ten­zen: Einen Essay hand­schriftlich inner­halb von vier bzw. drei Stun­den auf Papi­er zu brin­gen und dabei nicht sel­ten aus dem Kopf her­aus mit wis­senschaftlichen Bele­gen wie in ein­er Hausar­beit zu zitieren, zeigt lediglich die Fähigkeit des „Bulim­ie-Ler­­nens“, aber wenig Trans­fer­ver­ständ­nis und über­greifende Kom­pe­ten­zen.   Abschließend ist anzumerken, dass das Staat­sex­a­m­en min­destens ein Semes­ter an Prü­fungsvor­bere­itung zwin­gend erfordert, welch­es im Stu­di­en­ver­lauf­s­plan allerd­ings nicht vorge­se­hen ist. Studierende, die staatliche Hil­fe in Form des BAföG oder Stipen­di­en beziehen, müssen sich erneut wie bei den entsprechen­den Prak­ti­ka daher die Frage stellen, inwiefern sie ihren Leben­sun­ter­halt finanzieren kön­nen, während sie sich angemessen auf das Staat­sex­a­m­en vor­bere­it­en sollen.   Der BayStu­Ra fordert zwar derzeit keine Abschaf­fung des Staat­sex­a­m­ens, aber spricht sich drin­gend für eine Über­ar­beitung der derzeit­i­gen, zen­tral­isierten und man­gel­haften Form aus. Es müssen neue Wege in der Auf­gaben­stel­lung und ‑bew­er­tung gegan­gen wer­den, die eine Verzah­nung mit dem Studi­um und einen kon­seku­tiv­en Kom­pe­ten­za­uf­bau ermöglichen. Eben­falls ist zu über­prüfen, ob die Staat­sex­a­m­en­sprü­fun­gen zwin­gend gehäuft und nicht, wie in der Sport­di­dak­tik bere­its seit vie­len Jahren möglich, bere­its während des Studi­ums erbracht wer­den kön­nen.   3. Reformierung des Über­gangs von der ersten in die zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung   Das Ref­er­en­dari­at bzw. der Vor­bere­itungs­di­enst als an das Studi­um anschließende zweite Phase der Lehrkräfte­bil­dung

21 Jul

Mensa der Zukunft

Die Pro­duk­tion von Lebens­mit­teln ist weltweit betra­chtet für knapp ein Drit­tel der gesamten Treib­haus­gase­mis­sio­nen ver­ant­wortlich, wie aus einem Bericht der Welthunger­hil­fe aus dem Jahr 2023 her­vorge­ht [1]. Allein in Deutsch­land wer­den rund 50 % der Gesamt­fläche land­wirtschaftlich genutzt [2], wobei auf lediglich 10,3 % dieser Fläche ökol­o­gis­ch­er Land­bau betrieben wird. Ernährung und Land­wirtschaft haben im Zuge des glob­alen Wan­dels einen steigen­den Ein­fluss auf die Umwelt genom­men und tra­gen maßge­blich zum Ver­lust von Bio­di­ver­sität bei [3]. Insofern ist es uner­lässlich, die Bere­iche Ernährung und Land­wirtschaft zu über­denken und nach­haltig auszuricht­en, um die Umwelt- und Kli­maschutzziele zu erre­ichen und gle­ichzeit­ig einen lebenswerten Plan­eten zu erhal­ten. Ins­beson­dere öffentliche Ein­rich­tun­gen soll­ten dies­bezüglich eine Vor­bild­funk­tion im Bere­ich nach­haltiger Ernährung ein­nehmen.   Auf­grund dessen spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat für eine ökol­o­gisch verträgliche Kreis­laufwirtschaft inner­halb der bay­erischen Hochschul­gas­tronomie aus. Wichtig ist, durch gesamt­ge­sellschaftliche Inklu­sion aller Hochschul­mit­glieder und durch einen opti­malen Ein­satz der finanziellen Mit­tel, täglich ein abwech­slungsre­ich­es Ange­bot an Speisen und Getränken im Sinne von Kli­maschutz und Nach­haltigkeit bere­itzustellen, welch­es zudem den Ansprüchen an Region­al­ität und Saison­al­ität gerecht wird. Hand­lung­sop­tio­nen sollen grund­sät­zlich auf den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ressourcen nach Ihren Mehrw­erten für diese Ziele abge­wogen und pri­or­isiert wer­den. Basierend auf dieser Pri­or­isierung gilt es Strate­gien zu entwick­eln, die unmit­tel­bar zum nach­halti­gen Agieren aufrufen.   Ziel dieses Posi­tion­spa­piers ist die Sen­si­bil­isierung sowie die Stärkung des Bewusst­seins gegenüber nach­haltiger Gas­tronomie an bay­erischen Hochschulen, ins­beson­dere in den Bere­ichen Speisen und Getränke, Ver­pack­un­gen und Lebens­mit­telbeschaf­fung.   Die Hochschul­gas­tronomie ist ein stetig wach­sender Bere­ich inner­halb der Hochschul­land­schaft, der täglich die Bedürfnisse von mehreren tausend Konsument*innen erfüllen möchte. Wichtig ist, dass Speisen und Getränke neben den Anforderun­gen der nach­halti­gen Beschaf­fung und umwelt­fre­undlichen Ver­pack­ung eine hohe Qual­ität aufweisen, abwech­slungsre­ich sind und zu einem für Studierende akzept­ablen Preis ange­boten wer­den. Eine hohe Anpas­sungs­fähigkeit bei ver­gle­ich­sweise ger­ing­bleiben­dem Aufwand kön­nte durch ein Sys­tem geschaf­fen wer­den, in welchem sich ein veg­anes, voll­w­er­tiges Grundgericht durch option­al wählbare Zutat­en auf die Wün­sche der Gas­tronomiebe­suchen­den anpassen lässt. Dieses Gericht sollte an für sich bere­its voll­w­er­tig sowie abwech­slungsre­ich sein und einen attrak­tiv­en Preis für Studierende aufweisen. Zusät­zlich sollte die Möglichkeit beste­hen, dieses Gericht mit einem veg­e­tarischen oder fleis­chhalti­gen Ange­bot zu ergänzen. Es ist somit vorstell­bar, dass es beispiel­sweise bei Lasagne die Auswahl zwis­chen ein­er Gemüse­lasagne und ein­er klas­sis­chen Lasagne gibt sowie Schnitzel aus Fleisch oder Hülsen­frücht­en, Pilzen bzw. Gemüse ange­boten wird. Studierende soll­ten eine größt­mögliche Auswahl haben, aber die an für sich schon attrak­tive Stan­dar­d­op­tion ist die gesün­deste und umweltverträglich­ste Vari­ante. Wichtig ist weit­er­hin, dass für Studierende mit Unverträglichkeit­en und Intol­er­anzen entsprechende Hin­weise gegeben und Alter­na­tivgerichte ange­boten wer­den, die ihnen eine gle­ich­berechtigte Teil­habe ermöglichen und eine sichere Auswahl gewährleis­ten.   Um die Ver­ant­wor­tung gegenüber Kli­maschutz und Umwelt­be­wusst­sein weit­er zu steigern hat sich z. B. im Studieren­den­werk Niederbayern/Oberpfalz als ein sehr nüt­zlich­es Konzept der soge­nan­nte Kli­mateller durchge­set­zt. Dieser kennze­ich­net das kli­mafre­undlich­ste Gericht des Tages, welch­es die ger­ing­sten CO2-Emis­­sio­­nen verur­sacht. Ein bere­its etabliertes Pro­jekt ist zudem der Kli­ma­cent, ein kleines zusät­zlich­es Ent­gelt auf nicht-umwelt­fre­undliche Gerichte, welch­er in nach­haltige Pro­jek­te investiert wer­den kann.   Als soziale und ökol­o­gis­che Maß­nahme spricht sich der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat dafür aus, dass das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st finanzielle Mit­tel ein­richtet, die es den Mensen erlauben, täglich entsprechende hochw­er­tige Gerichte für einen gerin­gen Preis anzu­bi­eten.   Eben­so ist es möglich Kosten einzus­paren, indem weniger Gerichte mit Fleisch und Milch­pro­duk­ten pro­duziert wer­den, sodass auch finanzielle Mit­tel für pflan­zliche Vor- und Nach­speisen zur Ver­fü­gung ste­hen. Angesichts der durch die Infla­tion über­pro­por­tion­al gestiege­nen Lebens­mit­tel­preise wäre dies eine finanzielle Ent­las­tung für viele Studierende und würde einen wichti­gen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit liefern. Gle­ichzeit­ig würde dies die Akzep­tanz und Attrak­tiv­ität umwelt­fre­undlich­er, veg­an­er Gerichte steigern.  Um die Nach­haltigkeit der Ange­bote in den Mensen garantieren zu kön­nen, ist es uner­lässlich, dass Lebens­mit­tel, die region­al umweltscho­nend ange­baut wer­den kön­nen, auch von lokalen Betrieben beschafft wer­den. Eine regionale und saisonale Einkauf­sstrate­gie stärkt Erzeuger*innen vor Ort und reduziert die lagerungs- und trans­port­be­zo­ge­nen Emis­sio­nen. Dies ist leicht mit dem ökol­o­gis­chen Fußab­druck, ein­er Mess­größe die den Ressourcenver­brauch angibt [4], zu bes­tim­men. Dieser ist bei regionalen Pro­duk­ten geringer, als bei Lebens­mit­teln aus dem Aus­land, was haupt­säch­lich damit begrün­det wird, dass kürzere Trans­portwege entste­hen. Der CO2-Fußab­­druck eines Apfels aus Neusee­land beträgt beispiel­sweise 0,8 kg CO2-Äqu./kg. Bei einem Apfel aus der Region sinkt der ökol­o­gis­che Fußab­druck um mehr als die Hälfte auf ca. 0,3–0,4 kg CO2-Äqu./kg. Importierte Lebens­mit­tel leg­en oft lange Streck­en mit dem Schiff oder dem Flugzeug zurück. Die Trans­portwege sind demzu­folge wed­er kli­ma­neu­tral noch ressourcenscho­nend. Zwis­chen regionalen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen liegen nur kurze Streck­en, weshalb ins­beson­dere der CO2-Ausstoß während des Trans­portes erhe­blich min­imiert wird. Darüber hin­aus muss für lange Trans­portwege die Halt­barkeit der Lebens­mit­tel garantiert wer­den, weshalb diese oft mit Pes­tiziden oder andern Mit­teln ver­set­zt sind. Auf­grund der kurzen Trans­portwege zwis­chen regionalen Erzeugern und Ver­brauch­ern, kann auf solche Mit­tel verzichtet und die Qual­ität der Pro­duk­te erhöht wer­den.   Im Ver­gle­ich zur Region­al­ität hat die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te einen weitaus pos­i­tiv­eren Ein­fluss auf die Klima­bi­lanz. Dies kann erneut anhand des ökol­o­gis­chen Fußab­drucks beurteilt wer­den. Während Erd­beeren im Win­ter CO2-Äquiv­­a­­lente von 3,4 kg pro kg Erd­beeren verze­ich­nen, sind es bei saisonalen Erd­beeren aus der Region nur noch 0,3kg CO2-Äqu./kg. Durch die Ver­wen­dung saisonaler Pro­duk­te wer­den Lagerungskosten ver­mieden und Trans­porte­mis­sio­nen erhe­blich reduziert. Dies wiederum zieht soziale und ökol­o­gis­che Mehrw­erte mit sich und schont zugle­ich die Umwelt [5]. Entschei­dend ist dem­nach eine Kom­bi­na­tion aus Region­al­ität und Saison­al­ität, um die Hochschul­gas­tronomie nach­haltiger zu gestal­ten.   Zur Umset­zung kön­nte eine Zusam­me­nar­beit durch lokale Verbraucher*innen-Erzeuger*innen-Gemeinschaften einge­führt und evaluiert wer­den. Inner­halb dieser Gemein­schaften kön­nen Kun­den region­al und ökol­o­gisch pro­duzierte Lebens­mit­tel zu fairen Preisen erwer­ben, sodass ein nach­haltiger Kon­sum gefördert wird.   Um das Bewusst­sein und die Sen­si­bil­isierung für nach­haltige Ernährung weit­er zu stärken, ist die trans­par­ente Kennze­ich­nung durch ver­schiedene Siegel und Labels von großer Bedeu­tung. Darauf soll­ten Mensen bere­its bei der Beschaf­fung ihrer Pro­duk­te acht­en, indem sie im Vor­feld eine nach­haltige Beschaf­fungsstrate­gie entwick­eln und sich an dieser ori­en­tieren. Die Gerichte mit Pro­duk­ten aus nach­haltiger Land­wirtschaft sollen auch als solche gekennze­ich­net wer­den, z. B. mit den Hin­weisen „Fair­trade“ oder „BIO“, um zu garantieren, dass die ver­wen­de­ten Pro­duk­te unter fairen Arbeits­be­din­gun­gen mit fairen Löh­nen hergestellt wur­den sowie aus ökol­o­gis­chem Land­bau stam­men und die Pro­duk­tion ohne den Ein­satz von syn­thetis­chen

23 Jun

Positionierung zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Eine starke und attrak­tive Wis­senschaft ist das Rück­grat für die Zukun­fts­fähigkeit Deutsch­lands. Sie treibt Inno­va­tio­nen voran, sichert tech­nol­o­gis­chen Vor­sprung und ermöglicht gesellschaftlichen Fortschritt. Gle­ichzeit­ig lei­det die insti­tu­tion­al­isierte Wis­senschaft unter großen struk­turellen Prob­le­men. Ini­tia­tiv­en wie „Ich­Bin­Han­na“ haben ein­drück­lich gezeigt, unter welch prekären Arbeits­be­din­gun­gen der wis­senschaftliche Mit­tel­bau lei­det. Ohne einen starken Mit­tel­bau und attrak­tive Kar­ri­eremöglichkeit­en lei­det nicht nur die Lehre an Hochschulen, son­dern auch die Zukun­fts­fähigkeit des Lan­des. Die geplante Reform des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes ist aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats unzure­ichend, da sie keine sub­stanzielle Verbesserung bietet. Statt die Attrak­tiv­ität ein­er wis­senschaftlichen Kar­riere zu steigern, zemen­tiert sie die beste­hende Unsicher­heit und ver­schärft die Verzwei­flung viel­er junger Wissenschaftler*innen. Die akademis­che Land­schaft in Deutsch­land ste­ht vor erhe­blichen Her­aus­forderun­gen. Trotz der hohen Bedeu­tung der Wis­senschaft für die gesellschaftliche und tech­nol­o­gis­che Entwick­lung sind die Arbeits­be­din­gun­gen im akademis­chen Mit­tel­bau häu­fig geprägt von Kurzzeitverträ­gen, unsicheren Per­spek­tiv­en und unzure­ichen­der Plan­barkeit. Diese prekären Ver­hält­nisse wirken sich nicht nur neg­a­tiv auf die per­sön­liche Leben­s­pla­nung der Wissenschaftler*innen aus, son­dern beein­trächti­gen auch die Qual­ität der Lehre und Forschung. Eine Nov­el­le des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes sollte daher das Ziel ver­fol­gen, die Rah­menbe­din­gun­gen für Wissenschaftler*innen zu verbessern und nach­haltige Kar­ri­erewege zu schaf­fen. Doch die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen gehen aus Sicht des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats nicht weit genug. Die Erhöhung der Höch­st­be­fris­tungs­dauer für wis­senschaftliche Hil­f­skräfte von sechs auf acht Jahre und die Ein­führung ein­er Min­destver­tragslaufzeit von einem Jahr sind zu begrüßende Schritte, die weit­er hin­aus­ge­hen­den Ansätze greifen jedoch zu kurz, um die grundle­gen­den Prob­leme zu lösen. Aktuell wird ein erhe­blich­er Teil der Lehre durch den wis­senschaftlichen Mit­tel­bau geleis­tet. Die Zukun­ft sehr guter und engagiert­er Lehren­den ist oft sehr lange in der Schwebe. Ohne die gesicherte Aus­sicht auf eine Pro­fes­sur und mit der kon­tinuier­lichen Befürch­tung, dass der aktuelle Arbeitsver­trag nicht ver­längert wird, wer­den viele auch außeror­dentlich gute Lehrende aus dem Wis­senschaftssys­tem ver­drängt. Eine Auf­gabe der Bun­deslän­der ist es daher, zur Gewährleis­tung hoher Qual­ität für dauer­hafte Auf­gaben in Lehre und Ver­wal­tung unbe­fris­tete Stellen zu schaf­fen. Dadurch steigt die Attrak­tiv­ität von Mit­tel­baustellen und kann zu ein­er besseren Qual­ität der Lehre beitra­gen. Kri­tisch zu sehen ist die 4+2 Regelung, die vor­sieht, dass Post­docs max­i­mal vier Jahre befris­tet beschäftigt wer­den dür­fen. Diese ist nur um zwei Jahre ver­länger­bar, wenn es eine verbindliche Anschlusszusage bei Erre­ichen von vere­in­barten Zie­len gibt. Diese Regelung erhöht den Druck auf junge Wissenschaftler*innen, inner­halb kurz­er Zeit wis­senschaftliche Spitzen­leis­tun­gen zu erbrin­gen, während die Aus­sicht auf eine dauer­hafte Beschäf­ti­gung weit­er­hin ger­ing bleibt. Dies erschw­ert es beson­ders Men­schen mit vielfälti­gen Hin­ter­grün­den, in der Wis­senschaft Fuß zu fassen. Wissenschaftler*innen aus unter­repräsen­tierten Grup­pen ste­hen oft vor zusät­zlichen Her­aus­forderun­gen und benöti­gen mehr Zeit, um Net­zw­erke aufzubauen und sich zu etablieren. Die strik­te Befris­tung macht es schwieriger, diese Hür­den zu über­winden und reduziert so die Vielfalt an Per­spek­tiv­en und Erfahrun­gen, die in die wis­senschaftliche Forschung ein­fließen. Gle­ichzeit­ig schädigt die Befris­tung auf üblicher­weise vier Jahre viele Forschungs­bere­iche und dürfte in vie­len Fällen dafür sor­gen, dass das wis­senschaftliche Per­son­al mehrheitlich schneller aus­ge­tauscht wird, was die Qual­itätssicherung der Lehre erschw­ert. Dies steigert nur die Kul­tur der Unsicher­heit und schreckt Studierende davon ab, eine Kar­riere in der Wis­senschaft zu begin­nen. Hier muss eine Nov­el­le mehr Ver­lässlichkeit, Plan­barkeit und Trans­parenz für die wis­senschaftlichen Mitar­bei­t­en­den schaf­fen. Eine Maß­nahme, um eine wis­senschaftliche Kar­riere für studierende attrak­tiv­er zu machen, ist es, für Pro­movierende und Post­­doc-Verträge eine ver­tragliche Min­dest­laufzeit entsprechend der Dauer ihrer Qual­i­fika­tion­sphase festzule­gen. Dies schafft per­sön­liche Sicher­heit und erlaubt es, gute Lehre konzen­tri­eren zu kön­nen sowie tat­säch­lich auch inno­v­a­tive Forschung durch­führen zu kön­nen. Die Reform des Wis­senschaft­szeitver­trags­ge­set­zes muss grundle­gend über­ar­beit­et wer­den, um den Wis­senschafts­stan­dort Deutsch­land fit für die Her­aus­forderun­gen der Zukun­ft zu machen. Nur durch sub­stanzielle Verbesserun­gen, die für Pla­nungssicher­heit und langfristige attrak­tive Kar­ri­eremöglichkeit­en sorgt, kön­nen wir eine Wis­senschaft­s­land­schaft schaf­fen, die Inno­va­tion fördert und vielfältige Tal­ente anzieht. Eine attrak­tive und sta­bile akademis­che Kar­riere ist der Schlüs­sel, um zukun­ftsweisende Forschung und exzel­lente Lehre zu gewährleis­ten. Es ist an der Zeit, die Rah­menbe­din­gun­gen so zu gestal­ten, dass Deutsch­land nicht nur tech­nol­o­gisch führend bleibt, son­dern auch ein attrak­tiv­er Ort für wis­senschaftliche Kar­ri­eren in all ihrer Vielfalt wird.

23 Jun

Integration von Künstlicher Intelligenz in der Lehre

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) betra­chtet es als selb­stver­ständlich, dass alle Studieren­den einen gle­ich­berechtigten Zugang zu Anwen­dun­gen der Kün­stlichen Intel­li­genz (KI) erhal­ten. Der Zugang ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um die Bil­dungschan­cen zu erweit­ern und die Studieren­den auf die Anforderun­gen der Zukun­ft vorzu­bere­it­en. Angesichts der wach­senden Nach­frage nach KI-Kom­pe­ten­zen auf dem Arbeits­markt ist es uner­lässlich, dass Studierende in der Anwen­dung und im kom­pe­ten­ten Umgang mit KI-Tech­nolo­gien gefördert wer­den. Ziel muss es sein, dass KI die Lehre aug­men­tiert, indem sie sie effek­tiv­er und effizien­ter gestal­tet, Lehrkräfte ent­lastet und Studierende adap­tiv zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen bzgl. Möglichkeit­en und Nutzung, aber auch bzgl. Gren­zen und Gefahren von KI entwick­eln lässt. Regelmäßige Fort­bil­dungsange­bote und Work­shops sind uner­lässlich, um Lehrkräfte im Umgang mit KI-Tech­nolo­gien zu schulen und das damit ver­bun­dene didak­tis­che Poten­zial voll auszuschöpfen. Lehrende soll­ten kon­tinuier­lich ihre Kom­pe­ten­zen hin­sichtlich der neuesten Entwick­lun­gen erweit­ern, um die Möglichkeit­en von KI in der Lehre opti­mal zu nutzen. [1] Zusät­zlich müssen die Auswirkun­gen dieser Fort­bil­dungs­maß­nah­men auf die Lehre und den Kom­pe­ten­z­er­werb der Studieren­den regelmäßig evaluiert wer­den, um sicherzustellen, dass sie den gewün­scht­en Kom­pe­ten­z­er­werb fördern und es den Lehrkräften ermöglichen, KI effek­tiv einzuset­zen. Zusät­zlich müssen den Studieren­den Weit­er­bil­dungsmöglichkeit­en sowohl zum generellen als auch zum fach­spez­i­fis­chen Umgang mit KI-Tech­nolo­gien ange­boten wer­den, um ihre Fähigkeit­en und ihr Ver­ständ­nis für diese Tech­nolo­gien zu ver­tiefen. Dies stärkt ihre Dig­italkom­pe­ten­zen und bere­it­et sie auf die Anforderun­gen eines dynamis­chen Arbeits­mark­tes vor. Die KI-Studie des Forschungs- und Inno­va­tion­slabors Dig­i­tale Lehre (FIDL) unter­stre­icht die Notwendigkeit ein­er umfassenden Kom­pe­ten­zver­mit­tlung, um den Studieren­den einen sicheren und effek­tiv­en Umgang mit KI zu ermöglichen. [2] Die Bere­it­stel­lung aus­re­ichen­der finanzieller Mit­tel ist eine grundle­gende Voraus­set­zung, um den Change-Prozess zur Imple­men­tierung und Weit­er­en­twick­lung von KI-Maß­­nah­­men in der Lehre erfol­gre­ich zu gestal­ten. Dazu gehört die Sich­er­stel­lung der per­son­ellen Ausstat­tung, die Anschaf­fung und Entwick­lung der nöti­gen Tech­nolo­gien sowie die Finanzierung von Schu­lun­gen. Diese Investi­tio­nen sind notwendig, um KI zu inte­gri­eren und die Lehrkräfte sowie die Studieren­den fort­laufend zu qual­i­fizieren. Ohne eine aus­re­ichende Finanzierung beste­ht die Gefahr, dass Hochschulen im wis­senschaftlichen Wet­tbe­werb zurück­fall­en, was die Bil­dungsqual­ität und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Hochschul­stan­dorts Bay­ern neg­a­tiv bee­in­flussen würde. Hochschulen müssen KI-Strate­gien entwick­eln, die dynamis­che Reak­tio­nen ermöglichen. Eine langfristige Pla­nung und koor­dinierte Abstim­mung inner­halb der Hochschulen sind uner­lässlich, um den umfassenden und effek­tiv­en Ein­satz von KI zu gestal­ten. Dies erfordert die Par­tizipa­tion aller Beteiligten, eine offene Kom­mu­nika­tion und eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit. Die Hochschulen sind aufge­fordert, Lehrmod­ule zu entwick­eln, die zukun­ft­sori­en­tierte Kom­pe­ten­zen fördern. Inno­v­a­tive und koop­er­a­tive Lernset­tings sollen dem zugrunde liegen. [3] Regelmäßige Qual­ität­skon­trollen der KI-Sys­teme sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese zuver­läs­sig und effek­tiv arbeit­en und kon­tinuier­lich verbessert wer­den [4]. Um KI erfol­gre­ich in die Lehre zu inte­gri­eren, müssen klare Richtlin­ien für den Daten­schutz und den ethis­chen Umgang sowie für Prü­fungs­for­men entwick­elt wer­den, die den Ein­satz von KI berück­sichti­gen. Diese Richtlin­ien müssen inno­v­a­tive Prü­fungsan­sätze ermöglichen und fördern, die über tra­di­tionelle schriftliche Arbeit­en hin­aus­ge­hen und den Ein­satz mod­ern­er Hil­f­s­mit­tel ein­schließen. Diese Richtlin­ien gewährleis­ten den ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit per­sön­lichen Dat­en der Studieren­den und ver­traulichen Doku­menten und stellen sich­er, dass die Nutzung von KI in der Lehre nicht nur recht­skon­form, son­dern auch ethisch vertret­bar ist. Dabei wird die Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­verord­­nung (DSGVO) als Grun­dan­nahme betra­chtet. Der Deutsche Ethikrat hebt her­vor, dass bei der Nutzung von KI eine Bal­ance zwis­chen tech­nol­o­gis­chem Fortschritt und ethis­ch­er Ver­ant­wor­tung notwendig ist, ins­beson­dere in Bezug auf den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en [5]. Trans­parenz ist dabei von höch­ster Bedeu­tung: Studierende sollen nachvol­lziehen kön­nen, welche ihrer Dat­en ver­wen­det wer­den und welche Entschei­dun­gen darauf basieren. Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen zum Urhe­ber­recht, Prü­fungsrecht und Daten­schutz sind zu schaf­fen, die den Ein­satz von KI-Tech­nolo­gien reg­ulieren und verbindliche, zuver­läs­sige Regeln ermöglichen. Hochschulen müssen fes­tle­gen, in welchem Umfang und in welch­er Form KI in Lehrver­anstal­tun­gen und Prü­fun­gen einge­set­zt wer­den soll. Die FIDL-KI Studie weist auf die Bedeu­tung ein­er klaren rechtlichen Rah­mung hin, um den Ein­satz von KI rechtssich­er und ethisch ver­ant­wortlich zu gestal­ten [2]. Der Umgang mit KI muss als fort­laufend­er Prozess betra­chtet wer­den, der kon­tinuier­lich angepasst und verbessert wird. Regelmäßige Evaluierun­gen und Über­ar­beitun­gen der Strate­gien und Meth­o­d­en sind erforder­lich, um auf neue Entwick­lun­gen und Her­aus­forderun­gen reagieren zu kön­nen. Eine inter­diszi­plinäre Zusam­me­nar­beit ist zu fördern, um den Wis­senstrans­fer und die Ver­bre­itung inno­v­a­tiv­er Anwen­dun­gen sicherzustellen. [6]  Eine inno­va­tions­fre­undliche Kul­tur muss gefördert wer­den, unter anderem indem Studierende aktiv in die Nutzung und Entwick­lung von KI-Anwen­­dun­­gen einge­bun­den wer­den. Dies schließt die Ver­mit­tlung eines kri­tis­chen Umgangs mit KI, ins­beson­dere gen­er­a­tiv­er ein, statt solche Tech­nolo­gien zu ver­bi­eten. Die Par­tizipa­tion der Studieren­den in der Anschaf­fung, Entwick­lung, und Nutz-ung von KI-Anwen­­dun­­gen ist entschei­dend, um deren Per­spek­tiv­en und Bedürfnisse zu berück­sichti­gen. Darüber hin­aus erhöht die Ein­bindung die Akzep­tanz sowie die Effek­tiv­ität der Tech­nolo­gien. Entsprechend gestal­tete Prozesse tra­gen dazu bei, prax­is­na­he und bedarf­s­gerechte Lösun­gen zu entwick­eln, die den Lern­prozess opti­mieren und eine nach­haltige Imple­men­tierung von KI in der Hochschullehre sich­er­stellen. Die genan­nten Maß­nah­men sind essen­ziell für die erfol­gre­iche Inte­gra­tion von KI in die bay­erische Hochschullehre. Sie fördern nicht nur die Chan­cen­gle­ich­heit und die Lehrqual­ität, son­dern bere­it­en die Studieren­den opti­mal auf Her­aus­forderun­gen der Arbeitswelt und der Gesellschaft von mor­gen vor. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert die Unter­stützung und Umset­zung dieser Maß­nah­men durch alle betrof­fe­nen Stakeholder*innen, um die Bil­dungs­land­schaft in Bay­ern nach­haltig zu verbessern. Quellen: [1] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Hochschul­strate­gie für die Zukun­ft – Dig­i­tal­isierung in Studi­um und Lehre,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_66_Leitfaden_Digitale_Barrierefreiheit.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [2] Forschungs- und Inno­va­tion­sla­bor Dig­i­tale Lehre (FIDL), “KI-Studie 2024: Chan­cen und Her­aus­forderun­gen für die Hochschullehre,” 2024. [Online]. Avail­able: https://fidl.education/wp-content/uploads/2024/06/FIDL_KI_Studie_2024_Web.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [3] B. Zinger et al., „Lehrlabor3 — ein Net­zw­erk zur team­basierten Lehren­twick­lung: [Ein­blicke und Ergeb­nisse in ein hochschul- und rol­lenüber­greifend­es Pro­gramm zur Lehren­twick­lung in der Hochschul­bil­dung 05/2022 – 04/2023],“ opus4.kobv.de, Mar. 2023, doi: 10.34646/thn/ohmdok-925. [4] Hochschul­fo­rum Dig­i­tal­isierung, “Mon­i­tor Dig­i­tal­isierung 360°: Eine umfassende Über­sicht zur Dig­i­tal­isierung in der Hochschul­bil­dung,” 2023. [Online]. Avail­able: https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_AP_68_Monitor_Digitalisierung.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [5] Deutsch­er Ethikrat, “Men­sch und Mas­chine – Her­aus­forderun­gen durch Kün­stliche Intel­li­genz,” 2023. [Online]. Avail­able: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf. Accessed: Jun. 7, 2024. [6] Wis­senschaft­srat, “Hochschul­strate­gien für eine dig­i­tale Zukun­ft,” 2022. [Online]. Avail­able: https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9848–22.pdf?__blob=publicationFile&v=14. Accessed: Jun. 7, 2024.

26 Mai

Die Relevanz von gendersensibler Sprache für die Vielfalt in der bayerischen Hochschullandschaft

Die Entschei­dung des Bay­erischen Staatsmin­is­teri­ums für Wis­senschaft und Kun­st, die Ver­wen­dung gen­der­sen­si­bler Sprache in Form von Bin­nen­ze­ichen in der offiziellen Hochschulkom­mu­nika­tion zu unter­sagen, gibt Anlass, eine weit­ere, inten­sive Auseinan­der­set­zung mit der Rel­e­vanz inklu­siv­er Sprach-prax­is zu führen. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat set­zt sich für eine kon­se­quente Nutzung inklu­siv­er Sprache ein, die sich­er­stellt, dass sich alle Mit­glieder der Hochschul­ge­mein­schaft ange­sprochen und respek­tiert fühlen. Gen­der­sen­si­ble Sprache ist im Gegen­satz zum gener­ischen Maskulinum oder der auss­chließlichen Ver­wen­dung weib­lich­er und männlich­er For­men in der Lage, geschlechtliche Vielfalt sicht­bar zu machen. Beson­ders an Hochschulen ist es von hoher Bedeu­tung, männlich dominierte Geschlechter­stereo­type zu über­winden und FINTA*[1] Per­so­n­en in der Wis­senschaft zu fördern. Gen­der-sen­si­ble Sprache ist dabei ein wichtiger Baustein, um Diskri­m­inierungs-erfahrun­­gen zu reduzieren, sowie Chan­cen­gle­ich­heit und Gle­ich­berech­ti­gung zu etablieren. For­mulierun­gen wie „Sehr geehrte Damen und Her­ren“ greifen hier­bei zu kurz, da sie eine binäre Geschlechter­an­sicht ver­stärken und Geschlechter, die außer­halb dieser Dichotomie ste­hen, ignori­eren. Noch drastis­ch­er sind die Auswirkun­gen bei Ver­wen­dung des soge­nan­nten gener­ischen Maskulinums. Dies ist nicht geschlecht­sneu­tral, da sich Men­schen bei dem Gebrauch von männlichen For­men, so zum Beispiel “Wis­senschaftler”, vor allem Män­ner vorstellen. [1, S. 163], [2], [3, S. 54] Die Sprachver­wen­dung sorgt nicht nur dafür, wie wir die Welt sehen, son­dern auch welche Rollen wir ver­schiede­nen Geschlechtern zuweisen. [4, S. 743], [5, S.1] Dies ver­stetigt stereo­type Geschlechter­rollen und macht sowohl Frauen als auch nicht-binäre Per­so­n­en unsicht­bar. [6, S. 53] Sprache entwick­elt sich stetig und spiegelt natür­liche gesellschaftliche Entwick­lun­gen wider. Diese sprach­lichen Entwick­lun­gen stellen eine Repräsen­ta­tion der Welt dar. [7, S. 22] Gen­derneu­trale Beze­ich­nun­gen sind eine akku­ratere Beschrei­bung der Welt [8, S. 8ff]. [7, S. 133ff], [9, S. 21], [10, S. 88] Ins­beson­dere für Kinder ist es wichtig, dass längst über­holte Denkmuster abgelöst wer­den. Stereo­type wie die Annahme, dass nur Frauen Kranken­schwest­ern und nur Män­ner Haus­meis­ter wer­den kön­nen, wer­den durch geschlecht­sneu­trale For­mulierun­gen leichter über­wun­den. [11], [12] Um die Entwick­lung von Sprache nicht zu behin­dern, hat auch der Duden nur das Ziel, Sprache zu beschreiben, statt vorzuschreiben. Ein unnatür­lich­es und unnötiges Ein­greifen (durch z.B. poli­tis­che Maß­nah­men) stört diesen lebendi­gen Diskurs und die natür­liche Entwick­lung der Sprache. Seit der rechtlichen Anerken­nung des drit­ten Geschlecht­sein­trags „divers“ in Deutsch­land und der damit ver­bun­de­nen Auswirkun­gen des Gle­ich­be­hand­lungs­ge­set­zes ist es uner­lässlich, dass Stel­lenauss­chrei­bun­gen auch nicht-binäre Per­so­n­en ein­schließen. Die Nutzung ein­er Sprache, die diese Vielfalt nicht berück­sichtigt, wider­spricht daher dem Grund­satz der Antidiskri­m­inierung. Eben­so wider­sprüch­lich erscheint die auss­chließliche Ver­wen­dung des gener­ischen Maskulinums.  Hier­bei ist es nicht möglich, Ver­gle­iche zwis­chen zwei Geschlechtern zu ziehen, ohne diese expliz­it zu benen­nen. Die Ver­wen­dung des gener­ischen Maskulinums erzeugt eine unter­be­wusste Pri­or­isierung und Bevorzu­gung männlich­er Per­so­n­en, während andere Per­so­n­en­grup­pen benachteiligt wer­den. [8], [10, S. 88] Im Gegen­satz hierzu kann gen­derneu­trale Sprache genutzt wer­den, um zu ent­gen­dern, also die Geschlecht­si­den­titäten aus einem The­ma her­auszunehmen. Dies fördert die Sicht­barkeit des Schw­er­punk­tes ein­er Diskus­sion, wie beispiel­weise der Wis­senschaft und nimmt das The­ma Geschlecht aus dem Dia­log, in dem es keine Rolle spielt. Ein gesellschaftlich­er Kon­sens zur opti­malen Form des Gen­derns ste­ht noch aus, weshalb der aktuelle Diskurs umso bedeu­ten­der ist. Dieser ermöglicht eine bre­it angelegte Kon­sens­bil­dung und ist in den Augen des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rats von entschei­den­der Bedeu­tung. Wir appel­lieren an die Bay­erische Staat­sregierung, sprach­liche Frei­heit­en zu wahren und Ver­bote bes­timmter For­mulierun­gen und Schreib­weisen aufzuheben. Wir fordern expliz­it eben­so wenig ein Gebot zur Sprachver­wen­dung. Es sollte allen Men­schen in Bay­ern selb­st über­lassen sein, ob und wie gen­der­sen­si­ble Sprache ver­wen­det wird. Anstelle von Zwangsvor­gaben plädieren wir für die Förderung ein­er inklu­siv­en Sprache, die alle Gesellschaftsmit­glieder aus­drück­lich ein­bindet und zur Chan­cen­gle­ich­heit beiträgt. Quellen [1]       L. Irmen and A. Köh­ncke, “Zur Psy­cholo­gie des ‘gener­ischen’ Maskulinums,” Sprache & Kog­ni­tion : Zeitschrift für Sprach- u. Kog­ni­tion­spsy­cholo­gie u. ihre Gren­zge­bi­ete, vol. 15, no. 3, pp. 152–166, 1996, Accessed: May 19, 2024. [Online]. Avail­able: https://bibliographie.ub.uni-due.de/servlets/DozBibEntryServlet?id=ubo_mods_00034030 [2]       J. Klein, “Benachteili­gung der Frau im gener­ischen Maskulinum–eine fem­i­nis­tis­che Schimäre oder psy­cholin­guis­tis­che Real­ität,” Vorträge des Ger­man­is­tent­ages Berlin, vol. 1, pp. 310–319, 1987. [3]       L. F. Pusch, Das Deutsche als Män­ner­sprache: Auf­sätze und Glossen zur fem­i­nis­tis­chen Lin­guis­tik, 1. Aufl. in Edi­tion Suhrkamp, no. 1217 = n.F., Bd. 217. Frank­furt am Main: Suhrkamp, 1984. [4]       S. Reiss, The Nor­mal Per­son­al­i­ty: New Way of Think­ing about Peo­ple. New York Cam­bridge Uni­ver­si­ty. 2007. [5]       F. Braun, S. Sczes­ny, and D. Stahlberg, “Cog­ni­tive Effects of Mas­cu­line Gener­ics in Ger­man: An Overview of Empir­i­cal Find­ings,” Com­mu­ni­ca­tions, vol. 30, no. 1, pp. 1–21, Jan. 2005, doi: 10.1515/comm.2005.30.1.1. [6]       G. Grae­fen and M. Lied­ke-Göbel, Ger­man­is­tis­che Sprach­wis­senschaft: Deutsch als Erst‑, Zweit- oder Fremd­sprache., 2. A. Francke 2012 UTB GmbH 2012, 2012. [7]       G. Diewald and A. Stein­hauer, Hand­buch geschlechterg­erechte Sprache: wie Sie angemessen und ver­ständlich gen­dern, 2., Aktu­al­isierte und erweit­erte Auflage. in Duden. Berlin: Duden­ver­lag, 2022. [8]       A. Gäck­le, “Überzeu­GEN­DERe Sprache. Leit­faden der Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten zur geschlechtersen­si­blen und inklu­siv­en Sprache.” Uni­ver­sität zu Köln, 2021. Accessed: May 19, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Themenjahr_Geschlecht/%C3%9CberzeuGENDERe%20Sprache.pdf [9]       M. Koch, “Kog­ni­tive Effek­te des gener­ischen Maskulinums und gen­derneu­traler Alter­na­tiv­en im Deutschen – eine empirische Unter­suchung,” PhD The­sis, 2021. [10]     T. J. Füt­ty, M. S. Höhne, and C. Eric Llave­ria, “Geschlech­ter­di­ver­sität in Beschäf­ti­gung und Beruf. Bedarfe und Um set­zungsmöglichkeit­en von Antidiskri­m­inierung für Arbeitgeber_innen.” Antidiskri­m­inierungsstelle des Bun­des. Berlin, 2020. [11]     V. Steiger and L. Irmen, “Zur Akzep­tanz und psy­chol­o­gis­chen Wirkung gener­isch masku­lin­er Per­so­n­en­beze­ich­nun­gen und deren Alter­na­tiv­en in juris­tis­chen Tex­ten,” Psy­chol­o­gis­che Rund­schau, vol. 58, no. 3, pp. 190–200, Jul. 2007, doi: 10.1026/0033–3042.58.3.190. [12]     P. Gygax, U. Gabriel, O. Sar­rasin, J. Oakhill, and A. Gar­nham, “Gener­i­cal­ly intend­ed, but specif­i­cal­ly inter­pret­ed: When beau­ti­cians, musi­cians, and mechan­ics are all men,” Lan­guage and Cog­ni­tive Process­es, vol. 23, no. 3, pp. 464–485, Apr. 2008, doi: 10.1080/01690960701702035. [1] Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agen­der Per­so­n­en

26 Mai

Ein Bayerisches Modell der Partizipation, Innovation und Chancengleichheit

Die bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen (Stu­Ven) set­zen sich mit viel Engage­ment und  Lei­den­schaft für ihre Studieren­den vor Ort ein. Den aus dem Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz (Bay­HIG) her­vorge­hen­den Auf­gaben gehen sie auss­chließlich  ehre­namtlich nach. Sie beteili­gen sich aktiv in Gremien und darüber hin­aus an der  Selb­stver­wal­tung der Hochschulen, organ­isieren inhaltliche sowie kul­turelle  Ver­anstal­tun­gen, engagieren sich in den Qual­itäts­man­age­mentsys­te­men der Hochschulen,  erstellen Ori­en­tierungsange­bote und schaf­fen Gestal­tungsräume für alle Studieren­den  in Bay­ern – sie sind unverzicht­bar. Bay­erische Hochschulen sind divers – das soll auch in der Studieren­den­vertre­tung  sicht­bar wer­den. Jedoch ist eine ehre­namtliche Mitar­beit für viele Studierende  auf­grund der hohen Leben­shal­tungskosten nicht oder nur eingeschränkt möglich. Durch einen katas­trophalen stu­den­tis­chen Woh­nungs­markt sowie eine generell hohe  Infla­tion­srate in den ver­gan­genen Jahren kön­nen sich viele Studierende ein Ehre­namt nicht oder nur begren­zt leis­ten. Trotz der begren­zten staatlichen Mit­tel, mit denen die Studieren­den­vertre­tun­gen  auskom­men müssen, zeigen sie ein hohes Maß an Pro­fes­sion­al­ität und  Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein. Viele Auf­gaben, welche von den Studieren­den­vertre­tun­gen  geleis­tet wer­den, sind aktuell mit großem bürokratis­chem Aufwand auch seit­ens der Hochschulen ver­bun­den. Für andere reichen die finanziellen Rah­menbe­din­gun­gen nicht  aus, um beispiel­sweise unab­hängige BAföG-Beratung anbi­eten zu kön­nen und so die  Studieren­den­werke, wie auch bedürftige Studierende zu ent­las­ten. Um die Studieren­den­vertre­tun­gen effek­tiv­er zu gestal­ten und eine gerechtere Teil­habe  zu ermöglichen, bedarf es Ver­trauen und Wertschätzung von Hochschulen und Regierung, sowie ein­er angemesse­nen Finanzierung. Die aktuellen Rah­menbe­din­gun­gen führen dazu, dass die Teil­nahme an der stu­den­tis­chen Vertre­tung oft nur für finanziell bess­er gestellte Studierende möglich ist. Einige im Fol­gen­den disku­tierte Verän­derun­gen haben das Poten­tial, ein Bay­erisches Mod­ell zu schaf­fen, welch­es unsere Hochschulen und Uni­ver­sitäten effizien­ter, inno­v­a­tiv­er, gerechter, inklu­siv­er und von mor­gen zukun­fts­fähiger macht, um die bay­erischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen von mor­gen auszu­bilden. Diese braucht es, um unser Bun­des­land nicht nur zu stärken, son­dern beson­ders um es weit­erzuen­twick­eln und zu fördern. Um Fortschritt zu  erre­ichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang set­zt. Zukun­fts­fähiger macht, um die bay­erischen Fachkräfte und Verantwortungsträger*innen auszu­bilden. Diese braucht es, um unser Bun­des­land nicht nur zu stärken, son­dern  beson­ders um es weit­erzuen­twick­eln und zu fördern. Um Fortschritt zu erre­ichen, benötigt es einen Impuls, der diesen in Gang set­zt. Selb­stver­wal­tung Die Her­aus­forderun­gen, mit denen die Studieren­den­vertre­tun­gen an bay­erischen  Hochschulen kon­fron­tiert sind, erstreck­en sich über ver­schiedene Bere­iche. Von der  Abwick­lung von Verträ­gen mit exter­nen Part­nern bis hin zur Ver­wal­tung von  Finanzmit­teln für Fach­schaften und den zen­tralen Studieren­den­vertre­tun­gen ist ein erhe­blich­er bürokratis­ch­er Aufwand erforder­lich, der von den Hochschulen bewältigt  wer­den muss. Des Weit­eren sind die Studieren­den­vertre­tun­gen in Bay­ern derzeit in vie­len  hochschulüber­greifend­en The­men, wie beispiel­sweise stu­den­tis­ch­er Mobil­ität oder  stu­den­tis­chem Wohnen, auf externe Ein­rich­tun­gen wie die Studieren­den­werke angewiesen.  Dies führt dazu, dass sie bei Ver­hand­lun­gen über wichtige Angele­gen­heit­en, so etwa Semestertickets/dem 29 €-Tick­et, Studieren­den­vertre­tun­gen nicht insti­tu­tionell,  son­dern höch­stens auf­grund von gutwilli­gen Mitarbeiter*innen aus den jew­eili­gen  Studieren­den­werken oder Verkehrsver­bün­den ein­be­zo­gen wer­den. Es ist an der Zeit, den bay­erischen Studieren­den­vertre­tun­gen die Möglichkeit  zuzugeste­hen, eigen­ständig zu entschei­den, ob sie eine rechts­fähige  Studieren­den­schaft mit Satzung­shoheit sein möcht­en. Durch diese Selb­st­bes­tim­mung kön­nten sie gemein­sam mit den Hochschulen angemessene und nach­haltige Struk­turen auf­bauen, die sowohl den Hochschulen als auch den Studieren­den gle­icher­maßen  zugutekom­men und unnötig bürokratis­che Prozesse vere­in­facht. Auf einem gemein­sam erar­beit­eten, rechtssicheren Grundgerüst und Ver­ständ­nis würde dann für die  jew­eili­gen Stu­Ven die Möglichkeit­en beste­hen, sich weit­erge­hende Grund‑, Finanz‑,  Wahl- und Geschäft­sor­d­nun­gen selb­st zu erlassen. Erst dadurch ergibt sich die Möglichkeit, den Auf­gaben aus dem Bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­setz  vol­lum­fänglich nachzukom­men. Chan­cen­gle­ich­heit Die Erfül­lung der im Bay­HIG fest­gelegten Auf­gaben durch die Studieren­den­vertre­tun­gen  ist von entschei­den­der Bedeu­tung für eine effek­tive stu­den­tis­che Mitbes­tim­mung an den  Hochschulen. Diese sind unter anderem die Vertre­tung der fach­lichen, wirtschaftlichen  und sozialen Belange, die Vertre­tung der geisti­gen, musis­chen, kul­turellen und  sportlichen Inter­essen und die Förderung der Chan­cen­gle­ich­heit der Studieren­den der Hochschule. Es bleibt festzustellen, dass es an angemessen­er Finanzierung und Vergü­tung fehlt, um  diesen Auf­gaben gerecht zu wer­den. Die ehre­namtliche Arbeit der Studieren­den­vertre­tun­gen wird derzeit nicht angemessen ent­lohnt, was eine deut­liche  Ungle­ich­heit in der akademis­chen Selb­stver­wal­tung schafft. So sucht man vergebens  nach ein­er ein­heitlichen Regelung zu Aufwands-entschädi­­gun­­gen der ehre­namtlichen  Arbeit in den Studieren­­den-vertre­­tun­­gen, die ein­er Lehrdep­u­tat­sre­duk­tion, wie sie  bspw. Professor*innen erhal­ten, gle­ichkommt. Ein Bay­erisches Mod­ell der  Par­tizipa­tion, Inno­va­tion und Chan­cen­gle­ich­heit ist daher drin­gend erforder­lich, um diese Missstände zu beheben. Die aktuelle Sit­u­a­tion, auch angesichts der hohen Lebens-hal­­tungskosten führt dazu, dass die Mitar­beit in den Studieren­­den-vertre­­tun­­gen lei­der haupt­säch­lich nur für  wenige, finanziell priv­i­legierte Studierende möglich ist. Es ist inakzept­abel, dass meis­tens ein Teilzeitjob notwendig ist, um sich ein Vol­lzeit­studi­um über­haupt leis­ten zu kön­nen. Dadurch ist die Kapaz­ität für aktive Teil­habe an der Hochschul­ge­mein­schaft  stark beein­trächtigt und die Studieren­den­vertre­tungsar­beit nicht repräsen­ta­tiv in  ihrer Diver­sität. Eine diverse Studieren­den­vertre­tung ist uner­lässlich für die umfassende  Repräsen­ta­tion der Studieren­den­schaft. Ein Bay­erisches Mod­ell der Par­tizipa­tion, Inno­va­tion und Chan­cen­gle­ich­heit würde es Stu­Ven, und dementsprechend allen  Hochschulen Bay­erns, ermöglichen, eine bessere Wis­sensweit­er­gabe und Unter­stützung an die zukün­fti­gen Fachkräfte zu leis­ten. Diver­sität ermöglicht eine vielfältigere  Ein­bringung in poli­tis­che, wis­senschaftliche und wirtschaftliche Prozesse, in der  mar­gin­al­isierte Grup­pen die Möglichkeit haben, durch die Stu­Ven ein Teil dieser  Prozesse zu sein. Eine Diver­sität an Studieren­den, so etwa solche aus nich­takademis­chen Fam­i­lien, Inter­na­tionale und ökonomisch Schwächere, fördern die Per­spek­tiven­vielfalt der bay­erischen Hochschul­land­schaft – und somit einen inno­v­a­tiv­eren, stärk­eren Stan­dort Bay­ern. Um die akademis­che Selb­stver­wal­tung zu stärken und eine Chan­cen­gle­ich­heit inner­halb der Hochschul­ge­mein­schaft zu fördern, ist es zwin­gend erforder­lich, dass die  Studieren­den­vertre­tun­gen Amt­stra­gende in Gremien entsenden kön­nen. Diese müssen ver­gle­ich­bare Entschädi­gun­gen erhal­ten wie Lehrde­p­u­­tats-reduk­­tio­­nen für  Professor*innen oder Mit­tel­bauange­hörige. Lei­der sind Aufwand­sentschädi­gun­gen durch beispiel­sweise ECTS-Punk­te oder ähn­liche Struk­turen bish­er nur vere­inzelt an bay­erischen Hochschulen zu find­en, nicht geset­zlich ver­ankert und nicht für alle  Stu­di­engänge geeignet. Ein Mod­ell der Möglichkeit­en Ein Lösungsansatz beste­ht darin, die Studieren­den­vertre­tun­gen durch eine Mit­fi­nanzierung der Studieren­den der jew­eili­gen Hochschulen zu unter­stützen, beispiel­sweise durch einen sym­bol­is­chen Mit­glieds­beitrag jedes Semes­ter. Gemein­sam  mit staatlichen Mit­teln eröff­nen sich dadurch neue Möglichkeit­en und da  Weit­erbeste­hen der Studieren­den­schaften wird gewährleis­tet, auch für den Fall, dass  sich diese gegen die Ein­führung von Mit­glieds­beiträ­gen entschei­den. Sollte eine Hochschul­ge­mein­schaft beschließen, eine eigen­ständig rechts­fähige  Studieren­den­vertre­tung zu grün­den, so wer­den alle imma­trikulierten Studieren­den  dieser Hochschule automa­tisch Teil dieser Vertre­tung, ohne die Möglichkeit eines Aus­tritts. Für den Fall, dass Mit­glieds­beiträge erhoben wer­den, muss eine  Befreiungs-möglichkeit aus sozialen Grün­den gewährleis­tet sein. Allen Studieren­den sollen so gle­iche Teil­habe- und Unter­stützungs-möglichkeit­en

28 Apr

Positionierung gegen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) posi­tion­iert sich entsch­ieden gegen die ermöglichte Ein­führung von Stu­di­enge­bühren für bes­timmte Studieren­den­grup­pen aus dem Nicht-EU-Aus­land[1]und fordert die Abschaf­fung dieser an Hochschulen, an denen Stu­di­enge­bühren bere­its einge­führt wur­den. Der Freis­taat Bay­ern ermöglicht Stu­di­enge­bühren für diese Studieren­den­grup­pen seit dem Inkraft­treten des bay­erischen Hochschulin­no­va­tion­s­ge­set­zes am 1. Jan­u­ar 2023. Die Erhe­bung von Stu­di­enge­bühren mag kurzfristig als eine Lösung der man­gel­nden Finanzierung der Hochschulen erscheinen, doch sie stellt keinen nach­halti­gen oder gerecht­en Ansatz dar. Das struk­turelle Prob­lem der Unter­fi­nanzierung zu lösen, sollte nicht die Auf­gabe weniger – und zudem für gewöhn­lich finanziell schwach­er [1] – Studieren­der sein. Unser­er Ein­schätzung nach stellt eine Auf­s­tock­ung der Haushaltsmit­tel durch Stu­di­enge­bühren keine tragfähige Option dar. Die Ein­nah­men aus Stu­di­enge­bühren unter­liegen zudem einem enor­men Risiko. Die aktuellen Welt­geschehnisse zeigen, wie weitre­ichend und schnell die weltweite Mobil­ität eingeschränkt wer­den kann. Wenn durch inter­na­tionale Entwick­lun­gen kurzfristig hohe Beträge weg­fall­en kön­nen, dür­fen auf diesen keine Ker­nauf­gaben der Uni­ver­sität wie etwa Lehre fußen. Die hohen Kosten der Lehre soll­ten von der bre­it­en Gesellschaft getra­gen wer­den, da diese maßge­blich von der Bil­dung prof­i­tiert.  In ein­er Zeit des Fachkräfte­man­gels ist es vor­rangig wichtig, das Studi­um für motivierte, kom­pe­tente und tal­en­tierte Men­schen, ger­ade auch aus dem Aus­land, zu ermöglichen. Das Herkun­ft­s­land oder die per­sön­lichen mon­etären Priv­i­legien spie­len bei der Frage nach Kom­pe­tenz und Fähigkeit­en keine Rolle und soll­ten daher keine Basis für Selek­tion darstellen. Stu­di­enge­bühren stellen eine weit­ere Hürde dar, die es vie­len Men­schen ver­wehrt, die fach­liche Bil­dung in Deutsch­land zu erfahren. [2, 3] Vor allem das wirtschaftliche Inter­esse, dass ebendiese kom­pe­ten­ten Fachkräfte nach ihrem Studi­um in Bay­ern bzw. Deutsch­land bleiben und zur deutschen Wirtschaft, Gesellschaft und Wis­senschaft beitra­gen, ist wichtig. Per­spek­tiv­en ander­er Kul­turen auf alle Wis­senschaften sind eine große Bere­icherung für eine umfassende Bil­dung und bieten eine Grund­lage für Inno­va­tion und Fortschritt [4]. Um dem Fachkräfte­man­gel ent­ge­gen­zuwirken, wäre es von maßge­blich­er Bedeu­tung, den Stu­di­ener­folg inter­na­tionaler Studieren­der zu erhöhen und die Abbrecher*innenquoten zu senken. Erhöhte Belas­tun­gen für Studierende aus dem Nicht-EU-Aus­­land stellen ein Risiko für den Stu­di­ener­folg dar und sind somit mit dem Ziel, Gle­ich­berech­ti­gung zu erre­ichen, nicht zu vere­in­baren, wie auch der DAAD fest­stellt. [5] Deutsch­land ist ein Land, in dem Studierende, unab­hängig von ihrer Herkun­ft und finanziellen Möglichkeit­en, im Ein­klang mit unseren europäis­chen Grundw­erten und ‑recht­en, gle­ichen Zugang zu ein­er bezahlbaren, hochw­er­ti­gen Bil­dung haben sollen [6]. In diesem Sinne sollen Hür­den für kom­pe­tente Stu­di­en­in­ter­essierte nicht erhöht, son­dern abge­baut wer­den. Eine Erhe­bung von Stu­di­enge­bühren auf­grund der Staats­bürg­er­schaft wäre bzw. ist eine Prak­tik, die struk­turelle Diskri­m­inierung begün­stigt, weil sie die Benachteili­gung aus­ländis­ch­er Studieren­der nor­mal­isiert. Bay­ern ist ein Ort der Diver­sität, des Fortschritts und der Per­spek­tiven­vielfalt. Per­spek­tiv­en ander­er Kul­turen auf alle Wis­senschaften sind eine große Bere­icherung für eine umfassende Bil­dung und bieten Grund­la­gen für Inno­va­tion und Fortschritt. Diese Vielfalt würde durch die Ein­führung von Stu­di­enge­bühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Aus­­land auf finanziell beson­ders gut gestellte Per­so­n­en reduziert wer­den. Dabei stellt die Förderung von Vielfältigkeit, einem gemein­samen Demokratiev­er­ständ­nis eben­so wie einem Abbau von Vorurteilen zunächst bere­its als solche einen wertvollen Bestandteil in der Aus­bil­dung an Uni­ver­sitäten dar und erhöht die Kom­pe­ten­zen aller Studieren­den. Das inter­na­tionale Zusam­menkom­men fördert das kul­turelle Bewusst­sein an Uni­ver­sitäten eben­so wie zwis­chen­men­schliche Kom­mu­nika­tion und kul­turelle Anpas­sungs­fähigkeit. Die Ver­net­zung an Uni­ver­sitäten stärkt Deutsch­land inter­na­tion­al durch die vielfälti­gen Kon­tak­te, die in aller Welt geknüpft wer­den. Die inten­sive Auseinan­der­set­zung miteinan­der im Rah­men des Studi­ums forciert Inno­va­tio­nen, den sozialen Zusam­men­halt und den inter­na­tionalen Aus­tausch. [7, 8] Es gilt darüber hin­aus, dass ein erhe­blich­er Teil der Studieren­den nicht abwan­dert, son­dern bewusst nach Deutsch­land kommt, um am wirtschaftlich starken Stan­dort zu bleiben. Deutsch­land gewin­nt durch inter­na­tionale Studierende also nicht nur im Rah­men des Studi­ums selb­st einen großen Vorteil, son­dern auch im Nachk­lang durch die erfol­gre­iche Beschäf­ti­gung zahlre­ich­er Fachkräfte. [9,10] Die Ein­führung von Stu­di­enge­bühren kön­nte zu einem Abwan­derungsef­fekt führen. Die Entschei­dung für einen Stu­dienort wird maßge­blich von finanziellen Über­legun­gen bee­in­flusst. Bay­erns Wet­tbe­werb­s­fähigkeit als inter­na­tionaler Bil­dungs­stan­dort hängt davon ab, als attrak­tiv wahrgenom­men zu wer­den. Eben­so betrof­fen sind Unternehmen der freien Wirtschaft in Zeit­en des mas­siv­en Fachkräfte­man­gels. Im nationalen Ver­gle­ich hat Bay­ern bere­its die höch­sten Leben­shal­tungskosten inner­halb Deutsch­lands. Ins­beson­dere inter­na­tionale Studierende sind in hohem Maße von finanziellen Über­legun­gen bei der Wahl ihres Stu­dienorts abhängig. Eine zusät­zliche Erhe­bung von Stu­di­enge­bühren würde der Attrak­tiv­ität Bay­erns als Stu­di­en­stan­dort inner­halb Deutsch­lands daher immens schaden. [11] Wir möcht­en die besten Fachkräfte Deutsch­lands an unseren Hochschulen haben. Die Ein­führung von Stu­di­enge­bühren durch bay­erische Hochschulen für bes­timmte Studieren­den­grup­pen aus dem Nicht-EU-Aus­­land, den Nicht-EWR-Staat­en und Staat­en, die keine geson­derten Verträge mit bay­erischen Hochschulen besitzen, stän­den ein­er per­spek­tivis­chen, wirtschaftlich erfol­gre­ichen und sozial wertvollen Hochschul­ge­mein­schaft und damit ein­er Lösung des Fachkräfte­man­gels im Wege. Daher posi­tion­iert sich der BayStu­Ra klar gegen diese nun ermöglichte Ein­führung von Stu­di­enge­bühren, und fordert die Abschaf­fung dieser an Hochschulen, an denen Stu­di­enge­bühren bere­its einge­führt wur­den. Zudem fordern wir den Freis­taat Bay­ern dazu auf, einen Plan zur tat­säch­lich dem Wis­senschafts­stan­dort Bay­ern angemesse­nen Finanzierung zu entwick­eln und damit eine Per­spek­tive zur Abschaf­fung der Stu­di­enge­bühren zu schaf­fen. Quellen [1]          “37,9 % der Studieren­den in Deutsch­land waren 2021 armutsge­fährdet,” Sta­tis­tis­ches Bun­de­samt. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html [2]          H. Michael, “Chan­cen­gle­ich­heit trotz Stu­di­enge­bühren: die USA als Vor­bild?,” bpb.de. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/29382/chancengleichheit-trotz-studiengebuehren-die-usa-als-vorbild/ [3]          M. Hüb­n­er, “Do tuition fees affect enroll­ment behav­ior? Evi­dence from a ‘nat­ur­al exper­i­ment’ in Ger­many,” Eco­nom­ics of Edu­ca­tion Review, vol. 31, no. 6, pp. 949–960, Dec. 2012, doi: 10.1016/j.econedurev.2012.06.006. [4]          I. J. Hoev­er, N. E. Betan­court, G. Chen, and J. Zhou, “How oth­ers light the cre­ative spark: Low pow­er accen­tu­ates the ben­e­fits of diver­si­ty for indi­vid­ual inspi­ra­tion and cre­ativ­i­ty,” Orga­ni­za­tion­al Behav­ior and Human Deci­sion Process­es, vol. 176, p. 104248, May 2023, doi: 10.1016/j.obhdp.2023.104248. [5]          Deutsch­er Akademis­ch­er Aus­tausch­di­enst, “Inter­na­tionale Studierende als Fachkräfte von mor­gen.” Deutsch­er Akademis­ch­er Aus­tausch­di­enst, März 2023. [Online]. Avail­able: https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/der-daad/daad_2023_perspektive_fachkraefte.pdf [6]          “Artikel 14 — Recht auf Bil­dung,” Euro­pean Union Agency for Fun­da­men­tal Rights. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Avail­able: http://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/14-recht-auf-bildung [7]          “The Ben­e­fits of Inter­na­tion­al Stu­dents for Uni­ver­si­ties,” INOMICS. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://inomics.com/blog/the-benefits-of-international-students-for-universities-282052 [8]          M. Krislov, “Why Inter­na­tion­al Stu­dents Are Good For Col­leges, Uni­ver­si­ties And Amer­i­ca,” Forbes. Accessed: Apr. 21, 2024. [Online]. Avail­able: https://www.forbes.com/sites/marvinkrislov/2019/03/22/why-international-students-are-good-for-colleges-universities-and-america/ [9]          T. Liebig and H. Ewald, “Deutsch­land im inter­na­tionalen Wet­tbe­werb um Tal­ente: Eine durchwach­sene Bilanz.”

28 Apr

Position zu nachhaltigem öffentlichen Personennahverkehr

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) set­zt sich für die nach­haltige Mobil­ität aller Studieren­den ein. Ger­ade für Hochschulen, die über mehrere Stan­dorte verteilt sind, spielt das The­ma öffentlich­er Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV) eine zen­trale Rolle. Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat hält eine erhe­bliche Stärkung des ÖPNV aus fol­gen­den Grün­den für drin­gend notwendig: Wohn­raum ist in den let­zten Jahren, ins­beson­dere in den Metropol­re­gio­nen, deut­lich teur­er gewor­den. Das gilt auch für Wohn­raum für Studierende, da die Wohn­heimquote durch Studieren­den­werke bei 8,71 Prozent liegt (2023) [1] und ein großer Teil der Studieren­den daher auf den lokalen Miet­markt angewiesen ist. Ein erhe­blich­er Anteil an Studieren­den wohnt somit nicht in der näheren Umge­bung der besucht­en Hochschule und ist damit auf einen guten und bezahlbaren ÖPNV angewiesen. Ein gut funk­tion­ieren­der ÖPNV trägt all­ge­mein und ins­beson­dere bei Studieren­den zur Lin­derung der Woh­nungsnot bei. In eini­gen Stu­di­engän­gen ist es üblich, dass Vor­lesun­gen an ver­schiede­nen Stan­dorten stat­tfind­en, weshalb Studierende viel zwis­chen ihnen pen­deln müssen. Das kann im Zweifel mehrere Fahrten pro Tag bedeuten. Auch hier sind Studierende auf einen bezahlbaren und gut aus­ge­baut­en ÖPNV angewiesen. Nicht nur zu den Stoßzeit­en ist das Straßen­netz im Verkehrsraum durch den motorisierten Indi­vid­u­alverkehr sehr stark aus­ge­lastet. Ein gut aus­ge­bauter ÖPNV zu bezahlbaren Kon­di­tio­nen sorgt für eine Entspan­nung der Verkehrssi­t­u­a­tion. Die daraus resul­tierende höhere Leben­squal­ität in den Städten sorgt überdies auch für eine verbesserte Sit­u­a­tion für Fahrrad­fahrende und Fußgänger*innen. Der Aus­bau des öffentlichen Verkehrs ist eine essen­zielle Forderung mod­ern­er urbaner Mobil­ität, die ökol­o­gisch nach­haltig und stadtverträglich sein muss. Viele Studierende sind gezwun­gen, auf weniger effiziente Verkehrsmit­tel auszuwe­ichen, da der ÖPNV teils durch langsame Verbindun­gen und zu viele Umstiege gekennze­ich­net ist. Der­weil bieten wed­er die Schaf­fung zusät­zlich­er Park­plätze noch der Aus­bau von Straßen für den motorisierten Indi­vid­u­alverkehr tragfähige Lösun­gen, wenn man den begren­zten städtis­chen Raum, die dadurch induzierte zusät­zliche Verkehrsnach­frage und die zwin­gen­den Erfordernisse des Umwelt- und Kli­maschutzes bedenkt. Aus diesen Grün­den erken­nt der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat die Wichtigkeit eines bezahlbaren, real­is­tis­chen, gut aus­ge­baut­en und nach­halti­gen ÖPN­Vs an und spricht sich aus­drück­lich für eine zügige Erweiterung des aktuellen ÖPN­Vs aus, ins­beson­dere der Stadt-Umland-Bahn Nürn­berg-Erlan­­gen-Her­­zo­ge­­nau­rach, der Stadt­bahn Regens­burg und der Bayreuther Straßen­bahn. In diesem Zuge möchte der BayStu­Ra auch nochmals den bahn­brechen­den Erfolg des bish­eri­gen bay­erischen Ermäßi­gung­stick­ets (29€-Ticket) anerken­nen und betont die Wichtigkeit der langfristi­gen und pla­nungssicheren Ver­ste­ti­gung dieses Erfol­gsmod­ells. Quellen: [1] Deutsches Studieren­den­werk, “Wohn­raum für Studierende — Sta­tis­tis­che Über­sicht.” Deutsches Studieren­den­werk, 2023. [Online]. Avail­able: https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/231218_DSW_Wohnen23_web.pdf

28 Apr

Gründung der Arbeitsgruppe “Studierendenwerke”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Studieren­den­werke“ (AG Studieren­den­werke) ein. Die AG Studieren­den­werke befasst sich mit der Finanzierung, Struk­tur und dem Man­age­ment von Studieren­den­werken in Bay­ern sowie ein­er stärk­eren Ver­net­zung der stu­den­tis­chen Mit­glieder in Ver­wal­tungsräten.

28 Apr

Gründung der Arbeitsgruppe “Lehramt”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Lehramt“ (AG Lehramt) ein. Die AG Lehramt befasst sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur Verbesserung des Lehramtsstudi­ums in Bay­ern, ein­er stärk­eren Ver­net­zung der bay­erischen Lehramtsstudieren­den und unter­stützt bay­erische Studieren­denini­tia­tiv­en und ‑pro­jek­te im Bere­ich Lehramt.

24 Mär

Klare Haltung des Bayerischen Landesstudierendenrats – Für Vielfalt und Demokratie

Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Her­aus­forderun­gen und des anhal­tenden Prob­lems des Recht­sex­trem­is­mus in der Gesellschaft bekräftigt der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat sein Engage­ment für Tol­er­anz, Vielfalt und demokratis­che Werte. Recht­sex­trem­is­mus und seine Ide­olo­gien ste­hen im Wider­spruch zu den Grund­sätzen ein­er offe­nen und plu­ral­is­tis­chen Hochschul­ge­mein­schaft.Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat beobachtet mit Sorge, dass anti­demokratis­che Kräfte von rechts in Deutsch­land und weltweit stark an Zus­pruch gewin­nen. So wurde beispiel­sweise erst im Jan­u­ar durch die cor­rec­­tiv-Recherche wieder­holt belegt, wie men­schen­ver­ach­t­ende Pläne von Akteur*innen mit jenen zugrun­deliegen­den Ide­olo­gien erstellt und konkretisiert werden.[1] Diese weisen wir aufs Schärf­ste zurück.In Bay­ern leben viele Men­schen, darunter zahlre­iche Studierende und Mitar­bei­t­ende, die aus dem Aus­land stam­men, die einen Migra­tionsh­in­ter­grund haben, Teile auch die deutsche Staats­bürg­er­schaft besitzen. Laut dem Bay­erischem Lan­desamt für Sta­tis­tik waren im Win­terse­mes­ter 2022/23 fast 74.000 aus­ländis­che Studierende an Bay­erischen Hochschulen immatrikuliert.[2] Dies allein entspricht laut eige­nen Berech­nun­gen etwa 18% der gesamten Studierendenschaft.[3] Zusät­zlich hat­te das Lan­desamt für Sta­tis­tik gemeldet, dass im Stu­di­en­jahr 2022 etwa ein Drit­tel der stu­di­en­be­gin­nen­den Per­so­n­en aus dem Aus­land kamen. Es ist damit zu rech­nen, dass diese Zahl in fol­gen­den Jahren steigen wird.[4]Aus diesen und vie­len weit­eren Grün­den betr­e­f­fen diese recht­en Ide­olo­gien und Pläne auch einen sig­nifikan­ten Teil unser­er Studieren­den im Freis­taat, nicht nur die All­ge­mein­poli­tik.Gefährliche rechte Struk­turen kom­men jedoch nicht nur von außen an die bay­erische Hochschul­ge­mein­schaft, son­dern kommt dur­chaus auch von stu­den­tis­ch­er Seite, zu großen Teilen von recht­en oder vom Ver­fas­sungss­chutz als recht­sex­trem­istisch eingestuften[5] Burschen­schaften in Bayern.[6]Es ist wichtig zu beto­nen, dass nicht alle For­men von recht­en Struk­turen an Hochschulen offen gelebt wer­den und offen­sichtlich sind. Sub­tilere Aus­drucks­for­men, wie das Ver­bre­it­en recht­sex­tremer Ide­olo­gien unter dem Deck­man­tel der Mei­n­ungs­frei­heit oder das Ver­bot von Sprache kön­nen genau­so schädlich sein und müssen eben­falls ernst genom­men wer­den.Die Studieren­den­vertre­tun­gen des Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rat vertreten selb­stver­ständlich alle unser­er Studieren­den und verdeut­lichen, dass jede Per­so­n­en­gruppe ein gle­ichgestell­ter und gle­ich­berechtigter Teil der Hochschul­land­schaft und Gesellschaft sein muss. Wir ste­hen an der Seite von Men­schen­recht­en, Tol­er­anz, Vielfalt, Offen­heit und somit an der Seite unser­er Studieren­den und Mitar­bei­t­en­den.Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat fordert alle Mit­glieder der bay­erischen Hochschul­ge­mein­schaft dazu auf, sich für eine inklu­sive und respek­tvolle Hochschul­ge­mein­schaft einzuset­zen. Nur durch gemein­sames Han­deln und klare Posi­tion­ierung kann der Ein­fluss recht­sex­tremer Ide­olo­gien effek­tiv bekämpft wer­den. Quellen:[1] https://correctiv.link/rechter-geheimplan [abgerufen am 13.03.2024][2] https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/bildung_soziales/ hochschulen/0202_ausl_studierende_im_wintersemester.pdf [abgerufen am 13.03.2024][3] https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/bildung_soziales/ hochschulen/0202_studierende_im_wintersemester_2022_23.pdf [abgerufen am 13.03.2024][4] https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm341/index. html [abgerufen am 13.03.2024][5] https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb-2022_230627_barrierefrei.pdf [abgerufen am 13.03.2024][6] https://www.bdwi.de/forum/archiv/uebersicht/9436133.html [abgerufen am 13.03.2024]

24 Mär

Leitantrag zu Diversität, Chancengleichheit und Inklusion in der bayerischen Hochschullandschaft

Bay­erns Hochschulen ste­hen im Zen­trum des gesellschaftlichen Diskurs­es, indem sie Begeg­nun­gen zwis­chen diversen Grup­pen fördern und als Foren für den Aus­tausch ein­er Vielzahl von Per­spek­tiv­en, Stand­punk­ten und Forderun­gen dienen. Wir appel­lieren an alle Stakeholder:innen der bay­erischen Hochschulen und Uni­ver­sitäten, sich aktiv für den Erhalt, die Förderung und die bewusste Gestal­tung dieser zen­tralen Foren des gesellschaftlichen Diskurs­es einzuset­zen. Nur durch gezielte Maß­nah­men, die Diver­sität unter­stützen und nicht ein­schränken, kann ein vielfältiges Miteinan­der gewährleis­tet wer­den. Es müssen Schw­er­punk­te geset­zt wer­den, die Feind­seligkeit gegen einzelne Grup­pen, wie beispiel­sweise queere und ins­beson­dere trans* Per­so­n­en, Frauen, Ausländer:innen, oder Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen an den bay­erischen Hochschulen bekämpfen, und zeigen, dass bay­erische Hochschulen und Uni­ver­sitäten offene und trans­par­ente Orte kul­tureller Vielfalt sind. Ein wichtiger The­menkom­plex hier­bei ist der sprach­liche Umgang im Forschungs‑, Lehr- und Lernkon­text. Gewalt­freie, auf Augen­höhe stat­tfind­ende Kom­mu­nika­tion sollte schon längst den Dia­log prä­gen, doch auch darüber hin­aus gilt es, einiges zu beacht­en. Inklu­sive Sprache, die alle Men­schen ein­schließt, fördert ein offenes Miteinan­der, in dem Men­schen ihre per­sön­liche Iden­tität frei leben dür­fen und keine Angst vor Äch­tung oder Diskri­m­inierung haben müssen. Ein Ver­bot inklu­siv­er, gen­derg­erechter Sprache ist an dieser Stelle unhalt­bar. Es erschw­ert die Fortschritte in Rich­tung Geschlechterg­erechtigkeit, ver­nach­läs­sigt die Bedürfnisse und Rechte von Men­schen, die sich durch tra­di­tionelle Sprach­for­men nicht oder nur unzure­ichend repräsen­tiert fühlen, und diskri­m­iniert zahlre­iche Mit­glieder der bay­erischen Hochschul­ge­mein­schaft. Mit Blick auf die inter­na­tionalen Kohort­en, die den Aus­tausch inner­halb der Hochschul­land­schaft so wertvoll ergänzen, wird die Ver­füg­barkeit englis­chsprachiger bzw. mehrsprachiger, für die jew­eili­gen Stu­di­engänge benötigter Inhalte unab­d­ing­bar. Doch nicht nur für die inter­na­tionalen Studieren­den braucht es ergänzende, ver­ständliche Kom­men­tierun­gen. Es braucht sie für alle stu­di­en­rel­e­van­ten Recht­s­texte, sodass alle Mit­glieder der Hochschulen sich ihrer Rechte und Pflicht­en bewusst wer­den kön­nen. Es sind darüber hin­aus Auf­gaben wie die Nachrüs­tung zur tech­nis­chen Bar­ri­ere­frei­heit, gle­icher­maßen wie unter anderem eine bar­ri­ere­freie Sprache für Studierende mit Leseschwierigkeit­en, die unverzicht­bar sind, damit Chan­cen­gle­ich­heit erre­icht wer­den kann. Chan­cen­gle­ich­heit darf allerd­ings nicht bei der Sprache aufhören! Ob bar­ri­ere­freie Cam­pus oder ein gerecht­es, leicht zugänglich­es BAföG mit angemesse­nen und aus­re­ichen­den Sätzen oder bezahlbarem Wohn­raum: Die Hochschul­land­schaft muss sich maßge­blich entwick­eln, damit Men­schen unab­hängig von ihren Aus­gangs­be­din­gun­gen bei gle­ich­er Eig­nung die gle­iche Chance auf einen akademis­chen Abschluss haben. Hierzu zählt auch das Vorantreiben der baulichen Bar­ri­ere­frei­heit, die Men­schen mit kör­per­lichen und oder psy­chis­chen Beein­träch­ti­gun­gen den Zugang zu Bil­dung ermöglicht. Nur so kön­nen bay­erische Uni­ver­sitäten und Hochschulen ihre Ver­ant­wor­tung tra­gen, allen das Recht auf Bil­dung zu gewährleis­ten.  Damit Deutsch­land und Bay­ern die Errun­gen­schaften der ver­gan­genen Jahre nicht nur für sich nutzen, son­dern im Sinne ein­er nach­halti­gen Entwick­lung in alle Welt tra­gen, ist darüber hin­aus der Zugang zu Bil­dung für geeignete Inter­essierte aus aller Welt zu gewährleis­ten. Die Ein­führung von Stu­di­enge­bühren ist hier­bei eben­so wenig zuträglich wie das Fes­thal­ten an auss­chließlich deutschsprachi­gen Stu­di­engän­gen, die eine Öff­nung für kluge Köpfe aller Nation­al­itäten ver­hin­dern. Die Inte­gra­tion von Studieren­den aus weit­en Teilen der Welt kann somit dem sich hierzu­lande immer weit­er zus­pitzen­dem Fachkräfte­man­gel ent­ge­gen­wirken. Ein abschließen­der Blick auf die Lehre selb­st macht deut­lich, wie wichtig ein Fokus auf Diver­sität in jed­er einzel­nen Lehrver­anstal­tung ist. Unter­schiedliche Aus­gangs­be­din­gun­gen, ob auf­grund von Herkun­ft, famil­iär­er Sit­u­a­tion, sozialem Umfeld, Reli­gion­szuge­hörigkeit oder der eige­nen Geschlecht­si­den­tität oder Per­son, dür­fen keinen Grund für Chan­ce­nun­gerechtigkeit darstellen. Die nieder­schwelli­gen Zugänge zum Nachteil­saus­gle­ich und weit­eren Unter­stützungs­maß­nah­men für Studierende mit Beein­träch­ti­gun­gen müssen ange­boten wer­den. Es ist an der Zeit, dass wir gemein­sam unsere bay­erische Hochschul­land­schaft vorantreiben und nach­haltig zukun­fts­fähig machen, indem wir sie an heutige Bedürfnisse unser­er Gesellschaft anpassen — damit müssen wir heute anfan­gen!

25 Feb

Gründung der Arbeitsgruppe “Stärkung der Studierendenschaften”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe “Stärkung der Studieren­den­schaften” (AG Stärkung der Studieren­den­schaften) ein. Die AG Stärkung der Studieren­den­schaften befasst sich mit der Ausar­beitung eines Beschlussvorschlags zur Stärkung der Studieren­den­schaften und entwick­elt im Anschluss eines möglichen Grund­la­genbeschlusses Umset­zungsstrate­gien.  Die Grund­lage der Arbeit der Arbeits­gruppe sind die fol­gen­den Aus­sagen:

2023
17 Dez

Unterstützung der Forderungen zur Prävention und Intervention von übergriffigem, unangemessenem und missbräuchlichem Verhalten an Musikhochschulen

Der Bay­erischen Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Forderun­gen zur Präven­tion und Inter­ven­tion von über­grif­figem, unangemessen­em und miss­bräuch­lichem Ver­hal­ten an Musikhochschulen. Die Sprecher*innen wer­den beauf­tragt, mit dem Inhalt der Forderun­gen an die zuständi­gen hochschulpoli­tis­chen Akteur*innen her­anzutreten. Forderun­gen (PDF)

26 Nov

Umsetzung des deutschlandweiten Semestertickets in Bayern

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) spricht sich für eine Fort­führung des bay­erischen Ermäßi­gung­stick­ets zu aktuellen Tick­etkon­di­tio­nen oder einem deutsch­landweit­em Semes­tertick­et zu gle­ichen Tick­etkon­di­tio­nen aus und posi­tion­iert sich gegen ein Deutsch­landtick­et im Sol­i­dar­mod­ell, welch­es das Aus für kleinere Hochschul­stan­dorte und deren Semes­tertick­ets bedeuten kön­nte. Der BayStu­Ra set­zt sich für eine Preis­sta­bil­ität in Höhe von 29€ im Monat ein. Ein Upgrade von laufend­en Semes­tertick­ets auf das bay­erische Ermäßi­gung­stick­et soll weit­er­hin durch Zuzahlung der Kos­ten­dif­ferenz zwis­chen Ermäßi­gung­stick­et und lokalem Semes­tertick­et möglich sein.

26 Nov

Gründung der AG Kunsthochschulen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Kun­sthochschulen“ (AG Kun­sthochschulen) ein. Die AG Kun­sthochschulen befasst sich mit ein­er stärk­eren Ver­net­zung der bay­erischen Kun­sthochschulen, spez­i­fis­chen Prob­le­men und den Gle­ich­stel­lungskonzepten dieser sowie dem Stand der Präven­tion­s­maß­nah­men gegen Macht­miss­brauch und Ras­sis­mus.

29 Okt

Zukunft der Prüfungen

In einem weit­eren Posi­tion­spa­pi­er hat der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) Visio­nen der Zukun­ft der Lehre for­muliert. Ob die Lehre dann tat­säch­lich erfol­gre­ich und gelun­gen ist, erfahren die Lehren­den und Studieren­den am Ende in der Mod­ul­prü­fung. Prü­fun­gen sind ein inte­graler Bestandteil des Studi­ums. Durch sie wird entsch­ieden, ob Studierende das nötige Wis­sen und die nöti­gen Fähigkeit­en erwor­ben haben, um ihre angestrebte Berufs­beze­ich­nung zu erhal­ten. Selb­sterk­lärend gibt es eine große Vielfalt an Prü­fun­gen und der Prü­fung­sor­gan­i­sa­tion an den unter­schiedlichen Hochschulen, Fakultäten und Stu­di­engän­gen. Die Vielfalt in der Art geht mit ein­er Var­i­anz in der Qual­ität ein­her. Auch bei Prü­fun­gen gibt es noch Verbesserungspo­ten­tial. Der BayStu­Ra hat in dem fol­gen­den Papi­er die fünf wichtig­sten Visio­nen im Bere­ich der Prü­fun­gen an bay­erischen Hochschulen zusam­menge­tra­gen, die die Qual­ität der Aus­bil­dung von bay­erischen Studieren­den verbessern wer­den. 1. Vision: Kom­pe­ten­zori­en­tierte Prü­fungs­for­mate In der heuti­gen Welt wer­den ganz andere Her­aus­forderun­gen an die Arbeitnehmer:innen von mor­gen gestellt. Ein reines Abrufen von Wis­sen ist immer weniger von­nöten, als dies vor 50 Jahren noch der Fall war. Deshalb müssen sich die bay­erischen Hochschulen den Her­aus­forderun­gen der aktuellen Zeit stellen und eine kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre anbi­eten. Diese kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre kann auch nicht mehr in allen Fällen mit den klas­sis­chen Prü­fungs­for­mat­en abgeprüft wer­den. Vielmehr muss die Prü­fung als Teil der Aus­bil­dung und Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung der Studieren­den gese­hen wer­den. Die kom­pe­ten­zori­en­tierten Prü­fungs­for­mate sollen zum Ziel haben, Studierende ide­al auf die Arbeits- und Wis­senschaftswelt von mor­gen vorzu­bere­it­en und eine ganzheitliche Bil­dung im Sinne des hum­boldtschen Bil­dungsideals zu fördern. Unter­schiedliche Prü­fungs­for­mate eignen sich unter­schiedlich gut für die Abfrage von Kom­pe­ten­zen. Mul­ti­­ple-Choice-Fra­­gen müssten beispiel­sweise durch weit­er­führende Fre­i­t­extfra­gen ergänzt wer­den, um die getrof­fene Entschei­dung auszuführen oder anzuwen­den, was eine tat­säch­liche Kom­pe­tenz in einem Fachge­bi­et erken­nen lässt. Pro­jek­tar­beit­en kön­nen erhe­blich zu einem tiefen Durch­drin­gen der Materie beitra­gen. Allerd­ings sind diese auch sehr aufwändig, weswe­gen sie sich nicht für alle Mod­ule eignen. Prü­fun­gen sollen zur Kom­pe­ten­zen­twick­lung der Studieren­den beitra­gen. Dafür müssen fach­spez­i­fisch geeignete Prü­fungs­for­mate gewählt und aufeinan­der abges­timmt wer­den. 2. Vision: Gle­ich­berech­ti­gung und Schutz durch Pseu­do­nymisierung Aktuell find­et nur an weni­gen Hochschulen eine Pseu­do­nymisierung bei Klausuren statt. Wir unter­stützen die Pseu­do­nymisierung, welche durch Art. 4 Nr. 5 DSGVO definiert wird. Darunter ver­ste­ht man die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en in ein­er Weise, dass die Dat­en ohne Hinzuziehung zusät­zlich­er Infor­ma­tio­nen nicht mehr ein­er spez­i­fis­chen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen. Für eine Pseu­do­nymisierung spricht der Schutz der per­sön­lichen Dat­en der Prüflinge, der Schutz vor bewusster, aber auch unbe­wusster Diskri­m­inierung sowie die Ver­mei­dung von prü­fungsrechtlichen Auseinan­der­set­zun­gen. Der Vor­wurf der Befan­gen­heit (Art. 21 BayVwVfG) bei Prü­fungsan­fech­tun­gen kann hier­durch in der Regel aus­geschlossen wer­den. Umge­set­zt wer­den kann die Pseu­do­nymisierung durch die reine Nutzung der Matrikel­num­mer, welche in der Regel keine bis wenige Rückschlüsse auf die Iden­tität von Studieren­den zulässt oder auch durch eine Kom­bi­na­tion aus Matrikel­num­mer und Sitz­platznum­mer. Sel­biges gilt auch für die Verkün­dung von Noten. Es darf nicht möglich sein, durch öffentliche Aushänge Rückschlüsse auf die Noten von Kommiliton:innen zu ziehen. Prü­fun­gen und Prü­fungsergeb­nisse müssen echt pseu­do­nymisiert sein. Nur so kann bewusste oder unbe­wusste Diskri­m­inierung aus­geschlossen wer­den. 3. Vision: Faire und pla­nungssichere Prü­fung­sum­stände Prü­fungszeiträume laufen teil­weise von Hochschule zu Hochschule unter­schiedlich ab. Die Zeiträume unter­schei­den sich etwas und auch die Anzahl der Prü­fungszeiträume vari­iert. Wenig­stens inner­halb ein­er Hochschule soll­ten aber die Fris­ten untere­inan­der abges­timmt und kon­gru­ent sein. So sind zum Beispiel Kor­rek­turfris­ten so zu set­zen, dass Studierende früh genug erfahren, ob Sie eine Prü­fung wieder­holen müssen oder nicht. So kön­nen sie sich vor einem eventuellen Zweitver­such gezielt darauf vor­bere­it­en. Lei­der ist das aktuell noch nicht flächen­deck­end der Fall. Teil­weise ist noch nicht ein­mal gesichert, dass Studierende ihre Noten ken­nen, bevor sie eine darauf auf­bauende Prü­fung antreten wollen. Das ist unbe­d­ingt zu ver­hin­dern. Des Weit­eren kann es passieren, dass Studierende im Abschluss­jahrgang noch durch eine Prü­fung fall­en und ihr Studi­um erst ein Semes­ter später offiziell abschließen kön­nen. Daran schließen sich manch­mal viele Prob­leme an wie die Stu­di­en­fi­nanzierung, wenn das BAföG oder das Stipendi­um weg­fall­en, Woh­nung­sprob­leme, wenn die Max­i­mal­woh­nungszeit in Wohn­heimen über­schrit­ten wird oder auch ganz sim­pel die Verzögerung des Beruf­se­in­stiegs. Daher wäre es wün­schenswert, für ger­ade diese Studierende, wenn es nur noch um eine let­zte Prü­fung geht, eine zeit­na­he Nach­holk­lausur zu ermöglichen, um Studierende nicht länger als notwendig an die Hochschule zu binden. Konkrete Kor­rek­turfris­ten sollen Studieren­den Pla­nungssicher­heit gewährleis­ten. Außer­dem ermöglichen gezielte Ange­bote für Nach­hol­prü­fun­gen einen schnelleren Abschluss manch­er Studieren­der. 4. Vision: Mehr Trans­parenz in Prü­fungskom­mis­sio­nen Prü­fungsauss­chüsse und ‑kom­mis­sio­nen bee­in­flussen Studierende entschei­dend. Dort wird über den recht­mäßi­gen Ablauf von Prü­fun­gen, Prü­fungsan­mel­dun­gen und ‑abmel­dun­gen und ins­beson­dere auch Härte­fal­lanträge entsch­ieden. Beson­ders viel bekom­men davon aber nicht ein­mal inter­essierte Studierende mit. Dabei ist Trans­parenz ger­ade in diesen Gremien beson­ders wichtig, denn nur trans­par­ente Vorgänge schaf­fen Ver­ständ­nis und Akzep­tanz. Ein ein­fach­es Mit­tel, um die Trans­parenz zu steigern, ist die Inte­gra­tion eines bera­ten­den, stu­den­tis­chen Mit­glieds in die Prü­fungskom­mis­sion. Teil­weise müssen dafür erst noch die notwendi­gen Rah­menbe­din­gun­gen geschaf­fen wer­den. Ein bera­ten­des Mit­glied hätte neben der Trans­parenz für Studierende auch den Vorteil, dass bei Entschei­dun­gen über Studierende eine Stel­lung­nahme von Studieren­den einge­holt wer­den kann. Diese zusät­zliche Per­spek­tive kann Entschei­dun­gen zugun­sten der Hochschule verbessern. Studierende sollen in Prü­fungskom­mis­sio­nen durch ein bera­ten­des, stu­den­tis­ches Mit­glied vertreten sein. 5. Vision: Leichte Sprache in Recht­s­tex­ten ins­beson­dere im Bere­ich Prü­fun­gen Studieren ist unkom­pliziert – zumin­d­est, wenn man in ide­al­typ­is­chen Stu­di­en­ver­läufen und auf vorgeeb­neten Pfaden studiert. Kom­men Studierende von diesen ab, haben sie es plöt­zlich mit man­nig­falti­gen Ord­nun­gen, Satzun­gen, aber eben auch Geset­zen und Verord­nun­gen zu tun, die Rechte und Pflicht­en für die Studieren­den fes­tle­gen. Beson­ders im Bere­ich Prü­fun­gen sind Ken­nt­nisse über Fris­ten, Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen, Unter­schleif, Rück­tritt, Kor­rek­turfris­ten, For­mat oder Daten­schutz von großer Wichtigkeit. Lei­der sind diese Recht­s­texte und die daraus abzulei­t­en­den Recht­en und Pflicht­en für Studierende – wenn diese nicht ger­ade Jura studieren – oft schw­er ver­ständlich. Bei Satzun­gen und Ord­nun­gen der Hochschule hil­ft oft die Stu­di­en­gangsko­or­di­na­tion weit­er; bei Geset­zen oder Verord­nun­gen gibt es keine ver­gle­ich­bare Instanz. Dazu kommt die Schwierigkeit zu wis­sen, welche der vie­len Verord­nun­gen in ein­er speziellen Sit­u­a­tion Anwen­dung find­et. Deswe­gen fordern wir, dass für alle rel­e­van­ten Recht­s­texte ein Kom­men­tar oder Leit­faden in leicht ver­ständliche Sprache bere­it­gestellt wird, der z. B. auf ein­er Web­seite zen­tral aufzufind­en ist. So wird es Studieren­den ermöglicht, sich zu informieren, ohne auf externe Hil­fe angewiesen zu

29 Okt

Zukunft der Lehre

Mit Beginn der Coro­­na-Krise stand die bay­erische Hochschul­land­schaft vor einem noch nie da gewe­se­nen Prob­lem: Plöt­zlich mussten 400.000 Studierende dig­i­tal unter­richtet wer­den. Das stellte für alle Parteien eine enorme Her­aus­forderung dar und wurde mit sehr unter­schiedlichem Erfolg umge­set­zt.  Seit zwei Jahren wird sich in der Folge wieder nach der Lehre vor Coro­na zurück­ge­sehnt. Wir als Bay­erisch­er Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) stellen die Frage: Ist das über­haupt wün­schenswert? Ger­ade jet­zt ist ein guter Zeit­punkt, um innezuhal­ten und zu über­legen, wie die Lehre in zehn oder zwanzig Jahren ausse­hen kön­nte. In acht Visio­nen stellt der BayStu­Ra auf den fol­gen­den Seit­en vor, wie die Lehre der Zukun­ft gestal­tet wer­den kann. 1. Vision: Inter­ak­tive und kom­pe­ten­zori­en­tierte Lehre Monolog­a­r­tige Vor­lesun­gen sollen der Ver­gan­gen­heit ange­hören. Stattdessen soll in Zukun­ft bei Präsen­zver­anstal­tun­gen ver­stärkt auf inter­ak­tive Lehrfor­mate, wie z.B. pro­jek­t­basierte Vor­lesun­gen, prob­le­mori­en­tierte Sem­i­nare uvm. geset­zt wer­den. Durch Inter­ak­tiv­ität ergibt sich die Möglichkeit, didak­tisch mehr auf die Studieren­den einzuge­hen und gezielt auf die indi­vidu­ellen Lern­fortschritte zu acht­en. Auch Lehrmod­elle wie Blend­ed Learn­ing oder Flipped Class­room kön­nen zu ein­er Ver­tiefung des Lehrin­haltes beitra­gen. Große Grund­la­gen­vor­lesun­gen wird es weit­er­hin geben. Ger­ade bei diesen bietet sich eine asyn­chrone Nach­bere­itung der ver­mit­tel­ten Inhalte an. Diese Vor­lesun­gen soll­ten daher mit asyn­chron dig­i­tal­en oder hybri­den syn­chro­nen inter­ak­tiv­en Ele­menten und Didak­tiken bere­ichert wer­den. Solche kön­nen z. B. Umfra­gen, Quizze oder anony­men Wis­sens­abfra­gen bein­hal­ten. Somit bekom­men auch die Lehren­den sofort Feed­back, welche Inhalte gut und welche weniger ver­standen wur­den. Als Werkzeuge sollen hier­für die Möglichkeit­en der Dig­i­tal­isierung einge­set­zt wer­den, um ein kol­lab­o­ra­tives Arbeit­en und Ler­nen ein­fach zu ermöglichen. Außer­dem ist es schon heute wichtig, den Studieren­den, statt rein­er Wis­sensver­mit­tlung auch Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der Wis­sensaneig­nung und kri­tis­chen Quel­len­be­w­er­tung beizubrin­gen. Dies wird vor dem Hin­ter­grund ein­er immer dig­i­taleren Welt mit ihrer Fülle an Infor­ma­tion und Fehlin­for­ma­tion in Zukun­ft nur noch wichtiger. Daher sollen bei der Entwick­lung neuer Lehrkonzepte und ‑for­mate immer auch die Kom­pe­ten­zen­twick­lung mit fokussiert wer­den. Die Lehre der Zukun­ft ist inter­ak­tiv gestal­tet und ver­mit­telt neben Fak­ten­wis­sen auch Meth­o­d­enkom­pe­ten­zen und Soft Skills. 2. Vision: Chan­cen­gle­ich­heit für Studierende Die Forderun­gen nach asyn­chroner Bere­it­stel­lung von Vor­lesungsin­hal­ten sind nicht erst seit der Pan­demie ein The­ma, aber sie wur­den dadurch defin­i­tiv ver­stärkt. Dabei stellt das ort- und zeitun­ab­hängige Studieren ent­ge­gen vie­len Befürch­tun­gen keinen Wider­spruch zu Präsen­zver­anstal­tun­gen dar. Vielmehr kann es Studieren­den Sicher­heit geben und fördert eher den Fokus in den Präsen­zver­anstal­tun­gen. Hier­bei sollen asyn­chron bere­it­gestellte Lehrin­halte als Zusatzange­bot dienen und Präsen­zver­anstal­tun­gen nur in Aus­nah­me­fällen erset­zen. Zudem gibt es unter­schiedliche Gründe, warum Studierende nicht zu ein­er Vor­lesung erscheinen kön­nen, so z. B. Studierende mit Kind, par­al­lele Arbeit, Arzt­ter­mine, Krankheit. Hochschulen haben hier die Chance, sich an die gesellschaftliche Real­ität der let­zten Jahrzehnte und die erweit­erte Ziel­gruppe anzu­passen und attrak­tive Ange­bote für alle zu liefern. Durch eine asyn­chrone Bere­it­stel­lung von Lehrin­hal­ten kann unkom­pliziert sichergestellt wer­den, dass für Studierende keine Nachteile entste­hen.  Diese aufgeze­ich­neten Inhalte kön­nen auch im Nach­gang je nach Wichtigkeit der Aktu­al­ität in dem jew­eili­gen Fach für ein Folgese­mes­ter wiederver­wen­det wer­den. Bei Grund­la­gen­vor­lesun­gen, deren Inhalt sich sel­ten verän­dert, ist die Bere­it­stel­lung von Aufze­ich­nun­gen in größeren Abstän­den möglich. Diese soll­ten aber mit aktuellen wis­senschaftlichen Erken­nt­nis­sen regelmäßig ergänzt wer­den. Bei der Bere­it­stel­lung live aufgeze­ich­neter Ver­anstal­tun­gen ist selb­stver­ständlich auf den Daten­schutz der anwe­senden Studieren­den zu acht­en. Auch die qual­i­ta­tiv sehr wün­schenswerte Ein­bindung von inter­na­tionalen Expert*innen wird durch ein dig­i­tales Ange­bot wesentlich vere­in­facht. Durch gut auf­bere­it­ete dig­i­tale Lehrin­halte kön­nen weit­ere Vorteile wie über­greifende Bil­dungsplat­tfor­men, neue Lehrfor­men und ein indi­vidu­elles Lern­tem­po der Studieren­den entste­hen und gefördert wer­den. Ein gut gewarteter und ansprechend auf­bere­it­eter dig­i­taler Lehrpool, der bay­ern­weit, per­spek­tivisch, aber auch europaweit zur Ver­fü­gung ste­ht, schafft Ressourcen bei den Dozieren­den und ermöglicht eine vernün­ftige Ein­bindung der dig­i­tal­en Inhalte in das Lehrange­bot. Bei diesem kön­nen beispiel­sweise oft gele­sene Inhalte in kleinen Häp­pchen von 10–15 Minuten-Videos zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem erhöht ein dig­i­tal zugreif­bares und vielfältiges Ange­bot von hochqual­i­ta­tiv­en Spezialsem­inaren und Vor­lesun­gen zwis­chen den Hochschulen die Lehrqual­ität und Frei­heit im Studi­um. Bei Lehrver­anstal­tun­gen, welche in kleineren Grup­pen par­al­lel durchge­führt wer­den, wie z. B. Tuto­rien, sollte es jew­eils ein Teilange­bot in dig­i­taler Form geben, sofern das dig­i­tale Ange­bot didak­tisch gle­ich­w­er­tig zur Präsen­z­form sein kann. Dafür und für dig­i­tale Lern­grup­pen­tr­e­f­fen sollen alle Studierende kosten­los und dauer­haft Zugang zu ein­er daten­schutzkon­for­men Videokon­feren­z­plat­tform haben. Par­tiell dig­i­tale syn­chrone und asyn­chrone Lehre sichert die Chan­cen­gle­ich­heit unter Studieren­den. Außer­dem fördert eine hochschulüber­greifende Ver­net­zung die Lehrqual­ität und schafft bei den Dozieren­den Ressourcen, um sich auf eine ansprechende Wis­sensver­mit­tlung zu konzen­tri­eren. 3. Vision: Learn­ing Ana­lyt­ics als Ergänzung zur Erfas­sung des indi­vidu­ellen Lern­fortschritts Diese orts- und zeitun­ab­hängige Bere­it­stel­lung von Inhal­ten ermöglicht es Studieren­den auch, in ihrem eige­nen Tem­po zu ler­nen. Dabei kön­nten sie neben den aus­gegebe­nen Lernzie­len auch von Learn­ing Ana­lyt­ics unter­stützt wer­den. Dies soll als frei­willige, sin­nvolle Ergänzung zum guten Unter­richt dienen und keines­falls diesen erset­zen. Eben­falls soll die Frei­heit im Studi­um durch neue Lern­meth­o­d­en und Werkzeuge nicht beschnit­ten, son­dern bere­ichert wer­den. Unnötiger und zusät­zlich­er Druck durch KI gestützte Überwachung des Lern­fortschritts muss ver­mieden wer­den. In diesen Fällen wären dig­i­tale Selb­stkon­troll­tests zu den einzel­nen Lern­mod­ulen eine sin­nvolle Alter­na­tive. Weit­ere wichtige Aspek­te beim Ein­satz neuer Meth­o­d­en sind Daten­schutz und der Erhalt von Eigen­ver­ant­wortlichkeit und Selb­st­bes­tim­mung der Studieren­den. Bei Anwen­dung von Learn­ing Ana­lyt­ics muss den Studieren­den trans­par­ent mit­geteilt wer­den, welche ihrer Dat­en wie per­son­al­isiert und/oder unper­son­al­isiert von wem ver­ar­beit­et wer­den und wer Zugriff auf diese Dat­en hat. KI-Ein­satz in der Hochschullehre kann aber den zwis­chen­men­schlichen Umgang und die Lern­er­fahrung während der Inter­ak­tion zwis­chen Dozieren­den und Studieren­den nicht erset­zen. Neben der Wis­sensver­mit­tlung ist das Studi­um weit­er­hin ein wichtiger Lebens­ab­schnitt zur Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung. Hier­bei ist wichtig, dass Learn­ing Ana­lyt­ics als zusät­zliche Eval­u­a­tion für die einzel­nen Studieren­den und die Lehren­den dient, keine Voraus­set­zung für Prü­fung sein und nicht neg­a­tiv in die Prü­fungs­be­w­er­tung ein­fließen darf. Learn­ing Ana­lyt­ics Anwen­dun­gen sollen nicht den eige­nen Stu­di­en­fortschritt behin­dern, son­dern vielmehr den Studieren­den ihren eige­nen Wis­sen­stand aufzeigen.  Außer­dem sollen Lehrende die Möglichkeit haben, anonym den Wis­sen­stand und Lern­fortschritt der Studieren­den mitzu­ver­fol­gen. Studierende sollen regelmäßige Möglichkeit­en zur Selb­ste­val­u­a­tion ihres Lern­fortschritts haben. Diese kön­nen unter Wahrung des Daten­schutzes tech­nisch real­isiert wer­den und helfen auch den Dozieren­den bei der Vor- und Auf­bere­itung ihrer Vor­lesun­gen. 4. Vision: Struk­turelle Inte­gra­tion der Bil­dung für nach­haltige Entwick­lung Die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedete 2015 die soge­nan­nten SDGs (Sus­tain­able

29 Okt

Unterstützung zur Gründung einer Bundeskonferenz (Buko) der Landesstudierendenvertretungen

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Idee der Grün­dung ein­er Buko durch die Lan­desstudieren­den­vertre­tun­gen.

29 Okt

Unterstützung des Zusammenschlusses “Forum Bildungspolitik in Bayern”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) schließt sich dem Forum Bil­dungspoli­tik in Bay­ern an und nimmt im Rah­men der Zusam­me­nar­beit den Vertre­tungsauf­trag im Forum an.

29 Okt

Unterstützung des “Zentrum Hochschule Nachhaltigkeit Bayern (BayZeN)”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) kooperiert mit dem BayZeN und nimmt im Rah­men der Koop­er­a­tion den Vertre­tungsauf­trag in der Mit­gliederver­samm­lung und der Steuerungs­gruppe des Zen­trums an.

29 Okt

Unterstützung des “Pakt Bildung für nachhaltige Entwicklung (Pakt für BNE)”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unterze­ich­net den Pakt für BNE und unter­stützt damit die Ini­tia­tive sowie ihre Bestre­bun­gen zur Trans­for­ma­tion im Bere­ich des bay­erischen Hochschul­we­sens.

29 Okt

Unterstützung des Netzwerks „Studium und Behinderung Bayern“

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) kooperiert mit dem Net­zw­erk Studi­um und Behin­derung Bay­ern und nimmt den Vertre­tungsauf­trag in den Net­zw­erk­tr­e­f­fen an.

29 Okt

Unterstützung der Kampagne “TVStud”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die bun­desweite Kam­pagne TVS­tud und schließt sich fol­gen­den Forderun­gen an:

29 Okt

Unterstützung des Studentischen Akkreditierungspools

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) tritt bei dem Stu­den­tis­chen Akkred­i­tierungspool als pooltra­gende Organ­i­sa­tion auf und bemüht sich um die regelmäßige Entsendung von Studieren­den in den Pool.

24 Sep

Gründung der Arbeitsgruppe “Studierendenvertretung UTN”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Studieren­den­vertre­tung UTN“ (AG UTN) ein. Die AG dient der Ver­net­zung und Koor­di­na­tion der über­gangsweisen aus­ge­führten Tätigkeit­en im Auf­gaben­bere­ich ein­er Studieren­den­vertre­tung der UTN durch den BayStu­Ra. Die AG fördert und betreut den Auf­bau der Studieren­den­vertre­tung und hat das Ziel, sobald vertret­bar, alle Auf­gaben an die ansäs­sige Studieren­den­vertre­tung abzugeben.

24 Sep

Gründung der Arbeitsgruppe “Nachhaltigkeit”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Nach­haltigkeit“ (AG Nach­haltigkeit) ein. Die Arbeits­gruppe befasst sich mit hochschulpoli­tis­chen Maß­nah­men zur Förderung des Nach­haltigkeits­diskurs­es an den bay­erischen Hochschulen und unter­stützt bay­erische Studieren­denini­tia­tiv­en und ‑pro­jek­te im Bere­ich Nach­haltigkeit.

24 Sep

Gründung der Arbeitsgruppe „Inklusion“

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Inklu­sion“ (AG Inklu­sion) ein. Die AG Inklu­sion befasst sich auf­grund der zunehmenden het­ero­ge­nen Studieren­den­struk­tur mit dem Stand der Inklu­sion­s­maß­nah­men und entwick­elt Vorschläge, um sicherzustellen, dass alle Studierende, unab­hängig von ihrem indi­vidu­ellen Hin­ter­grund, opti­mal unter­stützt wer­den und gle­ich­berechtigt am Hochschul­be­trieb teil­haben kön­nen. Darüber hin­aus set­zt sich die AG Inklu­sion mit der Gle­ich­stel­lung von trans* und nicht binären Per­so­n­en an bay­erischen Hochschulen auseinan­der.

24 Sep

Gründung der Arbeitsgruppe “Geschäftsordnung”

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) richtet eine Arbeits­gruppe „Geschäft­sor­d­nung“ (AG GO) ein. Die Arbeits­gruppe befasst sich mit der inhaltlichen, sowie redak­tionellen Aus­gestal­tung der Geschäft­sor­d­nung des BayStu­Ra und liefert vielfältige und wichtige Impulse zur Weit­er­en­twick­lung der Geschäft­sor­d­nung. Im Rah­men der Sitzun­gen der Arbeits­gruppe wer­den einge­brachte Verbesserungsvorschläge disku­tiert, sowie als Änderungsantrag zur Abstim­mung auf ein­er BayStu­Ra-Sitzung vor­bere­it­et. Zudem dient die AG GO als zen­trale Anlauf­stelle bei Ausle­gungs­fra­gen der Geschäft­sor­d­nung im Rah­men der BayStu­Ra-Sitzun­­gen.

24 Sep

Unterstützung des Arbeitskreis Wohnen (AK Wohnen, München)

Der Bay­erische Lan­desstudieren­den­rat (BayStu­Ra) unter­stützt die Ziele des AK Wohnen  und set­zt sich dafür für die Ver­net­zung der Studieren­den­vertre­tun­gen auf  Lan­desebene im Bere­ich stu­den­tis­ches Wohnen ein, um den AK Wohnen auf bay­erische  Ebene auszuweit­en. Darüber hin­aus wirkt der BayStu­Ra in Unter­stützung des AK Wohnens  in die Öffentlichkeit und Poli­tik hinein.  Am 29. April hat sich der „AK Wohnen“ gegrün­det, welch­er sich hochschulüber­greifend  für die  Bere­iche bezahlbares stu­den­tis­ches Wohnen und stu­den­tis­chen Woh­nungs­bau in und um München ein­set­zt. Der Arbeit­skreis wird ähn­lich wie der AK Mobil­ität von den Studieren­den­vertre­tun­gen der Münch­en­er Hochschulen getra­gen und koor­diniert die Arbeit München-weit. Der Arbeit­skreis sucht den pro­duk­tiv­en Aus­tausch und die kon­struk­tive Zusam­me­nar­beit mit den zuständi­gen Akteur:innen, u. a. dem Studieren­den­werk München-Ober­bay­ern, dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wis­senschaft und Kun­st, dem Bay­erischen Staatsmin­is­teri­um für Wohnen, Verkehr und Bau, den betrof­fe­nen Kom­munen, sowie the­ma­tisch passenden Bünd­nis­sen. Er set­zt uns bei allen notwendi­gen Akteur:innen für ein Vorantreiben dieser Ziele ein. Bei dem Grün­dungstr­e­f­fen am 29. April haben neben den Studieren­den­vertre­tun­gen der TU München, Hochschule München und weit­eren der Selb­stver­wal­tung StuS­ta e.V., und der Kreisju­gen­dring (München Stadt) anwe­send und haben die Geschäft­sor­d­nung und Grund­satz­forderun­gen beschlossen. Jede Studieren­den­vertre­tung der Hochschulen, die durch das Studieren­den­werk München-Ober­bay­ern vertreten wird, kann, durch einen Beschluss ihres Leg­isla­tivor­gans, Mit­glied im Arbeit­skreis wer­den. Damit tra­gen sie zur München-weit­en Zusam­me­nar­beit in diesem Bere­ich und der demokratis­chen, stu­den­tis­chen Legit­i­ma­tion des AKs bei. Die Studieren­den­vertre­tun­gen der Hochschule München, der LMU München, sowie die der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München sind durch Beschlüsse ihres Leg­isla­tivor­gans am 25. April, 10. und 11. Mai 2023 offiziell dem AK beige­treten.  [Quellen: ak-wohnen.bayern]

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